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stets anhängen, nicht wanken, nicht auf Neuerungen sich einlassen und nicht abweichen von der Bibel, den 7 heiligen Synoden und den heiligen Vätern, sondern alles festhalten, geschriebenes und ungeschriebenes, was die Kirche festhält.

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Man sicht, der Patriarch wußte mehr von der protestantischen Lehre, als seine Correspondenten vermutheten, daß nämlich von ihnen das Anschen der hl. Synoden und die Tradition verworfen sei.

Dieß Schreiben konnte, wie auch aus den Noten des Crusius hervorgeht, in Tübingen nicht im Geringsten behagen; um sich aber einigermaßen zu trösten, meint Crusius mit nicht geringer Selbst= täuschung, der Patriarch habe unter den Neueren" die Lateiner überhaupt verstanden und die protestantische Lehre in specie wegen ihrer biblischen Stärke nicht anzugreifen gewagt 1).

Am 20. März 1575 sofort antworteten Andrea und Crusins in einem gemeinsamen Briefe, versichernd, „das Schreiben des Patriarchen habe ihnen eine ungemeine Freude gemacht, und es sei ihr größtes Streben, im wahren Christenthum ohne alle Neuerung zu verharren. Der römische Bischof zwar werfe ihnen Neuerung vor, weil sie, durch den „„gotterleuchteten"" Luther belehrt, die römischen Frrthümer verworfen hätten, aber ihre frömmsten Fürsten und Theologen hätten vor 44 Jahren in der sog. Augsburger Confession ihren Glauben niedergelegt, und dieses Büchlein hätten sie ihm, dem Patriarchen, schon vor ungefähr einem halben Jahre zugeschickt, in der Hoffnung, wenn etwa wegen der großen lokalen Entfernung zwischen ihnen und den Griechen ein Unterschied in einigen Gebräuchen statt haben sollte, sie doch in den hauptsächlichen Heilspunkten nichts Neues, sondern jenen Glauben festhalten, der von den heil. Aposteln und Propheten, und von den auf die heiligen Schriften gebauten sieben Synoden überliefert worden ist." Sie bitten wieder um eine Antwort und wünschen, daß Constantinopel und Tübingen, wenn sie auch noch so fern von einander liegen, doch durch das Band des gleichen Glaubens vereinigt sein möchten“ 2).

Etwas Weiteres über dieß Schreiben zu sagen, dürfte um so mehr unnöthig sein, als es schon in früheren Zeiten seine Verfasser zum Gegenstand des herbsten Tadels gemacht hat, weil sie

1) Turcograec. p. 488.

2) Abgedruckt in den Acta etc. p. 2-4.

darin an den sieben Synoden festzuhalten fälschlich vorgaben. Namentlich hat Wilhelm Lindanus, Bischof von Rörmonde, später von Gent, sie darüber hart angegriffen und so in die Enge getrieben, daß sie zu dem verzweifelten Ausweg einer reservatio mentalis ihre Zuflucht nehmen mußten, und nur von einer bedingten Gültigkeit dieser sieben Synoden sofern sie nämlich mit der Bibel übereinstimmten gesprochen haben wollten 1). Ihr Schreiben sagt aber einfach: „wir halten nach bester Einsicht die Lehre fest, welche von den hl. Aposteln und Propheten und von den sieben auf die heilige Schrift aufgebauten Synoden überliefert worden ist."

Diesem berufenen Schreiben legte Crusius (d. d. 21. Januar 1575) noch zwei andere, an den Rhetor des Patriarchen, Johannes Zygomalas, und an seinen Sohn, den Protonotar Theodosius bei, deren Namen er zwar damals noch nicht wußte, von denen er aber als Freunden und Förderern der Tübinger Angelegenheit durch Gerlach gehört hatte. Er dankt ihnen für ihre theilnehmenden Bemühungen, ersucht sie um Bücher und Nachrichten über Griechenland und schickt ihnen seine griechische Uebersehung einer Leichenpredigt und Katechese 2).

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Nicht lange hernach, den 17. August 1575, sandten die Tübinger noch fünf weitere Eremplare der griechischen Augsburger Confession auf Gerlach's Nath nach Constantinopel 3), welcher sie sofort an Theodosius Zygomalas, den Metropoliten Metrophanes von Berrhöe, den nachmaligen Metropoliten Gabriel von Philadelphia, an den Hierodiacon Symeon und an Michael Cantacuzenus vertheilte. Letterer hat sie inz Neugriechische übersetzt, und später wurde sie sogar in die iberische Sprache (Georgiens) übertragen *).

Im Anfange des Jahres 1576 kamen zum zweitenmale Briefe aus Constantinopel nach Tübingen. Der Patriarch seinerseits versichert in Kürze, er wolle möglichst bald auf die überschickte Augsburger Confession antworten und nennt die Tübinger seine geistigen Söhne; die beiden Zygomalas aber füllten ihre langen Schreiben mit lauter Klagen über Armuth und stets wiederholten Bitten

1) Vorrede zu den Acta etc. p. 10 sq.

2) Turcograecia p. 425 sq. 489. 490.
3) Turcogr. p. 481.

4) Turcogr. p. 496.

um Unterstüßung. Der Rhetor versichert, er habe die Protestanten gegen die in Constantinopel wohnenden Katholiken durch kräftige Dialektik vertheidigt, brauche aber nun neue Waffen hiezu, nämlich Geld, wie denn schon Demosthenes sage, deł xonuaran 1). Der Protonotar aber schreibt, er sei sehr thätig für die Sache seiner Tübinger Freunde gewesen, und wolle es noch mehr sein, wenn sie ihn ordentlich bezahlen 2), und deutsche Fürsten für reichliche Unterstüßung der Griechen zu gewinnen suchen würden ). Insbesondere sollen sie bei ihrem eigenen Landesherrn Fürsprache für die Griechen einlegen und ihm auch den Brief vorzeigen, welchen der Protonotar an die Tübinger Studenten, um sie zu loben und zu neuem Fleiße zu ermah= nen, geschrieben hatte *).

Weit entfernt, diese Bettelbriefe mit verdienter Verachtung zu strafen, nahm Crusius keinen Anstand, ihrer unter lauter Lob zu erwähnen, sie überall triumphirend zu zeigen, und das an die Studenten gerichtete Schreiben diesen jubelnd vorzulesen 5). Er beantwortete sie (5. April 1576) aufs Freundlichste, voll Lobsprüchen über die Weisheit, Nächstenliebe und den Edelsinn seiner Correspondenten, und ist nahe daran, ihnen eine Wunderkraft zuzuschreiben, denn seit ihrer Ankunft sei seine schwerkranke Tochter Pulcheria sehr schnell genesen 6). Zu Geldunterstüßungen wolle er nach Kräften Andere ermahnen, während er nach seinem Vermögen Einiges schicke 7).

So kam es, daß Lindan den Tübingern vorwarf, sie hätten die Hausgeistlichen des griechischen Patriarchen bestochen ®).

Auch die Tübinger Studentenschaft antwortete dem Theodosius Zygomalas in einer weitläufigen Erposition der Gefahren des Studentenlebens und der Art und Weise der Tübinger Studien. Sie wünschen, er möchte selber nach Tübingen kommen und schließen mit der Versicherung erneuerten Fleißes 9).

1) Turcogr. p. 428.

2) Turcogr. p. 433.

3) Dieß Anfinnen kommt im Briefe des jüngern Zygomalas nicht weniger als dreimal vor. Turcogr. p. 431. 432 u. 433.

4) Turcogr. p. 433. 435 sq.

5) Turcogr. p. 444. 491 u. 493.

6) Turcogr. p. 444.

7) Turcogr. p. 449.

8) Vorrede zu den Actis p..10.

9) Turcogr. p. 450-456.

Endlich am 18. Juni 1576 kam die vom 15. Mai jenes Jahres datirte längst verheißene Entgegnung des Patriarchen auf die Augsburger Confession in Tübingen an 1).

In seinem Begleitungsschreiben nennt der Patriarch die Tübinger zwar wieder seine geistigen Söhne, aber er versäumt nicht die Hoffnung auszudrücken, sie würden nun ihre Irrthümer verlassen, „welche der chriftlichen Wahrheit widerstreben“ und „dem Menschen die Verurtheilung zuziehen“ 2).

Die große, beinahe 90 Folioseiten füllende Entgegnung des Patriarchen lobt zuerst die Tübinger, daß sie die sieben ersten ökumenischen Synoden ihrem eigenen Bekenntnisse gemäß annehmen, folgt dann der Augsburger Confession Schritt für Schritt und steht ganz fest auf dem dogmatischen Standpunkt der Griechen, indem darin alles verworfen wird, worin sich die Protestanten gleich den Katholiken von den Griechen unterscheiden, während die wenigen Punkte Billigung finden, in denen die Protestanten, abweichend von den Katholiken, den Griechen sich nähern, z. B. Ehe der Geistlichen.

Zu Kap. 1. und 3. der Augsburger Confession bemerkt der Patriarch, es sei Recht, daß die Protestanten das Nicänische Symbolum annehmen, aber sie sollen ja den abendländischen Beisatz filioque verwerfen.

Ueber das Dogma der Erbsünde, Kap. 2, geht er flüchtig hinweg, sagt aber dafür, man müße durch dreimalige Untertauchung, nicht blos Begießung, taufen, und auf die Taufe habe alsbald die Firmung und die Communion des neugetauften Kindes zu folgen.

In der Lehre von der Rechtfertigung, Kap. 4., tadelt er entschieden, daß die Protestanten dieselbe blos durch den Glauben bewirkt werden lassen.

Die Betrachtung über die Nothwendigkeit der guten Werke feßt der Patriarch in den Bemerkungen zu Kap. 5 und 6 der Augsb. Conf. fort, und sagt Kap. 7, daß es in der einen wahren Kirche sieben Sakramente gebe, nicht mehr und nicht weniger, von denen er sofort etwas ausführlicher handelt.

Das 8. Kap., daß die Sakramente auch von Sündern admini

1) Turcogr. p. 498. Sie ist abgedruckt in den Acta etc. p. 54-143.
2) Acta etc. p. 54. 55.

strirt werden können, bot keine Veranlassung zu Gegenbemerkungen, dagegen wiederholte er im 9. Kap. von der Taufe seine kurz vorher aufgestellte Behauptung, daß schon den neugetauften Kindern_alzbald die hl. Communion gereicht werden müsse.

In Beziehung auf das Abendmahl, Kap. 10, versichert er, viel Mißliebiges über die Protestanten gehört zu haben; es sei aber Lehre der Kirche, daß nach der Consekration das Brod in den Leib und der Wein in das Blut Christi verwandelt sei; das Brod aber müsse ein gesäuertes sein.

Zu Kap. 11 bemerkt er gegen die Protestanten, daß bei der Beicht auch die einzelnen Sünden so viel möglich genannt werden müssen, und daß der Beichtvater dem Sünder Bußwerke aufzulegen, Letterer solche willig aufzunehmen habe.

Von der Buße und den Bußwerken spricht er weiter Kap. 12, und tadelt die Protestanten wegen Verwerfung der Satisfaktionen, unter denen er insbesondere Almosen, selbst den Todten noch nüßlich, empfiehlt.

Bei Kap. 13, de usu sacramentorum bemerkt er, daß die Fürbitten der Heiligen den Lebenden und Verstorbenen nüßlich seien und verdammt jene, welche eine Verzeihung der Sünden und einen Nußen der Sakramente, auch ohne Glauben, behaupten. (Die Augsb. Confession nämlich hatte die katholische Lehre de opere operato in diesem schiefen Lichte dargestellt.) Sofort erklärt er die Messe und spricht wiederholt den Glauben an die Verwandlung aus, lehrt, daß die Messe für Lebende und Verstorbene dargebracht werden müsse und beschreibt sie in ihren Haupttheilen u. dgl.

Ueber den ordo ecclesiasticus, Kap. 14, hatte die Augsburger Confession blos das Allgemeinste gesagt, daß Niemand lehren und die Sakramente verwalten dürfe, nisi rite vocatus; aber sie ver schwieg den Unterschied zwischen ihr und der katholischen Kirche in der Lehre vom Priesterstande. Wohl dieß absichtliche Verschweigen ahnend, erklärt der Patriarch die katholische Lehre, verwirft die Meinung, die zwischen Laien- und Priesterstand nicht distinguirt, und cifert zugleich gegen die Wahl der Geistlichen durch die weltliche Obrigkeit.

In Kap. 15, über die Kirchen gebräuche, hat der Patriarch einige Ausdrücke der Augsburger Confession irrig verstanden.

K. 16. vertheidigt er das Mönch thum, spricht Kap. 17 vom jüngsten Gericht und behauptet Kap. 18 die Freiheit des

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