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Beitschrift

für

Theologie,

in Verbindung mit mehreren Gelehrten

herausgegeben

Geheimen Rath Dr. Hug, geistl. Rath Dr. Wert,
geistl. Rath Dr. v. Hirscher, geistlichen Rath
Dr. Staudenmaier und Dr. Vogel,
Professoren der theologischen Facultät der Universität Freiburg
im Breisgau.

Fünfter Band.

Freiburg,

Druck und Verlag der Fr. Wagner'schen Buchhandlung.
(In ́ Commission der Gerold'schen Buchhandlung in Wien. )

1841.

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I.

Abhandlungen

1.

Katholicismus.

Ich habe für das von den Herren Hofräthen v. Rotted und Welcker herausgegebene Staatslericon den Artikel „Kas tholicismus" verfaßt. Ueber diesen Artikel läßt sich in dem badischen Kirchen- und Schulblatt Nr. 40 Jahrgang 1840 S. 245 ein Anonymus unter der Aufschrift: „Der Katho licismus in seiner Selbsttäuschung" wörtlich also vernehmen:

„Die größte Kunst der täuschenden Dialektik besteht darin, dasselbe Wort in verschiedenem Sinn zu gebrauchen und doch geschickt gleich zu sehen. So ist der sonst gutgeschriebene Artikel Katholicismus von Domkapitular Hirscher in dem Staatslericon von Rotted und Welcker (Bd. IX. 1840) verfaßt. Bald ist ihm Katholicismus gleichbedeutend mit Chri stenthum, bald mit dem christlichen Kirchenthum überhaupt, und bald mit der concreten katholischen Kirche. Wenn die lehte nicht ganz befriedigt, so flüchtet der gewandte Domherr sogleich zu den beiden andern verwandten. Begriffen, die bei; jedermann Anerkennung finden, und mischt sie sodann ‹ unterz einander ein Trug, der schon viele Köpfe verwirrt hat. Er läßt uns gemüthlich wie in einer eamera obscura cinen, Katholicismus schauen, der alle christlichen Kirchen umfaßt,

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alle Nationen umschlingt, außer welchem man lediglich dem Princip des Privaturtheils folgt. Wer sollte da nicht so billig sein, von den Mängeln der römisch - katholischen Krrche abzusehen, wer nicht Katholik werden, wenn nur erst bewiesen. wäre, daß jene verglichen mit der heil. Schrift und der apostolischen Kirche nicht vor allen andern dem Princip des Privaturtheils gefolgt ist? Würde sie sich doch bescheiden, sich für eine Abtheilung der großen christlichen Kirche zu halten ohne sich mit dieser zu identifiziren, so wäre sie viel christlicher und ehrwürdiger. Hirscher aber und Tausende mit ihm stehen auf dem Standpunkt der Chinesen, die sich allein für das himmlische Reich halten und sich nur wundern, daß die Sonne auch außerhalb desselben scheint und daß die Europäer wie Menschen aussehen. Auf diesem Standpunkt der Lüge theilt man aber auch das Loos der Chinesen, ist für Verbesserungen unzugänglich und beredet sich dabei, dem Princip des Privaturtheils nicht folgen zu wollen. Aber haben die Kirchenhäupter nicht auch ihr Privaturtheil, dem sie folgen? Woraus schöpfen sie die Gewißheit, daß sie wahrhaft katholiciren, wenn sie nach Art hoher Monarchen die Stimme der Kirchengenossen nichts gelten lassen und keine Synoden wollen? die Unwahrheit ist immer auch inkonsequent.

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Je länger man diese Richtung verfolgt und in schwin- ́ delnder Höhe selbsteigener Machtvollkommenheit sich von der Beistimmung der Kirche lossagt, desto mehr wird sich die sogenannte kathol. Kirche von der wirklichen Katholicität ́entfernen. Hat doch in demselben Staatslericon ein aufgeklärter Katholik in dem Artikel Kirchenverfassung, katholische" unwidersprechlich nachgewiesen, wie unendlich Vieles dem Privaturtheil in der katholischen Kirche seinen Ursprung verdankt, indem die Erhebung der Bischöfe über die Presbyter als aus göttlichem Rechte, der Prímat eines Bischofs nach der Weise einer weltlichen Herrschergewalt und die Oberherrschaft gerade der römischen Kirche gegen die heil. Schrift und Tradition sei. Hieraus folgt aber schon, daß der aus dieser Verfassung hervorgegangene Katholicis,

mus so glänzend ihn Phantasie und Begriffsverwirrung malen mögen, keineswegs der feine, unveränderliche, apostolische sei, sondern der ernstlichsten Sichtung und Besserung bedürfe, um so dringender, je hartnäckiger und argwöhnischer dieser Ruf der Edelsten und Besten von jeher abgewiesen worden ist. Es giebt zweierlei Regierungsweisen, die e.ne durch Zwang und Furcht und die andere durch Ueberzeugung und unter freiwilliger Beistimmung. In einem wohlgeordneten Staate können beide gemischt sein: in der christlichen Kirche aber ist die erste gegen die ausdrückliche Willensbestimmung ihres göttlichen Stifters. Wenn diese aber dennoch in der römisch-katholischen Kirche seit vielen Jahrhunderten Plag gegriffen, wenn man sich um die Beistimmung der unterwor fenen und durch Eide eingefangenen Kirche unter dem Vorgeben eines verwerflichen Demokratismus nichts gekümmert hat noch fümmert, sondern als erster Glaubensartikel zur Seligkeit Gehorsam unter das Joch der Hierarchie zu gelten pflegt, so darf man zum voraus an dem katholischen Charakter dieser Kirche in ihrem gegenwärtgen Zustande bedenklich zweifeln, geschweige daß man ihr den Anspruch ausschließlicher Katholicität, womit sie sich brüstet, zugeben könnte. Die demüthige Leitung der Kirche im Sinne der heil. Gemeinde selbst ist so wesentlich und unerläßlich, daß im entgegengeseßten Falle sogar die Mission der Kirchenvorsteher zweifelhaft und des göttlichen Rechtes verluftig wird; gleich wie der Herr den heil. Petrus bald Satan schilt, bald ihm unter der Bedingung anhänglicher Liebe und treuer Nachfolge Aufträge ertheilt.

Gleiche Erstarrung drohte dem Protestantismus in Folge der Konsistorialverfassung, welche die Gemeinde des kirchlichen Bewußtseins und der Mitwirkung in dem Werke des Herrn völlig entäußerte, und ein befehlendes landesherrliches Kirchenregiment an die Stelle des Pabstes sezte. Aber auch diese Kirche fängt an aus dem Schlafe erwachend, die Rechte der Landesherren zu prüfen, und der reformirten Kiche freundlich zugewendet, das ihr nicht ausschließlich angehörige Presbyte

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