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S. 89) den temē nephesch definiert mit qui tactu cadaveris se contaminavit.

Aber räumen wir einmal ein, die ausdrückliche Erwähnung der Berührung (wobei ja nie und nimmer an eine Berührung der Totenseele, sondern nur an eine solche des Leichnams gedacht sein kann) sei nicht ausschlaggebend für alle die anderen Stellen, in denen einer Berührung nicht gedacht wird. Man könnte dafür geltend machen, daß es ja Num. 19, 14 in der Erläuterung zu V. 11 ff. einfach heißt: „jeder, der in das Zelt eingeht (in dem ein Toter liegt), und jeder, der sich im Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein." Aber was wäre mit diesem Zugeständnis gewonnen? Daß Num. 19, 14 höchstwahrscheinlich die Annahme vorliegt, daß ein Toter (der Ausdruck nephesch kommt hier nicht in Frage) auch ohne direkte Berührung seine Umgebung unrein machen könne, macht die Tatsache nicht hinfällig, daß nephesch, wenn mit der Berührung der nephesch die des Leichnams gemeint sein muß, auch anderwärts den Leichnam bedeuten muß. Übrigens ist Num. 19, 16f. sogleich wieder von der Verunreinigung und Reinigung eines solchen die Rede, der auf freiem Felde einen Ermordeten oder Gestorbenen oder ein Gerippe oder Grab berührt hat.

Hierzu dürfte noch eine exegetische Anmerkung am Platze sein. Lev. 21, 11 und Num. 6, 6 ist das Eingehen zu einer nephesch met durch bō ‘al ausgedrückt. Ich behaupte, daß dieses 'al etwas mehr besagt, als das einfache äl, welches man voreiliger Weise in den genannten Stellen für 'al hat einsetzen wollen. Für bō äl würde die Fassung genügen: hineingehen in der Richtung auf den Toten hin, vielleicht so, daß man schon am Eingang stehen bleibt. Ich bezweifle, daß ein Hebräer dieselbe Vorstellung auch mit bō ‘al hätte verbinden können. Dieses drückt nicht bloß die Bewegung in der Richtung auf etwas hin, sondern das Angelangtsein bei dem Ziel oder doch in der nächsten Nähe desselben aus. Wir kennen das Gebaren der Trauernden an der Leiche nicht genau genug, um in diesem Punkte sicher zu urteilen. So wissen wir z. B. nicht, ob das Gen. 50, 1 erwähnte Küssen der Leiche allgemeiner Trauerbrauch war. Aber wenn es Gen. 23, 3 von Abraham heißt: er erhob sich aus der Gegenwart seiner Toten (me'al penē mētō), so ist dabei schwerlich bloß an einen Aufenthalt in demselben Raum mit Sara gedacht, sondern an ein Sitzen in der unmittelbaren

Nähe des Leichnams, ja dicht an demselben. Und eben darauf scheint mir auch die Wendung bo ‘al nephesch met hinzudeuten. Stellen, wie Gen. 38, 12. Ex. 18, 23. 2. Sam. 15, 4. 2. Kön. 25, 20. Hi. 34, 28. 2. Chr. 19, 10 mögen diesen besonderen Gebrauch von 'al nach einem Verbum der Bewegung veranschaulichen.

Weniger Gewicht will ich auf eine andere Erwägung legen, obschon sie mir subjektiv durchaus nicht unerheblich scheint. Wenn dem Hohenpriester verboten wird, sich an einer Leiche zu verunreinigen, und sei es auch die von Vater und Mutter, so läßt sich das verstehen. Die Leiche ist nun einmal unrein und macht den, der sie berührt, unrein. Daß aber der Gesetzgeber dabei eigentlich an die „Totenseele" von Vater und Mutter des Hohenpriesters gedacht haben sollte, von der doch im Bereich der animistischen Vorstellungen (s. o. S. 96) die Idee einer gewissen Bösartigkeit, einer Neigung zum Schädigen schwer zu trennen ist, das erscheint mir offen gestanden als eine psychologische Ungeheuerlichkeit!

Aber mag man das ein Geschmacksurteil nennen und darum ablehnen: an der Hauptsache wird dadurch nichts geändert. Und als solche bezeichne ich noch einmal die doppelte Tatsache: 1. daß nephesch oder nephesch met nirgendwo als Bezeichnung des Totengeistes zu erweisen ist, und 2. daß das Verbot der Berührung der nephesch schlechterdings nur von einer Berührung des Leichnams verstanden werden kann.

Vom Irrtum zur Wahrheit.

Beitrag zur Theorie der Seelsorge.

Von

Ernst Breest.

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