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Aufenthaltsort der Seelen.

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mit und ohne Gefolge, von kläffender Meute umbellt, jagt durch die Lüfte dahin. Der Reiter ist eine beliebig ausgemalte Spukgestalt, in manchen Sagen kopflos, den Kopf unterm Arm, auf kopflosem Pferde sitzend. Aus der Erscheinung wird wie aus allem Spuk geweissagt. Die vielen aus dem wütenden Heer entwickelten Sagenformen alter und neuer Zeit zeigen, wie leicht aus einer Vermischung mehrerer Vorstellungen, hier des Gespensterglaubens und des Glaubens an Elementargeister, im Verein mit der unerschöpflichen, wechsel vollen Volkssage, welche immer neue Beziehungen zur Gegenwart aufsucht und altüberkommene Überlieferung mit seltsamen Neubildungen vermehrt, unzählige Geschichten entstehen können. Die grösste Mannigfaltigkeit im Einzelnen, in der Hervorhebung bald dieser, bald jener Grundzüge in der jeweiligen dichterischen Ausschmückung, lässt doch immer die in allem Wechsel gleichmässig bestehenden Grundlagen deutlich erkennen.

4. Das Seelenheim.

Der Glaube an Gespenstererscheinungen führt notwendig allmälig zur Annahme bestimmter Aufenthaltsorte der Geister. Die Erscheinungen Lebender erklären sich dadurch, dass der Seele zeitweilige Trennung vom Körper zugeschrieben wird. Totenerscheinungen rufen andere Meinungen hervor. Die Seele ist entschwebt, sie lebt und webt im wehenden Winde. Aber sie wird nicht nur in stetiger Bewegung, sondern auch in Ruhe gedacht. Wo weilt dann die Seele? Zunächst haftet sie auch dann noch immer am Leichnam. Wo der tote Körper begraben liegt, zeigt sich das Gespenst am häufigsten. So weit geht die Einbildung, dass sie geradezu den toten Leib wieder aufstehen lässt, dass das Gespenst die volle Leiblichkeit des lebenden Menschen besitzt. Die Wiedergänger der nordischen Sagen sind so gedacht, sie müssen gewöhnlich noch einmal umgebracht und zu Asche verbrannt werden, dass sie nicht mehr Schaden anrichten. In den Grabhügeln der nordischen Sagen sieht man oft die Draugen der darin beigesetzten Kämpen sitzen. Eine besondere Heldenthat war es, einzudringen, das Gespenst zu bestehen und ihm seine Schätze, die im Hügel aufgespeichert waren, oder seine kostbaren Waffen zu entreissen. Aber solche rohe Vorstellungen sind im Vergleich zu andern selten. Der Leib verwest zu Staub, beim

Verbrennen der Leichen wird er sofort vernichtet und die Seele geht mit Flammen und Rauch in die Lüfte. Finden trotzdem spukhafte Erscheinungen statt, so muss die sichtbar werdende leibliche Hülle eine überirdische, geisterhafte sein. Die bewegliche Seele ist auch nicht immer ins enge Grab gebannt. Eine höher entwickelte Religion kennt ein Seelenreich, einen Hades, die heidnischen Germanen glaubten an eine Schattenwelt, an die Hölle, in der die Seelen der Abgeschiedenen weilten. Tapfere Edelinge gingen in die Gemeinschaft der Götter ein. Auch zu Elben und Riesen, zu den unheimlichen Geistern des Waldes und der Wildniss mochten die Seelen sich gesellen, nachdem einmal Naturbeseelung eingetreten war. Aber trotz allem, gleichwie im Christentum trotz Himmel und Hölle, haften im Aberglauben noch Überbleibsel älterer Vorstellungen, wonach den Seelen bestimmte Plätze auf Erden angewiesen sind, oft mit der Auffassung, dass die Seelen zu Zeiten aus dem Totenlande dahin zurückkehren. Zunächst weilt die Seele am Grabe oder am Wohnort des Verstorbenen. Ein altbezeugter Glaube der Germanen liess die Toten in Berge eingehen, vielleicht weil auch der Wind in Bergen ruhend und aus ihnen hervorbrechend gedacht wurde. Die Njálssaga Kap. 139 erzählt einen Traum, den Flosi hatte. Er sah wie ein Berg sich aufthat und ein Mann mit einem Ziegenfell angethan, einen Eisenstab in der Hand, herauskam. Der rief Flosis Leute bei Namen an und ging hierauf in den Berg zurück. Diejenigen, deren Namen der Mann angerufen hatte, waren dem Tod verfallen und kamen. bald darauf im Kampfe um. Die Eyrbyggjasaga Kap. 11 berichtet: Im Herbste fuhr Thorstein nach Hoskuldsey zum Fischen. Es geschah eines Abends im Herbste, dass ein Schafknecht Thorsteins nach seinem Vieh ging nördlich von Helgafell. Er sah, wie sich der Berg im Norden öffnete; er sah im Berge drinnen grosse Feuer und hörte von dorther grossen Lärm und Hörnerklang, und als er horchte, ob er nicht einige Worte verstehen könnte, hörte er, dass da Thorstein begrüsst wurde mit seinen Begleitern, und dass gesagt wurde, er solle im Hochsitze seinem Vater gegenüber sitzen. Diese Erscheinung erzählte der Schafknecht der Thora, der Frau des Thorstein, am Abend. Sie sprach wenig darüber und sagte, es könne dies ein Vorzeichen grösserer Ereignisse sein. Des folgenden Morgens kamen Leute von Hoskuldsey und brachten die Botschaft, dass Thorstein beim Fischen ertrunken sei. Die Njálssaga Kap. 14 berichtet von einem zauberkundigen Mann

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namens Svan, der beim Fischfang umkam. Fischerleute, die zu Kallbakr waren, meinten, den Svan in den Berg Kallbakshorn eingehen zu sehen, und er wurde da wol begrüsst. Auf Island glaubte die Nachkommenschaft der Aud in die Krossholar zu versterben (Landnáma 2, 16), die Verwandtschaft des Selthorir in die Thorisbjorg (ebenda 2, 5), die Thorsnesingar glaubten nach Helgafell entrückt zu werden (Eyrbyggja Kap. 4), Kraku-Hreidar verstarb in das Mälifell (Landnáma 3, 7). Die deutsche Volkssage bietet Entsprechendes in den Venus- und Hollenbergen, wohin die Menschen gelockt werden. Zu den ,,Unterirdischen" wird mancher auf Nimmerwiederkehr entrückt. Wenn der Rattenfänger die Kinder in den bei Hameln gelegenen Köppelberg entführt, so meint die Sage gleichfalls ein Versterben in den Berg. In der Chronik von Ursberg (MG. 8, 261) wird zum Jahre 1223 folgende Sage erzählt: Bei Worms sah man einige Tage hinter einander eine grosse Schar bewaffneter Krieger aus einem Berg hervor kommen und nach einigen Stunden darin wieder verschwinden. Ein Mann fasste sich endlich ein Herz und redete einen aus jener Heerschar an, worauf er den Bescheid erhält, sie seien Geister gefallener Ritter (animae militum interfectorum). Man erkannte auch einen vor kurzem getöteten Grafen Emicho unter den Gespenstern. Für gewöhnlich bleiben die Geister gefallener Kämpfer an die Walstatt gebannt, an die Gräber, aus denen sie bei Nacht zu neuen Kämpfen sich erheben. Das älteste Beispiel der Gespensterschlachten bietet der Hedeningenkampf, der bis zum Weltende dauern soll. Der Seelenglaube ist hier wie so häufig mit Zauberei verknüpft. Hilde geht allnächtlich zum Schlachtfeld und weckt die Toten wieder auf, dass sie zu den Waffen greifen. In den Volkssagen der Gegenwart wird oft geschildert, wie im Innern der Berge, zumal im Schoosse alter Schlossberge, Gespenster mit den versunkenen Schätzen hausen. Bergentrückte Kaiser, Könige und Helden begegnen auf dem gesamten germanischen Gebiet. Im Kyffhäuser sitzt Friedrich II., später Friedrich Barbarossa, derselbe Friedrich in einer Felsenhöhle bei Kaiserslautern, Wedekind in einem Hügel beim westfälischen Dorfe Mehnen, Siegfried im Bergschloss Geroldseck, Heinrich der Vogler im Sudemerberge bei Gosslar, Karl im Untersberg bei Salzburg, Holger Danske unter dem Fels von Kronborg bei Kopenhagen, Olaf in Schweden u. s. w. Die einzelnen geschichtlichen Gestalten sind meist spät und auf gelehrtem Wege in die Volkssage gelangt. Wann, wie

und warum müssen Quellenuntersuchungen im einzelnen Falle feststellen. Die Mythologie hat nur den allgemeinen Grundgedanken aller dieser Sagen für sich in Anspruch zu nehmen, dass die Geister der Abgeschiedenen in Bergen fortleben. Der schwedische Bergname walhall lässt, wie später ausgeführt wird, vermuten, dass ursprünglich die Totenhalle der im Berge weilenden Heldengeister (animae militum interfectorum wie im Wormser Berge) darunter zu verstehen sei. Das wilde Heer, der Sturm, wird im Berge ruhend gedacht. Von dort bricht dann der Geisterzug hervor. So zieht der Rodensteiner von einer Burg zur andern und sagt Krieg und Frieden mit seiner Erscheinung an.

Ob Seelen auch im Gewässer weilend gedacht wurden, scheint zweifelhaft. Zwar wird es von Mannhardt, German. Mythen 95, 271 ff., behauptet, aber wesentlich auf die Ammenrede hin, die kleinen Kinder kämen aus Brunnen und Teichen. Ob wirklicher alter Volksglaube dahinter steckt, ist nicht auszumachen. Dass die Seelen Ertrunkener im Wasser festgehalten werden, versteht sich von selber. Aber in den Sagen tritt bei den Wasserelben die elementare, keineswegs die seelische Natur hervor. Der Grund ist wol einzusehen. Das Erdbegräbniss führte zur Vorstellung, die Seele sei zu den Unterirdischen eingegangen. An die Wasserelben bot sich nur selten Anknüpfung.

Zusammenhang von Pflanzen- und Menschenseele ist in einem weitverbreiteten Sagenzuge ersichtlich. Aus den Gräbern spriessen Blumen, Sträucher und Bäume hervor, worin die Seelen der im Grabe Ruhenden offenbar werden. Über den Gräbern Unschuldiger, Verkannter leuchten Lilien, über denen Liebender verschlingen sich Rose und Rebe. So erzählen zahllose Volkslieder und die Sage von Tristan und Isolde ').

5. Seelenkult.

Der Kultus, der den Seelengeistern gewidmet wird, dient zur Abwehr und zur Pflege. Beim Tode eines Menschen wird seit Alters auf bestimmte Bräuche geachtet, welche das Wiedergehen verhindern sollen. 2) Dem Toten werden Mund und Augen ge

1) Reiche Litteratur verzeichnet Koberstein, Weimarer Jahrbücher 1,73 ff; Golther, Die Sage von Tristan u. Isolde, München 1887, S. 27 ff.

2) Bräuche bei Tod und Begräbniss s. bei Wuttke, Volksaberglaube § 721 ff.; fürs Nordische Weinhold, Altnordisches Leben S. 474 ff.

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schlossen, damit der böse Blick nicht schade, damit die ausgehauchte Seele nicht wieder zurückkehre. Schon in der heidnischen Zeit des Nordens war es Sitte, den Kopf des Toten zu verhüllen und den Leib mit einem Tuche zu bedecken. Zuvor waren Lippen und Augen geschlossen worden und zwar von rückwärts; niemand wagte der Leiche von vorne zu nahen, ehe diese Teile geschlossen waren. Der Tote durfte nicht zu der Thüre hinaus, zu welcher die Lebenden ein- und ausgingen. Man legte daher in der Wand, die hinter dem Kopfe war, ein Stück nieder und trug ihn hier rückwärts hinaus. Oder man grub unter dem Grunde der südlichen Wand ein Loch, durch welches der Leichnam gezogen ward. In Deutschland wurde derselbe Brauch bei den Leichen von Missethätern und Selbstmördern beobachtet, die nicht zur Thür, sondern unter der Schwelle oder der Wand hinausgeschleppt wurden. Das Lager des Leichnams wird vernichtet, das Stroh verbrannt, das „rébrett“ (ahd. hrêo, Leiche), worauf der Tote bis zum völligen Erkalten gelegt worden war, im baierischen Wald aufs Feld oder in den Wald gestellt. Nichts soll zurückbleiben, was das leibliche Erscheinen des Totengespenstes hervorrufen könnte. Auch der entschwebenden Seele wird der Ausgang möglichst erleichtert, indem beim Tode Fenster und Thüren geöffnet wurden. Liegt ein Toter trotzdem nicht ruhig im Grabe, so muss der Leichnam mit einem Pfahl durchbohrt, der Kopf abgestossen oder der ganze Leib verbrannt werden. Im Norden waren „bautasteine", Stosssteine, üblich, vielleicht um den Leichnam im Grabe festzubannen. Die sächsischen dádsisas, Totenlieder, hatten nach Kögel, Geschichte der deutschen Litteratur I, 1, 52 den Zweck, den Geist des Verstorbenen mit Zaubersang an der Rückkehr auf die Erde zu hindern. Diesem Bannen steht das Beschwören und Aufwecken der Gespenster gegenüber, das aber nur mit schlimmer Zauberei und in besonderen Fällen, um die Zukunft zu erforschen, um Feinden zu schaden, ausgeübt wurde. Dass der Mensch die Geisterwelt um Rat und Beistand anrief, wo sein beschränkter gebundener Geist versagte, ist begreiflich. Auf Gräbern und überall, wo Geister hausten, war dazu der rechte Ort. Bei den heidnischen Sachsen wurde nach dem indiculus superstitionum das sacrilegium ad sepulchra mortuorum verboten, noch ums Jahr 1000 eifert Burkhard von Worms gegen die oblationes quae in quibusdam locis ad sepulchra mortuorum fiunt. Diese Opfer und sonstigen Totenfeiern können ebenso gut dem Gedächtniss der Abgeschiedenen

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