ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

obwohl er auch an den Nemeen und [Isthmien] präsidierte, s. Z. 11 und 19. Desgleichen Kleomachidas, aber letzterer ist in unseren Urkunden noch nicht belegt. während Antigonos zweimal vorkommt: als Buleut unter dem Archontat des Kaisers Titus (79 n. Chr.) und einige Zeit später als Patronymikon des Buleuten Γλαυκίας Αντιγόνου (bisher c. 81, ἄ. Εὐθυδάμου τὸ γ', wohl 10-15 Jahre jünger zu datieren, c. 95). Sein Großvater 'Avtiyovos Baẞólov war in der XXII bis XXIV Priesterzeit bezeugt, d. h. 15 v. Chr. bis 17 n. Chr.; andere delphische Antigonoi gab es im I. Jhdt. n. Chr. nicht. — Den Agonotheten Iuventius Proklos habe ich nicht identifizieren können. B. Hedea1). Sie war die vielseitigste der Schwestern und siegte im vóлkov mit dem Wagen), im Stadionlauf, im Kitharoedenwettkampf. Und da bei letzterem der Zusatz лaidas steht, so erhalten wir den Hinweis, daß die Mädchen, wie vorauszusetzen war, in jugendlichem Alter standen, bzw. nur eben die Altersgrenze der Männerwettkämpfer (20 Jahre) erreicht haben können. Von den 4 hier genannten Kampfrichtern lassen sich außer Antigonos zwei nachweisen und datieren, nur der Sikyonier Menoitas bleibt unbekannt, der wohl bei den 'Pythien' in Sikyon fungierte. Tiberius Claudius Novius Philinus war eine in Athen sehr hochstehende Persönlichkeit. Wahrscheinlich im ersten Jahr des Kaisers Claudius (41 n. Chr. weil bei avtozgáтogos keine Akklamationszahl steht) ist dessen Ehrenstatue IG III 457 errichtet: orqaτnyovvtos ἐπὶ τοὺς ὁπλείτας τοῦ καὶ ἀγωνοθέτου πρώτου τῶν Σεβαστῶν ἀγώνων Νουίου τοῦ Φιλείνουν ἐξ Οϊον. Gleich aus den nächsten Jahren stammt IG III 613, wo die Statue des P. Memmius Regulus, der als legatus pro praetore Moesien, Makedonien, Achaia vom J. 36 n. Chr. bis zu den Anfängen von Claudius Regierung verwaltete, geweiht wird von: ó trì rovę držítαc στρατηγὸς καὶ ἀγωνοθέτης τῶν Τιβερίου Κλαυδίου Καίσαρος Σεβαστοῦ ἀγώνων Νούιος Φιλείνου ἐξ Οΐου. Im Jahr 57 oder kurz vorher wird ihm selbst folgende Statue errichtet (IG III 652): ἡ ἐξ ̓Αρείου πάγου βουλὴ καὶ ἡ βουλὴ τῶν ἑξακοσίων καὶ ὁ δῆμος Τιβέριον Κλαύδιον Νούιον, Φιλείνου υἱόν, τὸν ἐπὶ τοὺς ὁπλείτας στρατηγὸν τὸ δ' . . . καὶ ἀγωνοθέτην τῶν μεγάλων Παναθηναίων Σεβαστῶν καὶ Καισαρήων

Baoτor usw.; er hatte also inzwischen von Claudius das römische Bürgerrecht erhalten. Endlich im J. 61 n. Chr. ist IG III 1085 verfaßt mit der Datierung: ἐπὶ Θρασύλλου ἄρχοντος στρατηγοῦντος ἐπὶ τοὺς ὁπλείτας τὸ ὄγδοον καὶ ἀρχιερέως Νέρωνος Κλαυδίου Καίσαρος Γερμανικού .... καὶ ἀρχιερέως τοῦ οἴκου τῶν Σεβαστῶν, καὶ ἀρίστου τῶν Ἑλλήνων καὶ νομοθέτου Τιβερίου Κλαυδίου Νουίου ἐξ Οΐου. Hier war Novius also nicht mehr Agonothet, wohl seines Alters wegen.

Da die Zeẞάotela in unserer Inschrift Z. 14 noch nicht von den μεγάλων Παναθηναίων Σεβαστών des J. 57 (bzw. vorher durch den 1) Die Namensform Hedea (statt Hedeia) z. B. auch in Smyrna CIG 3233 und herzustellen auch CIG add. 1997, e, 14 (Makedonien).

2) Es kann auch das Reiten in Ausrüstung (zéżnę лożeμʊtýolog) und das Fahren der ζεύγη πομπικά und πολεμιστήρια den Gegenstand eines Agon bilden', Reisch, REI 839. Und bei dem oben genannten qua sind sogar Viergespanne gemeint.

Zusatz Kaodona (s. oben IG III 652) unterschieden werden, ist die letztere Benennung wohl erst nach den Siegen der Hedea üblich geworden. Demnach wäre ihr Kitharoedensieg unter den raidas jedenfalls vor c. 52 n. anzusetzen. Und da Novius in oder vor dem J. 41 zum erstenmal Agonothet der ẞάoteid war (IG III 457), kann jener Sieg nur zwischen c. 41-52 n. Chr. fallen. Leider ist die Ergänzung von Z. 16 und 17 noch nicht sicher1), vielleicht war hier die Feier der Sebasteia als erste bezeichnet (?). Über den Agonotheten Cornelius Pulcher (Z. 11) siehe bei Dionysia.

C. Dionysia. Die jüngste der drei Schwestern, nach dem Großvater benannt, war ebenso wie die älteste nur Läuferin. Der Ortsname ihres ersten Sieges ist weggebrochen, aber falls Antigonos nicht mehrmals Agonothet der Pythien und Nemeen gewesen ist, müßten diese zwei Spiele für die Ergänzung ausscheiden, so daß nur die [Isthmien] in Betracht kämen. Vielleicht hatte sich Antigonos durch das Kampfrichteramt der Pythien so hohe Anerkennung erworben, daß man ihn auch auf dem Isthmus wählte. Jedenfalls ist an der Identität dieses dreimaligen Agonotheten nicht zu zweifeln. Der Kampfrichter Nazors in Epidauros (Z. 21) hatte ebenfalls von Claudius das röm. Bürgerrecht erhalten und weihte als Tiberius Claudius Nikoteles in den Jahren 49-54 n. Chr. Statuen von Claudius und Agrippina in das Hieron von Epidauros (IG IV 1403). Er ist mit dem in Z. 10 unseres Textes als Agonothet der Isthmien genannten Cornelius Pulcher verwandt, der auch Epidaurier war und der weitläufige Oheim des ersteren ist. Vgl. das mit großem Scharfsinn von Fraenkel rekonstruierte umfangreiche Stemma IG IV p. 264. Der Vater unseres Pulcher hieß Cn. Cornelius Nikatas, wie seine Statuen bezeugen 1G IV n. 1430 u. 1431; auf letzterer heißt er Γναίον Κορνήλιον, Σωδάμου υἱόν, Νικάταν, ἱερέα τοῦ Σεβαστοῦ. Καίσαρος, δὶς ἀγωνοθετήσαντα πρώτον τὰ Απολλωνιεία καὶ ̓Ασκλαπιεῖα, κτίσαντά τε τῶν Καισαρείων πανάγυριν καὶ ἀγῶνας καὶ πρῶτον ἀγωνοθετήσαντα. Er war also Priester des Augustus und erster Agonothet der noch unter dem Triumvir Marcus Antonius gestifteten Apollonieia und Asklapieia (s. Fraenkel z. d. St). Darnach muß er um 31 v. Chr. mindestens 30 Jahre alt gewesen sein. Nun hat die Stadt Epidauros neben seiner Statue auch die seines angeblich vierjährigen (?) Sohnes aufgestellt (IG IV 1432): Frator Kogvýžior Γναίου υἱὸν Πουλχρον, ἐτῶν ὄντα τεσσάρων, καὶ γυμνασιαρχήσαντα καὶ ἀγορανομήσαντα ἐν ταῖς παναγύρεσιν. Fraenkel hat darin eine ganz außergewöhnliche Ehrung gesehen, daß man dem vierjährigen Knaben, des Vaters wegen und honoris causa, solche Ämter verlieh, aber sollte nicht etwa zoot ausgefallen sein? Freilich ist die ganze Altershinzufügung nur motiviert, wenn sie etwas kaum Dagewesenes enthielt, jedoch wäre die gedankenlose Wiederholung der Phrase ἀρετῆς ἕνεκεν καὶ εὐνοίας τᾶς εἰς αὐτὰν bei einem Vierjährigen doch eine zu grobe Nachlässigkeit. Immerhin, der Vater Cn. Cornelius Nikatas muß spätestens

1) Nach der Lücke in Z. 16 ist entweder Noder .11 sicher; an aco9rog ist nicht zu denken, weil das Wort in Z. 17 folgt; an [175 xóog nicht, weil rosti[tig?] dahinter kommt; so bleibt zunächst nur [da] «lô]voç übrig, was in späteren Texten häufig ist.

um 60 v. Chr. geboren sein, der Sohn Cn. Cornelius Pulcher also spätestens um 30-20 v. Chr., - und wenn dieser die Isthmien der siegreichen Hedea leitete (Z. 10), die frühestens c. 41 n. Chr. noch unter den лaidas kämpfte (s. oben), so wird klar, daß man mit dieser Feier so dicht als möglich an das J. 41 p. herangehen muß, um den Agonotheten Cornelius Pulcher nicht weit über 70 Jahr alt fungieren zu lassen 1).

So führen uns alle Daten für die Siege der drei Mädchen auf die erste Hälfte oder den Anfang der Regierung des Claudius, c. 41-47 v. Chr. In diesem Zeitraum kommen für die 2 pythischen Tryphosa-Siege nur a. 43 und 47 in Betracht, ihr isthmischer liegt wahrscheinlich dazwischen, weil er einerseits zarà rò se erfolgte, und man andererseits keine vierjährige Pause in den Siegesläufen annehmen kann; blieben diese Jungfrauen doch schwerlich länger als vom 20. bis zum 24. Lebensjahre konkurrenzfähig. so daß ihre Siege möglichst aneinander zu rücken sind. Da sich nun die Agonothesieen des Antigonos auf dem Isthmos wahrscheinlich gleich an seine pythische (a. 43 p.) anschlossen (s. oben), wird man die Siege der Dionysia, die drei Schwestern werden im Lebensalter kaum um je 1 Jahr verschieden gewesen sein auf das Frühjahr 44 verlegen; denn die Asklapieia wurden 7 Tage nach den Isthmien gefeiert, freilich penteterisch. so daß für jene auch an a. 46 gedacht werden könnte. Aber man wird doch von vornherein beide Siege als gleich hintereinander errungen ansehen wollen. Bleibt noch Hedea, die schon als aie siegte. also kurz vor Tryphosa bekränzt wurde. Ich trage darum kein Bedenken, für diesen Sieg in den Sebasteia, deren Periodizität wir nicht kennen, das Olympiadenjahr 41 vorzuschlagen und für den isthmischen Sieg unter der so früh als möglich (s. oben) anzusetzenden Agonothesie des Cornelius Pulcher die Feier vom Frühjahr 42. Nach diesen Erwägungen ergäbe sich folgende Übersicht:

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Hoffentlich unterziehen sich Fachgenossen, die in diesen späten Zeiten eigene Studien gemacht haben, der Mühe. obige Vorschläge nachzuprüfen und sie ausführlicher zu behandeln, als es an diesem Orte möglich war. Daß dabei die Verschiebung um eine ganze Pythiade nach oben oder unten nicht ausgeschlossen wäre, braucht kaum gesagt zu werden.

1) Ein später Homonymer Fr. Kogvýžios Пoči700c aus Epidauros IG IV 1600 unter Hadrian scheidet auch darum aus, weil sein Vater Tß. Kogrijkoç Houzzoog hieß.

Zur Textgeschichte der Historia Augusta.

Ein kritisches Nachwort.

Von Ernst Hohl.

Unter dem Titel Beiträge zur Textgeschichte der Historia Augusta habe ich vor Jahresfrist das Ergebnis eingehender Studien zu den Handschriften der römischen Kaiserbiographien veröffentlicht1) und daraus die Folgerung gezogen, daß in der künftigen Ausgabe der Text auf der ältesten und besten Handschrift, dem Palatinus Latinus 899 (P) der Apostolischen Bibliothek des Vatikans, ruhen müsse, wie das bereits Mommsen und Dessau erkannt hatten, daß indes außerdem die vom P unabhängige, jedoch von mir auf ein ihr mit P gemeinsames Archetypon zurückgeführte -Klasse zu berücksichtigen sei. Gewisse schwere Schäden des Textes finden freilich auch bei keine Heilung, weil sie sehr alt sind und bereits das Archetypon entstellt haben. Auch von der Historia Augusta scheint sich also nur ein einziges, uns für immer verlorenes Exemplar in die karolingische Renaissance herübergerettet zu haben. Wenn aber jetzt auf dieses Exemplar einiges neue Licht gefallen ist, so hat man dies der vielgeschmähten und freilich sehr verderbten -Überlieferung zu danken. War doch allein aus ihr zu lernen, daß im P einige Sätze und Satzfragmente verschwunden sind 2), zum Teil wie es scheint, als Opfer christlicher Intoleranz. Diese Stücke lassen sich mit Hilfe von zurückgewinnen und damit nähert man sich immerhin dem authentischen Wortlaut. Auch für die Emendation wirft die Prüfung der -Varianten einigen Nutzen ab, wie ich bereits an mehreren Proben demonstrierte. Noch eine weitere, leider allzu schwache Spur der vom P nicht beeinflußten Überlieferung konnte ich in einem bisher als quantité négligeable behandelten Florilegium, dem Vaticanus Lat. 5114, aufdecken.

1) Klio XIII (1913) S. 258 ff.; 387 ff.

2) Hier ein neues Beispiel (im übrigen s. Klio a. a. O. S. 387 ff.): In v. SA 56, 10 (= Peter I2 S. 291, Z. 9f.) liest P und seine Sippe nur: per te victoriam undique praesumimus; in 2 dagegen steht per te victoriam de Germanis speramus, per te victoriam undique praesumimus. Im P (oder in seiner Vorlage) ist also das Auge des Schreibers von dem ersten per te victoriam zum zweiten abgeglitten, wodurch die Auslassung entstand. Denn an eine willkürliche Erweiterung des Textes durch ist nicht zu denken. In den Germanenkrieg bricht Severus Alexander v. SA 59, 1 auf.

Daß der erste Teil meines Aufsatzes (Der Palatinus 899 und die von ihm abhängige Überlieferung) das Verhältnis einer Reihe jüngerer Handschriften zu ihrem Stammvater P erstmals genauer bestimmte, ein Anhang zum zweiten die vor Jahren gestellte Frage nach der Textquelle der Venezianer Ausgabe von 1489 endlich beantwortete, weiß der Leser jener Abhandlung, deren Kenntnis ich zum besseren Verständnis des Folgenden voraussetzen darf.

Es lag keineswegs in meiner Absicht, vor dem Erscheinen der neuen Ausgabe, die sich selbst rechtfertigen sollte, mich nochmals über die Textgeschichte zu äußern, glaube ich doch alles Wesentliche gesagt zu haben. Aber ein sehr energischer Angriff, wie ihn soeben eine amerikanische Dame. Susan H. Ballou, auf Grund eines vor mehr als einem Jahrzehnt begonnenen Studiums der Überlieferung in einer besonderen Schrift1) gegen das wichtigste Resultat meiner Untersuchung richtet, zwingt mich zur Stellungnahme. Denn meinem Beweis von der Selbständigkeit der E-Klasse neben P wird von Ballou eine Hypothese gegenübergestellt, die aus P selbst ableiten zu können beansprucht. Ist mein Beweis falsch, die Hypothese Ballous dagegen tragfähig, so darf der Text nur auf P, nicht, wie ich will, auf P und aufgebaut werden. Es handelt sich also um eine für die Edition sehr wichtige Angelegenheit.

Daß die Verfasserin des gegnerischen Buchs mir in dankenswertem Entgegenkommen für den zweiten Band der Peterschen Ausgabe der Scriptores historiae Augustae ihre Kollationen von drei Handschriften, dem P, dem Bambergensis und dem Parisinus Lat. 5816, in welch' letzterem de Nolhac Petrarcas Handexemplar wiedererkannte, in einer Maschinenkopie zur Verfügung stellte, habe ich in meinem Aufsatz rühmend erwähnt2). Dieses Material nun, das mir während meines römischen Aufenthalts im Jahr 1912 zuging, habe ich auf der Vatikanischen Bibliothek in der Weise benutzt, daß ich Ballous Aufzeichnungen Wort für Wort an der Haupthandschrift, dem P, nachprüfte und in die einzelnen Blätter meine Beobachtungen, sowie Lesarten sonstiger, mir dort zugänglicher Texte der Historia Augusta eintrug. Diese mit meiner eigenen Vergleichung von P's zweitem Teil verbundene Kontrolle 3), wenn ich so sagen darf, der Ballouschen Blätter löste in mir im Hinblick auf P ein doppeltes Gefühl aus auf der einen Seite unbedingte Anerkennung der peinlichen Sorgfalt Ballous in der gewissenhaften Feststellung der ursprünglichen Lesart oder ihrer gleichzeitigen Verbesserung (P1, bzw. Pa, P'), auf der anderen Seite jedoch ein wachsendes Unbehagen gegenüber der Zuweisung

1) The manuscript tradition of the Historia Augusta, Leipzig und Berlin 1914. 2) A. a. O. S. 258. Anm. 1; vgl. S. 263, Anm. 1. Als Gegenleistung erhielt Ballou einen Teil von Dessaus bekannter Kollation; vgl. ihr Buch S. 2, Anm. 1. 3) Vgl. Klio a. a. O. S. 258, Anm. 1.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »