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satten und sträubt sich immer nur gegen die Verleihung eines dritten. Aber wir werden sehen, daß der Grund hiefür anderswo liegt als in der Erorbitanz der Sache an sich. Auch die spätere Forderung, Bräzedenzfälle nachzuweisen, dürfte sich auf eine andere Weise erklären laffen. Dagegen mußte sich Albrecht sagen, daß schon in anbetracht seines jugendlichen Alters er zählte erst 23 Jahre, daß ferner in anbetracht des heiß umstrittenen Mainzer Erzstuhls der Kaiser hatte sich für einen bayerischen Prinzen, der Kurfürst von der Pfalz für einen seiner Brüder bemüht daß endlich in anbetracht der Bereinigung zweier Kurstimmen im Hause Hohenzollern und der gesteigerten territorialen Macht dieses Hauses sich in Rom mächtige Einflüsse gegen seine Bestätigung geltend machen könnten. Darum drang er von Anfang an darauf, daß die Angelegenheit ohne Verzug, den wir yn dysem handel vor das schedlichste achten II, 88), betrieben würde.

Er selbst baute vor, indem er sich schleunigst am 14. Mai zum Erzbischof von Magdeburg weihen ließ. Auf diese Weise knüpfte er das Band, das ihn mit dem sächsischen Erzbistum verknüpfte, enger und erhielt somit größere Aussicht, es behalten zu dürfen. Sodann setzte er durch die Weihe seine geistliche Gesinnung und seinen kirchlichen Eifer in helles Licht). Nicht aber gehört, wie Schulte irrig meint, zu diesen Borkehrungen, daß er die Mainzer Postulation nicht annahm, weil das dem Verzichte auf seine alten Bistümer gleichgekommen wäre 2). Denn nicht bloß ist die Behauptung der Nichtannahme tatsächlich unrichtig3), sondern in einer solchen würde auch nach kanonischem Rechte

1) Schulte I, 104 findet den Grund für die rasche Weihe anderswo: einem Bischof gab man vielleicht die Konfirmation für Mainz, nicht aber einem Elekten; vielleicht ist die Bischofsweihe aber auch von den Fuggern gewünscht worden; denn ihr erster bindender Akt [die Schuldverschreibung Albrechts an das Bankhaus II, 93 Nr. 54] liegt nur einen Tag später als die Weihe in Magdeburgʻ. Was den Fuggern an der Weihe, die ja Albrecht nicht erst zum legitimen Inhaber der Erzbistums machte, hätte liegen sollen, ist nicht abzusehen; ebenso wenig, warum man nicht auch den Magdeburger Elekten für Mainz hätte akzeptieren sollen.

Schulte I, 102.

*) Am 15. Mai 1514 bezeichnet sich Albrecht in einem Schuldbrief an die Fugger mit seinem amtlichen Titel als ,postulirter des ertzbischofsthumbs zu Maintz (II, 93 Nr. 54). Er verlangt ferner sofort nach der Mainzer Wahl, daß ihm das decretum postulationis schleunigst

in keiner Weise eine Resignation auf Magdeburg und Halberstadt gelegen haben. Zudem hätte der Erkorene die größte Torheit begangen, wenn er die vom kanonischen Rechte vorgeschriebene einmonatliche Frist zur Annahme versäumt hätte, da hierdurch die geschehene Postulation rechtlich unwirksam geworden wäre, und er somit jeden Anspruch auf Mainz verloren haben würde1). Dagegen wurde beim Kaiser, beim König von Dänemark und bei deutschen Bischöfen eifrig um Fürsprache am päpstlichen Hofe geworben. Die Haupthebel mußten natürlich unmittelbar in Rom angesetzt werden. Zu diesem Zwecke begab sich eine stattliche Gesandtschaft, bestehend aus Mainzer und Magdeburger Domherren nach Italien, deren leitendes Haupt Busso von Alvensleben war. Die eigentliche Seele der Verhandlungen war der in Rom ansässige Johann Blankenfeld, Prokurator des deutschen Ordens und diplomatischer Agent des Kurfürsten von Brandenburg. Dieser Mann war auf dem schlüpferigen Boden des römischen Hofes daheim und stand in guten Beziehungen zum Kardinalnepoten Giulio Medici (II, 99. 119).

Eine ernste Gefahr drohte dem brandenburgischen Vorhaben, wie die Gesandten bald inne wurden, von dem Kardinal Matthäus Lang, Bischof von Gurk. Der mächtige Günstling des Kaisers Maximilian und sein Statthalter in Italien behauptete, bei Leo X. die Zusiche

zugeschickt werde (II, 88), was keinen Sinn gehabt hätte, wenn er die Postulation nicht annehmen wollte. Schulte bringt für seine gegenteilige Annahme keinen Beleg bei. Vermutlich hatte er Stellen in Briefen Joachims und Albrechts vor Augen (II, 90-91), wo es übereinstimmend heißt: wie wol wir yn solche postulation nicht verwilliget haben sunder in wolgefallen und willen babstlicher heylikeit dyeszen handel gestalt. Diese beiden Briefe sind sofort auf die erste Nachricht von der Postulation geschrieben und, wie Schulte selbst angibt, gleichzeitig mit dem vorhin angezogenen Briefe, in dem Albrecht erst um die Übersendung des Postulationsdekretes ersucht. Also war er noch gar nicht in der Lage, eine Einwilligung zu geben oder abzulehnen; hier aber wird der Akt als schon geschehen hingestellt (verwilliget haben). Diese Einwilligung bezieht sich, wie aus dem Zusammenhang der Texte hervorgeht, auf die Tatsache, daß Albrecht sich nicht um die Wahl beworben und in der Bestätigungsfrage sich passiv zu verhalten beschlossen hat. Diese Ausfassung wird gestüßt durch den Umstand, daß die offiziell bei der Kurie eingereichte Supplik um Bestätigung im Namen Joachims und des Mainzer Kapitels, nicht auch im Namen Albrechts abgefaßt ist (II, 103).

1) C. 6 in IVto de elect. I, 6.

rung erlangt zu haben, daß ihm alle Pfründen zufallen sollten, die bei der Wiederbesetzung des Mainzer Erzstuhles der hierfür Postulierte bis dahin besessen hätte (II, 106). So erhob er nun Anspruch auf Magdeburg und Halberstadt. Der kaiserliche Botschafter in Rom, Graf Alberto Pio von Carpi, den die deutschen Oratoren am 15. Juni um seine Unterstützung angingen, wies achselzuckend auf die Forderung Langs hin und deutete an, daß auch Maximilian für diese eintrete (II, 95). Am folgenden Tage versicherten ebenso einige Kardinäle, der Gurfer hätte beinahe schon die Verleihung von Magdeburg durchgefeßt (II, 95). Der Papst mag ihm keine bestimmte und förmliche Zusage gemacht haben, aber ganz ohne Grund wird seine Behauptung nicht gewesen sein; sie entsprach ganz der Art Leos, der ungern etwas abschlug'). Indes, wenn je der Papst die Absicht hatte, auf die Wünsche des deutschen Kardinals einzugehen, in diesem Augenblicke konnte davon nicht mehr die Rede sein; denn Lang war mit dem Papste in eine starke Spannung geraten, am 11. Mai hatte er nach einer heftigen Szene mit jenem Rom verlassen). Jetzt legte er es darauf an, eine Abfindung in Geld, eine Pension bei Albrecht für sich herauszuschlagen. Zu diesem Zwecke erschien sein Kämmerer in Berlin3), freilich ohne Gehör zu finden, trotz der Drohung, daß sein Herr sich sonst in Rom offiziell um Magdeburg und Halberstadt bewerben werde). Diese Drohung ist zwar, soviel

1) Pastor a. a. D. S. 358. Vita Leonis auctore anonymo (bei Roscoe-Henke, Leben und Regierung des Papstes Leo X. Leipzig 1808. III, 591): omnia benigne pollicebatur nec quicquam unquam petenti denegabat, sed quanto gratior laudabiliorque eius in promittendo facilitas ac liberalitas videbatur, tanto acerbior turpiorque in frangenda fide vanitas atque inconstantia iudicabatur; promissa enim reposcentibus solitus erat respondere: non memineram me alteri promisisse.

2) Kalkoff a. a. D. S. 386. schah, zeigt Pastor a. a. D. S. 66.

Daß die Abreise am 11. Mai ge

*) II, 106. Er verlangt, daß sich Albrecht mit ihm ‚vertrage‘, was wohl nur auf Geld gedeutet werden kann. Später ist auch ausdrücklich von einer Pension die Rede (II, 119). ·

*) II, 106. Schulte I, 113 mißversteht den Ausdruck zu procediren mit bethe, wenn er ihn wiedergibt mit wider Albrecht zu prozessieren‘. Ein Prozeß war in diesem Falle juristisch gar nicht möglich; es handelt sich nur um ein Vorgehen durch Einreichung einer Supplik wegen der fraglichen Bistümer.

Zeitschrift für kath. Theologie. XXXI. Jahrg. 1907.

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wir wissen, nicht verwirklicht worden, aber Lang und mit ihm der Vertreter des Kaisers sind am römischen Hofe unausgesett tätig gewesen, die Erfüllung der brandenburgischen Wünsche wenn nicht zu hintertreiben, so doch wenigstens möglichst zu verzögern. War Zeit gewonnen, so war vieles gewonnen. Inzwischen konnte vielleicht wieder der Kardinal von Gurk in Gunst bei Leo kommen und dann doch eines der Bistümer oder eine tüchtige Geldentschådigung einheimsen. Dem Doktor Blankenfeld erklärte Graf Carpi, man müsse sich auf alle Fälle mit dem Kaiser und Gurk,vertragen (II, 105). Noch anfangs August, als die Sache eigentlich schon entschieden war, arbeitet der kaiserliche Botschafter mit Unterstützung des spanischen dagegen (II, 113), und am 17. des= selben Monats machen beide noch den Versuch, eine Pension für ihren Schützling zu erringen (II, 119). Die Mainzer Oratoren stehen denn auch fortwährend unter dem Eindrucke, daß sie an Maximilian und seinem Kardinal harte Gegner haben (II, 99); sie wissen bis zulegt von deren Umtrieben zu berichten (II, 115. 116), ja schreiben die Höhe der Komposition, von der später zu handeln ist, mittelbar derselben zu (II, 99). Auch der Kurfürst Joachim war des Glaubens, daß der Widerstand, auf den man an der Kurie stieß, durch den Kardinal angefacht werde (II, 106). Er scheint sich daher schon mit dem Gedanken vertraut gemacht zu haben, doch in eine Abfindung mit Geld schließlich willigen zu müssen. Sein Agent in Wien, Eitelwolf vom Stein, wurde noch im letzten Augenblicke durch die Gesandten von Rom aus gewarnt, etwas daraus zu geben (II, 17), da der Zweck ohne ein solches Opfer erreicht werden könne1).

1) II, 117. Schulte (I, 114) erblickt für die brandenburgische Bewerbung eine Gefahr, wenn auch keine bedeutende, auch darin, daß der spätere Kardinal Nikolaus von Schönberg für die Söhne des Herzogs Georg von Sachsen auf Koadjutorie [im Erzbistum Magdeburg] hinwirkte'. Zunächst liegt hier wiederum ein Mißverständnis des Textes vor: so sanctissimus hertzog Georgen von Sachsen soen in coadiutorem zu Magdeburg machen wolt. (Urkunden Nr. 56; II, 99). Soen ist die mitteldeutsche Form des Singular; eine Koadjutorie für mehrere wäre ja auch kirchenrechtlich unmöglich gewesen. Sodann konnte von diesem Vorschlage gar keine Gefahr für die Beibehaltung von Magdeburg drohen, da der fächsische Prinz ja nur Koadjutor werden sollte, was im Gegenteil vorausseßte, daß Albrecht Erzbischof von Magdeburg blieb. Die

Judes nicht die Gegenbemühungen des deutschen Kardinals, so hartnäckig sie auch gewesen sein mögen, bildeten den Stein, der in Wege lag. Die Gesandten selbst hatten das Gefühl, daß ein anderes Hindernis entgegenstand, ohne daß es ihnen gelang, dasselbe zu ergründen (II, 97. 115). Ebenso hatte ihnen der Vertreter des Kaisers von vornherein zu verstehen gegeben, daß, auch abgesehen von den Ansprüchen des Bischofs von Gurk, ihnen Beschwerung genug in dem Handel zu Händen kommen werde' (II, 95).

In der Tat nahm Leo X. gleich beim Beginn der Verhandlungen eine sehr entschiedene Haltung gegen das brandenburgische Projekt an: zwei Bistümer wollte er gestatten, aber nicht drei. Das ist um so bemerkenswerter, als es seinem sonstigen Charakter nicht entsprach. Dieser Medici war ein kluger Kopf, wie ihn schon sein Bater im Gegensaße zu seinen Brüdern bezeichnet hatte; allein seine Klugheit äußerte sich vorwiegend in langem, fast zaghaften Überlegen, in Zögern und Hinhalten1). Hier aber zeigte er sich ohne die üblichen, auf Zeitgewinn zielenden Ausflüchte, rasch entschlossen und hielt wochenlang, trotz der wiederholten Versuche, ihn umzustimmen, an seinem Entschlusse fest. Dem Doktor Blankenfeld erklärte er sofort, daß er bereit sei, die beiden Erzbistümer in die Hand des jungen Hohenzollern zu legen, nicht aber auch Halberstadt; jedoch sei er geneigt, das letztere einem Verwandten Albrechts zu verleihen (II, 95). Als mehrere Tage nachher die Gesandten sich durch eine mächtige Vermittlung, durch den päpstlichen Vetter Kardinal Giulio Medici, den nachmaligen Vizekanzler und Papst, von neuem an Leo wandten, blieb dieser fest. Auch jest wollte er nur die Vereinigung zweier Stifter, diesmal Mainz und Halberstadt, zugestehen, für Magdeburg dagegen einen andern Kandidaten, und zwar nach den Wünschen des Kurfürsten von Brandenburg annehmen (II, 100). Zum drittenmale ward die Sache mit Hilfe Medicis an Seine Heiligkeit gebracht, und

Gesandten berichteten auch, wie der Zusammenhang zeigt, von der Sache nur, um darzutun, wie schwer es sei, eine Herabminderung der von der Kurie geforderten Geldsumme zu erlangen. Der Unterhändler Sachsens hatte nämlich die Vorausbezahlung von drei Annaten angeboten.

1) Paulus Jovius, De vita Leonis X. Pont. Max. libri quatuor. Florentiae 1551. p. 110. H. Ulmann, Kaiser Maximilian I. Stuttgart 1891. II, 488 A. 3: Der Nardinal von Gurk leitet im Februar 1514 ,alles von einer pusillanimitas naturalis des Papstes ab.

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