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lieben zu lassen 1). Aehnliches berichtet Tacitus von den Deutschen 2); und Valerius Maximus gibt den Grund, warum die alten Römer wiederholte Verehelichung mißbilligten, mit den Worten an: multorum matrimoniorum experientiam quasi legitimae cujusdam intemperantiae signum esse credentes 3).

Es wäre ein Leichtes noch mehrere Zeugen des heidnischen Alterthums in der fraglichen Sache zu hören 4), aber die vernommenen bestätigen schon zur Genüge, daß dem Verbleiben im Wittwenstande ein höherer sittlicher Werth zugeschrieben wurde, als der Wiederverheirathung.

Einige Spuren solcher Ansicht will man auch bei den Juden finden; aber wir bekennen, daß sie nur schwach sind. Der Hohepriester durfte nach III. Mos.. 21, 13. nur eine Jungfrau, nicht eine Wittwe oder Geschwächte ehelichen; daß er aber nur einmal habe heirathen können ist nirgends ausgesprochen. Der Evangelist Lukas, sagt man weiter, legt K. 2. V. 36. 37. besonderen Nachdruck darauf, daß Anna, die Tochter Phanuels, die ob der Darbringung Christi im Tempel mit dem Greisen Simeon frohlockte, nach ihrer siebenjährigen Ehe in beständigem Wittwenstande verblieben sei. Allein es ist möglich, daß der etwaige besondere Nachdruck, mit dem Lukas dieß referirt, auf seinen christlichen Ansichten, nicht auf jüdischen fußte. Doch wir wollen nicht rechten. Es ist möglich, daß auch die Juden das Verbleiben im Wittwenstande für einen besondern Grad sittlicher Virtuosität erachteten. Gewiß ist, daß die alten Christen hievon überzeugt waren, deßhalb gebot Paulus, zu Bischöfen, Priestern und Diakonen nur solche zu wählen, die blos einmal verehelicht gewesen seien 5). Eben so sollten auch zu Diakonissinnen nur solche Wittwen erlesen. werden, die blos einem Manne verbunden gewesen waren 6). Den übrigen Christen dagegen hat der Apostel hierüber keine Befehle, nur Nathschläge ertheilt. So schreibt er an die Corinther: „Die Frau ist an das Ehegesetz gebunden, so lange ihr Mann lebt; ist aber ihr

1) Corinthiac. lib. II. c. 21.

2) De mor. germ. c. 19.

3) Lib. II. c. 1. n. 3.

4) Siehe mehrere bei Binterim, Denkw. Bd. 6. Thl. 1. S. 345 ff. und Mad, Comment. über die Pastoralbriefe S. 50. 51.

5) I. Tim. 3, 2 u. 12. Tit. 1, 5. 6.

6) I. Tim. 5, 9.

Mann entschlafen, so hat sie die Freiheit, mit wem sie will, sich zu verheirathen, nur daß es im Herrn geschehe. Glückseliger aber ist sie, wenn sie also. bleibet, nach meiner Meinung; und ich denke doch auch Gottes Geist zu haben“ 1). Der Apostel erlaubt also die zweite Ehe, gibt dabei aber dennoch dem Verharren im Wittwenstande den Vorzug, und ist fest überzeugt, daß dieß nicht eine willkührliche grundLose Meinung seiner Subjektivität sei. In einem Fall dagegen spricht er selbst der Wiederverheirathung das Wort, wenn er sagt: „Die jüngern Wittwen, sollen heirathen, Kinder gebären, dem Hauswesen vorstehen und dem Uebelgesinnten keinen Anlaß zum Lästern geben“). Er hat hier junge Wittwen im Auge, vorzüglich solche, die noch nicht Mütter sind und von denen einzelne, wie die Erfahrung gezeigt hatte, im Wittwenstande der Sünde verfallen waren 3).

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Wir sehen: wie Paulus die Virginität dem Ehestande vorzicht *), ohne die Ehe für unheilig zu erachten, oder gar zu verbieten; so gibt er dem Verbleiben im Witkwenstande den Vorzug vor der Wiederverheirathung, ohne lettere der Masse der Gläubigen zu untersagen, oder gar für sündhaft zu erklären.

Im Gegensatze zu dieser apostolischen Nüchternheit haben unter den häretischen Parteien des christlichen Alterthums die einen die Ehe überhaupt verworfen, wie manche der Gnostiker, andere nur die zweite und die folgenden Ehen verboten, wie die Montanisten3) und Novatianer ); erstere sämmtlich, von letteren eigentlich nur jene, die in Phrygien wohnten und diese Austerität von ihren montanistischen Nachbarn entlehnt haben mögen 7). Von den abend

1) L. Cor. 7, 39. 40.

2) I. Tim. 5, 14.

3) A. a. D. V. 15.

4) I. Cor. 7, 32-38.

5) S. hpts. die beiden Werke Tertullians de Monogamia und Exhortatio castitatis.

Socrat. H. E. 1. V, 22. Conc.
Conciliengesch. Bd. I. S. 391 ff.

6) S. Epiph. Haer, 59, n. 3. 4. Nicaen. c. 8. b. Harduin, T. I. p. 326. 7) Socrat. H. E. V, 22. p. 288. vgl. auch Baumgarten-Crusius, Compend. d. Dogmengesch. I, 97. Anfangs scheinen die Novatianer überhaupt die zweite Ehe gar nicht angefochten zu haben, wenigstens bestreitet sie keiner ihrer früheren Gegner wegen dieses Punktes. Ob aber später wirklich nur die phrygischen Novatianer die Wiederverehelichung verboten, die abendländischen

ländischen Novatianern dagegen fagt Socrates ausdrücklich, daß sie die zweite Ehe gestatten, ihre Brüder in Constantinopel aber, wie die geographische so die disciplinäre Mitte haltend, weder die Gestattung noch die Verwerfung der Wiederverheirathung entschieden aussprechen.

Die eigentlichen und vollen Repräsentanten des Nigorismus sind also hier die Montanisten, die gar keinen Anstand nehmen, die zweite Ehe für ein adulterium zu erklären, und der orthodoxen Kirche ob deren Gestattung die bittersten Vorwürfe zu machen. Die Gründe, womit sie ihre rigorose Ansicht stüßen wollen, sind mitunter sehr sonderbar. Tertullian z. B. behauptet, weil es I. Mos. 2, 24. heiße und zwei werden Ein Fleisch sein," so sei damit die Wiederverheirathung nach dem Tode des einen Gatten verboten, denn es würden ja sonst drei Ein Fleisch 1). In einer andern Stelle argumentirt er: wenn eine Frau von ihrem Manne bözlicher Weise verstoßen wird, ist sie doch an diesen ihren Feind, der sich absichtlich von ihr trennte, gebunden. Soll sie nun nicht vielmehr gebunden sein an den, der sich nicht frei= willig von ihr trennt, und nicht aufhört, ihr Freund zu sein, den vielmehr Gott, nur auf einige Zeit durch den leiblichen Tod von ihr entfernt )? Diesem, zumal einem innig geliebten Gatten bleibt sie auch nach seinem Tode noch geistig verbunden, betet für seine Seele und hofft mit ihm am Tage der Auferstehung wieder vereinigt zu werden. Wie, meint nun Tertullian, kann sie noch einem andern Manne leiblich angehören, und ist es nicht Ehebruch, wenn sie ihr Herz und Gemüth neben dem Einen auch dem Andern noch zuwendet? Es ist ein Ehebruch im Herzen begangen, ähnlich demjenigen, der nach dem Worte des Herrn im begehrlichen Blicke nach der Frau eines Andern besteht.

Wenden wir uns nun von den Montanisten und Novatianern zu den orthodoxen Vätern, um zu erfahren, wie diese über die zweite Ehe urtheilen, ob sie von allem Rigorismus frei oder in gleicher Weise befangen scien, wie die genannten Sektirer. Unter den eigentlich apostolischen Vätern spricht sich keiner über diesen Gegen

aber selbe durchweg gestattet haben, dürfte doch nicht so sicher sein, als Sokrates meinte. Vgl. Augustin., de bono viduit. n. 6. c. 3.

1) De Monogamia c. 4.

2) De Monog. c. 10.

stand aus, denn der „Hirte des Hermas" gehört meiner Ueberzeugung nach erst in die Mitte des zweiten Jahrhunderts. Im zweiten Buche dieses Werkes (Mand. 4. n. 4.) wird die Frage aufgeworfen: „wenn der Mann oder die Frau gestorben ist, und der überlebende Gatte heirathet wieder, sündigt er da"? Die Antwort lautet: »Qui nubit, non peccat, ... sed si per se manserit, magnum sibi conquirit honorem apud Dominum". Der Pastor gestattet also ächt paulinisch die Wiederverheirathung, erkennt aber in der Verzichtung darauf eine höhere Sittlichkeit.

Etwas jünger ist Athenagoras, einer der berühmten christlichen Apologeten im zweiten Jahrhundert. In seiner Legatio pro Christianis, wo er unter Anderm zur Entkräftung heidnischer Verunglimpfungen die keuschen Sitten der alten Christen schildert, sagt er: wir heirathen entweder gar nicht, oder doch nur einmal; denn die zweite Ehe ist ein anständiger Ehebruch." Diese Stelle hat den wohlmeinenden Apologeten bei Manchen in Verdacht des Montanismus gebracht, indem man vergaß zu beachten, daß der Montanist die zweite Ehe niemals ein decorum adulterium, sondern ein adulterium schlechthin genannt haben würde, der sonstigen Differenzen zwischen Athenagoras und den Montanisten, z. B. in Betreff des Chiliasmus, gar nicht zu ge= denken 1).

Wir haben also hier die herbe Aeußerung eines orthodoxen Kirchenvaters der christlichen Urzeit über die zweite Ehe, die zwar nicht gänzlich verworfen und geradezu als sündhaft verboten, aber doch so prädicirt wird, daß rigoristische Strenge nicht verkannt werden kann. Aber spricht Athenagoras wirklich von der zweiten Ehe in der uns gewöhnlichen Bedeutung des Ausdrucks? Binterim zicht dieß in Abrede, behauptend: hier, wie oft bei den alten Kirchenvätern, sei unter nuptiae secundae die Wiederverheirathung bei Lebzeiten eines verstoßenen oder geschiedenen Gatten verstanden, und auf solche Ehen wende der christliche Apologet mit Recht den Ausdruck adulterium an 2), Allein Binterim irrt hier sicher; denn abgesehen davon, daß Athenagoras eine solche Ehe schwerlich ein decorum adulterium genannt haben würde, abgesehen davon zeigt der Zusammenhang mit dem Folgenden

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1) Vgl. unten Nr. 3 unsere Abhandlung über Athenagoras.

2) Denkw. Bb. VI. Th. 1. S. 331.

unverkennbar, daß von Wiederverheirathung nach dem Tode des einen Gatten die Rede sei. Der Gedankengang ist: die zweite Ehe ist ein decorum adulterium, denn Christus hat denjenigen für einen Ehebrecher erklärt, der seine Frau entläßt und eine andere heirathet. Dieß thut aber quasi auch der, der sich durch eine neue Heirath von seiner schon verstorbenen Frau trennt, darum ist er ein quasi adulter, die zweite Ehe ein quasi adulterium.

Ueber diese übertriebene Aeußerung des Athenagoras bemerkt Möhler, ihre Entstehung anlangend, mit Recht: „überdieß mochte die Tendenz seiner Schrift, die ihm gebot, die Sitten der Christen im schönsten Lichte darzustellen, ihn leicht zu einer solchen Uebertreibung im Ausdrucke führen“ 1).

Unter den beiden bisher angeführten Vätern, Hermas und Athenagoras finden wir dem Vorliegenden zu Folge eine nicht unmerkliche Differenz in der Beurtheilung der zweiten Ehe; denn der Ersterc ist offenbar viel milder, als der Lettere. Diese Differenz zweier Väter wollen Manche zur Differenz zwischen lateinischer und griechischer Kirche erweitert wissen, indem jene stets die milde Ansicht ihres Nepräsentanten Hermas, eines Bruders des Pabstes Pius I., festge= halten haben soll, während die griechische von dem stärkern Widerwillen des Athenagoras gegen die zweite Ehe nicht habe frei werden. können. Diese Behauptung ist jedoch, wie wir sehen werden, nicht in allweg begründet, denn nicht wenige, und gerade die größten der gricchischen Lehrer und Väter sprechen sich über die zweite Ehe so gelinde aus als die Lateiner, dagegen ist nicht zu verkennen, daß die dritte und vierte Verehelichung den Griechen weit fündhafter und schrecklicher erschien, als den Lateinern.

Folgen wir dem historischen Verlaufe. Wenige Jahre nach Athenagoras schrich der h. Frenäus, seiner Abkunft, Bildung und Sprache nach den morgenländischen Christen angehörig. Im dritten Buche seines Werkes contra haereses eben von der Nothwendigkeit der Taufe mit Wasser und Geist redend, bemerkt er, auch jener sa= maritanischen Sünderin habe sich der Herr erbarmt, viro non mansit, sed fornicata est in multis nuptiis ). Frenäus übertrifft demnach an Etrenge des Ausdruckes seinen Vorgänger Athenagoras noch um Vicles, und scheint ganz in montanistischer

1) Patrologie Bb. I. S. 282.

2) Contr. haer. 1. III. c. 17. n. 2.

quae in uno

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