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angemessen und naturgemäß sein, und wenn sie die natürlichen Reinigungen durchgemacht hat, reinster Zuwachs der Substanz werden. Dieser Theil allein verdient den Namen Nahrung; er allein assimilirt sich. Der andere naturwidrige Theil (des Gegessenen) dagegen wird entweder, wenn er mit einem stärkern Stoffe in Verbindung kommt, sogleich zerstört, oder er zerstört selbst, wenn er obfiegt, verwandelt sich in schädliche Säfte, erzeugt Schmerzen 2c. Nichts nun, was für ein Geschöpf nicht naturgemäße Nahrung ist, assimilirt sich mit diesem, sondern geht entweder sogleich vernichtet durch den Bauch ab, oder wenn es länger bleibt, erzeugt es Krankheit und verderbt die naturgemäße Speise und das dieser bedürftige Fleisch. Manchmal wird es durch Arzneien 2c. ausgestoßen.

7. Wenn man auch zugäbe, die unnatürliche Speise werde verdaut und verwandle sich in etwas Feuchtes oder Trockenes oder Warmes oder Kaltes (s. oben S. 75), auch aus diesem Zugeständnisse würde den Gegnern kein Nußen erwachsen, indem die Auferstehungsleiber aus ihren eigentlichen Theilen wieder zusammengesezt werden, von den genannten aber (Feuchtes 2c.) nichts ein Leibestheil ist, auch nicht mit aufersteht, indem Blut, Schleim, Galle und Athem dann nichts mehr beitragen zum Leben. Das Bedürfniß der Nahrung ist ja dann nicht mehr vorhanden. Ja, selbst angenommen, die durch solche unnatürliche Speise bewirkte Veränderung dringe noch um eine Stufe weiter bis ins Fleisch, auch dann wird das dadurch veränderte Fleisch nicht nothwendig ein Complement des Menschen, der es ißt, da einerseits das aufnehmende Fleisch das andere nicht immer behält und andererseits das aufgenommene nicht immer bleibt, sondern gar manche Veränderungen durchmacht. Es wächst und nimmt ab, z. B. durch Hiße und Krankheit, besonders aber treten folche Veränderungen ein, wenn der Leib etwas nicht Passendes genossen hat. Er schwillt auf und muß es ausstoßen. Es kann also nicht bewiesen werden, daß Menschenleiber sich mit andern Menschenleibern assimiliren.

8. Im Allgemeinen ist kein Geschöpf den Geschöpfen derselben Species vom Schöpfer als Spcise angewiesen. Die Gegner müßten also beweisen, daß ausnahmsweise das Menschenfleisch für Menschen bestimmt sei, und dann wäre es ganz natürlich und recht, daß sie sich untereinander selbst auffressen. Wenn aber die unnatürliche Speise sich niemals dem Leibe des Essenden assimilirt, so ist nie ein Menschenfleisch in den Leib eines andern Menschen übergegangen,

sondern stets ausgeschieden und in die Elemente aufgelöst worden, aus denen es wieder zurückgenommen und durch Gottes Weisheit und Macht dem ganzen Leibe wieder verbunden wird, wenn auch noch so viele Veränderungen mit ihm vorgegangen sind.

9. Jene Gegner, welche Gott mit einem Töpfer oder Schmied vergleichen und meinen, wie dieser so könne auch er seine zerstörten Gebilde nicht wieder herstellen, diesen zu antworten wäre unwürdig. Aus allem Bisherigen erhellt, daß Gott die Körper wieder auferwecken fann. Aber er will es auch.

10. Wenn Gott etwas nicht will, so will er es nicht, weil es entweder ungerecht oder unwürdig ist. Aber die Wiedererweckung der Menschenleiber ist nicht ungerecht, denn sie schadet weder den andern vernünftigen Geschöpfen, noch den unvernünftigen, noch dem Auferstehenden selbst; und sie ist nicht unwürdig, denn der Auferstehungsleib ist herrlicher als der frühere.

11. Nach einer kurzen Recapitulation, daß die Auferweckung der Leiber für Gott möglich, von ihm gewollt und seiner würdig sei, und daß bei ihm das Mögliche, Gewollte und Würdige eins seien, weist Athenagoras nochmal auf den Unterschied hin, zwischen pro und de veritate zu sprechen, und beginnt dann den zweiten Theil seines Buchs, die Argumentation de veritate oder den positiven Beweis für die Auferstehung. Einen Auszug hievon haben wir schon oben S. 73 ff. geliefert, der auch für den gegenwärtigen Zweck genügt und die Composition der Schrift hinlänglich erkennen läßt.

4.

Tertullian als Apologet 1).

I. Einleitende Notizen über Tertullian.

Eine der kräftigsten Naturen des christlichen Alterthums war Quintus Septimius Florens Tertullianus, der die Reihe der lateinischen Kirchenschriftsteller auf eine würdige Weise eröffnet 2). Er stammte aus Karthago, wo sein Vater Centurio im Heere des Proconsuls von Afrika war, und seine Geburt fällt ungefähr in die Mitte des zweiten Jahrhunderts. Im Heidenthume geboren und erzogen hat Tertullian wenigstens ziemlich tief in die Jünglingsjahre hinein dem heidnischen Unglauben und der heidnischen Unfitte angehört und schmähliche Bande der Sünde getragen, wie er es selber in einer seiner Schriften mit Offenheit andeutet ). Wann aber jene große Umwandlung in seinem Leben vor sich ging, die ihn zu Christus und zur strengsten Sittenreinheit führte, und welche Veranlassung insbesondere diesen Umschwung hervorgerufen habe, ist unbekannt geblieben. Vielleicht hat er aus selbsteigener Erfahrung gesprochen, wenn er in seinem Apologetikus sagt: „Das Blut der Martyrer ist ein Same fürs Christenthum"); denn leicht mag auch ihn der hohe Muth der christlichen Helden zum Nachdenken über die Sache, der sie ihr Herzblut opferten, geführt, das Nachdenken ihn

1) Aus der Tübg. theol. Quartalsch. Jahrg. 1838, mehrfach verbessert.

2) Rösler in s. Biblioth. d. K. V. Thl. 3. S. 2. hält mit H. v. Hoven u. Lindner den Minucius Felir für älter, als Tertullian; mir scheint aber doch Hieronymus die Sache genauer gewußt zu haben. Vgl. Hieron., catal. script. eccl. c. 53.

3) De resurrect. c. 59: „Ego me scio neque alia carne adulteria_comisisse, neque nunc alia carne ad continentiam eniti."

4) Apolog. c. 50: „Semen est sanguis Christianorum.“

zur Erkenntniß, diese zur Anerkenntniß und zum Bekenntnisse geleitet haben. Die Regierungsjahre Mark Aurels gaben hiezu reichliche Gelegenheit.

Daß Tertullian eine tüchtige wissenschaftliche Bildung genossen habe, davon zeugt fast jede Seite seiner Schriften und dafür bürgt seine Bekanntschaft mit der klassischen Literatur und mit der Geschichte und Mythologie des Alterthums. Weitere Nachrichten über sein früheres Leben mangeln uns leider, insbesondere sind wir nicht in den Stand gesezt, mit voller Sicherheit den Beruf anzugeben, dem er sich gewidmet hatte. Auf eine Aeußerung des Eusebius hin, der den Tertullian einen genauen Kenner der römischen Geseze nennt 1), und in Rücksicht auf den häufigen Gebrauch juridischer Ausdrücke und verschiedener Vergleichungen, die Tertullian vom Gerichtswesen entlehnt, hat man lange Zeit allgemein in ihm einen bedeutenden Rechtsgelehrten erblicken zu dürfen geglaubt, dem wohl auch die Autorschaft des bekannten Tertullianischen oder Tertyllanischen Fragmentes in den Pandekten zuzuschreiben sein möchte. In neueren Zeiten haben Manche diese Ansicht bei Seite gelegt, wie mir scheint aus keinem andern Grunde, als weil die Worte des Eusebius wohl nichts anderes seien, als des alten Kirchenhistorikers eigene, aus den schon berührten Ausdrücken Tertullians u. f. w. abgeleitete Vermuthung. So wenig ich Letzteres geradezu in Abrede stellen möchte, so will es mir doch scheinen, die alte Vermuthung, Tertullian sei Rechtsgelehrter und wohl auch Anwalt gewesen, hätte so leichthin nicht aufgegeben werden sollen. Ich weiß zwar wohl, daß der Gebrauch von Gerichtsterminis überhaupt hiefür um so wenigek ein bündiger Beweis sein kann, als in jenen alten Zeiten das Gerichtsleben nicht in den Wänden eines Hauses eingeschloffen, und die Gerichtspraxis der Masse des Volkes nichts Fremdes und Unbekanntes war. So wenig aber jene Ausdrücke und Vergleichungen Tertullians an sich und obenhin betrachtet über Tertullians Stand und Beruf etwas Sicheres zu geben im Stande sind, so können sie doch genauer erwogen und in Verbindung mit andern Momenten Beweiskraft erlangen. Nun ist aber bekannt, daß für den römischen Jüngling, der nicht der ackerbauenden Klasse und noch weniger der Hefe des Volks angehörte, hauptsächlich zwei Lebenswege,

1) Euseb., Hist. eccl. lib. II. c. 2.: „Tegrullaròs tovs 'Pwμaíwr vóμovs Γκριβωκώς, α

die zu Ehren und Reichthümern führen konnten, sich öffneten. Der eine dieser Wege führte durch die Schulen der Rhetorik zur Rechtspraris, der andere war der der militärischen Laufbahn. Nun könnte man freilich vermuthen, Tertullian habe als der Sohn eines Centurio den leyteren Lebensweg eingeschlagen; allein unverkennbar zeigt sich in seinen Schriften eine Abneigung gegen diesen Stand, die nicht gänz= lich auf Rechnung der damaligen christlichen Ansichten geschrieben werden kann, und die schwerlich sich so gestaltet haben würde, wenn Tertullian selbst in die Fußtapfen seines Vaters getreten wäre. Weit mehr hat die Vermuthung für sich, daß Tertullian den zweiten breiten Lebensweg, den römische Jünglinge zu wandeln pflegten, eingeschlagen und verfolgt habe. Hiefür spricht seine nicht gemeine Bekanntschaft mit der alten Literatur, Geschichte und Mythologie, wie sie leichter der römische Sachwalter, als der römische Krieger sich erwerben konnte. Zur Rechtspraxis mußte ihn seine natürliche Beredsamkeit, die in seinen Schriften sich kund gibt, mußte ihn die Gabe eines den Gegner zerschmetternden Wizes und die Waffe der Jronie leiten, die er handzuhaben wußte, wie keiner. Nehmen wir dazu, wie ihm die technischen Ausdrücke der Jurisprudenz und die Vergleichungen vom Gerichtswesen her immer so leicht bei der Hand find, wie nicht er sie zu suchen scheint, sondern sie ihn, wie sie am häufigften gerade da vorkommen, wo der Affekt des Redners in einem Gusse die Worte herausströmt und an ein künstliches Suchen gar nicht denken läßt; so erhöhet sich die Wahrscheinlichkeit, daß eine längere Rechtspraxis in späteren Jahren noch diefe Reminiscenzen eingegeben habe. Dazu kommt noch, daß in den Streitschriften Tertullians eine Advokatentaktik unverkennbar ist. Dazu wollen wir freilich eine gewisse Kraft des Ausdrucks, die an Derbheit grenzt, nicht rechnen, denn es hat gewiß zu allen Zeiten grobe und höfliche Advckaten ge= geben; aber es kommen bei Tertullian Wendungen vor, die den Rechtsanwälten eigenthümlich sein sollen, wo er die Beweislast von sich auf die Gegner abwälzt, die von ihnen erhobenen Beschuldigungen ihnen selbst wieder zuschiebt und dergleichen. Nehmen wir all' dieses zusammen; so möchten wir so lange der Vermuthung beipflichten, Tertullian sei vor seiner Bekehrung Rechtsanwalt gewesen biz ein, wenigstens etwas gewichtiger Gegengrund uns eines Andern beLehren kann.

Daß Tertullian nach seiner Bekehrung, als er wahrscheinlich schon verheirathet war, Presbyter der katholischen Kirchengemeinde

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