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und zwar sehr gesegneten Leibes mitgekommen, und vollends habe man in höchstem Erstaunen die Hände aufgehoben, als die jüngern Zweige von Hrn. Alexanders Familie auf Eselein daher geritten kamen. ,,Vescovini!" habe das Volk gerufen, ,,Santa Maria! es gibt auch kleine Bischöfe!" (Gelächter). In der That, jeder, der den Orient kenne, wisse, daß die Begriffe Priesterthum und eheloser Stand in der Meinung der morgenländischen Christen unzertrennlich. (Hört!) Das ehrenwerthe Mitglied gedachte hier seiner Unterredung mit Mehemed 'Ali über das palästinische Bisthum, und behauptete, die öffentlichen Behörden in Palästina seien so wenig befugt gewesen eine lutherische Kirche in Jerusalem zu begründen, als der Erzbischof von Canterbury Machtbefugniß hätte, eine mohammedanische Religionsform in England einzuführen. Was würde wohl das sehr ehrenw. Mitglied für die Universität Oxford (Jnglis) sagen, wenn im Parlament eine Bill zur Errichtung einer Moschee in London cingebracht würde? Zudem sei von allen Religionsformen gerade die lutherische die unpopulärste in der Levante."

Daß das protestantische Bisthum St. Jakob in Jerusalem bis auf den heutigen Tag, also in den zwanzig Jahren, die seit Abfassung vorstehender Abhandlung verliefen, keine nennenswerthen Erfolge ge= habt habe, ist allbekannt.

Beiträge

zur

Kirchengeschichte, Archäologie

und

Liturgik

von

Dr. Carl Joseph Hefele,

o. 8. Professor der Theologie an der Universität Lübingen.

Zweiter Ban d.

Mit drei lithographirten Tafeln.

Tübingen, 1864.

Verlag der H. Laupp schen Buchhandlung.

- Laupp & Siebed.

Druck von H. La upp in Tübingen.

Vorrede.

Die freundliche Aufnahme, die der erste Band dieser Beiträge gefunden hat, läßt mich nur wünschen, daß auch dem zweiten das gleiche Glück zu Theil werde. War der erste Band ausschließlich kirchenhistorischen und patrologischen Inhalts, so ist die größere Hälfte des zweiten, die Nummern 5-16 incl., liturgischen und archäologischen Erörterungen gewidmet. Unter den Abhandlungen dieser leztern Kategorie sind drei, die Nummern 5, 15 und 16 völlig neu, bei einer vierten: „über die Commemoration der Landesfürsten im Canon der hl. Meffe“ (S. 299 ff.), sind von der ältern Bearbeitung nur ein paar Säße stehen geblieben, eine fünfte: „über die kirchlichen Hymnen und Sequenzen“ (S. 303 ff.) ist eine durchgreifende Ueberarbeitung und Erweiterung eines früher nur als Manuscript gedruckten Auffages. Auch unter den vier kirchenhistorischen Nummern dieses Bandes ist die erste: „über das Interregnum und den Sturz der Hohenstaufen“ neu und noch an keinem andern Orte veröffentlicht. Die übrigen ältern Abhandlungen haben mehr oder weniger Verbesserung erfahren, im Ganzen wohl weniger, als sie bedurft hätten. Aber die Stellung, welche diese Beiträge zu meiner sonstigen literarischen Beschäftigung einnehmen und einnehmen dürfen, machte eine durchgreifende Reform älterer Arbeiten unmöglich, und es galt für sie nur die bekannte Alternative: sint ut sunt, aut non sint. Ob sie das sint verdienen, darüber mag der geneigte Leser entscheiden, und es wird mich freuen,

wenn meine Hoffnung in Erfüllung geht, daß wenigstens der Eine und Andere dieselben mit Nußen und Vergnügen durchliest. Dabei kann ich den Freunden, die sich um die Fortsetzung meiner Conciliengeschichte interessiren, die Versicherung geben, daß die Veröffentlichung dieser Beiträge jener größern Arbeit nicht wesentlich Eintrag gethan hat.

Während ich dies schreibe, erfahre ich aus den öffentlichen Blättern, daß der geistreiche und berühmte Abbé Gerbet, Bischof von Perpignan, dessen wir in diesem Bande so häufig gedachten (S. 124—135), am 6. d. M. verschieden ist.

Tübingen am 22. August 1864.

Der Verfasser.

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