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von der Seele des Toten (nephesch met) gesprochen wird, so ist nicht deutlich, ob die Seele in der Leiche gedacht oder ob ihr außerhalb derselben, natürlich ganz in ihrer Nähe, eine Sonderexistenz zugeschrieben ist.

Die nephesch des Toten ist natürlich keine nephesch chajja, sondern sie ist tot (Richt. 16, 30. Num. 23, 10). Aber der Tod der Seele ist nicht in absolutem Sinne zu nehmen. Denn wenn vergossenes Blut- und in dem Blute wird ja die Seele gedacht zum Himmel schreit Gen. 4, 10 oder wenn Henoch 9, 10. Apoc. 6, 9 ausdrücklich von gestorbenen Seelen (nafsat ela môtû) gesagt ist, daß sie schreien und zum Himmel klagen, so schließen wir, daß die der ruach beraubten Seelen noch bis zu einem gewissen Grade fungieren. Der Tod bedeutet also nicht das völlige Aufhören der Seinsweise, sondern ist eher mit einer Ohnmacht zu vergleichen usw.“ Über die Stichhaltigkeit dieser Beweisführung wird weiter unten zu reden sein.

Derselben Deutung der nephesch met begegnen wir bei Stade im Hebr. Wörterbuch (1893) S. 431 (,,die Seele, sofern sie aus dem Leibe geschieden, Totenseele"). In der Bibl. Theologie des A. Test. von 1905 sagt zwar Stade (S. 138) zunächst unrein wird, wer eine Leiche berührt (Num. 19, 11 etc.), dann aber S. 139: daß die Unreinheit nicht von der Leiche ausgeht, sondern von dem Kult empfangenden Totengeist, den man sich bei der Leiche im Sterbehause oder Grabe weilend vorstellt, belegen die Ausdrücke für einen durch einen Toten Verunreinigten Num. 9, 6f. etc.

Nach

Die Deutung Schwallys und Stades fand u. a. folge bei Nowack (Hebr. Archäologie 1894, S. 188 f., und im Kommentar zu den Kleinen Propheten, 1897, zu Am. 2, 1–3 und Hab. 2, 13). Daneben fehlte es jedoch auch nicht an stillschweigender oder ausdrücklicher Ablehnung. So bemerkt Dillmann (alttestamentliche Theologie, 1895, S. 358): ja selbst ein Toter, eben erst Verstorbener kann so eine nephesch heißen als das gewesene Gefäß der Seele; H. Schultz, alttestamentliche Theologie (1896), S. 497: Selbst der Tote, da er ja ein „Jemand“ ist, kann geradezu eine Seele genannt werden; R. Smend, alttestamentliche Religionsgeschichte (1899), S. 441: Nur nephesch ist auch = ein Individuum, nur die nephesch stirbt; vgl. auch S. 482: dagegen haben die alten Hebräer die Vorstellung eines solchen „zweiten Ich als eines schwächeren Doppelgängers" nicht

gefaßt. Nach ihrer Psychologie starb die Seele mit dem Körper, anderseits heißt auch die Leiche nephesch. Was in der Scheol fortexistierte, war der frühere Lebende in seiner Gesamtheit, wenngleich in schattenhaftem Gegenbilde. Stillschweigende Ablehnung setze ich auch voraus bei Bertholet, wenn er im Kommentar zu Lev. 21,1 (1901) nephesch gleichsetzt mit ein „Toter"; bei Bäntsch, wenn er zu Lev. 21, 1 ff. (1903) von Verunreinigung durch Leichenberührung redet, sowie bei Marti (Geschichte der israelitischen Religion 1903), wenn er S. 221 bemerkt: „unrein macht die Berührung von Aas und von Leichen." Danach wird auch der spätere Satz (S. 222): „der Hohepriester darf sich an keiner Leiche verunreinigen" von einer tatsächlichen Leichenberührung zu verstehen sein. Nur Holzinger (zu Num. 6, 6) vereinigt in eigentümlicher Weise beide Deutungen: Berührung von Leichen macht kultusunfähig. So gewiß nephesch met hier die Bedeutung Leichnam hat (vgl. V. 11 und 19, 11. 13, ebenso nephesch und nephesch adam), ebenso gewiß wird sein, daß der Ausdruck von Haus aus nicht die abgestorbene Körperlichkeit .. sondern die geschiedene, aber vorerst noch in der Nähe des Leibes, zu dem sie gehörte, sich aufhaltende Seele meint: diese ist das eigentlich unheimliche und zum Kultus unfähig machende Element.

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Mit den letzten Verweisen bin ich bereits zwei eingehenden Erörterungen der Streitfrage vorausgeeilt. Erstlich der von Baudissins in dem äußerst gründlichen Artikel „Feldgeister etc." in der Protestantischen Realencyklopädie, VI, 1 ff. vgl. besonders S. 13, 19 ff.:,,Seele eines Toten jemand Totes... nicht der Totengeist, d. i. die Seele, sofern sie aus dem Leibe geschieden ist, sondern die Verunreinigung durch eine nephesch wird durch die Berührung mit dem Leichnam herbeigeführt. Ebenso ist Ps. 16, 10 etc.: nephesch, wie in jenen Aussagen von einer Verunreinigung durch eine nephesch, dies Wort in abgeblaßter Bedeutung die Individualität oder das Individuum.“

Unabhängig von Baudissin wurde dieselbe Erklärung der nephesch met, resp. nephesch, vorgetragen von Grüneisen in „Der Ahnenkultus und die Urreligion Israels" (Halle 1900), der weiteren Ausführung einer schon 1899 erschienenen Lizentiatendissertation, S. 45 ff. Die Ausführungen v. Baudissins und Grüneisens hatten jedoch keineswegs eine Beilegung des Streites zur Folge. Vielmehr unterwarf Schwally die Beweisführung Grün

eisens einer scharfen Kritik (Archiv für Religionsgeschichte 1901, 182 ff.) und hielt seinen Standpunkt in allen Stücken aufrecht. Ihm sekundierte W. Stärk in einer Miszelle der Theologischen Studien und Kritiken 1903, S. 156 f. Ich habe damals in einer redaktionellen Anmerkung erklärt, daß ich trotz starker Bedenken gegen die von Stärk vorgetragene Deutung der nephesch met dem Verfasser gern das Wort vergönnt habe, um zu einer erneuten Diskussion der biblisch-theologisch wichtigen Frage anzuregen. Letzterer Wunsch hat sich nicht erfüllt, und so ergreife ich nun den willkommenen Anlaß, mich über diese Streitfrage zu äußern, um so zugleich einem hochverdienten Manne den Tribut meiner Verehrung darzubringen.

Naturgemäß liegt mir dabei ein Doppeltes ob: die Entkräftung der angeblichen Beweise für die Deutung der nephesch met als „Totenseele" und der positive Beweis, daß wir uns schließlich doch bei der alten und sehr lange Zeit alleinherrschenden Deutung „jemand Totes" beruhigen müssen.

Dabei glaube ich in einem Punkte der Zustimmung Schwallys von vornherein sicher zu sein: daß der nach dem Abschluß des Alten Testaments aufgekommene Gebrauch von ,,Seele" (und zwar ebensowohl des hebräischen nephesch, wie des griechischen psyche) für Totengeister, Manengeister aus dem Beweismaterial auszuscheiden hat. Allerdings sind die Belege dafür zahlreich; vgl. das Zitat aus dem Midrasch Tanchuma Wajjiqra 8 bei Weber, System der altsynagogalen Theologie (Leipzig 1880), S. 323 f. (2. Aufl. 337 ff.): „,die Seelen der Gottlosen irren umher in der ganzen Welt und werden keine Stätte für ihren Fuß finden. Ihre Seele geht ein zu dem Ort, der ihr bestimmt ist. Was tut sie? Sie geht immer wieder um das Grab herum" usw. In einem andern Ausspruch (Eisenmenger, Entdecktes Judentum II, 974) heißt die vom Leibe geschiedene Seele, die in der Luft fliegt wie ein Vogel, nicht nephesch, sondern neschāmā und nach einem dritten (ibid. I, 888) bleibt die nephesch bei dem Leibe, bis er verwest und das Fleisch verzehrt ist. Aber dieser nachkanonische Sprachgebrauch ist ohne allen Zweifel auf griechischen Einfluß zurückzuführen. Daß die LXX nephesch oder nephesch met in den fraglichen Stellen ausnahmslos mit vn übersetzen, entspricht ihrer Gewohnheit, eine hebräisches Wort mechanisch immer mit demselben griechischen Wort wiederzugeben. So steht für nephesch nach

Ausweis der Konkordanz mit verschwindenden Ausnahmen чvý; was sie sich dabei gedacht haben, lassen wir auf sich beruhen. Jedenfalls kann ihr mechanisches Verfahren nicht als ein Beweis für die Richtigkeit der Übersetzung „Totenseele" betrachtet werden. Im Neuen Testament findet er sich nur Offenb. 6, 9. 20, 4; in beiden Fällen handelt es sich um die „Seelen" (yvzai) von Märtyrern. Außerdem vgl. Weish. Salom. 3, 1 („der Gerechten Seelen sind in Gottes Hand") und 3, 13 (,,bei der [richterlichen] Heimsuchung der Seelen"). Hierzu kommen einige Stellen bei Josephus, die sich gleichfalls auf das deutlichste an den griechischen Sprachgebrauch anlehnen. Antiqu. VI, 14, 2 (Niese § 329) ist im Hinblick auf 1. Sam. 28, 4 ff. von solchen die Rede, die die Seelen der Gestorbenen beschwören; § 330 vom Geschlecht der Bauchredner, das die Seelen der Toten heraufführt; 333 befiehlt Saul, ihm die Seele Samuels heraufzuführen, vgl. auch § 334. Ganz so erscheint dem Odysseus XI, 51 ff. in der Unterwelt die „Psyche" des Elpenor und zahlreicher anderer. In platonischen Wendungen bewegt sich Josephus BJ II, 154 und 156, wo er die Meinung der Essener über die Unsterblichkeit und das verschiedene Schicksal der Seelen der Guten und Bösen berichtet. Dasselbe Thema behandelt er III, § 372-375, VI, § 46 f. (die in der Schlacht durch das Schwert vom Leibe gelösten Seelen werden unter die Sterne versetzt) und ganz ähnlich wie VI, 46 f. auch VII, § 340 ff. Kein Zweifel, daß in allen diesen Stellen psyche genau in dem Sinne steht, den Schwally u. a. für die nephesch met (resp. nephesch) in Anspruch nehmen; aber das ist eben griechischer Sprachgebrauch, dem abgesehen von den streitigen Stellen auch nicht ein alttestamentlicher Beleg für den gleichen Gebrauch von nephesch an die Seite gestellt werden kann. Und ebensowenig kennt nach Aussage der Assyriologen das Babylonisch-Assyrische eine solche Verwendung des der hebräischen nephesch entsprechenden Ausdrucks napischtu.

Sehen wir nun zu, ob uns die Gründe, die Schwally und Stärk gegen Grüneisen ins Feld führten, eines anderen belehren können. Schwally behauptete (Archiv für Religionswissenschaft IV, 2, S. 182): „wer ohne Voreingenommenheit an diese Tatsache (sc. daß nephesch met = Seele des Toten, Totenseele) herantritt, muß konstatieren, daß hier der Leiche eine Seele zugeschrieben wird." Ich lasse auf sich beruhen, was die Gegner

eigentlich zu einer „Voreingenommenheit" bestimmen sollte. „Konstatieren“ aber kann ich nur, daß sich Schwally krampfhaft an die Übersetzung von nephesch mit „Seele" klammerte, während ihm doch auch bekannt ist, daß nephesch anderwärts nicht nur die Bedeutung „Person, Individualität", sondern auch (von Lev. 2, 1 ab) die total abgeblaßte Bedeutung „jemand“ haben kann. Ich könnte es also mit demselben Rechte auf „Voreingenommenheit" zurückführen, wenn jemand bestreitet, daß diese wirklich sicher belegbare Bedeutung auch bei nephesch met vorliegt. Damit ist bereits die Frage beantwortet, die Schwally (sowie nach ihm auch Stärk) als den springenden Punkt bezeichneten: wie ist nephesch, Seele, zu der Bedeutung „Toter, Leichnam“ gekommen? Antwort: die Übersetzung „Seele" ist überhaupt gänzlich unstatthaft und dafür „jemand“ zu setzen. Dann braucht man diesen Sprachgebrauch keineswegs „einzig und allein aus dem Glauben zu erklären, daß der Tote eben noch eine Seele hat". Der Grund der Umschreibung ist aber längst richtig erkannt worden; es ist einer der zahllosen Euphemismen, mit denen noch heute der Araber das direkte Aussprechen des Ominösen, Kränkenden oder Traurigen vermeidet. Schon Oehler (s. o. S. 89) spricht von einem euphemistisch - metonymischen Ausdruck und erinnert mit Recht, wie andere nach ihm (denn dieser Vergleich drängt sich immer wieder von selbst auf), an unseren Ausdruck eine tote Person", obschon wir so gut wie der Hebräer bei dem Gebrauch von nephesch wissen, daß ein Toter eigentlich keine Person mehr ist. Mit alledem dürfte die Behauptung Stärks (a. a. O. S. 156 f.) „Grüneisens Erklärung scheitert völlig an der Unmöglichkeit, ... den Bedeutungswandel von nephesch, Individualität (so besser als >>Seele zu übersetzen) in nephesch = Leichnam zu erklären" als völlig unzutreffend erwiesen sein. Aber hören wir Schwally weiter (a. a. O. S. 183): ,,Wie wenig von einem Aufhören der Seele« die Rede sein kann, zeigen die israelitischen Vorstellungen von der Unterwelt oder Scheol; denn dort hausen die Verstorbenen zwar als schwache trübselige Schemen, aber doch mit den charakteristischen Merkmalen, die sie auf Erden hatten." Natürlich unterschreibe ich den ersten Satz Wort für Wort. Aber nicht das ist die Streitfrage, ob sich die Hebräer die Abgeschiedenen als schwache, trübselige Schemen" in der Scheol fortdauernd gedacht haben, über diesen Punkt ist ja ein Zweifel ganz ausgeschlossen

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