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hätten und sich noch von ihm täuschen ließen1); und er war nicht der Mann, der sich durch irgend welche Rücksichten und Bedenken hätte abhalten lassen, wenn er es für zweckdienlich gehalten hätte, gegen ihn polemisch vorzugehen. Aber das Speculum haereticorum ist, wie wir sahen, nicht die Schrift, in der dies geschehen wäre, und wir kennen auch keine andere Schrift von ihm gegen Ochino aus der Zeit, in der das Speculum entstand. Auch aus den nächstfolgenden Jahren bis 1544 ist keine solche vorhanden; wir hören zwar von Catharinus selbst (s. unten), daß er schon bald nach der Flucht des Ochino und nach der Veröffentlichung der ersten offen häretischen Predigtsammlung desselben sich polemisch mit ihm beschäftigte, daß er aber die betreffende Arbeit nicht der Öffentlichkeit übergab. Seine erste und einzige im Druck veröffentlichte spezielle Polemik erschien 1544 unter dem Titel:

Rimedio a la pestilente dot- | trina de Fratre Bernardino

Ochino. Epistola responsiva di- | retta al Magnifico Magistrato de Siena. Frate Ambrosio Catha- rino Polito Senese de l'ordine de Predicatori Autore.

In Roma ne la Contrada del Pellegrino. M. D. XLIIII. [Am Schluß: In Roma ne la Contrada del Pellegrino per M. Girolama de Cartolari. A instantia di M. Michele Tramezino. M. D. XLIIII. Nel Mese di Marzo.] 47 Bl. 8°.

Die Schrift bildet zugleich das dritte Stück einer aus drei Traktaten zusammengesetzten Publikation mit dem Gesamttitel: Compendio d'errori, et ingan | ni Luterani, contenuti in vn Libretto, senza nome de l'Autore, intitolato, Trat | tato vtilissimo del benefitio di Christo crucifisso. |

1) An einer Stelle des Rimedio a la pestilente dottrina di Frate Bern. Ochino, Bl. 44, führt Catharinus eine Stelle aus einer in die Zeit vor der Flucht gehörenden Schrift Ochinos an (vgl. Benrath, Ochino S. 81, Anm. 3, wo konstatiert wird, daß dieselbe den,Dialogi sette' entnommen ist, die vielleicht zuerst 1539 und wiederholt bis 1542 gedruckt wurden) und bemerkt, er habe schon damals mit verschiedenen bedeutenden Männern, besonders mit Lattanzio Tolomei, und andern Freunden und Vertrauten darüber gesprochen und von Ochino vorausgejagt, ,che Iddio lo scoprirebbe per ogni modo'; il che', fügt er bei, ,anchor più che non pensavo è avvenuto, siene benedetto Iddio, perche gli ha fatto giettare tutte l'armi che haveva da persuadere a semplici, dico l'armi. de l'hipocrisia . . .‘

Resolutione sommaria contra le conclusioni Luterane, estratte d'un simil Libretto senza Autore, in- | titolato, Il sommario de la sacra | scrittura; Libretto scismatico,

heretico, & pestilente. |

Reprobatione de la dot- | trina di Frate Bernardino Ochino, ristretta da lui in vna sua Epistola al Magni- fico Magistrato di Balia de la Città de Siena. |

Frate Ambrosio Cathari- | no Polito Senese de l'Ordine de Predicatori, | A gli amatori de la verita.

In Roma, Ne la Contrada del Pellegrino. M. D. XLIIII. 59, 55, 47 Bl. 8°. 1).

Auch in der Bibliographie dieser Schriften läßt die frühere Literatur über Catharinus die nötige Genauigkeit vermissen. Quetif und Echard II, 146 fennen keinen der italienischen Titel, kennen auch nicht die drei Schriften, sondern geben statt des Ganzen, aus zweiter Hand entlehnt, den lateinischen Titel: De reprobatione

1) Von den zwei mir aus der Münchener Hof- und Staatsbibliothek vorliegenden Exemplaren enthält das eine die ganze dreigliedrige Publikation mit dem obigen Gesamttitel; das zweite enthält einzeln, ohne die erste Schrift, von der es wohl gleichfalls auch eine Einzelausgabe gab, nur die Resolutione sommaria und das Rimedio gegen Ochino, woran noch ein weiterer, ebenfalls gleichzeitig und in gleicher Druckausstattung erichienener italienischer Traktat beigebunden ist, die populäre Belehrung über die sakramentale Beicht: Tratta- | to nuovo vtile, et ne- cessario de l'institutione de la Confessione | sacramentale introdotta da Christo, & de la necessita, conuenientia, & frutti di quella; Et del modo del confessarsi con la sufficiente essa- | minatione. Frate Ambrosio Catharino Polito Senese de l'Ordine de Predicatori Autore. In Roma Ne la Contrada del Pellegrino. M. D. XLIIII. [Am Schluß: Nel Mese d'Aprile.] 24 Bl. 8°. Das Schriftchen wollte nur eine kurze populäre Belehrung der Gläubigen geben, die sich mehr bei der praktischen Seite aufhält (fast die Hälfte nimmt die treffliche Darstellung der Gewissenserforschung ein, Bl. 14-24); in der knappen dogmatischen Grundlegung werden die Einwendungen der Gegner gegen die biblische Begründung der Beicht nur kurz im allgemeinen berücksichtigt, ohne daß Catharinus sich auf spezielle Polemik näher einläßt. Er beschäftigt sich darin also auch nicht mit Ochino, der, um nichts Katholisches unangetastet zu lassen, in seinen seit der Flucht nach Genf veröffentlichten Predigten auch schon die Beicht bekämpft hatte (vgl. Benrath S. 180 f.).

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doctrinae F. Bernardini Ochini et aliquarum conclusionum Lutheranarum, Romae 1544'. Sie bemerken aber dazu ausdrücklich, was nicht immer gehörig beachtet wurde, daß es nicht etwa eine lateinische Publikation unter diesem Titel gibt, sondern daß es sich um ein Buch in italienischer Sprache handle, dessen Titel in dieser Weise vou Antonius Senensis1) in dieser Weise lateinisch wiedergegeben werde, von dem sie ihn entlehnen. Die Formulierung dieses lateinischen Titels zeigt, daß derselbe nicht bloß den Titel der Einzelschrift gegen Ochino wiedergeben, sondern den Inhalt der ganzen dreigliedrigen Schrift nach dem Gesamttitel kurz zusammenfassen soll; De reprobatione doctrinae F. B. Ochini Reprobatione della dottrina di Frate B. Ochino; der Zusatz: et aliquarum conclusionum Lutheranarum bezeichnet den Inhalt der beiden andern Schriften. Niceron p. 376 führt als Einzelschrift das Compendio d'errori ed inganni Lutherani mit dem italienischen Titel auf (dazu auch eine französische Überseßung, Paris 1548); dann als besondere Nummer den lateinischen Titel De reprobatione doctrinae F. B. Ochini wie bei Quetif und Echard, ebenfalls mit der Bemerkung, daß so Antonius von Siena den italienischen Titel lateinisch wiedergebe; er kennt also die Schrift gegen Ochino und ihren wirklichen Titel auch nicht selbst. Häusle in der 2. Aufl. des Kirchen-Lexikons II, 2054 schreibt ungenau: In Rom gab er 1544 in italienischer Sprache eine Bekämpfung der Lehre Ochinos heraus unter dem Titel: Della dottrina di Fra Bern. Ochino und Compendio d'errori ed inganni Luterani contenuti in un libreto intitolato: Trattato utilissimo del beneficio di Cristo crocifisso 2).

War schon das Speculum haereticorum seiner Zeit durch die Rücksicht auf die lutherisierenden Bestrebungen in Italien ange= regt worden, wobei Catharinus es aber noch angemessen finden konnte, feine Warnung in der lateinischen Gelehrtensprache abzufassen, so fand er um die Zeit seiner Rückkehr aus Frankreich nach Italien hier eine wesentlich verschlimmerte Lage vor. Es waren jetzt nicht mehr bloß einzelne Kreise aus den höheren Ständen, wie der um

1) Fr. Antonius a Conceptione, O. Pr., genannt Antonius Senensis, in dessen Bibliotheca O. Praed., Paris 1585.

zu sein.

*) Das Schriftchen über die Beicht scheint bisher allen entgangen

Juan Baldez sich sammelnde Kreis in Neapel, in dem auch Ochino für die neue Lehre gewonnen worden war, die, vertraut mit den Schriften Luthers, Melanchthons und des Erasmus, unter sich die protestantischen Ideen pflegten und in ihren Kreisen weiter verbreiteten, sondern dieselben wurden in sehr gefährlicher Weise, offen oder be= mäntelt, schon unter das Volk verbreitet. Von einzelnen Predigern war zum Teil schon früher1), dann von Ochino in den letzten Jahren vor seiner Apostasie, die lutherische Rechtfertigungslehre an verschiedenen Orten auf den Kanzeln gepredigt worden. Dazu kam nun seit etwa 1541 oder 1542 die Verbreitung anonymer Schriften in italienischer Sprache unter frommen Titeln, die bestimmt waren, die lutherische Rechtfertigungslehre in die weitesten Kreise des Volkes zu bringen. Und was in diesen Schriften unter einer allerdings schon sehr durchsichtigen katholischen Maske geschah, besorgte Ochino offen in seinen Schriften, mit denen er von Genf aus die alte Heimat überschwemmte. Gründe genug, die Catharinus, den eifrigen Sohn der Kirche, veranlassen mußten, wieder zu ihrer Verteidigung zur Feder zu greifen, jezt aber in populärer Form und in der heimatlichen Vulgärsprache, deren er sich in seiner schriftstellerischen Tätigkeit jetzt zum erstenmak bedient, um mit seinen Antworten ebenso in alle Kreise zu dringen, in welche jene antikirchlichen Schriften gedrungen waren.

Nach drei Seiten richtet sich die Abwehr des Catharinus gleichzeitig, gegen die zwei bedeutendsten und gefährlichsten unter den ers wähnten anonymen fryptoprotestantischen Schriften, den Trattato utilissimo del beneficio di Giesu Christo crocifisso 2) und

1) Vgl. Hefele-Hergenrother, Konziliengeschichte IX, 900.

2) Vgl. darüber Ranke, Sämtl. Werke Bd. 37 (= Die röm. Päpste I, Leipzig 1878), S. 91 f. K. Benrath, über die Quellen der italienischen Reformationsgeschichte (Bonn 1876), S. 12 u. 27, Hefele Hergenrother IX, 899 f. Als Verfasser wird gewöhnlich Aonio Paleario betrachtet; nach anderen Angaben ist die Schrift von einem zu dem Kreise des Valdez in Neapel in Beziehung stehenden Benediktiner verfaßt, von Marcantonio Flaminio überarbeitet; vgl. darüber K. Benrath, Über den Verfasser der Schrift Von der Wohlthat Christi' (Zeitschrift für Kirchengeschichte, I. Bd. 1877, S. 575-596), der für die zweite Ansicht eintritt. Das von harmlosen Gemütern anfangs für katholisch gehaltene Buch ließ sogar der gewiß ehrlich kirchlich gesinnte, aber in der Rechtfertigungslehre keinen klaren Standpunkt einnehmende Kardinal u. Bischof von Modena, Giovanni Morone, dem gleichzeitig die protestantisierenden

das,Sommario della sacra Scrittura), die er in lebhafter Polemik als Vertreter des Luthertums aufdeckt?), und an dritter Stelle gegen Ochino. Nur mit der Polemik gegen den letzteren haben wir es hier zu tun.

Ochino hatte von Genf aus unter dem 1. November 1543 ein alsbald im Druck verbreitetes offenes Schreiben an den Rat seiner Vaterstadt Siena gerichtet, nicht sowohl um seinen Schritt zu rechtfertigen, was er in anderen gedruckten Schreiben schon zur Genüge getan habe, so daß es überflüssig sei, als um die Stadt Siena selbst zum Abfall von der Kirche aufzufordern). Zu diesem Zweck legt er, in der ihm eigenen nicht dogmatisch konsequenten, sondern etwas unklar verschwommenen Art, die neue Rechtfertigungslehre als das allein wahre Evangelium Christi eingehender dar, erklärt die unter dem Papsttum stehende katholische Kirche, welche diese Lehre nicht annimmt, als gelehriger Schüler Luthers für das Reich des Antichrists und überschüttet sie als solches mit Schmähungen gröbster Art, um zum Schluß an Siena die Aufforderung zu richten, es solle sich

Bestrebungen in seiner Bischofsstadt viele Sorge und Mühe bereiteten (vgl. Dittrich, Gasparo Contarini, Braunsberg 1885. 803-818), sicher in der besten Absicht in seiner Diözese wiederholt drucken und ver breiten; vgl. Döllinger, Die Reformation, Bd. III, S. 312; Ranke a. a. D. S. 93; C. Schmidt in der Real-Enzyklopädie für prot. Theol. u. Kirche, 2. Aufl. X, S. 293 f., der dem Morone zum Dank für sein Bestreben, versöhnend zu wirken, vorwirft, er hätte, wenn er von ‚festerem Charakter gewesen wäre, ,ein Reformator Italiens werden', oder wenigstens dem Beispiele Ochinos folgen müssen. Jedenfalls war es angesichts der Möglichkeit einer so verhängnisvollen Unklarheit eine sehr nötige und nüßliche Arbeit, die Schrift vom katholischen Standpunkt einer Beleuchtung zu unterziehen.

1) Vgl. Benrath, Quellen d. ital. Reformationsgeschichte S. 14. Aus der Gegenschrift des Catharinus erfahren wir, Bl. 36, daß die Schrift zwar in verschiedenen italienischen Städten verboten und in Bologna verbrannt worden war, aber doch immer wieder gedruckt und verbreitet wurde; er flagt dann, daß sie insbesondere in Neapel ohne Hindernis frei verbreitet werden dürfe und widmet deshalb seine Gegenschrift der Stadt Neapel.

2) Näheres darüber in meinen Italienischen Gegnern Luthers'. 3) Das Schreiben ist im vollständigen italienischen Text abgedruckt bei Benrath, Bernardino Ochino S. 355-363; deutsch im Auszuge S. 155-162.

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