Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen, ส่วนที่ 1

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Von Wiegandt und Grieben, 1875 - 795 หน้า
 

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หน้า 2 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwedce bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
หน้า 113 - Vorschlag, daß die Leibesübungen als ein notwendiger und unentbehrlicher Bestandteil der männlichen Erziehung förmlich anerkannt und in den Kreis der Volkserziehungsmittel aufgenommen werden.
หน้า 1 - Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staats, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben.
หน้า 78 - Zweck haben, die Schüler in der griechischen Grammatik und in der richtigen Anwendung der grammatischen Regeln festzusetzen und sich hievon durch die von ihnen zu liefernden Exercitien zu überzeugen, keineswegs aber die Schüler zu einem griechischen Stil im Schreiben auszubilden und ihnen zu der Fertigkeit zu verhelfen, ihre Gedanken in freien Ausarbeitungen oder gar in der Form der Rede griechisch ausdrücken zu können.
หน้า 21 - Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
หน้า 2 - Art. 14. Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt.
หน้า 1 - Alle öffentlichen Schul- und Erziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht des Staats und müssen sich den Prüfungen und Visitationen desselben zu allen Zeiten unterwerfen.
หน้า 36 - Jugend, vorausgesetzt, dafs das wahre Verhältnis dieser Lehrgegenstände zu der den Gymnasien gestellten Aufgabe von allen Lehrern und auf jeder Stufe des Unterrichts richtig gewürdigt wird. Kein Lehrgegenstand in den Gymnasien ist als Zweck für sich, sondern jeder nur als dienendes untergeordnetes Mittel zur Erreichung- des gemeinsamen Zwecks zu betrachten und zu behandeln.
หน้า 373 - Brüder, was wahrhaftig ist, was ehrbar, was gerecht, was keusch, was lieblich, was wohl lautet, ist etwa eine Tugend, ist etwa ein Lob, dem denket nach.
หน้า 97 - Zweck erreichen, sondern dais der letztere neben der wissenschaftlichen Bildung auch darin besteht, in den Zöglingen Gesinnungen der Anhänglichkeit, der Treue und des Gehorsams gegen den Landesherrn und den Staat zu erwecken und zu befestigen, und dafs daher Lehrstellen nur Denjenigen, die auch in dieser letzlgcdachten Beziehung volles Vertrauen verdienen, übertragen werden sollen.

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