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Agende

der

Hannoverschen Kirchenordnungen.

Mit historischer Einleitung, liturgischer Erläuterung und
ergänzenden Zugaben

zum erneuerten Gebrauch bearbeitet und herausgegeben

von

D. Ludw. Adolf Petri

Pastor zu Hannover.

Hannover

Hahn'sche Hofbuchhandlung.

1852.

Schrift und Druď von Culemann.

764.9 Luth 1852hp

Vorwort.

Es war die ursprüngliche Absicht in diesem Buche die beiden Hauptkirchenord

nungen des Landes, die Calenberger und Lüneburger, vollständig abdrucken zu laßen, da sie im Buchhandel längst unzugänglich sind. Diesem Kerne hätte alles Übrige zur Einkleidung gedient. Als ich mich aber durch eine Anfrage bei der kirchlichen Behörde zu versichern suchte ob auch meinem Vorhaben nicht etwa mir unbekannte geseßliche Hindernisse entgegen ständen, ward mir zwar alle Freiheit gelaßen, jedoch zugleich eröffnet daß von Seiten der Behörde ein offizieller Abdruck der beiden Kirchenordnungen wolle veranstaltet werden. Daß ich nun mit einem solchen Unternehmen nicht in Wettkampf zu treten hätte, verstand sich von selbst; gemachte Versuche, die ursprüngliche Absicht durch Gleichheit der Bücher in Gestalt, Zeit und Ort des Erscheinens nach Möglichkeit zu erreichen, stießen auf Hindernisse; ich mußte mich damit zufrieden geben auf das Wiederaufleben der KOO. einigen Einfluß geübt zu haben, und ihnen diese meine eigenen Zuthaten einstweilen voraufgehen laßen. Diese sind allerdings auch für sich selbst verständlich und sollen sogar ihrem wesentlichen Theile nach ohne das Buch der KOO. gebraucht werden.

Ich gebe nämlich hier zuerst geschichtliche Nachrichten denn mehr will der erste Theil dieses Buches nicht sein von allen KOO. welche innerhalb des jeßigen Königreichs Hannover von der Reformation an Gültigkeit gehabt oder noch haben. Hoffentlich hat sich keine meiner Kunde entzogen. So viel ich weiß, ist dies der erste Versuch diesen Theil der vaterländischen Kirchengeschichte zusammengeordnet zu bear= beiten. Ich mache dabei keine weiteren Ansprüche als alles das was mir über den Gegenstand zugänglich war, zusammengestellt zu haben. Es ist wenig genug, Einiges mag zweifelhaft, oder selbst unrichtig sein; wer die Beschaffenheit der Quellen aus denen man zu schöpfen hat, kennt und mich nicht für einen Geschichtsforscher nimmt, der ich nicht habe sein können, wird sich nicht darüber wundern. Dennoch glaube ich etwas zu geben was den meisten meiner Amtsbrüder unbekannt, unzugänglich und darum trop seiner Dürftigkeit willkommen sein wird. Das Ergebnis dieser Darstellung, und allerdings der praktische Zweck derselben, ist der Nachweis daß die Liturgie im ganzen Lande

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wesentlich gleichartig ist, um bei weitem größten Theile sogar in wörtlicher Übereinstimmung sich finvet, und daß es daher eben so rechtmäßig als leicht ist die höchst wünschenswerthe Gleichförmigkeit in den Gebräuchen der gesammten Landeskirche herzustellen.

Hierauf ging nämlich meine eigentliche Absicht bei dem ganzen Unternehmen. Wie wichtig ihre Erreichung für die Kirche überhaupt sei, das ist neuerdings auch in weiteren Kreisen anerkannt. Ich hatte die Idee lange zuvor ehe sie zu Eisenach für die lutherische Gesammtkirche ins Auge gefaßt wurde, und wenn doch dieses Ziel nicht anders wird genommen werden wollen als so daß man auf die historischen Ursprünge und Vorlagen zurück- und von denselben ausgeht, so befinde ich mich mit meinem Unternehmen ungesucht in diesem Wege. Etwas zum Lobe oder auch nur zur Rechtfertigung eines solchen Versuchs zu sagen, halte ich für überflüßig; die Hauptanhaltspunkte für das Urtheil finden sich im zweiten Theile dieses Buches selbst.

Dieser hat sich nämlich zur Aufgabe gemacht die liturgischen Bestimmungen der KOO. zu erläutern, um durch das Verständnis derselben ihren Gebrauch zu zeigen und zu rechtfertigen. Ich bin dabei ausführlich gewesen, und habe also auch Vieles gesagt was Vielen bekannt ist. Diese Vielen bitte ich aber zu entschuldigen was für noch Mehrere nach meiner Erfahrung nöthig war. Eben so werden Einsichtige wißen daß Manches in der Herleitung und Auslegung der einzelnen liturgischen Formen streitig oder ungewis ist; ich glaube nichts gegeben zu haben als wofür ich Gründe hatte, überlaße aber gern Andern eine andere gegründete Meinung. Nachdem der historische Zusammenhang mit der alten Liturgie fast gänzlich abgebrochen ist, ist selbst das rechte Verständnis sehr erschwert, und die Gefahr liegt nahe der Geschichte die eigene Idee aufzunöthigen.

Darnach habe ich dann die liturgischen Anordnungen der beiden Landeskirchenordnungen vollständig an einen Ort zusammengestellt und diesem Theile des Buchs eine solche Einrichtung gegeben daß er für sich allein kann gebunden und gebraucht werden. Dies ist geschehen, weil einmal jene Anordnungen in den KOO. selbst zerstreut und mit kirchenrechtlichen Bestimmungen vermischt stehen, wodurch der Gebrauch erschwert wird; weil ferner Vieles in den KOO. nur seiner Benennung nach bezeichnet, nicht aber selbst gegeben ist, namentlich manche musikalischen Bestandtheile; weil Einiges in den KOO. überall ohne liturgische Form gelaßen ist, z. B. der Bußtag, das Begräbnis, zum Theil auch die Krankenkommunion, und weil endlich das schwere Buch beim Gebrauche sehr lästig sein würde. Und doch ist es nöthig für Amt und Dienst, daß wir uns selbst und die Gemeine wieder an den Gebrauch des Buchs gewöhnen; es wird wesentlich dazu mitwirken die Handlungen des Amts wieder mit der Würde fester kirchlicher Handlungen zu bekleiden, nachdem sie durch die Willkür fast ganz den

Schein persönlicher Ausrichtungen, der einzelnen Pastoren angenommen und dadurch) nicht eenig von ihrer Kraft und rechten Schäßung verloren haben. Denn was ist aus der Taufe, aus der Trauung vielfach geworden indem sie buchlos verrichtet wurden ! Ich möchte meine Amtsbrüder hierauf besonders aufmerksam machen und sie vor dem falschen Gefühl warnen als liege im Gebrauch des Buches etwas Hinderliches, Niedriges, Mechanisches, etwas das mit dem Ablesen der Predigt verglichen werden dürfte.

Außerdem aber habe ich noch eine Bitte an alle welche des Gebrauchs der Agende bis dahin ungewohnt sind: daß sie sich doch bei Leibe nicht durch den ersten oberfläch= lichen Eindruck bestimmen laßen den die Formulare etwa machen, sondern daß sie zuerst jedes genau studieren, nach seinem Zweck und dadurch bedingten Inhalte erforschen und sich verständlich machen, und dann seine Kraft durch wiederholten Gebrauch erproben. Es wird sich dann Vieles aufklären und rechtfertigen was dem ersten Eiudrucke nach vielleicht nicht auzog oder gar befremdete, und ich zweifle nicht, es wird sich eine Liebe zu dem Buche bilden, welche zum rechten wirksamen Gebrauche desselben wesentlich för= derlich sein wird.

Und so wolle der HErr segnen was lediglich ihm zur Ehre und seiner Kirche zum Dienst gemeint ist.

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