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sinnung gekommene wilde Geselle, wie dieser der unbesonnene Philister ist. Die alltägliche Erfahrung bestätigt die Wahrheit dieses Umschlagens und zeigt, wie die Renommisten zu Philistern ergrauen.

So beweist auch die sogenannte Reaction in Deutschland, wie sie nur die besonnene Fortseßung des kriegerischen Freiheitsjubels war.

Die Revolution war nicht gegen das Bestehende gerichtet, sondern gegen dieses Bestehende, gegen einen bestimmten Bestand. Sie schaffte diesen Herrscher ab, nicht den Herrscher, im Gegentheil wurden die Franzosen auf's unerbittlichste beherrscht; fie tödtete die alten lasterhaften, wollte aber den tugendhaften ein sicheres Bestehen gewähren, d. h. sie seßte an die Stelle des Lasters nur die Tugend. (Laster und Tugend unterscheiden sich ihrerseits wieder nur, wie ein wilder Bursche von einem Philister) u. s. w.

Bis auf den heutigen Tag ist das Revolutionsprincip dabei geblieben, nur gegen dieses und jenes Bestehende anzukämpfen, d. h. reformatorisch zu sein. So viel auch verbessert, so stark auch der „besonnene Fortschritt“ eingehalten werden mag: immer wird nur ein neuer Herr an die Stelle des alten geseßt, und der Umsturz ist ein Aufbau. Es bleibt bei dem Unterschiede des jungen von dem alten Philister. Spießbürgerlich begann die Revolution mit der Erhebung des dritten Standes, des Mittelstandes, spießbürgerlich versiegt sie. Nicht der einzelne Mensch

und dieser allein ist der Mensch - wurde frei, sondern der Bürger, der citoyen, der politische Mensch, der eben deshalb nicht der Mensch, sondern ein Exemplar der Menschengattung, und specieller ein Exemplar der Bürgergattung, ein freier Bürger ist.

In der Revolution handelte nicht der Einzelne weltgeschichtlich, sondern ein Volk: die Nation, die souveräne, wollte alles bewirken. Ein eingebildetes Ich, eine Idee, wie die Nation ist, tritt handelnd auf, d. h. die Einzelnen geben sich zu Werkzeugen dieser Idee her und handeln als „Bürger“.

Seine Macht und zugleich seine Schranken hat das Bürgerthum im Staatsgrundgeseße, in einer Charte, in einem rechtlichen oder „gerechten“ Fürsten, der selbst nach „vernünftigen Geseßen“

sich richtet und herrscht, kurz in der Geseßlichkeit. Die Periode der Bourgeoisie wird von dem britischen Geiste der Geseßlichkeit beherrscht. Eine Versammlung von Landständen ruft sich z. B. stets in's Gedächtniß, daß ihre Befugnisse nur so und so weit gehen, und daß sie überhaupt nur aus Gnaden berufen sei und aus Ungnade wieder verworfen werden könne. Sie erinnert sich stets selbst an ihren Beruf. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß Mich mein Vater erzeugt hat; aber nun Ich einmal erzeugt bin, gehen Mich doch wohl seine Erzeugungs-Absichten gar nichts an, und wozu er Mich auch immer berufen haben mag, Ich thue, was Ich selber will. Darum erkannte auch eine berufene Ständeversammlung, die französische im Anfange der Revolution, ganz richtig, daß sie vom Berufer unabhängig sei. Sie existirte und wäre dumm gewesen, wenn sie das Recht der Existenz nicht geltend machte, sondern sich, wie vom Vater, abhängig wähnte. Der Berufene hat nicht mehr sondern : zu fragen: was wollte der Berufer, als er Mich schuf? was will Ich, nachdem Ich einmal dem Rufe gefolgt bin? Nicht der Berufer, nicht die Committenten, nicht die Charte, nach welcher ihr Zusammentritt hervorgerufen wurde, nichts wird für ihn eine heilige, unantastbare Macht sein. Er ist zu allem befugt, was in seiner Macht steht; er wird keine beschränkende Befugniß" kennen, wird nicht loyal sein wollen. Dies gäbe, wenn man von Kammern überhaupt so etwas erwarten könnte, eine vollkommen egoistische Kammer, abgelöst von aller Nabelschnur und rücksichtslos. Aber Kammern sind stets devot, und darum kann es nicht befremden, wenn so viel halber oder unentschiedener, d. h. heuchlerischer Egoismus“ sich in ihnen breit macht.

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Die Ständemitglieder sollen in den Schranken bleiben, welche ihnen durch die Charte, durch den Königswillen u. dergl. vorgezeichnet sind. Wollen oder können sie das nicht, so sollen sie austreten". Welcher Pflichtgetreue könnte anders handeln, könnte sich, seine Ueberzeugung und seinen Willen als das Erste seßen, wer könnte so unsittlich sein, sich geltend machen zu wollen, wenn darüber auch die Körperschaft und Alles zuu Grnde ginge? Man hält sich sorglich innerhalb der Grenzen seiner Befugniß; in den Grenzen seiner Macht muß man ja ohnehin bleiben, weil

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Keiner mehr kann als er kann. „Die Macht oder respective Ohnmacht Meiner wäre meine alleinige Grenze, Befugnisse aber nur bindende Satzungen? Zu dieser alles umstürzenden Ansicht sollte Ich Mich bekennen? Nein, Ich bin ein gesetzlicher Bürger!"

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Das Bürgerthum bekennt sich zu einer Moral, welche auf's engste mit seinem Wesen zusammenhängt. Ihre erste Forderung geht darauf hin, daß man ein solides Geschäft, ein ehrliches Gewerbe betreibe, einen moralischen Wandel führe. Unsittlich ist ihr der Industrieritter, die Buhlerin, der Dieb, Räuber und Mörder, der Spieler, der vermögenlose Mann ohne Anstellung, der Leichtsinnige. Die Stimmung gegen diese „Unmoralischen" bezeichnet der wackere Bürger als seine „tiefste Entrüstung“. Es fehlt diesen Allen die Ansässigkeit, das Solide des Geschäfts, ein solides, ehrsames Leben, das feste Einkommen u. s. w., kurz, sie gehören, weil ihre Existenz nicht auf einer sicheren Basis ruht, zu den gefährlichen „Einzelnen oder Vereinzelten“, zum gefährlichen Pro letariat: sie sind „einzelne Schreier“, die keine „Garantien“ bieten und nichts zu verlieren", also nichts zu riskiren haben. Schließung eines Familienbandes z. B. bindet den Menschen, der Gebundene gewährt eine Bürgschaft, ist faßbar; dagegen das Freudenmädchen nicht. Der Spieler sezt alles auf's Spiel, ruinirt sich und Andere; keine Garantie. Man könnte Alle, welche dem Bürger verdächtig, feindlich und gefährlich erscheinen, unter dem Namen „Vagabonden“ zusammenfassen; ihm mißfällt jede vagabondirende Lebensart. Denn es giebt auch geistige Vagabonden, denen der angestammte Wohnsiß ihrer Väter zu eng und drückend vorkommt, als daß sie ferner mit dem beschränkten Raume sich begnügen möchten: statt sich in den Schranken einer gemäßigten Denkungsart zu halten und für unantastbare Wahrheit zu nehmen, was Tausenden Trost und Beruhigung gewährt, überspringen sie alle Grenzen des Althergebrachten und extravagiren mit ihrer frechen. Kritik und ungezähmten Zweifelsucht, diese extravaganten Vagabonden. Sie bilden die Classe der Unstäten, Ruhelosen, Veränderlichen, d. h. der Proletarier, und heißen, wenn sie ihr unseßhaftes Wesen laut werden lassen, „unruhige Köpfe“.

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Solch weiten Sinn hat das sogenannte Proletariat oder der Pauperismus. Wie sehr würde man irren, wenn man dem Bürgerthum das Verlangen zutraute, die Armuth (Pauperismus) nach besten Kräften zu beseitigen. Im Gegentheil hilft sich der gute Bürger mit der unvergleichlich tröstlichen Ueberzeugung, daß „die Güter des Glückes nun einmal ungleich vertheilt seien und immer so bleiben werden - nach Gottes weisem Rathschlusse". Die Armuth, welche ihn auf allen Gassen umgiebt, stört den wahren Bürger nicht weiter, als daß er höchstens sich mit ihr durch ein hinge= worfenes Almosen abfindet, oder einem ehrlichen und brauchbaren" Burschen Arbeit und Nahrung verschafft. Desto mehr aber fühlt er seinen ruhigen Genuß getrübt durch die neuerungssüchtige und unzufriedene Armuth, durch jene Armen, welche sich nicht mehr stille verhalten und dulden, sondern zu extravagiren anfangen und unruhig werden. Sperrt den Vagabonden ein, steckt den Unruhstifter in's dunkelste Verließ! Er will im Staate „Mißvergnügen erregen und gegen bestehende Verordnungen aufreizen“ steiniget, steiniget ihn!

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Gerade aber von diesen Unzufriedenen geht etwa folgendes Kaisonnement aus: Den guten Bürgern“ kann es gleich gelten, wer sie und ihre Principien schüßt, ob ein absoluter oder constitutio= neller König, eine Republik u. s. w., wenn sie nur geschützt werden. Und welches ist ihr Princip, dessen Schußherrn sie stets „lieben“? Das der Arbeit nicht; das der Geburt auch nicht. Aber das der Mittelmäßigkeit, der schönen Mitte: ein bischen Geburt und ein bischen Arbeit, d. h. ein sich verzinsender Besiz. Besit ist hier das Feste, das Gegebene, Ererbte (Geburt), das Verzinsen ist daran die Mühwaltung (Arbeit), also arbeitendes Capital. Nur kein Uebermaß, kein Ultra, kein Radicalismus! Allerdings Geburtsrecht, aber nur angeborner Besit; allerdings Arbeit, aber wenig oder gar keine eigene, sondern Arbeit des Capitals und der unterthänigen Arbeiter.

Liegt eine Zeit in einem Irrthum befangen, so ziehen stets die Einen Vortheil aus ihm, indeß die Andern den Schaden davon haben. Im Mittelalter war der Irrthum allgemein unter den Christen, daß die Kirche alle Gewalt oder die Oberherrlichkeit auf

Erden haben müsse; die Hierarchen glaubten nicht weniger an diese „Wahrheit“ als die Laien, und beide waren in dem gleichen Irrthum festgebannt. Allein die Hierarchen hatten durch ihn den Vortheil der Gewalt, die Laien den Schaden der Unterthänigkeit. Wie es aber heißt: „durch Schaden wird man flug", so wurden die Laien endlich klug und glaubten nicht länger an die mittelalterliche Wahrheit". Ein gleiches Verhältniß findet zwischen Bürgerthum und Arbeiterthum statt. Bürger und Arbeiter glauben an die „Wahrheit“ des Geldes; sie, die es nicht besißen, glauben nicht weniger daran, als jene, welche es besigen, also die Laien wie die Priester.

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„Geld regiert die Welt“ ist der Grundton der bürgerlichen Epoche. Ein besigloser Adliger und ein besigloser Arbeiter sind als „Hungerleider“ für die politische Geltung bedeutungslos: Geburt und Arbeit thun's nicht, sondern das Geld giebt Geltung. Die Besizenden herrschen, der Staat aber erzieht aus den Besiglosen seine „Diener“, denen er in dem Maße, als sie in seinem Namen herrschen (regieren) sollen, Geld (Gehalt) giebt.

Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne sie habe, das nimmt er Mir ab, sobald er den fehlenden Rechtstitel" entdeckt. Habe Ich also nicht Alles durch seine Gnade, seine Bewilligung?

Darauf allein, auf den Rechtstitel, stüßt sich das Bürgerthum. Der Bürger ist, was er ist, durch den Staatsschuß, durch die Gnade des Staats. Er müßte fürchten, Alles zu verlieren, wenn die Macht des Staates gebrochen würde.

Wie ist's aber mit dem, der nichts zu verlieren hat, wie mit dem Proletarier? Da er nichts zu verlieren hat, braucht er für sein „Nichts" den Staatsschuß nicht. Er kann im Gegentheil gewinnen, wenn jener Staatsschuß den Schüßlingen entzogen wird.

Darum wird der Nichtbesißende den Staat als Schußmacht des Besizenden ansehen, die diesen privilegirt, ihn dagegen nur — aussaugt. Der Staat ist ein Bürgerstaat, ist der status des Bürgerthums. Er schüßt den Menschen nicht nach seiner Arbeit, sondern nach seiner Folgsamkeit („Loyalität“), nämlich danach, ob

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