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der afrikanische heidnische Häuptling Firmus (nicht Mascigel wie Manche durch Verwechslung angeben), um von dem römischen General Theodosius (d. Gr.) Frieden zu erlangen, die Stadt Jcosium, die Fahnen und die Priesterkrone (corona sacerdotalis), die er früher erbeutet hatte, wieder zurückgab. Es ist aber unter dieser Priesterkrone offenbar die Inful jenes Bischofs gemeint, welchen die heidnischen Afrikaner (nach Ammian lib. 28, 6) in der Gegend von Leptis und Ona vor Kurzem getödtet hatten. Eine andere Hauptbelegstelle findet sich bei Prudentius Clemens (Peristephanon IV, 79), wo er sagt: „zu Saragossa sei der heil. Vincentius geboren worden und dort sei auch das infulirte Haus der Vale= rianischen Priester" (hic sacerdotum domus infulata Valeriorum). Er meint damit den Bischof Valerius von Cäsaraugusta (Saragossa) und seine Angehörigen oder Priester; der Ausdruck infulata aber zeigt, daß ums Jahr 400, denn damals lebte dieser größte christliche lateinische Dichter, die Priester einen Kopfschmuck trugen. Gleiches bezeugt ein Vers von Ennodius, ebenfalls einem christlichen Dichter ums Jahr 500, der in seinem 77. Epigramm, auf St. Ambrosius, schreibt: serta redimitus gestabat lucida fronte, d. h. ,,an glänzender Stirne trug er die Kränze, womit er umwunden war" (Biblioth. max. PP, T. IX. p. 431). Gleichzeitig lebte Papst Gelasius (ums Jahr 500), der in seinem 5. Briefe sagt: "wenn Jemand gewisse schlimme Eigenschaften habe, so sei er eine der klerikalischen Inful unwürdige Person", clericalibus infulis reprobabilis (Harduin, collect. Concil. T. II, p. 901). Das Beiwort klerikalisch ist hier nicht umsonst gebraucht, denn in spätern Zeiten führten auch die profanen Kopfbedeckungen, die immer mehr in Gebrauch kamen, den Titel infulae, wie uns Du Cange belehrt, indem er aus alten kirchlichen Statuten die Stelle anführt: „wenn Cleriker und Mönche ohne Noth weltliche Kleider, die (weltliche) Inful oder den Hut (pileum) öffentlich tragen, so sollen sie bestraft werden und die Benefiziaten ein ganzes Jahreseinkommen verlieren“ (Glossarium etc. T. III, p. 1428 sqq.). Ebenso erfahren wir von ihm (1. c.), daß auch die Kopfbedeckungen der Mönche im Mittelalter ecclesiasticae infulae genannt wurden, und daß es den Geistlichen verboten war, Infuln von Seide oder Haaren nach Art der Laien zu tragen.

Wir haben bisher noch keinen Unterschied zwischen dem Kopfschmuck der Priester und dem der Bischöfe bemerkt; beide tragen

ganz den gleichen Namen, und wahrscheinlich haben sie sich auch ursprünglich nicht in der Form, sondern nur in der Qualität, größerer oder geringerer Schönheit u. drgl. unterschieden. Die erste Spur einer eigentlichen Verschiedenheit entdecke ich im 8. Jahrhundert in dem fog. Hodoeporicum des hl. Willibald, d. i. einer Biographie dieses Heiligen, die eine gleichzeitige Nonne zu Heidenheim (in Bayern) verfaßt hat. Sie sagt hier mit Bezug auf die Bischofsweihe des heil. Willibald: er sei von seinem Meister, dem hl. Bonifazius (dem Apostel der Deutschen) sacerdotalis infulae honore bereichert worden (Canisii et Basnage, Thesaur. T. II. p. 116). Binterim und Andere citiren für dieselbe Sache auch die Biographie eines andern Schülers von St. Bonifaz, des heil. Burchard von Würzburg, wornach Bonifaz dem Papste versicherte: „Burchard sei pontificali infula dignus;" allein diese Biographie ist um mehr als zwei Jahrhunderte jünger und kann darum nicht als Zeuge für die Zeiten des heil. Bonifaz gelten 1). Alles Bisherige aber zeigt, wie wenig der gelehrte französische Benediktiner Hugo Menardus im 17. Jahrhunderte Recht hatte, wenn er behauptete, im ersten Jahrtausend nach Christus seien noch keine Infuln im allgemeinen kirchlichen Gebrauche gewesen, und die einzelnen Fälle, die davon vorkommen, z. B. von Gregor von Nazianz, Ambrosius 2c., seien eben nur vereinzelt, nur sporadisch. - Ihn hat schon Edmund Martene in dem berühmten Werke de antiquis ecclesiae ritibus zu widerlegen gesucht (lib. I, c. 4. art. I, p. 348 ed. Rotomag. 1700, T. I). Aber Martene selbst irrt in hohem Grade, wenn er als Gegenbeweis die von den Bollandisten mitgetheilten Portraits anführt. Die Bollandisten (Daniel Papebroch) sagen ja selbst ganz ausdrücklich, daß diese Abbildungen wenigstens für die ersten 9 Jahrhunderte gar keine Glaubwürdigkeit hätten (f. Bolland. Thesaurus etc. T. II, p. 75, ebenso in Propyl. zum Monat Mai der Acta SS.). Nicht minder unrichtig ist, was Martene meint, daß der Gebrauch der Inful in alter Zeit nur einzelnen Bischöfen vom Papste erlaubt worden sei. Daß ihn hier ein Mißverständniß irre führte, wird uns in Bälde klar werden. Hugo Menardus aber irrte, weil er eine falsche Consequenz zog. Er fand in den Sakramentarien und Nitusbüchern der zehn ersten Jahrhunderte kein Formular für Gebete und Ceremonien bei Verleihung der bischöflichen Inful. Darin hatte er Recht, aber Unrecht war es,

1) Vgl. Rettberg, Kirchengeschichte Deutschlands Bd. II, . 314 u. 351.

hieraus die totale Nichteristenz der Inful erschließen zu wollen. War die bischöfliche Inful von der priesterlichen nicht wesentlich verschieden, so erklärt sich der Abmangel einer besondern Verleihungsceremonie bei der bischöflichen Consecration 2c. ohne Schwierigkeit. Und mehr als den Abmangel einer solchen Ceremonie kann auch Hugo Menardus nicht beweisen. Wir dagegen finden in dem angeführten Hodoeporicum des hl. Willibald, also schon im 8. Jahrhundert, eine Spur von feierlicher Verleihung der bischöflichen Inful.

Es versteht sich wohl von selbst, daß der priesterliche und bischöfliche Kopfschmuck eben so gut als alle andern geistlichen Gewandstücke im Laufe der Zeit mehrfachen Veränderungen unterlag. Oder sollte er allein ganz und gar durch alle Jahrhunderte hindurch der gleiche geblieben sein, während selbst die wichtigsten Kirchengewänder, die Casula und Stola, allerlei Modifikationen erfuhren? Aber auch in einer und derselben Zeit war die Inful schwerlich in allen Gegenden der Kirche dieselbe und völlig gleiche. Ich will nicht von dem Unterschied des Orients und Occidents reden, im Abendland selbst wieder herrschten, wie uns die Geschichte lehrt, allerlei Verschiedenheiten im Cult, in den liturgischen Formularien, in den Ceremonien, in der Pfalmodie u. dgl., und erst im Laufe der Jahrhunhunderte gelang es, hier eine gewisse Uniformität herzustellen. Vom Größeren aufs Kleinere schließend, müssen wir annehmen, daß auch die Infuln in den verschiedenen Gegenden verschiedene Eigenthümlichlichkeit hatten. Es wäre nun für uns äußerst belehrend, wenn Abbildungen bischöflicher Infuln aus verschiedenen Jahrhunderten in verschiedenen Provinzen des christlichen Alterthums auf uns gekommen wären; allein leider ist dem nicht also, denn alle alten Abbildungen von Päpsten, Bischöfen, Heiligen stellen diese immer unbedeckten Hauptes dar. Nur die Kaiser und die christlichen Frauen erscheinen im Kopfschmuck. Belege für unsere Behauptung finden sich in der berühmten Mosaik zu San Vitale aus dem 6. Jahrhundert (Taf. I. Fig. 1.) und in großer Zahl bei Agincourt (Sammlung von Denkmälern der Malerei 2c.) Taf. X. XVI. XVII. XXXI. XXXII. XXXIII. XLVI. XLIX. Erst vom 11. Jahrhundert an begegnen uns Darstellungen von Päpsten, Bischöfen und Aebten mit Kopfschmuck, und zwar von jezt an in großer Zahl; die einzige Abbildung aber, welche älter als das 11. Jahrhundert ist und für die Inful zeugen soll, werden wir unten betrachten.

Dieser plötzliche und starke Umschwung ist gewiß nicht zufällig. Die Kirchengeschichte zeigt uns, wie sehr im 11. Jahrhundert die

Päpste bestrebt waren, im Cultus des Abendlands überall Uniformität herzustellen, und wie sie dieß auch in hohem Grade erreichten. Noch jezt haben wir eine Reihe von Verordnungen und Mahnungen Roms an Bischöfe in Deutschland, Frankreich, Spanien 2c., welche alle dahin zielten. Es legt sich nun von selbst die Vermuthung nahe, daß damals mit der römischen Liturgie auch die römische Kirchenkleidung überall eingeführt werden wollte, und diese an sich schon wahrscheinliche Vermuthung wird gerade auch in Betreff des bischöflichen Kopfschmucks durch historische Zeugnisse bestätigt. Als Erzbischof Eberhard von Trier im Jahr 1049 zu Rom war, hat Papst Leo IX. ihm am Passionssonntage in der St. Peterskirche feierlich die römische Mitra aufgesetzt. Der Papst sagt hierüber selbst in der darauf bezüglichen Bulle: Romana mitra caput vestrum insignivimus, und fügt die charakteristischen Worte bei: „du und deine Nachfolger sollen bei den kirchlichen Verrichtungen stets der römischen Weise (dem mos Romanus) folgen" (Mansi, collectio Concil. T. XIX. p. 724). Etwas später, im Jahre 1062, verlieh Papst Alexander II. dem Bischof Bucco oder Burchard von Halberstadt wegen seiner besondern Verdienste um den heiligen Stuhl das Recht, das erzbischöfliche Pallium und die Mitra zu tragen (Mansi 1. c. p. 983 und Lambert. Hersfeld. bei Pertz, Monum. T. VII. Script. V. p. 163); im Anfange des folgenden Jahrhunderts aber that Papst Calixt II. das Gleiche dem Bischofe von Utrecht gegenüber (Pagi, breviarium Pontif. T. II, p. 70 und Du Cange, Glossar. s. v. Mitra). Wir sehen hier, wie Rom im 11. Jahrhundert den deutschen Bischöfen und Erzbischöfen, die doch gewiß schon Infuln hatten, jezt die römische Mitra verlieh, mit der deutlich ausgesprochenen Absicht, zugleich die römische Weise des Cultus überall einzuführen.

Man könnte dieß Streben Noms in Betreff der Mitra noch um zwei Jahrhunderte weiter hinauf ins Alterthum zurückbatiren, wenn jene Urkunde, worin Papst Leo IV. dem Erzbischof Ansgar von Ham= burg-Bremen eine Mitra verleiht, echt wäre. Es haben sich zwar sehr viele Archäologen, auch Pagi und Binterim (Bd. I, Thl. II, S. 351), auf dieselbe berufen und dabei den gelehrten Mabillon als Gewährsmann genannt (s. Acta SS. ord. S. Bened. Sec. IV, T. II, Praef. n. 182); allein aus demselben Bande p. 121 hätten sie ersehen können, wie wenig glaubwürdig jene Urkunde sei. Dagegen können wir uns für die Behauptung, daß damals (im 11. Jahr

hundert) die Mitra von der gewöhnlichen Inful verschieden und in Rom zu Hause war, auf eine Stelle des heil. Petrus Damiani berufen. Dieser Freund Gregors VII. schreibt an den Gegenpapst Cadalous: habes nunc forsitan mitram, habes juxta morem Romani pontificis rubeam cappam (Opp. T. I, p. 19. epist. lib. I, 20), d. h. „seitdem du dich Noms bemächtigt hast, bist du wohl im Besize der römischen Mitra und des rothen Mantels, wie ihn die Päpste tragen." Diese Stelle wird uns klar, wenn wir beachten, daß Cadalous bisher Bischof von Parma in der Lombardei war, und die Lombardei, Mailand voran, sich gar nicht beeilte, die römische Liturgie und was damit zusammenhing, anzunehmen. In Folge hievon trug Cadalous bisher ohne Zweifel die alte Infula, wie sie in der Lombardei üblich war, das sertum, den Kranz, wie ihn nach Ennodius der heil. Ambrosius von Mailand trug; jezt dagegen, nach der Usurpation Roms, eignete sich Cadalous auch die römische Mitra zu. Man könnte zwar vermuthen, es sei unter Mitra hier nicht die Bischofsmüße des Papstes, sondern die spezifisch päpstliche Krone gemeint; allein leztere hieß im 11. Jahrhundert, wie wir alsbald sehen werden, ausschließlich regnum; daß aber die römische Mitra Bischof 3 müße war, erhellt aus den oben mitgetheilten Stellen, wornach sie verschiedenen deutschen Bischöfen verliehen wurde.

Wir können beifügen, daß im 11. Jahrhundert auch Domherrn, selbst wenn sie blos Diakonen oder Subdiakonen waren, von Nom die Erlaubniß erhielten, an gewissen Festen, wenn sie am Altar dienten, eine Mitra, versteht sich die römische, zu tragen. Gerade in Betreff der Domherrn von Bamberg und Halberstadt erfahren wir dieß aus den Urkunden bei Mansi (1. c. p. 690, 695 u. 983). Das Gleiche zeigt Du Cange in Betreff der Canonici von Prag (Glossar. s. v. Mitra). Es erhellt daraus, wie sehr Nom bemüht war, den mos Romanus auch in Betreff der Mitra zu verbreiten. Natürlich wurde dieser neuen, vom Papste als Insignic verliehenen Art von geistlichem Kopfschmuck auch ein besonderer Werth beigelegt, und je mehr man sie von nun an schäßte, um so mehr fühlte man sich auch veranlaßt, sie abzubilden oder abbilden zu lassen. Dazu kommt noch, daß durch die Einführung dieser römischen Mitra der Unterschied zwischen bischöflicher und priesterlicher Kopfbedeckung größer wurde, als bisher (wir sahen ja oben, daß auch die Priester und Mönche die Infula trugen), und damit den Bischöfen und andern Prälaten eine besondere Auszeichnung gegeben wurde ein neuer

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