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1562 bis 5. Juni 1563 im XXVII. Jahrgang dieser Zeitschrift in zwei Artikeln behandelt. Kassowitz beginnt mit der Berufung des Konzile und der Entstehung des Reformlibells und berichtet dann seine weiteren Schicksale bis zum Schlusse des Konzils am 4. Deember 1563. In den beigefügten Anmerkungen im Anhange bringt er einige Stellen aus den von Sickel nicht zum Abdrucke gebrachten Konzilsaften in Wien und aus einigen Abschriften aus Buda-Pest. Stellenweise sind aber diese Auszüge wegen Druckversehen schwer verständlich (vgl. XLV f.). Die gedruckte Literatur ist in weiterem Umfange herangezogen, als es in den beiden Artikeln geschehen ist, beziehungsweise geschehen konnte. Leider sind die Korrespondenzen der Pegaten mit Rom bisher nur teilweise gedruckt, während von kaiserlicher Seite die Berichte der Oratoren in der vortrefflichen Ausgabe. von Sicel,Zur Geschichte des Konzils von Trient (1559-1563) sehr bequem zugänglich sind. Dieses Vorwiegen des Materials von kaiserlicher Seite mag mit Ursache sein, daß die Darstellung an wissenschaftlicher Objektivität und Gerechtigkeit des Urteiles gegen den Papst und seine Partei sehr viel zu wünschen übrig läßt. Man wird an sehr vielen Stellen an den Charakter gewisser Parteischriften erinnert, welche alles verurteilen, was nicht mit ihrer subjektiven Auffassung übereinstimmt. Um ein objektives Urteil zu gewinnen, hätte sich der Verfasser unzweifelhaft von seinen Vorurteilen gegen das Vorgehen der päpstlichen Kurie frei machen und darum die Anhänger des Papstes und ihn selbst ebenso zu Worte kommen lassen müssen, wie er dies beim Kaiser und den kaiserlichen Oratoren und Räten getan hat. Wäre er sich über den Begriff einer wahren kirchlichen Reform klar geworden und hätte der die Stellung des Papstes zum Konzil, wie dieselbe in dem von ihm benützten Gutachten des seligen Petrus Canifius (Ep. IV 75 ff.) klar und deutlich zum Ausdrucke kommt, richtiger beurteilt, dann würde er unzweifelhaft viele heftige Ausdrücke und Wendungen gegen den Papst und seine Legaten nicht gebraucht. und die Verdienste des Konzils von Trient um eine wahre Reform würdiger und richtiger eingeschäßt haben. Es ist nicht möglich, auf alle Verstöße seiner einseitigen Methode einzugehen. Nur einige können hier kurze Erwähnung finden. Im Widerspruche mit den von ihm. zitierten Aften (Sidel 46. 48) wirft er dem Papste Bins IV. vor, daß seine Äußerungen über die Notwendigkeit eines freien und ökumenischen Konzils nicht so ,ernst gedacht als gesprochen waren (3). Der päpstlichen Partei auf dem Konzile, zu der auch Männer und

Gelehrte, wie Lainez, Canisius, Hosius, Truchseß u. s. w. gehörten, die alle die deutschen Verhältnisse gut kannten, kann er es nicht verzeihen, daß sie in den Anschauungen der Schule befangen war, und für konkrete Zeitfragen wenig Sinn hatte. Der Brief des seligen Petrus Canisius vom 19. oder 20. Februar 1563 (Ep. IV 69–73) hätte ihn eines Besseren belehren können. In so aufgeregten Zeiten, wo so viele alle Achtung vor der geistlichen Autorität über Bord werfen, reformiert man nicht mit Konzessionen, sondern durch Bekämpfung des Lasters bei Geistlichen und Laien, wie es in der Kirche Gottes alle wahren Reformatoren getan haben. Ein objektiver Historiker darf das nicht übersehen und edle Bestrebungen nicht herabsetzen.

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S. 54 tadelt K. das Vorgehen der päpstlichen Legaten auf dem Konzil, weil sie am 20. April eine Beendigung der unfruchtbaren Erörterungen über die Residenzpflicht der Bischöfe durch eine Abstimmung der Väter herbeizuführen suchten und beruft sich hiefür auf Pallavicini XVI c. 5 n. 2. Mit Unrecht, denn Pallavicini sieht in dem Vorgehen der Legaten keine Einschränkung der freien Meinungsäußerung wie Kassowitz. Wenn man auf dem Konzil von Trient von einer Einschränkung der Freiheit sprechen dürfte, dann kann man nicht das rechtmäßige Eingreifen des Papstes und seiner Legaten dafür verantwortlich machen, weil diese eben nichts Unberechtigtes getan haben, sondern die weltlichen Fürsten, welche ohne das Recht zu haben, sich um rein kirchliche Dinge zu kümmern, ihre Oratoren anwiesen, Bündnisse zu schließen und sogar Drohungen zu gebrauchen, um ihre Forderungen, wo möglich, zur Annahme zu bringen. Daß man auch damals schon die Oberhoheit des Papstes über das Konzil im wesentlichen anerkannt hat, und sie nur in solchen Kreisen noch in Frage stellte, in denen man gallikanischen Ideen huldigte oder die falschen Konzilsideen von Konstanz und Basel versocht, wie dies Dr. Gienger tat, den Kassowitz als bewährten Rat des Kaisers bewundert, ist heute nicht mehr zweifelhaft. Eine objektive Darstellung muß damit rechnen und kann daher nicht Bestrebungen be= loben, welche auf eine Schmälerung der päpstlichen Rechte abzielen.

Dies hätte besonders bei der Klassifizierung und Bewertung der Gutachten in der Theologenkonferenz zu Innsbruck berücksichtigt werden müssen. Immer wieder wird in einzelnen Gutachten darauf aufmerksam gemacht, daß kirchliche Angelegenheiten und die Leitung allgemeiner Konzilien vor das Forum des Papstes gehören und nicht vor das Forum der weltlichen Fürsten. Nur jene Theologen, welche

sich diesen Standpunkt nicht klar vor Augen hielten, eiferten gegen den Papst und suchten den Kaiser zu Schritten zu bringen, welche mit der Freiheit des Konzils und der Kirche schlechthin unverträglich gewesen wären. Der Bischof von Fünfkirchen möchte in seinem Gutachten gerne die Freiheit der päpstlichen Legaten im Verkehre mit Rom beschränken, die Aktionsfreiheit der kaiserlichen Oratoren auf dem Konzil erweitern und somit die Einmischung der weltlichen Mächte in kirchliche Angelegenheiten befördern. Canisius teilte diesen Standpunkt nicht. Daher ist sein Gutachten nicht einfach auf dieselbe Stufe zu stellen, wie das des Bischofes von Fünfkirchen. Umgekehrt ist der Abstand zwischen dem Gutachten des Bischofes von Pedena und dem des seligen Canisius nicht so gewaltig', wie K. glauben machen möchte (168). Hätte sich der Verfasser in der Widergabe jeines Gutachtens ebenso sehr einer wissenschaftlichen Objektivität beslissen, wie Theodor Sickel, der ihm als Vorlage diente, dann wäre der letzte Satz der Kaiser möge die ihm durch eine solche Ausdehnung der päpstlichen Macht gezogenen Schranken in keiner Weise übertreten, nicht dem Bischofe von Pedena zugeschrieben worden. Der Bischof kannte genügend die Grenzen beider Machtgebiete und hat nicht die eine durch die andere eingeengt, sondern verlangt nur, daß eine jede auf dem ihr eigentümlichen Gebiete bleibe und nicht in den Amtsfreis der andern übergreife. Dasselbe verlangt auch Canisius. Richtiger bestimmen das Verhältnis dieser Gutachten zu einander P. Braunsberger (Ep. Canisii IV. 100 ff.) und Steinherz (Nuntiaturberichte 218 ff.).

Das ehrliche Bemühen des päpstlichen Legaten Morone in Innsbrud, zwischen dem Kaiser einerseits und dem Konzil und dem Papste andererseits eine Verständigung herbeizuführen, um die Verhandlungen in Trient fruchtbarer zu gestalten, wird nicht nur nicht anerkannt, sondern gelegentlich in unwürdiger Weise herabgesetzt. Morone, ichreibt der Verfasser 194, wußte sich stets authentische Nachrichten über die in der Theologenkommission gepflogenen Verhandlungen zu verschaffen und einzelne Stimmen in derselben seinen Zwecken dienstbar zu machen. Den Wert, den er diesen Dienstleistungen für seine Zwede beilegte, bezifferte er mit Geld und Geldeswert, das er nicht bloß dem herrschenden Brauche des diplomatischen Verkehrs gemäß, an hohe Würdenträger des kaiserlichen Hoses, sondern eben an jene Mitglieder der Theologenkommission austeilte, die sich ihm obschon durch Verrat von Amtsgeheimnissen und Untreue gegen den kaiserlichen.

Herrn, gefällig erwiesen hatten'. Hier behauptet er wieder mehr, als er beweisen kann. Aus dem Berichte Morones geht keineswegs hervor, daß er durch Geld zur Kenntnis des Inhaltes der Beratungen gekommen sei, auch wird nicht gesagt, wer ihm diese Mitteilungen gemacht habe. Es wäre also erst zu beweisen, daß Morone deshalb Geschenke ausgeteilt habe, um die Mitglieder der Theologenkommission zum Bruche des Amtsgeheimnisses zu verleiten. Den Beweis, daß sich die Beschenkten ihre Meinung haben abkaufen lassen, ist Kassowit schuldig geblieben. Darum ist auch die Entrüstung gegen die Ausführungen Braunsbergers in Anm. 66 gar nicht recht am Plate. Auch der Historiker ist bei Beurteilung solcher Vorfälle an strenge Beweise gebunden und darf nicht in die Quellenberichte sein subjektives Dafürhalten hineinlegen, sonst verliert seine Darstellung allen wissenschaftlichen Wert. Die Anerkennung, die dem Kardinallegaten Morone auch von kaiserlicher Seite für sein Bemühen gezollt wurde, schließt jeden Verdacht unlauteren Vorgehens aus.

Gerechter als gegen den päpstlichen Legaten ist K. gegen Ferdinand. Der wahrhaft fromme Sinn des Kaisers und sein ehrliches Bestreben, eine gründliche Reform an Haupt und Gliedern herbeizuführen, wird fast in überschwänglichen Worten gepriesen (138). Aber dieser echt innerliche' Katholik mit seiner ehrlich kirchlichen Gesinnung‘ verliert sofort die Gunst des Verfassers, als er dem Kardinallegaten Morone Zugeständnisse macht, die zur gedeihlichen Fortsetzung der Sitzungen in Trient und zur Anbahnung einer wahrhaft kirchlichen Reform erfordert waren. Ferdinand,merkte nicht mehr recht, daß die Milderung einzelner Worte in diesem Falle das Aufgeben des bisherigen Standpunktes der kaiserlichen Reformpolitik, die Lossagung von den Traditionen von Konstanz und Basel bedeute' (209). Daß nicht Ferdinand selbst, sondern seine Räte von Konstanzer und Basler Traditionen sich lossagen mußten, merkt K. nicht einmal, weil er eben die Ansichten Ferdinands mit denen seiner Räte und seines Sohnes Maximilian in zu große Verwandtschaft bringt. Die Nachgiebigkeit Ferdinands gegen Morone war nur eine Folge seiner Hochachtung für den päpstlichen Stuhl. Die Vorwürfe Maximilians gegen den Kaiser sind ganz unangebracht und hatten nur zur Folge, daß der Kaiser in Wien noch einmal über die Reform beraten ließ, ohne dadurch zu einem besseren Resultate zu kommen. Das Konzil sette seine Arbeiten ungehindert fort und brachte die Reform glücklich zu Ende. Die katholische Welt fühlte schon nach wenigen Jahren die

guten Wirkungen seiner Beschlüsse, obgleich ihre Durchführung in vielen Staaten auf große Hindernisse stieß. Das vom Verfasser hochgepriesene Reformlibell wurde vergessen. Selbst die Gestattung des Laienkelches durch den Papst hatte nicht die guten Wirkungen, welche der kaiserliche Orator, Erzbischof Anton Brus von Prag, von derjelben erwartet hatte. Am 25. Januar 1565 schrieb darüber der P. Rektor des Klemenskollegs in Prag, Heinrich Blyssem, ein Mann, der die Verhältnisse genau kannte, an den P. General in Nom: Welche Frucht uns die Gestattung des Kelches gebracht hat, ist noch nicht ganz klar. Wir haben nichts Gutes zu erwarten, denn der Anfang scheint nicht glückverheißend zu sein. Die Katholiken be dauern, daß diese Konzession nicht schon früher gewährt wurde, wo man sie noch als eine Wohltat begrüßt haben würde. Die Häretiker triumphieren, als ob der gegenwärtige Papst durch die Erleuchtung des heiligen Geistes wenigstens in diesem einen Punkte zur Einsicht gekommen wäre, und ihnen nicht mehr verbiete, das Abendmahl nach der Vorschrift des Herrn zu feiern. Uns bleibt nichts übrig, als Gott den Herrn zu bitten, ihnen die Augen zu öffnen und sie zu bewegen, auf dem nächsten Landtage reuig in den Schoß der Kirche zurückzukehren (Aut. G. E. VI. 13). Wie die Geschichte lehrt, blieben die Utraquisten auch nach der Kelchbewilligung der Kirche fern und wollten von keinem katholischen Priester die Kommunion unter beiden Gestalten empfangen. Nur wenige kehrten zur Kirche zurück, die übrigen fielen zum Protestantismus ab, so daß Böhmen im Jahre 1609 nicht einmal mehr zu einem Viertel katholisch war. Die Konzession hatte also nicht den erhofften Erfolg und unter Ferdinand II. schaffte die kirchliche Behörde den Gebrauch des Kelches bei Austeilung der Kommunion wieder ab. Noch mehr Verwirrung würde die Gestattung der Priesterehe angerichtet haben; denn auch die Priester hebt und bessert man durch solche Konzessionen in der Regel nicht. Das Konzil von Trient verdient also wegen der Abweisung dieser Forderungen nicht die geringschätzige Behandlung, welche ihm der Verfasser zu teil werden läßt; es hat nicht,Reförmchen' sondern wirkliche Reformen geschaffen, nicht zahme Kongregationen' gehalten, sondern einschneidende Dekrete erlassen, es hat auch nicht die,Brandfackel der episkopalen Reaktion, der letzten, die sich unverkeßert gegen die Macht des anschwellenden Kurialismus aufbäumen durfte, — gegen das von Pius eben reformierte und doch so reformbedürftige Rom geschwungen (137), sondern ohne Schmeichelei gegen den Papst

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