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würdige Alte; er war also betagt, als ihn Irenäus hörte, (2) Irenäus, wo er seine Erinnerungen an ihn wiedergibt, benutzt mit Vorliebe das Imperfekt: „dicebat“, „reficiebat“, „disputabat"; er hat also nicht nur einen einzelnen Vortrag im Gedächtnis, sondern er hat den Presbyter öfter gehört, (3) die beiden letztgenannten Verba führen aber noch weiter: „talia quaedam enarrans de antiquis" heißt es IV, 31, 1-,,presbyter reficiebat nos et dicebat"; also hörte ihn Irenäus im Verein mit anderen; nicht um einen privaten Austausch und Verkehr handelte es sich demnach, sondern um öffentliche Erbauungsreden, und eben dies wird noch deutlicher aus den Worten IV, 31, 1: „,huiusmodi quoque de duobus testamentis senior, apostolorum discipulus, disputabat". "Disputabat ist diɛhéyeto, und damit sind Predigten bezeichnet, s. Iren., ep. ad Florin. in bezug auf Polykarp: „τàs διαλέξεις ἃς ἐποιεῖτο πρὸς τὸ πλῆθος" und „τόπον, ἐν ᾧ καθεζό μενος διελέγετο. Irenäus selbst hat, wie wir wissen, Διαλέξεις verfaßt und ediert, d. h. Homilieen; also erbauliche Predigten exegetisch-apologetischen Charakters waren es, die der Presbyter gehalten hat und an die sich Irenäus in diesem Abschnitte ernnerte, (4) waren οἱ τοὺς ἀποστόλους ἑωρακότες καὶ παρ' αὐτῶν μavóvτes die Lehrer des Presbyters, so ist er höchst wahrscheinlich in Asien zu suchen oder hat mindestens dort seine christliche Schulung erhalten; denn bei Irenäus ist der Kreis jener ἑωρακότες και μαθόντες unstreitig überall sonst ein asiatischer. Von speziellen Beziehungen des Presbyters zu einem bestimmten Apostelschüler und durch Vermittlung dieses zu einem bestimmten Apostel kann aber Irenäus schwerlich etwas gewußt haben; denn

Stellen beweist hier nichts, da wir es in IV, 27-32 mit einem ganz eigentümlichen und geschlossenen Abschnitt zu tun haben, in welchem lediglich ein und derselbe Presbyter als Gewährsmann herangezogen wird und von Kollegen desselben schlechterdings nicht die Rede ist. Müßte man sich daher bei jener LA beruhigen, so müßte man annehmen, der Presbyter selbst habe hier seine Autoritäten, die Apostelschüler, mit der Bezeichnung,,die Presbyter" zitiert. Diese Annahme wäre aber undurchführbar, da sich nicht nachweisen läßt, daß der Context wörtlich wieder gegebene Aussagen des Presbyters enthält. Also ist „ostendebat presbyter“ zu lesen. Daß die falsche LA fast mit Notwendigkeit entstehen mußte, habe ich (Chronologie I S. 338) gezeigt. Jüngst hat das noch Preuschen unfreiwillig bestätigt, indem er in seiner deutschen Übersetzung das gleichfolgende opponentes" irrtümlich auf die Presbyter bezogen hat. Übrigens wird ,,ostendere" auch IV, 32, 1 in bezug auf den Presbyter gebraucht.

wäre z. B. Polykarp der Lehrer des Presbyters gewesen, so hätte er das gewiß seinen Lesern nicht vorenthalten und hätte auch die Beziehung nicht verschwiegen, die dadurch zwischen Johannes und dem Presbyter bestanden hätte. Irenäus wußte also wahrscheinlich nur dies, daß sein alter Gewährsmann noch Mitteilungen aus dem Kreise der asiatischen Apostelschüler empfangen hat, (5) eben deshalb kann der Ausdruck „apostolorum discipulus" für den Presbyter, der sich nur IV, 32, 1 findet, nicht im strengen Sinn richtig sein. Zwar ist er von Zahn mit Heftigkeit und starken Ausfällen in diesem Sinn verteidigt worden, aber eindrucksvoll konnte diese Verteidigung nicht sein. Gewiß kann ein Schüler von Apostelschülern auch Apostel selbst noch gelegentlich gehört haben, und Irenäus könnte ihn im Eingang zunächst nur als Schüler von Apostelschülern eingeführt haben, weil er an dieser Stelle etwas berichten wollte, was er, der Presbyter, von den Apostelschülern (nicht von den Aposteln selbst) gehört hatte. Allein an der fraglichen Stelle (IV, 32, 1) ist der Presbyter rund als „apostolorum discipulus" bezeichnet und nicht nur als einer, der gelegentlich auch noch Apostel gehört hat, und an der Stelle IV, 27, 1 ist es nicht nachzuweisen, daß Irenäus einen Ausspruch des Presbyters wiedergeben wollte, den dieser ausdrücklich auf seine Lehrer, die Apostelschüler, zurückgeführt hat; vielmehr ist das Gegenteil gewiß. Dann aber ist es unglaublich, daß Irenäus den Presbyter bei seiner ersten Einführung ausdrücklich nur als Hörer von Apostelschülern bezeichnet und dann an einer viel späteren Stelle beiläufig seinen Lesern mitgeteilt hat, der Mann sei gar nicht nur ein Hörer von Apostelschülern, sondern selbst ein Apostelschüler gewesen. Ein direkter Apostelschüler, den Irenäus selbst noch oft gehört hat das war doch keine Kleinigkeit, die man beiläufig anführt! Ein direkter Apostelschüler, dem Irenäus viel näher gestanden hat als dem Polykarp, denn diesen hat er nur in seiner frühesten Jugend gesehen den Namen eines solchen soll Irenäus verschwiegen und ihn lediglich als „presbyter quidam" bezeichnet haben? Nein,,apostolorum discipulus" kann hier nur im weiteren Sinne verstanden werden; da der Presbyter noch Apostelschüler gehört hat, so ist er durch sie ein apostolorum discipulus geworden.

Ergebnis: Der Abschnitt IV, 27-32 geht auf Erinnerungen an Predigten eines betagten, ehrwürdigen asiatischen Presbyters

zurück, den Irenäus im Verein mit anderen öfters gehört hat; dieser Presbyter hatte seinerseits noch Schüler der Apostel gehört, d. h. also jene Presbyter, die Irenäus sonst in seinen Werken (auch in der Schrift „Zum Erweise der apostolischen Verkündigung") ebenfalls als Apostelschüler charakterisiert, als Asiaten bezeichnet und als Gewährsmänner einführt 2). Es besteht aber kein nachweisbarer Zusammenhang zwischen den Erinnerungen in unserem Abschnitt und den übrigen Presbyter-Nachrichten bei Irenäus. Unser Prediger-Presbyter ist eine Größe für sich.

2.

Was geht nun aber aus dem Abschnitt IV, 27-32 auf die Predigten des Presbyters zurück? Aus Motiven und Vorurteilen, die nicht undurchsichtig sind, verkleinert Zahn in seiner Untersuchung das, was dem Presbyter entnommen ist, immer mehr und kommt schließlich (S. 92) zu dem erstaunlichen Satze: „Es ist im Grunde ein einziger theologischer Grundsatz in bezug auf die Beurteilung der Frommen des A. T.'s, welcher in c. 27-32 auf den Presbyter zurückgeführt wird."

Daß es in Wahrheit ganz anders steht, lehrt schon die allgemeine Erwägung, daß eine Quelle, die in einer Darstellung immer wieder hervortritt, auch dort wirksam sein wird, wo sie nicht ausdrücklich namhaft gemacht ist. Hier nun steht die Sache wie folgt: (1) sind solche Stellen zu unterscheiden, die direkt bzw. wörtlich auf die Quelle zurückgeführt werden, (2) solche, welche indirekt, aber deutlich genug, als aus ihr geflossen kenntlich gemacht sind, (3) solche, in bezug auf welche aus inneren Gründen entschieden werden muß, ob sie das geistige Eigentum des Presbyters oder des Irenäus sind. Direkt wird folgendes auf den Presbyter zurückgeführt:

A (IV, 27, 1) „Hinsichtlich dessen, was die Alten (die alttestamentlichen Personen) ohne den Rat des Geistes begangen haben, genügt die in den h. Schriften enthaltene Bestrafung" [d. h. wir dürfen ihnen nun nicht weiter Vorwürfe machen oder sie für schlechte Menschen halten oder sonst ungünstige Schlüsse ziehen].

B (L. c.) „Zur Genüge hat die Schrift den Salomo ge

12) Daß er dabei von dem Werke des Papias abhängig ist, habe ich Chronologie I, a. a. O., gezeigt; aber unser Abschnitt hat mit Papias' Buch nichts zu tun; denn in ihm handelt es sich um eigene und unmittelbare Erinnerungen des Irenäus.

scholten" [weil er viele ausländische Weiber nahm und sich durch sie zum Götzendienst verführen ließ].

C (IV, 27, 2) „Wir dürfen nicht übermütig sein noch die Alten tadeln, sondern müssen vielmehr befürchten, daß wir, wenn wir, nachdem wir Christum erkannt, noch etwas Gott Mißfälliges tun, nun keine Vergebung der Sünden mehr erlangen, sondern von seinem Reiche ausgeschlossen werden."

D (IV, 30, 1) „Sich selbst widerlegen die, welche einen Vorwurf gegen das jüdische Volk deshalb erheben, weil es bei dem Auszug aus Ägypten auf Geheiß Gottes Gefäße aller Art und Gewänder von den Ägyptern genommen hat."

E (IV, 31, 1) „Solcher Vergehungen wegen, in bezug auf welche die Schriften selbst die Patriarchen und Propheten schelten, dürfen wir ihnen keinen Vorwurf machen und nicht wie Ham werden, der die Schande seines Vaters verspottete und dem Fluche verfiel, sondern wir müssen für sie Gott danken, daß ihnen bei der Ankunft des Herrn ihre Sünden vergeben worden sind; denn auch sie 13) danken und rühmen unsres Heils wegen. Dort aber, wo die Schriften nicht schelten, vielmehr die Tatsachen einfach hinstellen, dürfen wir nicht Ankläger werden denn wir sind nicht sittlicher als Gott, können auch nicht über dem-Meister sein -, sondern müssen das Vorbildliche darin suchen. Denn nichts ist bedeutungslos in dem, was ohne Vermerk einer Anklage in den Schriften steht."

Durch die indirekte Rede, die Irenäus anwendet, oder durch andere Mittel wird noch folgendes als Eigentum des Presbyters deutlich kenntlich gemacht:

F (IV, 27, 2): „Und deshalb sei der Herr in die Unterwelt hinabgestiegen und habe auch ihnen die Frohbotschaft seiner Ankunft gebracht (um dadurch zu bekunden), daß es für die, die an ihn glauben, eine Vergebung der Sünden gebe."

G (IV, 27, 2): „Zu unserer Zurechtweisung seien die (bösen) Handlungen der (alttestamentlichen) Personen aufgezeichnet worden, damit wir erstens wüßten, daß unser Gott und der ihrige einer und derselbe ist, dem die Sünden mißfallen, auch wenn sie von Hochstehenden begangen werden, und zweitens, damit wir uns von bösen Dingen enthalten."

13) Daß diese ganze Satzgruppe wesentlich wörtlich als Eigentum des Presbyters gelten soll, zeigt die Tatsache, daß das dicebat der Einleitung hier noch einmal wiederholt ist.

H (IV, 27, 2) Unmittelbar nach der Stelle C fährt Irenäus in indirekter Rede fort: „Und darum habe Paulus gesagt" und nun folgt Röm. 11, 21. 17; also hat der Presbyter diese Verse im Zusammenhang mit seiner Drohung an die Christen, sich nicht über die alttestamentlichen Frommen zu erheben, angeführt. Er fährt aber fort'): „,Ebenso seien auch die Übertretungen des Volks nicht der Übertreter wegen verzeichnet worden, sondern zu unserer Zurechtweisung und damit wir wüßten, es sei ein und derselbe Gott, gegen den jene sich versündigten, und gegen den jetzt einige von denen sich versündigen, die sich Gläubige nennen."

I (IV, 27, 3) Er hat aber auch weiter in diesem Zusammenhange I. Kor. 10, 1-12 angeführt (um zu zeigen, daß ein und derselbe Gott sei, und daß das, was geschrieben steht, zu unsrer Zurechtweisung geschrieben sei), denn auch dieses Zitat ist in indirekter Rede eingeführt: „aber auch das habe der Apostel in den Brief an die Korinther deutlich dargetan".

K (IV, 28, 1) „Ganz töricht sind die, die aus den Bestrafungen derer, die in alter Zeit Gott ungehorsam waren, einen anderen Vater einzuführen suchen, indem sie diesen Strafen die große Barmherzigkeit entgegenstellen, die der Herr zur Errettung derer, die ihn aufnahmen, bei seinem Kommen bewiesen habe, von seinem Gericht aber schweigen sowie von allem demjenigen, was über die kommen wird, die seine Worte gehört, aber nicht getan haben, und daß es für sie besser wäre, sie wären gar nicht geboren, und daß es Sodom und Gomorrha erträglicher ergehen wird im Gericht als jener Stadt, die die Worte seiner Jünger nicht aufnahm."

L (IV, 30, 3) Zu solchen, welche das aus Ägypten mit ägyptischem Raube ausziehende Volk tadeln, aber selbst Fremdes besitzen, habe der Herr gesagt: „Richtet nicht usw." Daß das ein Gedanke des Presbyters ist, zeigt die indirekte Rede.

M (IV, 31, 1) Daß der Auszug aus Ägypten nach Palästina ein Vorbild des Auszugs der Christen aus der Welt in ihr Erbteil ist, und daß die ägyptischen Plagen ein Vorbild der in der Apokalypse angekündigten Plagen über alle Heiden sind, sind Gedanken des Presbyters; denn Irenäus fährt, nachdem er dies gesagt, also fort: „Durch solcherlei Darlegung über die Alten erquickte uns der Presbyter."

14) Über ,,vides" (videns) s. o.

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