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Obwohl die Gesetze Moses, Zoroasters, Manus und altgermanischer „Volksrechte" dem Wesen nach gleichzustellen sind, so treten die Gesetze der Perser und Israeliten hauptsächlich als Kampfgesetze auf und betonen unter Verwerfung des Alten den Fortschritt zum Neuen. „Darum 1) mußte dieses Gotteswort in beiden Fällen als eine Offenbarung in der Zeit erscheinen." In späterer Zeit, losgerissen vom Tempel und Tempelkult klammerten sich die Juden mit der Inbrunst einer durch schwere Schicksalsschläge erschütterten Seele an diesen „Kult des Wortes". „Wer langes Leben und Reichtum wünscht, der komme zu mir und lerne", soll Rabbi Abba bar Acha gesprochen haben. Lernen und lehren gilt als verdienstlich. ,,Bei keinem 2) Volk war durch so viele Jahrhunderte und Generationen hindurch das „Lernen“ ein Kultwerk.“

Das von Stade aus Ex. 34 ausgezogene Zehngebot verrät den ursprünglichen Ideenkreis, aus dem es stammt. Es sind alte Kult-, Feier- und Opfergebote; sie werfen ein Licht nicht nur auf den mosaischen Dekalog, sondern auch auf die spätere Kultgesetzgebung. Der Vollständigkeit wegen wurden noch andere Parallele beigefügt.

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Die zutage getretene Übereinstimmung des mosaischen Gesetzes mit anderen ist ein Beweis dafür, daß alle Völker aus gleichen menschlichen Ursachen unter gleichen Verhältnissen zu gleichartigen Rechtsschematen gelangen. Denn es ist derselbe „Gedanke", der im Bewußtsein aller Völker nach Ausdruck ringt. Was Wunder, wenn die Stunde seiner Geburt als göttliche Offenbarung gilt!

1) Lippert II S. 456.

2) Lippert II S. 461.

II.

Staatliches Leben.

Stammesverfassung und Königtum.

Ri. 1-21.

In der vorköniglichen Zeit herrschte die Stammesverfassung. Ihre Grundlage 1) ruht in der Familie mit ihren Rechtsgewohnheiten und Sitten. Das Haupt der Familie ist der Vater. Mehrere Vaterhäuser (aboth) vereinigen sich zu einem Geschlecht oder Sippe (bene Söhne). An der Spitze Jos. 13, 24. stehen die Angesehensten. Sie heißen nagid,,Vorsteher", šophet „Richter", rošenim die „,Ansehnlichen" oder zeqenim die „Alten". Ansehen aber beruht auf Reichtum 2) und vererbt sich zugleich damit. So war die Grundlage zur Entstehung eines Erbadels gegeben, der den Schutz und die Rechtspflege ausübte. Das Band der einzelnen Familien und Sippen war, wie bei den gentes und Kurien der Römer, der gemeinsame Kult der Ahnen und Stammesheroen. An die tapfersten 1. Sam. 20, 6. Stammesführer schließen sich die Verfolgten und Versprengten anderer Stämme an. Neue Stämme treten auf und verbinden sich mit den durch Kämpfe geschwächten Geschlechtern. Aus Jos. 14, 6 und 1. Chron. 4, 13 ist zu schließen, daß Kaleb ursprünglich ein selbständiger Stamm war und später sich Juda angliederte. Wenn ferner Gen. 38 erzählt wird, daß Juda sich von seinem Vater getrennt, in Adullam mit dem Kanaaniter Hira sich verbunden und die Tochter des Kanaa

1) Peschel: Völkerkunde. 1. Aufl. Leipzig 1874. S. 247.
2) Schurtz: Kulturgeschichte. Leipzig 1900. S. 138.

Jos. 17, 11 ff.

niters Sua geheiratet habe, so ist dies nur der genealogische Ausdruck für die Verschmelzung kanaanitischer und israelitischer Geschlechter.

Mit dem Übergang zum Ackerbau erwies sich die alte nomadische Geschlechterverfassung als unzureichend. Durch die Ansiedlung in kanaanitischen Städten übernahmen die Israeliten die vorgefundene Gau- und Gemeindeverfassung. Num. 21, 25; Darauf nimmt später das Deuteronomium besonders Rücksicht. In den Kämpfen gegen die Philister und Kanaaniter zeichneten sich nicht nur einzelne Stammesführer aus, sondern es erwachte zugleich das Verlangen nach einem beständigen Führer. Den ersten Versuch zur Errichtung eines Königtums machte der Stamm Manasse unter Gideon. Die Herrschaft eines Einzelnen bedeutete einen Fortschritt gegenüber den vielen kleinen Herrschern. Hierauf beruft sich auch Gideons

Ri. 9.

Sohn, Abimelech. Nach dem Untergang des manassitischen Königtums tritt das benjaminitische auf. Der letzte Richter Samuel salbt Saul, den Sohn des Benjaminiten Kisch, zum 1. Sam. 10. König und proklamiert ihn in öffentlicher Volksversammlung zu Mizpa. Da Saul sich auf sein Landgut Gibea zurückzieht, wird er zunächst wenig geachtet, bis er sich durch 1. Sam. 14. seinen Sieg über die Philister Achtung verschafft. Er strebte sein Königtum zu befestigen, verfällt aber der Rivalität des Stammes Juda, besonders des neu gesalbten David. Nach dem Tode Sauls reißt David die Herrschaft an sich, gestützt auf die Philister und die Macht seiner „Getreuen", die unter seiner Führung bisher gegen das eigene Vaterland gekämpft hatten. Die Nachkommen Sauls werden, wie bei jeder anderen Thronusurpation, vernichtet. Danach vollendet David die Eroberung des Landes Kanaan und erbaut sich im Gegensatz zu Saul eine Königsburg zu Jerusalem. Zur Steigerung seines Ansehens und zur Festigung der königlichen Verfassung trifft David Anstalten zur Organisation des Heeres und zur Errichtung eines Kultheiligtums, wohin die Lade der Josefiden 2. Sam. 6. gebracht werden soll. Die Ausführung jedoch wird durch 2. Sam. 11ff. manche Zwischenfälle im Königshause selbst unterbrochen und verhindert. Erst Salomo vollendet die angefangene

Organisation und tritt mit dem Kulturvolk der Phönizier und Ägypter in handels- und völkerrechtliche Beziehungen. Nach der kurzen Blütezeit unter David und Salomo (1053-973) verfiel das israelitische Königtum infolge der Spaltung in ein Nord- und Südreich immer mehr. Während im Nordreich (973-722) der Jahveglauben fast völlig durch phönizischen Fremdkult der nordisraelitischen Könige unterdrückt wurde, fand er im Südreich (973–586) größere Pflege. Waren im Nordreich Palast- und Militärrevolutionen etwas Gewöhnliches, so erhielt sich im Südreich das erbliche Königtum. Gleichwohl traten beide Reiche immer mehr mit den umgebenden Völkern in Beziehung. Dies führte ihren Untergang herbei (586). Im Exil zu Babylon übernahm an Stelle der Könige die Priesterschaft die Führung, und der Jahvekult gewann neue Bedeutung.

20, 26.

Während in der nachexilischen Zeit (536—1) vornehmlich der Kultus hervortrat, war die Hauptaufgabe der Könige wesentlich eine kriegerische. Der König war Heerführer, wie es auch der Huldigungsruf1): hošiah hamelekh „es helfe der König“ zum Ausdruck bringt. Daneben lag ihm die Recht- 2. Sam. 14, 4. sprechung ob. Dies bedeutete gleichfalls eine Minderung der Macht der alten Stammeshäupter, aber auch der Priester. Außerdem war der König noch Priester, der, wie einst der Hausvater die Familie, so das Volk vertrat. Diese Würde 2. Sam. 8, 18; übte er zuweilen selbst aus oder übertrug sie seinen Söhnen oder dazu erwählten Priestern. Der Tempel zu Jerusalem war wesentlich Königsheiligtum. Wenn auch nach 1. Sam. 8, 13 der König als unumschränkter Herrscher, der auf Grund seines Rechtes und seiner Macht Söhne und Töchter, Ölpflanzungen und Weinberge seiner Untertanen in Anspruch nimmt, erscheint, so ist doch schwerlich die alte Stammesverfassung und macht ganz in den Hintergrund gedrängt worden. Deut. 17 gibt den Versuch eines Königsrechtes. Danach darf der König kein Ausländer sein, nicht zu viel Geld, Pferde und Weiber besitzen. Er soll das Gesetz täglich lesen und

1) 1. Sam. 10, 24 findet sich der Huldigungsruf: jechi hamelekh „es lebe der König“.

16, 20.

seinen Vollzug überwachen. Diese Bestimmungen atmen durchaus den sozialen Geist des Deuteronomiums und sind zur Beurteilung der wirklichen Verhältnisse unzureichend.

Die Einkünfte des Königs sind nirgends geregelt. Saul besaß keine eigentliche Hofhaltung; er empfing nur seinen 1. Sam. 10, 27; Beuteanteil und freiwillige Geschenke für seinen Schutz. Auch für David war die Kriegsbeute die bedeutendste Ein2. Kön. 3, 4;nahmequelle, dazu kam der Tribut der unterworfenen Völker 1. Kön. 10, 25. und die Geschenke bei besonderen Gelegenheiten. Zur Vermehrung seiner Einkünfte beteiligte sich Salomo am Handel der Phönizier und erhob einen Durchfuhrzoll. Nach Amos 7 muß der erste Schnitt von Kraut und Laub ein Regale gewesen sein. 1. Kön. 21 zeigt, daß der König zugleich oberster Fiskalbeamter war, der das Vermögen der Verbrecher einzog. Ez. 45, 7 weist dem König einen bestimmten Grundbesitz zu, ,,damit meine Fürsten meinem Volke nicht mehr das Seine 2. Kön. 23, 35. nehmen." Eine Vermögenssteuer wurde nur in außerordent2. Kön. 18, 15. lichen Fällen erhoben. Meist hielten sich die Könige an den Tempelschatz. Der König beansprucht das, was Jahve gehört; denn er ist sein,,Gesalbter".

2. Sam. 1.

Abzeichen der königlichen Würde besaß Saul noch nicht. Daher ist der Bericht,1) daß David Sauls Diadem und Spangen überbracht wurden, wenig glaubwürdig. Erst Salomo ließ sich einen Thronsessel anfertigen. Er führte auch die Sitte ein, auf rossebespannten Wagen zu fahren. Dies Vorrecht hatten in der ersten Zeit nicht einmal königliche Prinzen, 2. Sam. 15, 1. später nahmen es auch die königlichen Beamten in Anspruch. 2. Sam. 8 werden die königlichen Beamten genannt und zwar: 1. der Feldhauptmann (al haçabah);

2. der Großvezir (mazkir), der als vortragender Rat fun-
gierte (gewöhnlich als Reichshistorograph bezeichnet);
3. der Staatsschreiber oder Kanzler (sopher), der die
Schriftstücke ausfertigte;

4. der Befehlshaber der königlichen Leibwache;
5. der Priester;

1) Vgl. zu 2. Sam. 1, 11 ff. Ketschwayos Benehmen beim Tode Umbelasis in Stannard: Cetywayo and his white neighbours. 1882.

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