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tische Nomadenfamilie hineingeborene Kind (von Freien und Sklaven) wird Eigentum der Familie durch die Beschneidung.

Die Beschneidung ist keine spezifisch israelitische, sondern eine allgemein weit verbreitete Sitte. Sie findet sich in Australien 1) und Afrika 2) und im Kulturkreis der alten mittelländischen Völker. Schon Herodot II, 37. 104 berichtet, daß die Kolchier, Ägypter und Athiopen von jeher die Beschneidung übten. Die Israeliten übernahmen diese Sitte entweder von den Ägyptern, mit denen sie später im Konnubium3) standen, oder von den Äthiopen.4) Die Beschneidung 5) wurde vom Vater oder von der Mutter vollzogen.

Nach dem biblischen Bericht Ex. 4, 25) wurden hiezu Steinmesser verwendet, so daß diese Sitte wohl bis in die Steinzeit zurückreichen wird. Denn gerade Steingeräte erhielten sich überall zu Kultzwecken am längsten, so bei den alten Ägyptern und Römern. Noch 1716 kam zu Rendel in der Wetterau) eine jüdische Beschneidung mit einem Schieferstein vor.

Die Bedeutung der Beschneidung ist sehr mannigfach. Diese uralte Sitte wurde nach den israelitischen Gesetzen in Beziehung zum Kultus gebracht und bestimmt, daß jedes männliche Kind am achten Tag beschnitten werde. So wird die Kultgemeinschaft von der Beschneidung abhängig gemacht. Aus Gen. 15 darf wohl geschlossen werden, daß die Beschneidung auch in Beziehung zum Ahnenkult und Erbrecht gestanden hat. Die kultische Bedeutung wird besonders in der nachexilischen Zeit betont. Die Beschneidung ist zugleich das Symbol der Reinheit des Herzens; der Mangel derselben

1) Ratzel: II, 85, 234, 335.
2) Ratzel: I, 172, 298.

3) Vgl Andree: Parallelen II, 188; Ebers: Ägypten und die Bücher Moses. I, 283.

4) Lippert: I, 391 u. Geschichte des Priestertums. Berlin 1883 II, 1.
5) Zur jüdischen Beschneidung vgl. Celsus: medic. lib. cap. 25 § 1 u.

Friedreichs: Die jüdische Beschneidung. Ansbach 1844.

6) Nach Vulgata: ,fac tibi cultros lapideos'.

7) Schudt: Jüdische Denkwürdigkeiten. 6. Buch, 26. Kap. Nachtrag S. 227.

Ex. 4, 25.

Jer. 4, 4.

Ex. 12, 48.

Gen. 17, 10;
Lev. 12, 3.

Gen. 34, 9.

begründet, wie bei Betschuanen,1) Unreinheit und Ausschluß von der Sakralgemeinschaft. Sie wird daher als „Bundeszeichen" aufgefaßt; denn mein Bund soll an eurem Fleische sein". Weil sie mit dem Kult zusammenhängt, wird ihre Annahme von den Sichemiten, ähnlich wie die Beschneidung und der Islam von der Waganda,) abgelehnt.

In dem biblischen Bericht Ex. 4, 24 tritt im Anschluß an die kultische Bedeutung der Beschneidung auch der Opfergedanke hervor. Ohne das Zeichen Jahves darf Zipporas 3) Sohn das Land nicht betreten. Die Beschneidung ist ferner eine Ablösungsform des Menschenopfers.4)

Wenn Abraham den 14 jährigen Ismael beschneidet, so ist die Beschneidung zugleich „Pubertätszeichen“. Der geschlechtsreife Jüngling wird in die Kultgemeinschaft aufgenommen und tritt unter die streitbare Mannschaft des Stammes. So wird das ,,Pubertätszeichen" zugleich,,Stammesmarke". Dies beweist Jos. 5, wo die streitbare Mannschaft zu Gilgal 5) innerhalb eines Steinkreises beschnitten wird, ähnlich wie bei den Neukaledoniern,“) Fidschi-Insulanern, den Massai, Wakamba, Warika, Ama-Xosa,7) Bechuana,) Herero.") Bei den Ama-Xosa bilden die gemeinsam Beschnittenen eine Kampfgenossenschaft. Der Jüngling

wird für kult- und wehrfähig und mannbar erklärt. Mit der Wehrfähigkeit und Mannbarkeit ist die Erwerbung eines Weibes gestattet. Denn zum Begriff des wehrfähigen Mannes gehört der Besitz eines Weibes. In Loango 10) findet daher

1) Ratzel: I, 85.
2) Ratzel: II, 475.
3) Lippert: II, 452.

4) So Daumer: Feuer- und Molochdienst der alten Hebräer. Braunschweig 1842; und Ghillany: Menschenopfer der alten Hebräer. Nürnberg 1842; siehe unter: Ablösungsmythen.

5) Stade in Z.A.T.W. 1886. VI S. 135.

6) Ploß: Das Kind in Sitte und Brauch der Völker. 2. Auflage

S. 360 ff.; Ratzel: II, 234.

7) G. Fritsch: Die Eingeborenen Südafrikas. 1872 S. 109.

8) G. Fritsch: S. 205 u. Ratzel: I, 298.

9) G. Fritsch: S. 239,

10) Pechuel-Loesche in Z. f. Ethnol. 1878 S. 18.

die Beschneidung irgend wann vor der Verheiratung statt. Daß diese Sitte auch bei den Israeliten bestanden hat, bezeugt die Wurzel chtn in der Bedeutung von „Bräutigam“ und beschneiden", sowie der Lösungsmythus in Ex. 4, 25.

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Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß wir nicht die geringste Ursache haben, „zugunsten 1) der Juden" hier eine Ausnahme zu machen. Denn die Beschneidung will nicht aus beschränkten nationalen Gesichtspunkten, sondern aus allgemeinen betrachtet sein, und lokale Auffassungen haben sich den generellen unterzuordnen. Die weite Verbreitung dieses Gebrauchs, seine ursprüngliche Bedeutung als Aufnahme des reifen Jünglings in die Kultgemeinschaft der Männer lassen sich ebenfalls am leichtesten erklären, wenn man sie dem Ahnenkult) zuweist." Die Beschneidung der Israeliten hängt wie überall mit Ahnenkult, Sakralgemeinschaft, Waffenfähigkeit und Ehe zusammen. Diese mannigfachen Beziehungen treten in den verschiedenen biblischen Berichten noch zutage.

Von anderen körperlichen Verstümmelungen kannten die Israeliten, wahrscheinlich von Ägypten her, die Kastration. Das Deuteronomium kämpft dagegen: „Es soll keiner, dem die Hoden oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Gemeinde Jahves kommen." Sir. 30, 21 heißt es: „Er ist wie ein Verschnittener, der bei einer Jungfrau liegt und seufzt." Daraus geht wohl hervor, daß die Kastration trotz des gesetzlichen Verbotes vorkam. Beide Verstümmelungsarten wollten wahrscheinlich der Volksvermehrung entgegentreten. Mit dem Übergang vom Nomaden- zum Ackerbauleben aber ist der Zuwachs von Arbeitskräften erwünscht. Das Deuteronomium jedoch hebt mehr das religiöse Moment hervor. Krankheiten.

Von Krankheiten wird im A.T. am häufigsten der Aussatz genannt, der wohl auch den gangränösen Prozeß der Brandwunden eingeschlossen haben wird. Man unterscheidet die

1) Andree: Parallelen. II S. 206.

2) Budde: Beiträge zur israelitischen Religionsgeschichte. Gießen 1900. S. 60.

Deut. 23, 2.

Lev. 13, 24.

tuberkulöse oder knollige Form und den anästhetischen oder glatten, trockenen Aussatz. Die Symptome des ersteren sind rötliche, dann bronzefarbene oder weiße Knötchen, die die Schenkel, Hi. 7, 5; 19, 17. aber auch Zunge und Gaumen bedecken, die Schleimhäute, Nervenumhüllung und Haare zerstören. Die mittlere Dauer beträgt 92 Jahre. Beim anästhetischen Aussatz treten größere Blasen seriöseitrigen Inhalts an Armen und Beinen auf, die nach dem Zerplatzen platte, weiße, etwas vertiefte Narben hinterlassen. Die Kopfhaare fallen aus oder werden weiß; Gesicht, Geschmack, Geruch gehen verloren; ein Glied nach dem anderen wird brandig und fällt ab. Die mittlere Dauer dieses Aussatzes beträgt 182 Jahre. Wenn Lev. 13, 29 von einem Aussatz an Kopf und Bart spricht, wobei die Haare dünn und gelblich werden, so kann man an Sykosis oder an die Bartfinne denken.

Lev. 13, 3.

Lev. 13, 2. 39. Lev. 21, 20; 22, 22.

Von Hautkrankheiten werden im A.T. erwähnt: sapachath und bohaq, ein Ausschlag mit weißlichen Flecken, jalepheth, Deut. 28, 27. eine Pustel- und Schuppenbildung, gewöhnlich als „Flechte" gedeutet, ferner garab, die Krätze und cheres, in LXX mit pága aɣqia naì xvýn, vulg. scabies et prurigo übersetzt.

Lev. 15, 2;
Num. 5, 2.

Von sexuellen Erkrankungen ist zunächst der Schleimfluß (zob) zu nennen, womit der „Tripper" gemeint ist. Lev. 15, 25 nimmt auch Rücksicht auf den außergewöhnlichen Blutfluß der Weiber. Aus einigen Stellen, besonders aus Num. 25, 9, wonach 24000 Israeliten infolge ihrer Unzucht mit Moabitinnen gestorben seien, wurde auf syphilitische Erkrankung geschlossen, andere jedoch denken an Pestbeulen. Denn unter den Infektionskrankheiten nimmt die Pest (deber) die erste Deut. 28, 21; Stelle ein. Wegen der Anschwellung der Lymphdrüsen wird sie auch Bubonenpest genannt. Ebenso wird das Fieber im Deut. 28, 22; A.T. erwähnt. Es finden sich vier Namen: dalegeth, charchur, gachath, rešeph, leider ohne nähere Bestimmung. Der Sonnenstich wird gleichfalls erwähnt und ist zuweilen tödlich verlaufen.

Jer. 14, 12.

32, 24.

Jon. 4, 8;

Auch Erkrankungen des Nervensystems sind bekannt. Nabal wird von einem Schlagfluß getroffen, so daß er in 10 1. Sam. 25, 38. Tagen stirbt. Die Geisteskrankheit ist, wie die prophetische

Ekstase, Wirkung der Dämonen. Daher stellte sich David wahnsinnig und erlangte so seine Freiheit. Saul litt an inter- 1. Sam. 21, 14. mittierender Schwermut. Der babylonische König Nebukadnezar 1. Sam. 16, 14. scheint nach Dan. 3, 31 an insania lupina s. zoanthropica (Lykanthropie) erkrankt gewesen zu sein.

Sexuelle Perversitäten.

Es wird gern auf die sittliche Erhabenheit der Israeliten als des auserwählten Volkes hingewiesen. Die Strafbestimmungen über Sodomie, Päderastie und Onanie jedoch lassen darauf schließen, daß diese Laster auch bei den Israeliten bekannt waren. Die Bestimmungen müssen dem Volk wiederholt in Erinnerung gebracht werden. Daher finden sie sich nicht nur Ex. 22, 18, sondern auch Lev. 18 u. 20, ja sogar Deut. 27. Sie lauten:

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,Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben"
(Ex. 22, 18).

,,Kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben;
denn es ist ein Greuel" (Lev. 18, 23).

,,Verflucht sei, wer bei einem Vieh liegt" (Deut. 27, 21).
Wenn jemand bei einem Knaben schläft, wie beim

Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen
des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen" (Lev. 20, 13).
Auch das Tier, mit welchem Schande getrieben
wurde, soll getötet werden (Lev. 20, 16).

Lev. 18, 3 werden diese Laster ausdrücklich als ägyptischen und kanaanitischen Ursprungs bezeichnet. Von den Ägyptern 1) wird erzählt, daß bei einigen ihrer Gottesdienste öffentlich Schande mit Vieh getrieben wurde. Auch die Päderastie 2) hatte bei den Israeliten Eingang gefunden. Außerdem wird die Onanie erwähnt. „Aber da Onan 3) wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, wenn er sich zu seines Bruders Weib legte, ließ er es auf die Erde fallen und verderbte es, auf daß er seinem Bruder nicht Samen gäbe. Dem Herrn

1) Michaelis: Mos. Recht. Frankfurt 1780. V § 258.

2) Im Neuen Testament. 1. Kor. 6,9.

3) Von Onan leitet Pitschaft das Wort Onanie ab; in Hufelands Journal 1818. S. 73. 1828. S. 7.

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