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Sinne von Weltuntergang im Feuer, Weltbrand. So gelangte es nach dem Süden und nach dem Norden.

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singt die Seherin, und übereinstimmend lauten ihre Worte im Hyndlaliede 45:

Doch ein Gott wird kommen,

Nimmer wag ich's,

Nur wenige können

Als Walvaters Kampf

noch grösser an Macht,

seinen Namen zu melden: noch weiter sehen,

mit dem Wolf beginnt.

Vom Wohnsitze dieses Gottes berichtet die Seherin in Strophe 64

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Nach dieser Stelle wäre Gimle der Name des Berges, auf welchem sich der Saal erhebt, worin die Gerechten in der erneuerten Welt wohnen werden. Dagegen nennt Snorri den Saal selber Gimle, und dies passt auch besser zur Bedeutung des Wortes.') Gimle besteht aus an. gimr, einem Lehnwort, wie ags. gim aus lat. gemma entnommen, und aus hlé, Obdach. Gimle ist also „Edelsteindach“, ein Saal mit goldenem, edelsteinverziertem Dache. Die Gylfaginning im Kapitel 3, wie sie von dem durchaus christlich gedachten ewigen Allvater erzählt, berichtet:,,Rühmlicher, als dass er Himmel und Erde machte, ist das, dass er den Menschen schuf und ihm Leben und Seele gab. Der Leib zwar verwest, doch alle die Seelen der Rechtschaffenen werden bei ihm weilen an dem Orte, der Gimle heisst; die Bösen dagegen kommen zur Hel und von dort nach Niflheim, unten in der neunten Welt." Weiterhin bemerkt die Gylfaginning Kap. 17 zu Vol. 64: „Am südlichen Ende des Himmels ist der Ort, der von allen der schönste ist und glänzender als die Sonne: er heisst Gimle und wird bestehen,

1) Gimle kommt nur Vol. 64 vor; sonst Gylfag. Kap. 3, 17 u. 52. An letzterer Stelle ist die Lesart von U á Gimle mep Surti gegen W á Gimlé á himni ein Fehler; Surtr hat mit Gimle nichts zu thun. Zur Etymologie und Bedeutung vgl. Müllenhoff, Altertumskunde 5, 30 ff.; Schullerus, Beiträge 12, 270; Bugge, Studien 444 f.

Der allmächtige Gott im höchsten Himmel.

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wenn auch Himmel und Erde untergehen, und die rechtschaffenen Menschen werden dort in Ewigkeit wohnen. Gangleri fragte: Wer hütet diesen Ort, wenn Surts Lohe Himmel und Erde verbrennt? Har antwortete: So sagt man, dass im Süden über unserm Himmel ein andrer sich erhebt, der Widblain (der weithin Blaue) heisst und über diesem ein dritter, der Andlang (der Entgegengerichtete, vor den Blicken Liegende) genannt wird: an diesem meinen wir, dass jener Ort (Gimle) sich befinde." Dieser allgewaltige Herrscher, der vom obersten Himmel herab zum jüngsten Gerichte heranfährt, welcher als der Ewige und Unendliche nach dem Untergang des Zeitlichen und Räumlichen hervortritt, ist der Gott des neuen Glaubens, wofür schon die ebenfalls christliche Vorstellung von der Dreiheit der Himmel') zeugt. Zu einem so geistigen und geheimnissvollen Gottesbegriff wäre das Heidentum aus sich selber heraus nie gelangt. In Gimle ist das himmlische Jerusalem, das aus Gold und Edelsteinen erglänzte, nicht zu verkennen. Aus diesen Stellen der alten Gedichte, welche den gewaltigen Herrscher von oben über die erneute Welt setzen, folgert die Gylfaginning Kap. 3 und 5 den Allvater, der ewig lebt und über alles in seinem Reiche, Grosses und Kleines waltet, der Himmel, Erde und Luft erschuf, der durch seine Kraft Ymir aus dem Urstoffe belebte, der vor alledem da war. So ist das Endliche vom Unendlichen umgrenzt: die Gylfaginning hebt mit Allvater an, dann aber treten die endlichen Göttergestalten, die echtheidnischen, allein hervor. Wie sie verschwinden und vergehen, erscheint wiederum der Ewige und Allmächtige. Der Versuch des vorweltlichen Allvaters ist freilich missglückt. Was ihm zugeschrieben wird, verrichten später die Asen. Nur mit dem zweideutigen Begriffe ,,Allvater", den Snorri sowol auf den ewigen Christengott als auch auf Odin bezieht, sucht er über die Widersprüche, in die er sich verwickelt, hinwegzutäuschen.

1) H. E. Meyer, Völuspa 45.

VIERTES HAUPTSTÜCK.

Die gottesdienstlichen Formen.

I. Der Götterdienst im allgemeinen
und das Opferwesen.

Papst Gregor richtete um 600 ein Schreiben an den Bischof Augustinus, der die Angelsachsen bekehren sollte.') Darin hiess es: Erstens muss man nicht die Tempel der Götzen zerstören, sondern die Götzen. Man mache Weihwasser und besprenge damit die Tempel; man errichte Altäre und lege Reliquien hinein. Sind der Angelsachsen Tempel gut gebaut, so entziehe man sie dem Dienste der Götzen dadurch, dass man sie zu christlichen Tempeln umweihe, und zwar aus dem Grunde, damit dieses heidnische Volk

1) Gregor schreibt an Mellitus: cum ergo Deus omnipotens vos ad reverentissimum virum fratrem nostrum Augustinum episcopum perduxerit, dicite ei quid diu mecum de causa Anglorum cogitans tractavi, videlicet, quia fana idolorum destrui in eadem gente minime debeant; sed ipsa, quae in eis sunt, idola destruantur, aqua benedicta fiat, in eisdem fanis aspergatur, altaria construantur, reliquiae ponantur. quia, si fana eadem bene constructa sunt, necesse est ut a cultu daemonum in obsequium veri Dei debeant commutari; ut dum gens ipsa eadem fana sua non videt destrui, de corde errorem deponat et Deum verum cognoscens ac adorans ad loca, quae consuevit, familiarius concurrat. et quia boves solent in sacrificio daemonum multos occidere, debet eis etiam hac de re aliqua solemnitas immutari; ut die dedicationis, vel natalitii sanctorum martyrum, quorum illic reliquiae ponuntur, tabernacula sibi circa easdem aecclesias, quae ex fanis commutatae sunt, de ramis arborum faciant, et religiosis conviviis solemnitatem celebrent, nec diabolo iam animalia immolent, sed ad laudem Dei in esu suo animalia occidant, et donatori omnium de satietate sua gratias referant; ut dum eis aliqua exterius gaudia reservantur, ad interiora gaudia consentire facilius valeant. Bäda, Hist. eccl. I 30; weiteres auf Opfer und heidnische Bräuche bezügliches Băda II 5, 9, 13, 15; III 8, 30; IV 22, 27. Heidnische Bräuche, die in Bussordnungen und Synodalbeschlüssen der Angelsachsen erwähnt werden, sammelt Kemble, The Saxons in England, London 1849, Bd. I, 523 ff.

Nachwirkung heidnischer Bräuche im Christentum.

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desto williger an die gewohnten Anbetungsstätten komme. Zweitens, weil die Angelsachsen ihren Göttern noch viele Stiere zu opfern gewohnt sind, so ist es geboten, ihnen diese Feierlichkeit zu belassen; nur muss man derselben einen christlichen Sinn unterlegen. Und so sollen sie am Tage der Kirchweih und an den Gedächtnisstagen der heiligen Märtyrer, deren Reliquien zur Schau zu stellen sind, sich aus Baumzweigen Hütten rings um diejenigen Kirchen herrichten, welche aus Götzentempeln zu christlichen Tempeln umgeweiht werden und sollen so diese Feierlichkeit beim christlichen Mahle begehen, so dem heidnischen Götzen keine Tieropfer mehr darbringen, vielmehr behufs der Sättigung, Gott zum Lobe, Tiere schlachten und dem Geber aller guten Gaben für die Speisen danken. Diesen Menschen muss man einige äusserliche Freuden lassen, damit sie desto leichter zu den inneren Freuden hingeführt werden, denn es unterliegt keinem Zweifel, dass es unmöglich ist, diesen harten Gemütern auf einmal alles wegzunehmen, und zwar deshalb, weil derjenige, welcher einen hohen Standpunkt zu gewinnen bemüht ist, dies nur schritt-, nicht sprungweise erreicht.

Gregors Worte dürfen füglich unsern Betrachtungen über den Gottesdienst der heidnischen Germanen voranstehen, weil dadurch deutlich ausgesprochen ist, dass die heidnischen Kultusformen in der christlichen Zeit vielfach weiter leben. Zwar befolgten die Bekehrer nicht immer so milde Grundsätze, wie Gregor anempfiehlt. Mit Brand und Bruch ward oft genug der Götterdienst der Heiden niedergelegt. Aber im Grunde kam das gleiche Ergebniss heraus, hier eine freiwillige, dort eine widerstrebende Bewahrung heidnischer Bräuche. Mithin darf auch mancher spätere und nur in christlicher Fassung überlieferte Zug zur Aufhellung ursprünglich heidnischer Zustände verwertet werden.

1. Der Götterdienst in der Rechtsordnung.

Der Götterglaube durchdringt das gesamte Leben des germanischen Volkes. Rechtswesen und Kriegswesen, Ding und Heerfahrt sind ebenso religiös geweiht, wie alle wichtigeren Ereignisse des Einzellebens von religiösen Handlungen begleitet sind. Die Nachrichten, die natürlich wieder am reichlichsten aus nordischen Quellen zu erholen sind, zeigen den Götterglauben mit vielen Golther, Germ. Mythologie.

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Bräuchen, mit der gesamten sittlichen Lebensauffassung aufs engste verknüpft. Die allgemeinen religiösen Formen scheinen bei allen Stämmen ziemlich gleichartig gewesen zu sein, die grossen Unterschiede, welche die Göttersagen, d. h. die Gebilde einzelner Dichter, aufweisen, stossen uns hier nicht so sehr auf. Freilich hören wir auch selten von Einzelheiten, selbst der Name der angerufenen Gottheit bleibt meistens verschwiegen. Aber der Gottesdienst wurzelt in uraltem Herkommen und wird von den Veränderungen der Göttersage wenig berührt.

An der Spitze der germanischen Volksstämme steht in den ältesten Zeiten der Adel, eine kleine, stets sich vermindernde Schar edler Geschlechter, aus denen die Könige gewählt wurden. Das Wesen des Adels tritt in einer sagenumwobenen Ahnenreihe zu Tage, an deren Ursprung Götter stehen. So sind die angelsächsischen Könige und damit auch die sächsischen, jütischen, anglischen Wodans Söhne, ebenso die fränkischen Walsungen. Der Ahnherr der Könige ist oft dem Stammesheros, nach dem das Volk sich nennt, gleichgestellt und dabei ein Göttersohn, so vermutlich Ingo, Irmino, Istvo als Söhne des Tiuz. Die Amaler entstammen den ansiz, den Göttern. Nordische Könige werden Freys oder Tys Gesippte genannt. Das Volk zeigt überall treue Anhänglichkeit an seinen Adel, in welchem es den Göttern sich verwandt fühlt. So ragt der Götterglaube in die Ständeordnung herein. Unter sich selber stufen die Stämme eines Volkes wol nach den ältesten und vornehmsten Adelsgeschlechtern sich ab, so die Semnonen mit dem schaurig-heiligen Walde, wo Tiuz waltet, wohin die ersten Anfänge des Volkes zurückdeuten, neben den übrigen Sueven. Wie spätere Sagenbildung bis zu dem Gedanken, alle Menschen seien Gottes (Heimdalls) Kinder, vorschreitet, ist beiläufig erwähnt worden. Für den Glauben der Urzeit, als die Germanen ins Licht geschichtlicher Überlieferung eintreten, haben wir mit der Thatsache zu rechnen, dass die Volksstämme in ihren ältesten und vornehmsten Adligen, denen das Königtum anvertraut wurde, Abkömmlinge der Volksgötter ehrten.

Über die friesischen Götter sagt Richthofen 1) auf Grund der Quellenzeugnisse: Die heidnischen Friesen verehren Götter und machen sich Bilder von ihren Göttern. Ihnen sind Güter aller Art geweiht, sie haben Tempel, Äcker, Wälder, Seen, Quellen,

1) Untersuchungen über friesische Rechtsgeschichte Teil 2, 419 f.

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