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Tiberius vom Jahre 5 hereinkam. Denn durch diese ist erst die vollständige Befriedung ad ostium Albis fluminis erfolgt. Dazu paßt die Erwähnung dieses äussersten Grenzpunktes sehr gut zu den übrigen Angaben der Art (Cimbrerland, Nabata. Mariba), wie sie der letzten Redaktion des Augustus eigen sind. Ich erblicke also in diesem Argumente W.'s nur eine weitere Stütze für meine These von der späten Entstehung des dritten Abschnittes.

Was W. sonst noch gegen mich vorbringt, ist noch weniger überzeugend. Mit meinen Zweifeln an der Geschlossenheit und Einheitlichkeit des ganzen Dokuments befinde ich mich in bester Gesellschaft. Schon Hirschfeld hat, wie früher, (II 144, 145) betont, die Fuge zwischen c. 33 und 34 sehr breit gefunden. Wenn W. behauptet (S. 620) für c. 34 sei, wenn schon ein anderer Platz gesucht werden solle,1) der hinter den Triumphen vom Jahre 29 v. Chr. (etwa am Schluß von c. 4) viel geeigneter, so folge ich diesem Gedankengange ganz gerne aber wiederum nur. um den entgegengesetzten Schluß daraus zu ziehen. W. hat mir die Augen dafür geöffnet. daß schon am Ende von c. 4 der Schluß des allerersten Entwurfes zu suchen ist. Hier steht ja eine Zeitbestimmung ganz ähnlich derjenigen am Ende von c. 35, zwar nicht eine Altersangabe, aber die Angabe des Konsulats und der tribunicia potestas: consul fuer]am terdeciens c[u]m [scribeb]a[m] haec [et agebam se]p[timum et trigensimum annum tribu]niciae potestatis. Der früheste Entwurf bestand demnach nur aus fünf Kapiteln: 1—4. dann 34 und zum Abschluß dem Satz: consul fueram, oder wohl richtiger ursprünglich eram cum scribebam haec usw.

Ist dies richtig, so bin ich nunmehr in der Lage, mit großer Wahrscheinlichkeit das Jahr festzulegen, in dem Augustus das Schriftstück begonnen hat, mit anderen Worten nach consul fueram die ursprünglichste Zahlenangabe einzusetzen. Zunächst ist die Stellung von cum scribebam haec sehr auffällig. Die darnach folgenden Worte: et agebam etc., oder wie sie geheißen haben. sind offenbar nachträglich zugesetzt. Der die erste Niederschrift vornahm, war augenscheinlich nur Konsul. noch nicht.

1) W. macht mir S. 620 auch den Vorwurf, daß ich die Möglichkeit, die er als das Natürlichste, ja das allein Verständliche“ bezeichnet, daß nämlich Augustus die impensae und alles Folgende nach c. 34 habe folgen lassen, gar nicht in Betracht zöge, daß ich vielmehr das Dazwischenschieben der impensae wie etwas Selbstverständliches" behandele, betont aber seltsamer Weise selbst kurz vorher, daß die Schlußworte von 34 „einen außerordentlich wirkungsvollen Abschluß des Ganzen bieten. Damit hat et mir die Zurückweisung dieses Vorwurfes selbst vorweggenommen. Augustus hat alles nach dem ersten Entwurf geschriebene abgesehen von dem in c. 35 gegebenen vor c. 34 gestellt eben wegen der in dem Schlußsatze dieses Kapitels enthaltenen «Pointe". Dadurch ist allerdings das Kapitel immer weiter von seinem ursprünglichen Platze entfernt worden.

Inhaber der tribunicia potestas und datierte das Dokument in Anlehnung an die republikanische Manier nach dem Konsulat. 1) Da nun Augustus die tribunicia potestas bekanntlich am 27. Juni 23 vor Chr. übernahm und in der Mitte dieses Jahres auch das Konsulat niederlegte, so erhalten wir damit einen ganz bestimmten terminus ante quem. Von dem Jahre 31 ab bis zur Mitte dieses Jahres 23 bekleidete Augustus regelmäßig Jahr für Jahr das Konsulat. In welches dieser Konsulatsjahre gehört der allererste Entwurf? Termini post quem sind die Jahre 28 und 27 v. Chr. Im Jahre 28 wurde das Mausoleum des Augustus erbaut (Sueton Aug. 100), vor dem der Bericht aufgestellt werden sollte. Das Jahr 27 ist das große Epochejahr, in dessen Anfang der Prinzeps den Titel Augustus und andere hohe Ehren empfing, die er in dem Schlußkapitel des ersten Entwurfs so ausführlich aufzählt. Zwischen 27 und Mitte 23 vor Chr. also sind die genannten fünf Kapitel geschrieben. Innerhalb dieses Zeitraumes aber müßen wir möglichst weit ans Ende herunter gehen. Im Anfang des Sommers 27 verließ Augustus Rom und kehrte erst zu Beginn des Jahres 24 dorthin zurück.2) Aus dieser Tatsache sowohl wie aus den Worten post id tempus in dem entscheidenden Schlußsatz von c. 34, die einige Jahre als verflossen zwischen den geschilderten Ereignissen und der schriftlichen Fixierung derselben voraussetzen, schließe ich, daß nur die Jahre 24 und 23 in Betracht kommen können. Von diesen beiden Jahren aber verdient 23 unstreitig den Vorzug. Im Anfang desselben war Augustus schwer krank, fast ohne Aussicht auf Rettung. so daß ihm nahe liegen mußte, einen Bericht über das von ihm bis dahin Erreichte zu verfassen. Dazu kommt, daß c. 5. mit dem später der erste Entwurf fortgesetzt wurde. durchaus mit den Ereignissen des Jahres 22 sich beschäftigt. Ich nehme also meine Ausführungen III 78 f. hiermit zurück und folge einer Anregung Wilckens (S. 626), der auch auf 23 als das Jahr des ersten Entwurfes hingewiesen hat, aber nur, um diese Möglichkeit wegen ungenügender Motivierung wieder fallen zu lassen. Meiner Ansicht nach stand ursprünglich am Ende von c. 4: Consul eram undecimum, cum scribebam haec, und es folgte höchstens noch die Altersangabe.

Damit haben wir den Umfang des ersten Entwurfs und das Jahr seiner Entstehung festgelegt. Die Probe auf das Exempel aber gibt Folgendes: Die herausgehobenen fünf Kapitel allein sind streng chronologisch geordnet. Der Inhalt der Autobiographie, die ebenfalls etwa bis zum Jahre 23 vor Chr. heruntergeführt zu denken ist, war hier in ein paar Sätze zusammengezogen, durch die den breiten Massen auch

1) Die Datierung nach Jahren der tribunicia potestas ist nicht sofort erfolgt, von uns vielmehr zum ersten Mal nachweisbar im Jahre 19 vor Chr., darüber Gardthausen, Augustus II, 2 S. 404 Anm. 34.

2) Gardthausen a. a. O. I, 2 S. 661, 687 und 723, dazu II, 2 S. 401 Anm. 13.

nach dem Tode des Reichsreorganisators die gewaltigen Taten und Ehren desselben, die aber nicht vom Boden des republikanischen Staatswesens sich entfernten, vor Augen gehalten werden sollten, und durch die dem Nachfolger, mochte das Marcellus oder Agrippa sein, die Arbeit erleichtert werden sollte. In der Fortsetzung von c. 5 ab tritt dann bald die sachliche Anordnung an Stelle der chronologischen, und im Anfang von c. 7 kommt der Verfasser noch einmal auf seine Teilnahme am Triumvirat, speziell die Dauer dieser Tätigkeit zu sprechen, obwohl die Wahl zum triumvir schon am Ende von c. 1 erwähnt war. Als Augustus das Dokument zum zweiten Mal vornahm, um es zu verlängern, arbeitete er nach anderen Gesichtspunkten. Anstatt die Dinge zeitlich aneinander zu zu reihen, wie er es beim ersten Entwurf im Anschluß an die Autobiographie zumeist getan hatte, ordnete er jetzt vielmehr nach sachlichen Rubriken, ging jedoch mehr ins Einzelne und holte aus der Zeit vor 23 Manches nach. Durchaus aber beschränkte er sich diesmal auf die innerpolitischen Verhältnisse. Der Prinzipat hatte dem Staat nicht nur die Freiheit, sondern inzwischen auch auf die Dauer geordnete innere Zustände und den Frieden, dafür aber dem Träger der höchsten Würde weitere großartige Ehren, mit denen er sogar der Göttersphäre nahekam. gebracht.

Diese zweite Redaktion, in der das Dokument bis c. 13 weitergeführt wurde, habe ich keineswegs, wie W. behauptet (S. 625) „mit großer Bestimmtheit" aufs Jahr 12 vor Chr. datiert, vielmehr habe ich das nur in sehr vorsichtiger und zurückhaltender Weise wahrscheinlich zu machen versucht. 1) W. selbst hat durch eine feine Beobachtung an c. 8 (S. 627f.) mein Resultat wenigstens insoweit gestützt, als er der Verlegung der ersten Niederschrift dieses Kapitels vor das Jahr 8 vor Chr. das Wort redet. Wem meine Beweise" für das Jahr 12 nicht genügen, kann sich mit dem unbestimmteren Resultate, daß die Redaktion in die Zeit zwischen der Rückkehr des Augustus aus dem Westen im Juli 13 vor Chr. und dem Jahre 8 vor Chr. gehört. begnügen. Daß innerhalb dieses Quinquenniums die Zeit unmittelbar nach dem Tode seines Mitregenten Agrippa. die Jahre 12 und 11 v. Chr., am meisten für sich haben, scheint mir auch heute noch das Wahrscheinlichste.

Wie hier, halte ich auch im übrigen an meinen früheren Aufstellungen fest bis auf einen Punkt. Auf Grund der interessanten Beobachtungen Sigwarts2) bezüglich der Schreibung der Zahlen in dem Dokument erstrecke ich die Arbeit bei der folgenden Redaktion, der vom Jahre 4 vor Chr., nicht mehr auf den ganzen Abschnitt II, sondern nur bis zum c. 21 einschließlich. Von c. 22 ab tritt die Schreibung von Zahlen mit

1) Man lese meine Ausführungen III S. 78-82.

2) Beiträge III S. 548-550.

Ziffern auch an Stellen ein, die nicht spätere Nachträge des Augustus sind oder gar der manus des Tiberius zugewiesen werden müssen. Die Schreibung von Zahlen mit Ziffern scheint aber, wie Sigwart gezeigt hat, abgesehen von der Schlußredaktion des Tiberius, nur den beiden letzten Redaktionen des Augustus eigen gewesen zu sein, vielleicht weil der Kaiser hier nicht mehr selbst in seiner gewissenhaften Weise1) die Niederschrift vollzog, sondern einem Schreiber diktierte. Sind diese Beobachtungen und die daran geknüpften Folgerungen richtig, so sind auch die Kapitel von den ludi erst nach dem Jahre 2 vor Chr. konzipiert worden aus Anlaß der glänzenden Feste, die bei der Einweihung des Marstempels auf dem Forum Augustum am 1. August des Jahres 2 abgehalten

wurden.

Ich schließe mit dem Ausdruck des Dankes für die mannigfachen Anregungen, die mir W.'s Aufsatz gebracht hat. Allerdings haben seine Ausführungen gerade den entgegengesetzten Erfolg gehabt, wie er beabsichtigte. Durch seine Polemik habe ich erst den Schlußstein für meinen Bau gewonnen: dieser Schlußstein ist die scharfe Umgrenzung und genaue Datierung des ersten Entwurfes, der, wie ich jetzt sehe, noch viel kleiner war, als ich früher annahm. Indem ich den Schlußsatz von c. 4, den letzten des Dokumentes in seiner ältesten Gestalt, so, wie er zu allererst lautete, wieder hergestellt habe, glaube ich W.'s Forderung am Schlusse seines Aufsatzes erfüllt und „die Komposition des Monumentum Ancyranum völlig erschlossen" zu haben. Wer von uns beiden das Richtige gesehen hat, mögen die Fachgenossen entscheiden, die nicht an das Märchen von der im letzten Lebensjahre des Kaisers abgefaßten „Grabschrift" glauben. 1) Über die peinlich gewissenhafte Art des Schriftstellers Augustus vgl. man Sueton Aug. c. 86-88.

Beiträge z. alten Geschichte IV1

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Der Sirbonis-See.

Von Richard Kiepert.

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In der O. Hirschfeld-Festschrift (Berlin 1903), S. 164-66, behandelt Fr. W. Freiherr von Bissing den Sirbonis-See an der Ostgrenze Ägyptens und glaubt den Nachweis erbringen zu können, daß im Altertum die Strandseen von Pelusium bis zur Grenze einen doppelten Namen führten: 1. ἡ ἐπὶ τὸ Κάσιον Λίμνη und τὰ περὶ τὸ Πηλούσιον ἕλη von Pelusium bis zum mons Casius, 2. Zoßoris Aiurn vom mons Casius östlich“. ή Σιρβωνίς Λίμνη Dies erschließt er aus Strabon C. 759 f: Καὶ αὐτὴ μὲν οὖν ἡ ἀπὸ Γάζης λυπρὰ πᾶσα [καὶ] ἀμμώδης· ἔτι δὲ μᾶλλον τοιαύτη ἡ ἐφεξῆς ὑπερκειμένη, ἔχουσα τὴν Σιρβωνίδα λίμνην παράλληλόν πως τῇ θαλάττῃ μικρὰν δίοδον ἀπολείπουσαν μεταξὺ μέχρι τοῦ ἐκρήγματος καλουμένου, μῆκος ὅσον διακοσίων σταδίων, πλάτος δὲ τὸ μέγιστον πεντήκοντα· τὸ δ' ἔκρηγμα συγκέ χωσται· εἶτα συνεχής ἄλλη τοιαύτη ἡ ἐπὶ τὸ Κάσιον, κἀκεῖθεν ἐπὶ τὸ Пɛλovorov. Im letzten Satze ergänzt er líur; wie ich meine, fälschlich. Denn dieser Satz knüpft an den Anfang des Zitats, an die Worte an Dieser Landstrich von Gaza an ist durchweg dürftig und sandig, noch mehr aber der unmittelbar darüberliegende, den Sirbonis-See enthaltende": dann schiebt er eine kurze Beschreibung des Sees und der Nehrung ein, und zum Schlusse heißt es Dann folgt eine andere ebensolche (nämlich Avлg d. h. armselige, öde Gegend. Landstrich) nach dem Kasion hin und eine weitere von dort nach Pelusion." Aber von Seen ist absolut nicht die Rede. Dieselbe Auffassung der Stelle haben übrigens die ungelenke. aber kritische Übersetzung von Groskurd 1833 und die von K. Kärcher 1836. Wenn Hr. von Bissing den Namen Serbonis auf den östlichen Teil des heutigen Sabchat Barduîl (Balduin-Salzsee) beschränkt, so könnte dazu höchstens Strabon's Längenangabe (200 Stadien = 36.8 km) berechtigen; aber diese Entfernung brächte uns vom Ostende der Lagune noch nicht einmal bis zu ihrer engsten, 2 km breiten Einschnürung beim Kasion (c. 45 km), wo Hr. von Bissing die Grenze zwischen seinen beiden Seen ansetzt. Strabon's Breite (50 Stadien = c. 9 km) ist richtig, aber seine Länge ist zu verwerfen zu gunsten von Herodot. Plinius und dem Scholiasten zu Apollonius Rhodius. Denn Herodot III, 5 läßt den Sirbonis

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