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um eine Freiheit und um Willkür der Beamten handelt, was kaum anzunehmen ist. Als Beweise für eine effektive Mitregentschaft des Tiberius dürfen die alexandrinischen Münzen keinesfalls angeführt werden.

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Eine Übersicht möge das Ergebnis zusammenfassen:

Die effektive Mitregentschaft des Tiberius ist nicht eine wirkliche Teilnahme an der Obergewalt, so daß sie den Tiberius dem Prinzeps wenigstens teilweise gleichsetzte und dessen Imperium beschränkte, sondern die Erneuerung und Bestätigung in feierlicher Form der bisher schon von Tiberius innegehabten Stellung.

Dieser feierlicher Akt war kein Bruch mit der Vergangenheit, auch nicht wesentlich Neues, sondern lag ganz innerhalb der Richtlinien Augusteischer Politik, seinem Lebenswerk und seiner Dynastie Bestand und Dauer zu verleihen. Deshalb konnte in diesem Schritt nichts sonderlich Auffallendes und Epochemachendes gesehen werden, um so weniger, je mehr sich die Maßnahmen des Augustus durch den bald darauf erfolgten Tod als letztwillige Verfügungen herausstellten. So fielen sie im Urteil der Zeitgenossen wie in der tatsächlichen Abfolge der Ereignisse mit dem Regierungswechsel zusammen.

Die Bestätigung dieser Ansicht, die aus den literarischen Quellen gewonnen war, wurde in dem inschriftlichen Material gesucht, vor allem in chronologischen Angaben. Wenn die Chronologie immer und überall als Grenzmarke der beiden Regierungen des Augustus und Tiberius das Jahr 14 aufstellt, dann müssen wir in diesem Ansatz eine Bestätigung der oben ausgeführten Ansicht sehen.

Allerdings ist die Aussicht auf inschriftliche Beurkundung des in Rede stehenden Vorganges nicht allzugroß. Die geschichtlichen Bedingungen der Zeit sind ihr nicht durchaus günstig. Augustus' überragende Erscheinung, Mangel an Beliebtheit des Tiberius, dazu ein nicht getilgter Rest von Entfremdung und Mißtrauen zwischen dem Prinzeps und seinem Adoptivsohn, mögen auch dem Ereignis des Jahres 13, das in sich so folgerichtig und selbstverständlich, zeitlich so nahe an den Tod des Augustus gerückt war, die Aufmerksamkeit chronologischer Festlegung versagt haben.

Immerhin lohnte es sich, das weitschichtige Material zu durchmustern. Und wenn sich kein direktes Zeugnis fand, so mußte der indirekte Weg zum Ziele führen: Verhörung der Zeugen aus den vorzüglich in Betracht kommenden Gebieten des Reiches, aus Rom und dem Osten. Aus ihrer lückenlosen Folge eine Epoche 12 oder 13 n. Chr. auszuschließen und ein einhelliges Zeugnis für das Jahr 14 als Beginn der Regierung des Tiberius aufzustellen war das Ziel der Untersuchung. Und dieses Ziel dürfte erreicht sein.

Wien.

376

Königseid von vier Flottensoldaten der Nesioten-Landsmannschaft aus dem Jahre 159 vor Chr.

Von Paul M. Meyer.

Der nachfolgende Papyrus der Hamburger Stadtbibliothek ist in Herakleopolis geschrieben und als Mumienkartonnage verwendet worden: er trägt die Inventar-Nummer 333. hat eine Höhe von 33. eine Breite von 19 cm. Demselben Kreise gehören noch sechs andere Stücke der Sammlung (Inv.-Nr. 327-332) an. von denen vier aus winzigen Fragmenten bestehen, ein fünftes in zahlreiche, meist unzusammenhängende • Teilchen zerfallen ist. — Unser Papyrus zeigt drei verschiedene Hände: Z. 1-3 (1. Hd.) enthalten die Rubrik. Z. 4-29 (2. Hd.) die mit vorangestelltem Datum und Ortsbezeichnung versehene Eidesformel: die von einer dritten Hand herrührenden Zeilen 40 ff. geben vielleicht die von einem procurator für die vier schreibunkundigen Eidesleister geschriebene Unterschrift (siehe den Apparat).

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ין

φῆς τῶν

δευτέρου καὶ

εἰκοστοῦ ἐφ ̓ ἱερέως τοῦ ὄντος εν Αλεξανδρείας Αλε ξάνδρου καὶ

θεῶν Σωτήρων καὶ θεῶν Εὐεργετώ[ε] καὶ θεῶν Φιλοπατόρων [κ]αὶ θεῶν Ἐπιφανό]ν καὶ θεῶν Φιλομητόρων,

29Logógov Begerizys Ele[gyéti]doz, zary[góo or Agotνόης] Φιλαδέλφου,

1 Zur Ergänzung des Datum s. Z. 11. 2 S. Z. 18f. 7 Nach 9ewr Σωτήρων ist καὶ θεῶν ̓Αδελφών ausgelassen.

10

15

20

25

ἱερείας Αρσινόης Φ[ε]λοπάτ[ορος, τ]ῶν οὐσῶν [ἐν] Ἀλεξαν

29. Okt. [δρείαι], 159 v. Chr. μηνός Δύστρου Θών [βδόμη] καὶ εἰκά[δι ἐ]ν πρα

τῆι ὑπὲρ Μέμφ[ο].

κλέους πόλει] Ὅρκ[ος, δι' ώμοσαν ὑ[μῖν καὶ

ἐχειρο[γράφησ]αν

Ομνύομεν βασιλέζα Πτολεμαῖον καὶ βασίλισ[σαν] Κλεο

πάτραν

τὴν ἀδελφὴν τοὺς ἐκ βασι[λέως] Πτολεμαίου καὶ βασι

λίσσης

Κλεοπάτρας θεῶν Ἐ]πιφανῶ[ν 9]εοὺς Φιλομήτορας καὶ θεοὺς Φιλο

πάτορας [καὶ θεοὺς] Εὐεργέτας καὶ θεοὺς ̓Αδελφοὺς καὶ θεοὺς

Σωτῆρας καὶ Σαρᾶπιν καὶ Ἶσιν καὶ τοὺς ἄλλους θεοὺς πάντας καὶ πάσας ̓Αχιλλεὺς Ὥρου καὶ Ἑρμίας Πρωτάρχου καὶ Απολλώνιος Κασίου καὶ Ἡρακλείδης Π.ρ...του οἱ

τέσσαρες νησιῶται τῶν ἀπὸ τῆς Νικάδους τριημιολίας με[σ]θοφόρου νησιωτῶν Κυδίαι τῶν διαδόχων καὶ στρατηγών, [ή μ]ὴν τὸ((ν)) θηρευθη[σό]μενον δι' ἡμῶν καὶ διὰ τῶν παρ' [μῶν] ἐργατ[ῶν ἄγριον] πᾶν ἀνοίσειν [. .]ς, ὃ δὲ δεῖ ἀ

.

[ποδίδοσθαι]

τελώ[ναις ἢ φβ)] εἰς [τ]ὴν ἰδίαν χρ[είαν χ]ρασώμεθα...]
[. . .
· ἀποκεφαλισ . [. . .]ης ιχθυ [. . .

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15 Nach 9]εοὺς Φιλομήτορας ist καὶ θεοὺς Ἐπιφανείς ausgelassen. 20 Das ου von Νικάδους ist undentlich; s. aber Ζ. 32. 21 (ή μήν: Die Buchstaben sind großer als das Sonstige. - Zur Erganzung des Rangtitels s. S. 380. 23 άγριον] πᾶν : παν verlangt ein voraufgehendes Adjektiv (vgl. das πᾶν ὄρη[εο]ν ἐπὶ γῆς P. Rylands II 98a, 9); ob dieses alle jagbaren Tiere (ζφα, ὄρνιθες, ιχθύες) umfast oder sich auf einzelne beschränkt, kann zweifelhaft sein. Ich entscheide mich für das erstere, glaube, daß erst in Z. 25 auf Fische Bezug genommen wird, und ergänze "yotor nach P. Teb. II 612 und PSI. III 222, 41. (s. unten); vgl. auch BGU. 1123, 9. Etwa [οικονόμοι] zu ergänzen? ¿rodidooden von dei abhängig halte ich für besser als ein dem ανοίσειν gleichgestelltes ἀποδώσειν. Der fehlende Inf. fut. stand Ζ. 25 Anfang. 24 χορείαν oder χρ[ήσιν. - = χρησώμεθα, Conj. fut. 25 αποκε φαλισ . [. . .]ης: Die Reste des aut o folgenden Buchstabens schließen ein 9 (ἀποκεφαλισθείσ]ης) aus; nach ιχθυ ist nur ein Bruchteil eines Buchstabens erkennbar; ich ziehe έχθεη[ers der Lesung ἰχθύων vor, etwa αποκεφαλίσε[ι? τ]ης 79vylous? Die Ergänzung der folgenden Zeilen scheint mir ziemlich aussichtslos. Klio, Beiträge zur alten Geschichte XV 3/4.

25

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30 ff. Vielleicht enthielten diese Zeilen die von einem procurator für die ayoάuuaro geschriebene Subscriptio (vgl. etwa P. Oxy. XII 1453, 30 ff.). Vor v[no]ṛwv Z. 31 steht nicht loov, ebensowenig vor 9ɛiç[_Z. 33 dēļ. Wir können also nicht etwa ergänzen: ['Azevę zaì ‘Equiaç zai’Árokkórioç] zei 'Hoa[zhei]dys| [τῶν ἀπὸ τῆς Νικάδους τριημιολίας μισθοφόρου νησιω]τῶν | [ὀμωμόκαμεν καθότι πρόκειται). Ο δεῖνα τῶ]ν ἀπὸ [της Νικάδους | [τριημιολίας μισθοφόρου νησιωτών γέγραφα ὑπερ) αὐτῶν) ἀξιωθείς.

Die Urkunde kann unmittelbar historisches Interesse in Anspruch nehmen. Durch den Sieg des Antigonos Gonatas bei Kos, den wir jetzt mit Sicherheit in das Jahr 261 oder 260 v. Chr. setzen können1), wird die ptolemäische Hegemonie im Ägeischen Meer und damit ihre Oberhoheit über den Kykladenbund vernichtet. Ptolemaios II. stellt sie aber noch kurz vor seinem 246 vor Chr. erfolgten Tode im Frieden mit Gonatas wieder her2). Sie hat dann bis zum Ausgang des 3. Jahrhunderts bestanden; von einer Oberhoheit des Antigonos Doson oder einer solchen des Philipp V. von Makedonien ist keine Rede 3). Im Jahre 201/0 wird aber das Protektorat der Ptolemäer definitiv beseitigt, die Rhodier treten an ihre Stelle als „Schützer" des zouror tor rotoτor. Wir haben garkeinen Anhaltspunkt dafür in Händen, daß um die Zeit unserer Urkunde, 159 vor Chr., dieses Verhältnis zwischen Rhodos und den Kykladen nicht mehr bestand1). Jedenfalls sind politische Beziehungen zwischen Ägypten und dem zoòr tor rotoτor damals ausgeschlossen. Damit sind jedoch die Beziehungen überhaupt nicht abgebrochen, ebensowenig wie z. B. das Band zwischen den ehemals zum ptolemäischen Machtbereich gehörigen Landschaften Südkariens und Lykiens und den Ptolemäern um

1) Ich verweise hier auf die Ausführungen Kolbe's in den GGA. 1916, 456 ff. Er zitiert und erörtert die gesamte, umfangreiche Literatur über die bisher sehr strittigen Fragen der äußeren Geschichte der Kykladen in dieser Zeit. 2) Siehe Kolbe a. a. O. 473 f.

3) Siehe König, Der Bund der Nesioten, Diss. Halle 1910, 28 ff.; Kolbe a. a. O. 458 ff. 4) Siehe König a. a. O. 40 ff.

die gleiche Zeit1). Unser Text aus dem J. 159 vor Chr. zeigt uns, daß damals die Nesioten ein nicht unbeträchtliches Söldnerkontingent für die ptolemäische Flotte stellten, in der sie eine eigene Landsmannschaft bildeten. Diese wird sich zwar, wie alle nach der ursprünglichen Origo ihrer Mitglieder benannten militärischen zorά2), durchaus nicht ausschließlich aus Nesioten zusammengesetzt haben. Die vier Söldner aber, deren Königseid in unserer Urkunde vorliegt, bezeichnen sich (Z. 19f.) als of Tέoбages νησιῶται τῶν ἀπὸ τῆς Νικάδους τριημιολίας με[σ]θοφόρου νησιωτών. Sie gehören nicht nur dem eine besondere Abteilung der Flotte bildenden Nesioten-Verband an, sondern werden auch ausdrücklich mit dem Ethnikon rnota benannt. Abgesehen von dem Patronymikon des an erster Stelle stehenden Avg Poov (Z. 18) sprechen ihre Namen an sich nicht gegen eine solche Abkunft. Alle vier zählen zur Besatzung einer unter dem Befehl des Nikades stehenden τριημιολία μισθοφόρος, eines Dreieinhalbruder-Söldnerschiffes. Ein ebenso bezeichnetes Schiff wird in einem anderen gleichzeitigen Papyrus, P. Lond. I 106 S. 60, 2f. vom J. 156 vor Chr. erwähnt, wo zu lesen ist: Αρενς ἀπὸ τῆς] Πολέμωνος τριημιολίας μισθο gógov ¿petías3). Beide Schiffe, sowohl das des Londoner als des Hamburger Papyrus, sind auf dem Nil stationiert; es handelt sich wohl um Wachtschiffe der Gaustation4), in unserem Falle des Herakleopolitischen Gaus. Als kleinere Kriegsschiffe begegnen uns Toquodía in allen Flotten der hellenistischen Reiche).

Dem Κυδίας των διαδόχων καὶ στρατηγός (Ζ. 21), der uns schon als Stratege des Hoazioлožítηg unter Ptolemaios VI. Philometor in den Jahren 1621 und 160/159 vor Chr. durch P. Paris. 38 (Z. 6 u. 19), 39 (Z. 12) und P. Lond. I 45 S. 36 (Z. 8 u. 27f.) bekannt war, wird der Königseid geleistet. Unser Papyrus ist datiert vom 22. Jahre des Ptolemaios VI. Philometor μηνός Λύστρου Θώνα [βδόμη]ι καὶ εἰκά[δι (Z. 5. 11, vgl. Z. 1). Das ergibt den 29. Oktober 159 vor Chr. 6) Be1) Siehe meine Ausführungen Klio VIII 435 f.

2) Siehe Lesquier, Institutions militaires sous les Lagides S. 124 f., 144 ff.; San Nicolò, Ägyptisches Vereinswesen I 198 f.

3) Die Lesungen ruokiag und fortias nach Schubart, Quaestiones 57 Anm. 6, die Ergänzung daò tis] nach unserer Urkunde.

4) Siehe Wilcken. Ostr. I 283; meine Griech. Texte, Ostr. Nr. 41 S. 160. 5) Die Form Tomuonia ist die fast allgemein übliche Verkürzung (s. van Herwerden, Lex. gr. suppl. s. v. tomiozor) von toingquodia, Dreieinhalbruderer. Außer dem oben angeführten P. Lond. I 106 finden wir diese Verkürzung bei Polybios (16, 2, 10; 16, 3, 4. 14; 16, 7, 1. 3), bei Diodor 20, 93, 3, sowie bei Hesychios s. v. tomuożie (= revę pazgù űvev zataotowueros) und Photios s. v. uokia, endlich in der Weih-Inschrift CIAtt. (= IG.) II 1359 II (oì aλéorteç év taïs toiquoriais ravag7joerta). Nur Kallixenos bei Athenaios 5, 36 p. 203d hat die volle Form Tomoquiosia.

6) Zum Aktpräskript s. Plaumann bei Pauly-Wissowa - Kroll s. v. Hiereis VIII 1426. 1433f. 25*

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