| 1849 - 422 หน้า
...Vorwissen und Genehmigung des Staats errichtet werden" (Th. II. Tit. l2. §. 2). „Alle öffentliche Schul» und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht...sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu aller Zeit unterwerfen" (§. 9). „Gemeine Schulen, die dem ersten Unterrichte gewidmet sind, stehen... | |
| Karl Adolf Schmid - 1867 - 980 หน้า
...Bestimmungen: 1) Alle öffentlichen Schul« und Erziehungsanstalten stehen unter Aufsicht des Staates. 2) Niemandem soll wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses...der Zutritt in öffentliche Schulen versagt werden. 3) Kinder einer anderen Religion tonnen dem Religionsunterricht beizuwohnen nicht gezwungen werden.... | |
| Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 หน้า
...§. 9. Alle öffentlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aussicht des Staates und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen. §. 10. Niemand soll, wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses, der Zutritt in öffentliche Schulen... | |
| Prussia (Germany) - 1886 - 514 หน้า
...2 Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staats errichtet werden. § 9. Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten...Glaubensbekenntnisses der Zutritt in öffentliche Schalen versagt werden. § 11. Kinder, die in einer anderen Religion, als welche in der öffentlichen... | |
| 1887 - 652 หน้า
...weiden sollen. § 9. Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter Aufsicht des Staates und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen. § 11. Kinder, die in einer andern Religion, als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, nach... | |
| Ludwig von Hammerstein - 1893 - 320 หน้า
...öffentlichen Schulen.) Alle öffentlichen Schulen und Erziehungsanstalten stehen unter der Aussicht des Staats und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen." ' v. Rönne aa OS 76. ' v. Rönne aa OT 221. „Hiermit war die Schule als Staatsanstalt proclamirt... | |
| Prussia (Germany), Egon von Bremen - 1905 - 800 หน้า
...Schulen. § 9. Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter Aufsicht des Staates und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen i). § 10. Niemanden foll wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Zutritt in öffentliche... | |
| Wilhelm Rein - 1906 - 1004 หน้า
...Jugend in nützlichen Kenntnissen (und Wissenschaften) zur Absicht haben.«*) Und in § 10 heifst es: ^Niemandem soll wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses...Zutritt in öffentliche Schulen versagt werden«. Damit war die Schule vor die Frage gestellt, ob sie ihren konfessionellen Charakter beibehalten, oder... | |
| Robert Stein - 1906 - 74 หน้า
...des Staats, und mufsen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwersen. § 10. Niemandem soll, wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses, der Zutritt in öffentliche Schulen verfagt werden. § 11. Kinder, die in einer anderen Religion, als welche in der öfsentlichen Schule... | |
| Karl Müller - 1910 - 428 หน้า
...Schulen. 8 9. Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht des Staates und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen 8 10. Niemanden soll wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Zutritt in öffentlichen Schulen... | |
| |