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N (IV, 32, 1) „Auch solche Gedanken trug der Alte über die beiden Testamente (in seinen Predigten) vor." Da die allegorische Erklärung der Geschichte Lots und seiner Töchter vorangeht, so muß diese Erklärung geistiges Eigentum des Presbyters sein, und seine Darlegungen haben sich u. a. auf die „duo testamenta" bezogen.

O (IV, 32, 1) Irenäus fährt unmittelbar darauf fort: „indem er zeigte, daß beide Testamente von einem und demselben Gott stammen; denn es gebe keinen anderen Gott als den, der uns gemacht und gebildet hat, und haltlos sei die Rede derer, die da sagen, durch Engel oder durch irgend eine andere Macht oder von einem anderen Gott sei diese unsere Welt gemacht worden." Auch hier zeigt die indirekte Rede deutlich, daß Irenäus Gedanken des Presbyters wiedergibt.

Dieses Material ist groß genug, um sich eine Vorstellung von dem Zweck und dem Inhalt der Homilieen des Presbyters zu bilden und dadurch die Entscheidung der Frage zu erleichtern, was ihm aus den Darlegungen des Irenäus sonst noch zuzuweisen ist.

Zunächst, es sind wirklich Homilieen: der Prediger richtete sich an einen größeren Kreis („er erquickte uns") und faßte sich mit seinen Zuhörern durch das ,,Wir" zusammen (s. E, G).

Weiter, es handelte sich bei ihm nicht um die Zurückweisung einer Kritik alttestamentlicher Frommen, die etwa von tugendstolzen katholischen Christen ausging, oder von solchen, die sich in einige alttestamentliche Erzählungen nicht zu schicken vermochten, sondern um eine prinzipielle Frage eminenter Art --es handelte sich, um es kurz zu sagen, um die marcionitische Kritik. Das geht aus G, (I), K, O schlagend hervor, aber auch aus der so eingehenden Behandlung des Auszugs aus Ägypten; denn aus Tertull., adv. Marc. II, 20; IV, 24 wissen wir, daß in Marcions Antithesen diese Geschichte eine besondere Rolle spielte 1). Der Presbyter sah sich der schwersten Häresie, der

15),,Sed et per istas caligines sequemur nequitiam et in lucem extrahemus ingenia tenebrarum, obicientia creatori vel maxime fraudem illam et rapinam auri et argenti, mandatam ab illo Hebraeis in Aegyptios; age, infelicissime haeretice, te ipsum expostulo arbitrum etc.“ - Eine förmliche marcionitische Antithese findet sich Irenäus IV, 28, 1:,,Tentant ex his quae acciderunt his, qui olim deo non obtemperabant, alterum patrem introducere, e contrario opponentes, quanta dominus ad salvandos eos qui receperunt eum veniens fecisset miserans eorum.“

,,blasphemia creatoris" 16) gegenüber, und gegen diese hat er das Alte Testament verteidigen müssen. Die Einheit Gottes, die Einheit der beiden Testamente und die Erschaffung der Welt nicht durch Engel oder durch irgend eine andere Macht oder von einem anderen Gott" durch den einen Gott hat er in seinen Homilien behandelt; das geht aus O deutlich hervor. Auf diesem Grunde ist die Warnung vor Überhebung gegenüber den alttestamentlichen Frommen lediglich der letzte Ausläufer seiner Darlegungen, die dadurch auch für gute katholische Christen wertvoll und erbaulich werden sollten; denn auch katholische Christen konnten in Gefahr geraten, sich über die alttestamentlichen Helden zu erheben.

An Material hat der Presbyter sicher benutzt den Auszug aus Ägypten (D, L, M), die ägyptischen Plagen (M), das Beispiel Salomos (B), also auch das unmittelbar vorangehende Beispiel Davids (s. auch den Plural,,die Hochstehenden" in G), Hams Übeltat (E), die Geschichte von Lot und seinen Töchtern (N), Matth. 10, 24 (E), Röm. 11 (H), I. Kor. 10 (1), mehrere evangelische Stellen (K), Matth. 7, 1. 2 (L) und die Plagen der Apokalypse 1) (M).

An theologischen Gedanken hat der Presbyter (außer der Einheit Gottes, der Einheit der beiden Testamente und der Weltschöpfung durch Gott selbst) folgendes zur Darstellung gebracht: Wir dürfen in unserem Tadel der alttestamentlichen Gottesmänner nur soweit gehen wie der Tadel der Schrift reicht; da aber dort Tadel und Bestrafung schon ausgesprochen sind, dürfen wir überhaupt nicht tadeln. Ferner, wo die Schrift schlimme Dinge ohne Tadel erzählt, haben wir uns jeder Anklage zu enthalten, dagegen müssen wir den „Typus" suchen; denn nichts ist bedeutungslos in dem, was ohne Vormerkung einer Anklage in den heiligen Schriften steht. Aber weiter die Aufzeichnung schlimmer Geschichten im Alten Testament hat noch außerdem einen doppelten Zweck: erstlich lehren sie uns die Einheit des Gottes der beiden Testamente (auch im Alten Testament sind die Sünden Gott mißfällig und werden auch Hochstehende gestraft), und zweitens schrecken sie uns von Missetaten ab. Der Presbyter hat aber endlich auch noch ausgeführt, daß den

16) Sie hat man nach guten Zeugnissen in der ältesten Zeit der Kirche überhaupt noch nicht gekannt.

17),,Johannes discipulus domini vidit in Apocalypsi" heißt es; aber das ist vielleicht die Formulierung des Irenäus selbst.

alttestamentlichen Frommen die Sündenvergebung vom Herrn selbst durch seine Herabkunft in die Unterwelt angekündigt worden sei (F auch schon E)); dagegen stehen nach ihm die Kinder des neuen Bundes in der größten Gefahr; denn wenn sie jetzt noch (d. h. nach der Taufe) sündigen, stirbt Christus nicht mehr für sie (C); sie sind also in einer sehr kritischen Lage; um so weniger ist Grund zur Überhebung, vielmehr soll sich Alles in Dank auflösen: die alttestamentlichen Frommen danken und rühmen unseres Heils wegen, und wir sollen Gott danken, daß ihnen die Sünden vergeben sind (E). In dieser apostolischen Gesinnung und Stimmung zeigt sich der Presbyter als ein Mann, der wirklich das apostolische Erbe bewahrt hat1o).

Dies alles läßt sich mit Sicherheit dem Presbyter zuweisen; was aber gebührt ihm aus den Ausführungen, die formell nicht als Exzerpte kenntlich sind? Bevor wir diese Frage beantworten, ist noch eine andere zu entscheiden: in welcher Form lagen dem Irenäus die Predigten des Presbyters vor, verfügte er hier wirklich nur über das, was sein Gedächtnis aufbewahrt hat? Zahn (S. 90) bemerkt: „Historiker, welche sich erdreisten, dem klaren Selbstzeugnis eines Mannes wie Irenäus daß er die Aussprüche gehört und nicht in einem Buche gelesen habe zu widersprechen, ohne jede Möglichkeit ihn einer Lüge zu überführen, muß man ihrem Schicksal überlassen." Dezidierter kann man sich nicht ausdrücken der dreiste Historiker soll

der Verfasser dieser Blätter sein; aber bereits nach vier Seiten (S. 94) schreibt Zahn: „Ausgeschlossen ist nicht, aber entbehrlich die Annahme, daß Irenäus das Eine oder Andere sich

18) Auch das ist antimarcionitisch. Bekanntlich behauptete Marcion, Christus habe die alttestamentliche Gottesfeinde aus der Hölle befreit, die Gottesmänner aber zurückgelassen.

19) Dagegen hat er sich nirgends für einen einzelnen Ausspruch auf Worte seiner Lehrer, der Apostelschüler, berufen. Nur bei A könnte man das vermuten und die Worte: „,sufficere veteribus etc.", als einen Ausspruch der Apostelschüler selbst, den der Presbyter bewahrt hat, auffassen, aber bei näherer Erwägung ist es aus sachlichen und formellen Gründen ganz unwahrscheinlich, die indirekte Rede von „audierat“ abhängen zu lassen; sie ist von „audivi“ abhängig; was dazwischen steht, war zur Charakteristik des Presbyters nötig. Zahn behandelt die Worte des Presbyters so, als dürften wir in ihnen einfach Aussagen der Apostelschüler erblicken; aber die Autorität der Apostelschüler deckt nur den Presbyter selbst und die allgemeine Haltung seiner Predigten, nicht aber die einzelnen Ausführungen.

schon als hörender Schüler 20) oder später, um es nicht vollends entschwinden zu lassen, für sein eigenes Bedürfnis aufgezeichnet habe." Eben das ist es, was ich fast mit denselben Worten behauptet hatte 11) dahingestellt ließ ich es natürlich, ob Irenäus selbst die Reden aufgezeichnet hat oder ein anderer Hörer des Presbyters - und was sich bei genauer Prüfung als das allein Wahrscheinliche ergibt. Man überlege nur gleich den ersten großen Abschnitt IV, 27, 1-3. Nicht weniger als dreimal direkt und fünfmal indirekt wird in ihm auf die Ausführungen des Presbyters verwiesen und dabei wird zu einer Ausführung bemerkt, hier habe der Presbyter Röm. 11, 21. 17 angeführt, zu einer anderen, hier habe er I. Kor. 10, 1–13 zitiert. Sollen wir glauben, daß Irenäus das so im Gedächtnis behalten oder daß er,,dreist" seinen eigenen Gedankengang für den des Presbyters ausgegeben hat? Nein, die fast gebotene Annahme ist, daß er eine Aufzeichnung zur Hand hatte - nicht ein ediertes Buch, sondern sein Gedächtnis unterstützende private Nachschriften, die er teils in direkter Rede wiedergab, teils mit seinen eigenen Gedanken verwebte. Mir scheint das im Grunde auch Zahns Meinung zu sein, obgleich er die Annahme als ,,entbehrlich, aber nicht ausgeschlossen" bezeichnet; denn so oder ähnlich pflegt er sich auszudrücken, wenn er sich genötigt sieht, mir beizupflichten, nachdem er auf den „dreisten Historiker" gescholten.

Ruht der ganze Abschnitt IV, 27, 1-32, 1 auf Erinnerungen des Irenäus, die durch Nachschriften unterstützt waren, so gewinnt die Lösung der Frage, was dem Presbyter in ihm gebührt, eine neue Grundlage 22). Zunächst ist alles in IV, 27, 1-3 das

20) Es sei an den Ausdruck des Origenes erinnert bei Euseb., h. e. VI, 25, 13: σχολιογραφήσαντός τινος τὰ εἰρημένα ὑπὸ τοῦ διδασκάλου. [Zahn]. 21) Chronologie I S. 339: Wobei nicht ausgeschlossen ist, daß Irenäus auch schriftlich aufgezeichnete Predigten des Mannes zur Hand hatte, da man seine langen Zitate ohne solche nicht wohl verstehen kann.“

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22) In bezug auf die sprachliche Einheit des Abschnitts sei hier einiges Wichtige angeführt (nach den Seiten der Harveyschen Ausgabe). P. 240 typus, 244 typice, 252 Lot typus, 248 typica profectio, 251 profectio typus fuit, 250 typus eorum, 251 in typo, 251 typum quaerere, 248 vera et typica profectio, 244 typice. vere (man erinnere sich, daß Marcion alles Typische bestritten hat). P. 239 sine consilio spiritus agere ... omnia secundum consilium faciebat spiritus, 253 vitale semen i. e. spiritum remissionis peccatorum, 253 semen patris omnium i. e. spiritus dei, 241 veteres qui praecesserunt nos in charismatibus. P. 240 adventum domini sustinens, 241 qui adventum

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geistige Eigentum des Presbyters mit Ausnahme der über David und Salomo angeführten Details. Wie viel von diesem Irenäus selbst beigesteuert hat, läßt sich nicht mehr entscheiden, ist aber auch recht gleichgültig, da es nur auf die Beispiele selbst ankommt, und diese gehören dem Presbyter. Speziell muß auch die Ausführung IV, 27, 2 (,,denn wenn die Alten, unsere Vorgänger in den Gnadengaben, für die der Sohn Gottes noch nicht gelitten, solche Schmach erdulden mußten usw.") samt der Drohung, daß Christus für sündigende Christen nicht mehr sterben, sondern von den schlechten Hausverwaltern sein Geld mit Zinsen zurückfordern werde, sein Eigentum sein; denn es folgen ihr die Worte: „Wir dürfen also nicht übermütig sein usw." Die strenge Beurteilung der Verantwortlichkeit und Gefährlichkeit des Christenstandes gegenüber der Verantwortlichkeit der „Alten“ paßt auch vortrefflich für den Presbyter.

Schwieriger ist es über den folgenden Abschnitt (IV, 27, 4) zu urteilen. Hier werden, um es kurz zu sagen, den marcionitischen Antithesen Synthesen entgegengesetzt. Erwägt man, daß der Presbyter, wie oben gezeigt, (1) als Hauptthema die Einheit der beiden Götter und der beiden Testamente in seinen Predigten behandelt hat, (2) auf die marcionitische Antithese vom Diebstahl beim Auszug aus Ägypten eingegangen ist, (3) der marcionitischen Auslegung der Höllenfahrt Christi eine andere entgegengestellt hat, so ist es wahrscheinlich, daß ihm auch die Synthesen gebühren. Aber ganz sicher ist das nicht, weil hier direkte Verweisungen (und auch die indirekte Rede) fehlen. Folgende Synthesen finden sich nacheinander:

(1) Auch den Alten sind die Sünden vergeben worden (also gibt es nicht nur im neuen Bund Sündenvergebung).

(2) Wie im alten Bund Gott an Vielen kein Wohlgefallen hatte, so gilt auch im neuen Bund: „Viele sind berufen, aber Wenige sind auserwählt" (Matth. 20, 16).

eius praenuntiaverunt, 241 iustificantur a domini adventu, 241 contempserun adventum domini, 239 Christi adventum psallebat, 240 adventuram pacem gentibus adnuntiabat et Christi regnum praefigurabat et loquebatur tria milia parabolarum in adventum domini, 241 ante adventum Christi, 245 contemnunt eius adventum, 246 non credere eius adventum, 251 in adventu domini. P. 239. 241 (ter). 242. 251. 253 remissio peccatorum. P. 239. 241. 242. 250 correptio (corripere). P. 239. 240. 245 (bis) adiudicare. P. 248. 241 (ter). 246 (bis). 249 (ter). 250 imputare. P. 239. 241 sufficere.

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