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unter König Albrechts Regierung war schon darum kein Raum, da Schwyz und Unterwalden zum österreichischen Amte Baden gehörte und, wie Luzern, dem dort residierenden Landvogte unterstanden. In kleinen Zwistigkeiten und Auseinandersetzungen mit Klosterleuten mag wohl Albrecht eingegriffen haben; das ist aber auch alles, was wir aus der Zeit wissen, und diese Lokalfehden, wie z. B. zwischen Schwyz und Einsideln und Uri mit dem Stift Engelberg, entbrannten nach Albrechts Tode aufs neue. Von seinem Nachfolger aber, Heinrich VII. von Luxemburg, zumal er aus einem anderen Hause stammte, ließen sich die Waldstätte ihre alten Freiheitsbriefe bestätigen. Er befreite die drei Thäler von jeder auswärtigen Gerichtsbarkeit und organisierte sie als eine besondere Reichsvogtei. Doch mußten die Waldstätte wegen Wahrung ihrer Freiheit besonders den noch unter Österreich stehenden Nachbarländern gegenüber, wie Luzern, auf der Hut sein, da sie gerade mit diesen in feindliche Spannung gerieten.

Doch hiermit sind wir schon über die Grenzlinie jener Zeit hinausgeschritten, in der die Tellsgeschichte fällt, und Namen, die in derselben eine Rolle gespielt haben sollen, wie Werner Stauffacher in Schwyz und Walter Fürst in Uri gehören der jüngeren Generation an, während der Freiherr von Attinghusen noch weiter fungiert. Dieser jüngeren Generation fiel die Aufgabe zu, die von den Vätern gewonnene Unabhängigkeit mit dem Schwerte zu behaupten; denn die Herzöge von Österreich beruhigten sich nicht über das Resultat. Herzog Leopold suchte bei Kaiser Ludwig VII. die Wiederherstellung der österreichischen Herrschaft zu erwirken, und schon waren die Untersuchungen über die Berechtigung seiner Ansprüche eingeleitet, als der Kaiser starb.

Es folgte das Doppelkönigtum Friedrichs von Österreich und Ludwigs von Bayern. Aus leicht begreiflichen Gründen hielten es die Waldstätte mit legterem und hatten es vom Gegenkönig schwer zu büßen. Eine neuentbrannte Fehde mit Einsideln, in der Friedrich der Schöne als Schirmvogt angerufen mard, bot demselben willkommenen Anlaß einzugreifen. Ludwig der Bayer versprach zwar seinen lieben Getreuen in den Waldstätten seinen moralischen Schuß, persönlich aber war er nicht imstande, ihnen zu helfen. Racheschnaubend zog Herzog Leopold gegen Schwyz, in der festen Zuversicht, das „rebellische Bauernvolk" mit der Blüte seiner Ritterschaft zu zermalmen. Der Ausgang ist bekannt: in der Schlacht am Morgarten (1315) erlag der Kern des österreichischen Adels den Streitärten und Morgensternen der Schweizer Bauern. Damit war die Freiheit der Eidgenossen besiegelt, und ihr Bund ward in Brunnen erneuert. Ludwig der Bayer bestätigte ihre Privilegien in umfassendster Weise.

Dies ist in den Grundzügen der Inhalt des Oechslischen Werkes. Eingehender als Dechsli untersucht v. Wyß die Rolle, die Uri im 13. Jahrhundert gespielt hat. Dar: nach blieb Uris Reichsunmittelbarkeit von 1231 bis Rudolfs Zeiten unangetastet, so daß es keine Veranlassung hatte, in dem 1240-52 geführten Kampfe gegen Österreich einzugreifen.

4. Das weiße Buch“ von Sarnen.

Es erübrigt uns nun noch, über die Stellungnahme der neuesten Forschungen zum „weißen Buche," das von Vetter sorgfältig herausgegeben und mit Anmerkungen versehen ist, das Nötigste zu erwähnen. Vaucher und

Dierauer halten sich durchaus an das durch die Urkunden Gegebene; v. Liebenau hält manche Züge der Befreiungsgeschichte allerdings für sagenhaft und glaubt, daß von den Chronisten zu verschiedenen Zeiten vorgefallene Ereignisse in eine wohl zu späte Epoche verlegt worden seien (Geschichtsfreund p. 289 u. 292). Dabei stüßt er sich auf die österreichische Rechtsschrift von 1461 und auf die Klage des Klosters Pfäfers von 1306 über die Gewaltthaten der österreichischen Vögte in Weggis. Während Hilty das Auftreten Tells und den Schwur auf dem Rütli zu Kaiser Albrechts Zeiten zu halten sucht, legen Oechsli und v. Wyß die Überlieferung von den Übergriffen der Vögte und der dadurch entstandenen Volkserhebung als einen Nachhall der Kämpfe von 1245-52 aus. Am meisten nimmt Bernoulli (Anzeiger f. schweiz. Gesch. XXII, 1891, p. 164: „Die Sagen der Waldstätte im weißen Buche von Sarnen") die Darstellung des weißen Buches in Schuß und sucht davon als historisch oder glaublich zu retten, was nur möglich ist; nur kommt er auch zu dem Ergebnis, daß die darin berichteten Ereignisse zeitlich früher als die Regierung Albrechts I. zu fixieren seien, nämlich ganz bestimmt vor dem 28. August 1247, dem Ausstellungstage des Erlasses Innocenz IV. Darnach scheint der Aufstand der Schwyzer und Sarner gegen Habsburg mit dem welterschütternden Kampfe zwischen Kaiser und Papst zusammengehangen zu haben, indem sie sich als Gegner des päpstlich gesinnten Habsburgers naturgemäß auf seiten des Kaisers stellten. Doch diente dies nach Bernoulli nur als willkommener Anlaß, einer langjährigen Periode der Unzufriedenheit mit der Herrschaft Habsburgs ein Ende zu machen. Diese Unzufriedenheit mit unleidlichem Druck habe

ihren Ausdruck in mehreren Erzählungen gefunden, deren Glaublichkeit Bernoulli möglichst zu stügen sucht. So hält er die Einzelheiten der an Arnold v. Melchthal und seinem Bater verübten Gewaltthaten durchaus nicht für unwahrscheinlich. Das gewaltsame Wegnehmen der Ochsen könne sehr wohl eine Pfändung für rückständige Steuern oder Zinsen bedeutet haben. Ja selbst die harte Rede, daß der Bauer selber den Pflug ziehen solle, konnte seiner Meinung nach dem gereizten Vollstrecker der Pfändung leicht entfahren, wenn er die unvermeidliche, jedoch schwer zu beantwortende Frage hören mußte: Wie sollen wir denn das Land bebauen, wenn ihr uns die Ochsen nehmt?" Auch die Blendung des alten nach der Flucht des Sohnes der Rache des Landvogts preisgegebenen Melchthals sucht Bernoulli als eine Folge des nach dem Brauche jener Zeit in den Stock gelegten alten Mannes hinzustellen.

Ebenso sucht Bernoulli die Erzählung von der Ermordung eines Landvogts im Bade, wobei er einer Frau Ungebührliches zugemytet, glaubhaft zu machen. Er nimmt an, daß es im Rechtsverhältnis mit inbegriffen gewesen, den einreitenden Landvogt zu bewirten und ihm ein Bad zu bereiten. Auch die Überlieferung von der Eroberung der beiden Burgen auf dem Roßberg und zu Sarnen, wonach bei ersterer eine ungetreue Magd die Verräterin gespielt und legterer eine Sitte zu Weihnachten zu Hilfe gekommen, dem Landvogt zu diesem Feste die üblichen Geschenke zu bringen, glaubt Bernoulli durchaus nicht bean= standen zu sollen; nur nimmt er als Datum die Weinachtszeit 1246 an.

Von diesen Unterwaldner Überlieferungen wendet sich nun Bernoulli zu der Gründung des schwyzerischen Geheim

bunds, als dessen Stifter er Werner von Stauffach hält, der noch 1267 in einer Urkunde als Zeuge erscheint. Obwohl Besizer eines neuen steinernen Hauses war er doch nach damaligem Brauch im Lehensverhältnis zu seinem Landvogte. Bernoulli schreibt ihm als dem Wohlhabendsten und Angesehensten im Thale schon bei den früheren Bestrebungen der Schwyzer, um 1240 von dem Kaiser einen Freibrief gegen Habsburg zu erwerben, großen Einfluß zu. Nur darin irre die Darstellung des weißen Buches, daß sie allen 3 Waldstätten das gleiche Schicksal zuweise: Uri besaß vielmehr schon seit Jahren die Reichsfreiheit, wohl aber konnten die Urner mit den Bestrebungen der Schwyzer und Urwaldner sympathisieren. Warum sollten sie sich also nicht an den Beratungen und an der Verschwörung derselben beteiligt haben? Welcher Ort lag aber hierzu gelegener, als das versteckte Rütli im reichsfreien Uri, das sowohl für Schwyz, wie für Sarnen, der nächste Fleck Erde außerhalb des habsburgischen Machtbereiches war? So folgert Bernoulli aus den Sagen des „weißen Buches“, nur stimme die zuerst vollzogene Zerstörung der Zwingburg nicht mit dem bereits begründeten Zustand der Reichsfreiheit Uris; ohne Zweifel sei dies eine Reminiscenz früherer Zeit. Bei all diesen Bemühungen Bernoullis, einen geschichtlichen Kern in den Sagen des „weißen Buches“ herauszuschälen, verzweifelt er doch daran, die Tellsgeschichte zu retten und überläßt sie gerne den Mythologen. Nach einer älteren Quelle des „weißen Buches“, als welche Bernoulli eine Schwyzerchronik annimmt, ist der Bedränger Tells und Stauffachers eine und dieselbe Person, Geßler, gewesen. Bei der Überlieferung von der Ermordung Geßlers durch einen Pfeilschuß Tells in der hohlen Gasse bei Küßnacht

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