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Mithin ist der Johannes „tertio iunior" von 625 der IV. seines Namens und muß daher 3 gleichnamige Vorgänger gehabt haben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in die von Agnellus gebotene Bischofsreihe einen Johannes einzufügen und das kann nur zwischen Ursus und Petrus Chrysologus geschehn, wie das folgende lehren wird.

3. Daß unzweifelhaft Tatsachen, die Agnellus in seiner Biographie des Johannes Angeloptes berichtet, in die Zeit des Honorius und Valentianus III. führen, sucht Testi-Rasponi1) dadurch aus der Welt zu schaffen, daß er behauptet, Agnellus habe sich durch das gefälschte Diplom Valentinians III. (s. unten S. 49 ff.) verführen lassen, den Episkopat des Angeloptes in monströser Weise nach rückwärts auszudehnen - eine Behauptung, für die er den Beweis schuldig bleibt und deren Richtigkeit ich bestreite. Ferner glaubt er darum eine Lücke in der Liste, die Agnellus gibt, zwischen Ursus und Petrus Chrysologus nicht annehmen zu dürfen, weil Agnellus außer dem bis auf seine Zeit reichenden offiziellen Bischofskatalog) auch die „endothim" des Erzbischofs Maximianus) benützt hat, die deshalb besonders zuverlässig war, weil Maximianus als Verfasser einer auch die Zeit des Honorius und der Galla Placidia behandelnden Weltchronik), die Verhältnisse in der ersten Hälfte des V. Jahrh. gut kannte, zumal er selbst verhältnismäßig nicht lange danach lebte. Doch auch hier irrt Testi-Rasponi. Die Tatsache widerlegt ihn, daß eine andere spätere Lücke") in des Agnellus Liste besteht, auf die Ludo M. Hartmann hingewiesen hat), ohne daß allerdings die neuesten Arbeiten auf diesem Gebiete, darunter die Testi-Rasponis, davon Notiz nähmen. Ist es aber der Fall und wir können nicht daran zweifeln -, daß dem Agnellus einmal ein solcher Fehler nachgewiesen ist, so ist es auch ein zweitesmal möglich. Das Versehen ist wahrscheinlich so zu erklären, daß Agnellus in dem ihm vorliegenden Katalog den Namen des ersten Johannes übersah, während er sich der „endothim", von der wir nicht viel wissen, die aber möglicherweise recht unübersichtlich war, vielleicht nur so bediente, daß er das im Katalog gefundene an ihr verifizierte, daher den Namen des Johannes in ihr nicht suchte und infolgedessen auch nicht fand.

4. Nr. 57 in den papiri diplomatici des Marini gibt sich für ein von Kaiser Valentinianus III. dem „Johanni viro sanctissimo Archiepiscopo Ravennatae civitatis" ausgestelltes Privileg aus, worin diesem die Würde eines Erzbischofs über die 13 Bischofssprengel verliehen wird, aus denen in der Mitte des VII. Jahrh. die ravennatische Erzdiözese besteht,

S. 53 ff.

1) A. a. O. 334 f.

3) Agn. c. 80.

5) Ich meine

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4) Agn. c. 42. 78. Lanzoni a. a. O. 432.

den von Agnellus ausgelassenen Bischof Vitalis, s. unten

6) Gesch. It. I (1897) 401. 409.

sowie über einen vierzehnten, der wahrscheinlich im Beginn des VII. Jahrh. zu bestehen aufhört1). Daß es sich um eine Fälschung handelt, erhellt aufs unzweifelhafteste aus der Tatsache, daß von jenen 14 Sprengeln noch im Jahre 451 nur 6 die Erzdiözese Ravenna bildeten 2). Testi

1) Dieser letztere ist Brescello; vgl. Duchesne, Mél. d'archéol. et d'hist. 1903, 86. Die Einäscherung Brescellos erzählt Paul. Diac. IV 28 zum J. 603; seither wird das Bistum nicht mehr erwähnt. Daß es im IX. Jahrh, nicht mehr existierte, lehrt Agnellus c. 40, der es Brintum nennt.

2) Drei, nämlich Brescello, Reggio und Piacenza, unterstehen in diesem Jahre noch dem Erzbischof von Mailand (J.-K. 478); mit ihnen jedenfalls auch Parma, obwohl es in J.-K. 478 nicht erscheint. Drei andere, Forlimpopoli, Cesena und Sarsina, liegen in der Flaminia, deren Kirchen sämtlich noch am Ende des VI. Jahrh. direkt dem Papst unterstehn (J.-K. 621, vgl. 636, aus dem hervorgeht, daß auch Ravenna trotz seiner Metropolitanstellung in der Aemilia in der Immediatdiözese Suffraganbistum des Papstes war; Greg. I. reg. I 55. IX 138. XIV 6). Das achte Bistum, Adria, ist überhaupt erst in der ersten Hälfte des VII. Jahrh. gegründet worden, da es weder 579 (Troya, Cod. dipl. I p. 10) noch 590 (Paul. Diac. III 28) unter den Suffraganen Aquileias erscheint, zu dessen Sprengel sein Territorium gehört haben muß, so lange die alte Provinzeinteilung unversehrt bestand, die erst infolge der Fortschritte der langobardischen Invasion wesentlich modifiziert wurde (s. Diehl, Études sur l'adm. byz. 19ff. Hartmann, Unters. z. Gesch. d. byz. Verwalt. in It. 147f. zu 43f. Gesch. It. II 1, 128f.); auf der römischen Synode von 649 erscheint der Bischof von Adria zum ersten Male u. zwar unter den Suffraganen Ravennas (Mansi X 867. 1167). Daß die 6 übrigen in Mar. 57 genannten Bistümer wahrscheinlich alle schon bei der Gründung des ravennatischen Metropolitansprengels diesem zugeteilt wurden, ergibt sich daraus, daß Petrus Chrysologus die Bischöfe von Imola und Voghenza ordiniert (Petr. Chrys., Migne Lat. 52, 633. 656 f.), folglich auch aus geographischen Gründen Metropolit über die von Forli und Faenza sein muß, daß ferner die Bischöfe von Bologna und Modena 451 in J.-K. 478 offenbar deshalb fehlen, weil sie dem Bischof von Ravenna unterstehen. Im J. 482 wird von Modena ausdrücklich durch J.-K. 583 bezeugt, daß es zum ravennatischen Metropolitansprengel gehört, dasselbe gilt wahrscheinlich damals schon von der ganzen Aemilia, weil sonst der im angeführten Briefe des Papstes Simplicius gebrauchte Ausdruck Ravennatis ecclesiae vel Aemiliensis nicht genau wäre. Ebenso zeigen die Worte Pelagius I. De Liguribus atque Veneticis et Istriis episcopis quid dicam? (J.-K. 1019, aus der Zeit von 558-561), daß die Bischöfe der Aemilia, deren in diesem Zusammenhang keine Erwähnung geschieht, damals am Dreikapitelschisma nicht beteiligt, also dem Einfluß des Mailänder Erzbischofs nicht unterworfen waren. Was die flaminischen Bistümer anlangt, so ist Cesena zweifellos in der ersten Hälfte des VII. Jahrh. unter die Jurisdiktion Ravennas gelangt, da sein Bischof a. 649 zugleich mit einem ravennatischen Presbyter als Delegierter des abwesenden Erzbischofs von Ravenna auf der römischen Synode erscheint (Mansi X 866. 882 f. 886. 918. 1162); zugleich mit Cesena werden wohl Sarsina und Forlimpopoli aus römischen zu ravennatischen Suffraganen geworden sein. Am Anfang des VIII. Jahrh. erhielt dann der Erzbischof von Ravenna in dem neugegründeten Bistum Comacchio einen weiteren Suffragan, so daß er am Ende der byzantinischen Herrschaft insgesamt 14 Bischöfe unter seiner Jurisdiktion hatte. Klio, Beiträge zur alten Geschichte XVI 1/2. 4

Rasponi selbst hat den Beweis geführt, daß die Fälschung kurze Zeit vor 666 entstanden ist1); gleichzeitig mit der Passio s. Apollinaris angefertigt, hat sie wie diese den Zweck, die Unabhängigkeit der ravennatischen Kirche vom römischen Stuhl zu beweisen, indem darin Valentinianus III. allein, ohne Vermittlung des Papstes, den Bischof von Ravenna zum Metropoliten erhebt. Mit Recht glaubt Testi-Rasponi, daß beide Schriften im Auftrage des Erzbischofs Maurus durch dessen vicedominus Reparatus, den Chef der erzbischöflichen Kanzlei, dem Kaiser eingereicht wurden, um den apostolischen Ursprung der ravennatischen Kirche darzutun und die tatsächlich im Jahre 666 durch kaiserliches Privileg erlangte Autokephalie damit durchzusetzen und im voraus kanonisch zu begründen; dafür spricht der Umstand, daß in der Fälschung unter den ravennatischen Suffraganen das erst später (s. S. 49 Anm. 2) gegründete Comacchio fehlt, ferner die zum Teil wörtliche Übereinstimmung von Mar. 57 mit dem Autokephaliedekret von 6662), endlich vielleicht eine Stelle im Buch der Päpste, an der auf die seitens der Kirche von Ravenna ins Werk gesetzten Machenschaften angespielt wird, die der Verleihung der Autokephalic vorangingen). Wenn nun in unserer Fälschung Valentinianus III. einem Bischof Johannes die Metropolitenwürde verleiht, die Fälschung aber um die Mitte des VII. Jahrh. in der erzbischöflichen Kanzlei angefertigt wurde, so ist nicht verständlich, wie Testi-Rasponi1) noch daran zweifeln kann, Das Bistum Voghenza war damals schon nach Ferrara verlegt (Kehr, It. pont. V p. 203. 206, n. † 1). Vgl. Zattoni, Riv. di scienze storiche 1904, 475 ff. Seine Darlegung wird in Bezug auf Comacchio von Lanzoni. Atti e mem. della R. deput. di stor. patr. per la Romagna 1909, 62 ff. (da, wie unten S. 56 f., Anm. 6 gezeigt wird, Felix 709-725 die erzbischöfliche Würde innehatte, so kann die von Lanzoni a. a. O. veröffentlichte und kommentierte Inschrift nur ins Jahr 722/3 fallen), in Bezug auf Cervia von Testi-Rasponi a. a. O. 295f Anm. berichtigt. Cervia gelangte erst 948 unter die Metropolitangewalt von Ravenna, wie aus J.-L. 3665 Kehr, Italia pontificia V p. 50, n. 156 hervorgeht.

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1) A. a. O. 295 ff.

2) Zum Dekret Kaiser Constans II. vom 1. März 666 s. Duchesne, Lib. pont. I 349 (Anm. 5 zur vita Doni). Danach wird im Dekret keineswegs, wie Testi-Rasponi, der nur die Ausgabe von Holder-Egger, Ser. rer. Lang. 350f. benützte, als weiteres Argument verwenden zu können meinte, die ravennatische Kirche als apostolica ecclesia bezeichnet. Die Annahme Zattonis, Riv. sc. stor. 1904, 480, welcher die Fälschung in karolingische Zeit verwies, wird durch das im Text Bemerkte hinreichend widerlegt; es wäre ja auch überflüssig gewesen, das bescheidene Privileg Valentinians III. zu fälschen zu einer Zeit, zu der die ravennatische Kirche schon eine Zeitlang die ihr 666 gewährte Stellung gehabt hatte.

3) Lib. pont., v. Leon. II., c. 4; . . . typum autocephaliae, quod sibi elicuerant . . . Ich vermute, daß diese Stelle, die der Aufmerksamkeit Testi-Rasponis entgangen ist, sich auf die von Reparatus durchgeführten oder inspirierten Fälschungen bezieht.

4) A. a. O. 335-338.

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daß der erste Metropolit von Ravenna wirklich Johannes hieß. Er mutet der ravennatischen Kanzlei der Mitte des VII. Jahrh. zu, sie hätte von dem zeitlichen Abstand zwischen dem 477 auf den bischöflichen Stuhl gelangten Johannes und Valentinianus III. nichts gewußt, was man nur annehmen dürfte, wenn zur Zeit der Abfassung unserer Fälschung das Archiv der Kirche in Unordnung gewesen wäre, was, soviel wir zu erkennen vermögen, vor dem Brand unter Erzbischof Damianus nicht der Fall war. Daß der Fälscher alle 13 zu seiner Zeit Ravenna unterstehenden Suffragane aufführt, geschieht nicht deshalb, weil er nicht weiß, daß ein Teil von ihnen kaum ein halbes Jahrh. vorher der Erzdiözese angeschlossen wurde, sondern weil er offenbar verhindern will, daß durch die Erwähnung dieses Umstandes daran erinnert werden könnte, daß bis zu dieser letzten Erweiterung ihres Machtbereichs, bei der auch jedenfalls der Papst eine große Rolle gespielt und vielleicht seine Obergewalt noch ausdrücklich betont hatte, die Kirche von Ravenna, unbeschadet ihrer Metropolitie in der Aemilia, ebenso wie die anderen Kirchen der Flaminia ein direkter Suffragansprengel von Rom war; daß er Brescello nennt, obwohl es zu seiner Zeit nicht mehr besteht, ist ein Beweis für seine Kenntnis der Geschichte der ravennatischen Erzdiözese. Vollends ausgeschlossen erscheint, daß der Fälscher, wie Testi-Rasponi annimmt, wußte, daß nicht jener Johannes der erste Metropolit war und daß er absichtlich den Petrus Chrysologus, den Testi-Rasponi für den ersten Erzbischof hält, aus dem lächerlichen, weil in diesem Falle völlig bedeutungslosen Grunde durch einen populären1) Kirchenfürsten ersetzt habe, weil der Chrysologus aus einer nichtravennatischen Diözese stammte.

Es ist doch wahrscheinlich, daß der Fälscher wußte, welchem Bischof von Ravenna die Metropolitanwürde verliehen worden ist und wenn er ihn Johannes nennt, so hieß er wohl auch Johannes; jedenfalls aber gab es zur Zeit Valentinians III. einen ravennatischen Bischof Johannes. Mit meiner Ansicht verträgt sich durchaus das Hauptergebnis einer Abhandlung von Massigli2), in welcher dieser zeigt, daß entgegen der Meinung Testi

1) Obendrein ist die große Popularität Johannes II. noch keineswegs bewiesen. Populär war der Angeloptes und wir wissen ja nicht bestimmt, welcher Johannes dies ist.

2) Mél. d'archéol. et d'hist. 1911, 277 ff. Massigli hat sich leider durch die Gründe Testi-Rasponis überzeugen lassen, daß „le Jean Angeloptes, dont, écho de traditions qu'il n'a pas créées, il (sc. Agnellus) fait le prédécesseur de Pierre Chrysologue, n'a jamais existé“ (p. 279) und daraus erklärt sich seine irrige Bemerkung auf p. 289: "C'est donc à l'action combinée de Valentinien III et de Sixte III qu'est due la création de la métropole ravennate.“ Seine Untersuchung wendet sich mit Recht gegen die allzu subtile Interpretation mancher Texte durch die italienischen Gelehrten und zeigt allerdings, daß mit Sicherheit aus den Nachrichten, die Testi-Rasponi gelten läßt (das entscheidende Dokument, Mar. 57, verwirft 4*

Rasponis an der Nachricht bei Agn. c. 49, daß Petrus Chrysologus durch den Papst Sixtus III. (432–440) konsekriert worden ist, festgehalten werden muß. Da Sixtus III. selbst erst am 31. Juli 432 ordiniert wurde, so ist der Vorgänger des Chrysologus frühestens 432 gestorben1).

Aus der ganzen vorstehenden Auseinandersetzung geht hoffentlich mit Evidenz hervor:

1. Daß die Reihenfolge der Bischöfe zwischen Liberius III. und Neon diese ist: Ursus — Johannes I. — Petrus I. Chrysologus;

2. daß Johannes I. frühestens 432 gestorben ist:

3. daß die Erhebung des Bistums Ravenna zur Metropole nach der Thronbesteigung Valentinians III. und vor dem Tode Johannes I., also nach 425 und vor 440 erfolgt ist;

4. daß an dem aus Agnellus zu erschließenden 13. April 396 als Todesdatum des Ursus festgehalten werden muß, da die sich dann ergebende mehr als 36 jährige Dauer von des Johannes I. Episkopat zwar ungewöhnlich lang, aber doch so gut möglich ist, daß eine Änderung im Text des Agnellus oder gar die vollständige Verwerfung von dessen Zeugnis nicht gerechtfertigt werden könnte.

Die Reihe der ravennatischen Bischöfe im V. Jahrhundert lautet also folgendermaßen:

Johannes I. (Angeloptes?) 396-nach 431.

Petrus I. Chrysologus. nach Juli 432-3. Dez. 450.

Neon.

Exuperantius

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Johannes II. (Angeloptes?) 19. Juli 477--5. Juni 4949).

er ja), das Vorhandensein der ravennatischen Erzdiözese vor 432 nicht nachgewiesen werden kann, aber keineswegs, daß deren Gründung nach dem genannten Zeitpunkt erfolgt sein muß. Daran ändert auch des Petrus Chrysologus sermo 136 (Migne Lat. 52, 567 f.) nichts, auf den sich Massigli p. 281 f. bezieht, und der höchstens zeigt, daß der Inhaber der älteren, weit ausgedehnteren und von Rom fast unabhängigen Erzdiözese von Aquileia höheres Ansehn und Rang genoß als der Bischof von Ravenna, dessen Erzdiözese erst wenige Jahre alt war und das konnten wir uns auch so schon denken. Vielleicht aber handelt es sich nur um Höflichkeitsbezeugungen, die umso eindringlicher gewählt wurden, je größeren Wert man in Ravenna in Anbetracht der gespannten Beziehungen zu Mailand auf das Wohlwollen des anderen großen Metropoliten von Norditalien legte.

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1) Die Meinung Testi-Rasponis (a. a. O. 316), daß man mit dem Episkopatsbeginn des Chrysologus nicht unter das Jahr 434 herabgehen könne, weil am Triumphbogen der Apsis von S. Giovanni Evangelista auch der Name der Justa Grata Honoria erscheint, was nach dem angeblich ins Jahr 434 fallenden Skandal dieser Prinzessin undenkbar wäre, ist wegen der von Seeck, RE VIII 2292 herangezogenen Münze mindestens unbeweisbar.

2) Tag und Monat bei Agn. c. 33. 3) CIL XI 304.

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