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Anhang I.

Die Jüdische Rundschau“ vom 23. Januar 1903 brachte

folgende Veröffentlichung:

,,Uns geht die folgende Zuschrift von Dr. Morris de Jonge zu, die wir veröffentlichen, ohne erst erklären zu müssen, daß uns der religiöse Standpunkt natürlich trennt. Wenn uns ein Quilibet die Erklärung zugehen ließe, so würden wir ohne weiteres den Abdruck in unserm Blatte a limine zurückgewiesen haben, da wir jede Einmischung in religiöse Anschauungen, seien sie auf dem Boden des Judentums oder nicht, ablehnen. Aber es handelt sich um Dr. Morris De Jonge, der durch seine antisemitische Stellung in der Presse und Öffentlichkeit in den Jahren 1890-93 eine Einleitung in die neueste antisemitische Campagne gegen das Judentum, nicht nur gegen die Juden, gab. Es hat deshalb mehr als historisches Interesse, zu sehen, wie sich die Stellung des Dr. de Jonge weiter entwickelt, und wir haben deshalb buchstäblich seine uns zugegangene Erklärung abgedruckt, und enthalten uns hier jeden Kommentars:

Lossagung eines ,,getauften" Juden von der ,,christlichen" Kirche.

Rückkehr eines getauften" Juden zum Judentum.

Berlin, den 15. Januar (16. Tebeth) 1903.

Brückenallee 27.

Geehrte Redaktion!

Es würde mir erfreulich sein, wenn Sie die folgenden drei Schriftstücke in Ihrer Zeitschrift veröffentlichen würden:

wohl er meine „Ehrlichkeit“ wiederholt betonte, auch meine gesetzestreue Lebensweise (koscher Essen*) u. a. m.) freudig anerkannte! Ohne an dieser Stelle den eingehenden Nachweis führen zu dürfen, daß diese Weigerung sich im Lichte der mosaischen Glaubenslehre in keiner Weise rechtfertigen läßt, muß ich mich auf die Erklärung beschränken, daß mein Wiedereintritt in die Synagogengemeinde vertagt bleiben muß, bis mir in der Synagoge des 20. Jahrhunderts ähnliche Gewissensfreiheit gewährleistet wird, wie sie in der Synagoge des 1. Jahrhunderts Johannes genoß, der Lieblingsjünger Jeschuah's von Nazareth!

Ergebenst

Dr. de Jonge (Morris de Jonge")".

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Nachdem der Rabbiner Dr. Eschelbacher als Vertreter des Berliner Rabbinats" mir im Juli ds. Js. ebenfalls erklärt hat, daß kein Rabbiner einen anderen Bescheid geben könne, als denjenigen, den Dr. Frank bereits gegeben", meine „Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft der Juden" also nicht zulässig sei, ist meine Initiative dem Rabbinat" gegenüber erschöpft ich muß warten, bis das „Rabbinat" seinerseits mir gegenüber die Initiative ergreift, in der Erkenntnis, daß das „Rabbinat" mich nötiger hat, als ich das Rabbinat“.

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*) [Der vollen Genauigkeit und „Ehrlichkeit" halber füge ich noch hinzu, daß ich seit einiger Zeit Fischesser bin, da ich als Junggeselle in Berlin das positiv koschere System kaum durchführen kann und mein jüdisches Gewissen auch beruhigt ist, wenn ich nicht-trephen esse.]

Anhang II.

Die Deutsche Warte" brachte am 17. Januar 1897 an

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leitender Stelle folgende Veröffentlichung:

,,Zur Irrenrechtsdebatte

erhalten wir folgende Zuschrift:

Schöneberg, 17. Januar.

In der gestrigen Reichstagssitzung hat der Reichstagsabgeordnete Dr. Kruse behauptet, daß „in keinem einzigen der vom Abg. Lenzmann erwähnten Fälle eine widerrechtliche Freiheitsberaubung nachgewiesen sei." Da der Abgeordnete Lenzmann laut Bericht Ihres Blattes u. a. auch den Fall Morris de Jonge erwähnt hat, so stellt sich die Behauptung des Abg. Kruse als objektiv unwahr dar! Denn im Falle Morris de Jonge ist die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung durch rechtskräftiges Urteil eines Königlich Preußischen Gerichtshofs festgestellt worden! In dem Prozeß gegen den Redakteur Dr. Mueller*) wegen angeblicher Beleidigung des Dr. Baer, der seiner Zeit meine Irrenhausinternierung verfügt hatte, wurde die am 23. Januar 1893 von

*) [vom „Reichsboten".]

Berlin, den 23. Oktober 1902.

ערב שמחת תורח

An die,,Gesellschaft zur Beförderung des Christentums unter den Juden" Berlin.

Der Gesellschaft zur Beförderung des Christentums unter den Juden" mache ich hierdurch die Mitteilung, daß ich nach schweren Kämpfen der letzten drei Jahre mich entschlossen habe, mich nicht blos von der preußischen Landeskirche, sondern von der allgemeinen christlichen Kirche überhaupt gänzlich loszusagen und unter bestimmten, dem Judentum der apostolischen Zeit (insonderheit Jakobus, Petrus und Johannes) nachgebildeten evangelischen Vorbehalten in das Judentum bezw. die Synagoge zurückzukehren.

Die Gründe meines Entschlusses wird man in naher Zukunft aus einer Reihe von Schriften, in denen alle einschlägigen Fragen, insonderheit die von der Person des Herren und Heilandes Jeschuah-Jehovah, von den beiden Teilen der Heiligen Schrift, dem Messias der Juden*), dem ewigen Werte des Gottes -Volkes Israël und seiner Thorah, dem Unwerte der Kirche, in der ich den gefährlichsten Feind des Gottesvolkes erkannt habe, etc. etc. in systematischer Vervollständigkeit und wissenschaftlicher Gründlichkeit erörtert werden sollen, entnehmen können.

Indem ich bemerke, daß ich voraussichtlich in naher Zukunft die echte, altjüdische Wassertaufe durch die Hand eines Juden empfangen werde, erkläre ich hiermit die vor 12 Jahren durch Ihren Prediger Bieling ohne alle geistliche Berechtigung an mir vollzogene „Taufe" für null und nichtig Offenbarung Johannes 3, 14-16.

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M. Chr. de Jonge, Dr. jur.

*) Jeschuah von Nazareth war nicht der Messias der Juden, war nicht,,Christos".

Berlin, 23. Oktober 1902.

An das Königliche Amtsgericht I. Berlin.

Dem Kgl. Amtsgericht I. Berlin melde ich hiermit gemäß § 2 des Gesetzes vom 14. 5. 73 meinen Austritt aus der preußischen Landeskirche an, da ich mich nach mehrjährigen inneren Kämpfen und Schwankungen entschlossen habe, mich nicht blos von der preußischen Landeskirche, sondern von der allgemeinen christlichen Kirche überhaupt gänzlich loszusagen und in naher Zukunft unter bestimmten evangelischen Vorbehalten in das Judentum bezw. die Synagoge, aus der ich im Jahre 1890 austrat, zurückzukehren.

Ich füge bei. (folgende Urkunden).

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An Herrn Dr. jur. Moritz de Jonge, bier.

Der Dr. jur. Moritz de Jonge, Brückenallee 27, hierselbst, hat laut Protokolls vom 22. November 1902 seinen Austritt der Religionsgemeinschaft der evangelischen Christen unter Beobachtung der durch das Gesetz vom 14. Mai 1873 vorgeschriebenen Form erklärt.

aus

Zum Beweise dessen ist die vorliegende Bescheinigung ausgefertigt worden.

Berlin, den 22. November 1902.

Königliches Amtsgericht I Abteilung 90 II.

(Arabeske statt Unterschrift.)

Ich bemerke noch, daß der Rabbiner meiner Vaterstadt Köln, Dr. Frank, in einer am 18. Oktober 1902 mit ihm gepflogenen, formell überaus freundlich verlaufenen Verhandlung infolge unüberwindlicher Bedenken gegen jene „evangelischen Vorbehalte mir die Wiederaufnahme in die Synagogengemeinde meiner Vaterstadt, in der ich die ersten 25 Jahre meines Lebens bis zum Jahre 1889 verlebte, verweigert hat, wie

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