ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Saint-Denis 881-893). Einige behaupten aber sofort, die Inschriften seien im Kloster fabriziert worden, und siehe, um sie zu beschämen, steigt die dritte Platte aus dem Gerölle hervor, Furatus est etc. (oben). Jedoch die Einwürfe verstummen nicht; sie müssen sich auch auf Merkmale der Neuheit bei den alten Inschriften bezogen haben; deshalb ist der findige Verfasser der Erzählung gar nicht abgeneigt anzunehmen, die Steine seien göttlicherseits allerneuestens gemacht und zugleich offenbart worden (subito et factos et prolatos esse p. 352); er will dies aber doch dem geheimen Gerichte Gottes anheimstellen. Er verkündet unter Berufung auf die bekannte Epistel des Abtes Hilduin aus Saint-Denis) von 835, daß dieser Pariser Dionysius, dessen Fest das Emmeramkloster von da an feierte, kein anderer sei, als der große Areopagite, den Paulus bekehrt, der dann die bewunderten Schriften verfaßt habe und als Apostel von Gallien zu Paris den Martertod gestorben sei.

Bekanntlich treten die im Mittelalter hochangesehenen Schriften des anonymen griechischen Autors, der sich für Dionysius Areopagita ausgibt (Über die göttlichen Namen, über die himmlische Hierarchie, über die kirchliche Hierarchie, usw.), erst 531 auf. Die neue Irrung, daß dieser für echt genommene Areopagite mit dem Pariser Martyrer Dionysius identisch sei, die schon seit dem achten Jahrhundert bestand, wurde besonders durch obigen Hilduin, seit 814 Abt zu Saint-Denis, in Aufnahme gebracht, jedoch keineswegs allgemein angenommen, wie denn z. B. noch auf der Synode von Limoges 1031 von einem Beteiligten dieser Ansicht offen widersprochen wurde. Von St. Emmeram aus wurde sie aber mit Erfolg in Deutschland verbreitet.

3. Der Betrug, der im Regensburger Kloster geschehen, hatte inbezug auf die Verehrung des Dionysius im Kloster und draußen längere Zeit die beabsichtigte Wirkung, namentlich seitdem, wie wir weiter unten sehen werden, Papst Leo IX. bei persönlicher Dazwischen= kunft 1052 und dann später durch ein gefälschtes ihm zugeschriebenes Diplom hineingezogen wurde. Im Jahre 1049 hatte sich aber eine echte Bulle Leo IX. indirekt noch ungünstig für St. Emmeram und auch ungünstig für die angebliche Gleichheit des Areopagiten mit dem Pariser Martyrer ausgesprochen; sie bestätigte nämlich die Privilegien von Saint-Denis, redete hierbei von dem Leibe des Heiligen,

1) Migne P. L. 106 p. 14-50.

der dort (also nicht in Regensburg) bewahrt werde, als einer befannten Sache, bezeichnete den Patron des Pariser Klosters aber nur als sanctus Dionysius martyr, nicht als Areopagiten, Apostel von Gallien usw.1)

Einige Gründe, welche die ganze Translation und Findung zu St. Emmeram als Fälschung beweisen, wurden schon von Petrus Halloix2), Johannes Launojus) und Johannes Mabillon*) dargelegt, und vergebens suchte Abt Kraus diese Beweise zu widerlegen3).

Mabillon, der wie die anderen genannten die falschen Translationsschriften noch nicht kannte, aber zu St. Emmeram persönlich die angebliche Tradition und ihre Beweismittel kennen gelernt hatte, hob hervor, daß doch vor der angeblichen Findung niemand etwas von der Bergung eines so angesehenen Heiligenleibes in St. Emmeram etwas wisse, nicht einmal der gelehrte Propst des Klosters, Arnold, der zwischen 1035 und 1037 über das Leben und die Wunder des heiligen Emmeram schrieb und darin die Geschenke des Kaisers Arnulf, auch den codex aureus erwähnt (der gemäß der zweiten Translatio und den späteren Angaben der Emmeramer doch auch von Saint-Denis gekommen wäre); daß ferner König Karl der Einfältige von Frankreich 925, also nach dem vermeinten Diebstahl, dem deutschen König Heinrich eine Hand des Martyrers Dionysius' aus Saint-Denis geschenkt hat; daß endlich Abt Hugo von Saint-Denis zufolge des umständlichen Berichtes von Haymo) unter dem französischen König

1) Jaffé Reg. rom. pont. n. 4182, am 5. Oktober zu Reims ausgestellt. Über die beiden Textformen vgl. die Zeitschrift Le moyen-âge 1901 p. 376. 397.

2) De illustribus eccl. orientalis scriptoribus (1633) p. 217 ss. 3) De duobus Dionysiis. Opp. t. 2 (1731) pars 1, p. 579 ss. *) Acta SS. O. S. B., saec. V p. 112 ss. Vgl. Iter germanicum (ed. Hamburgi 1717) p. 58 s.

5) De translatione etc. p. 89 ss. Vgl. ferner für die St. Emmeramer Fälschungen überhaupt, die Nachweise von Hansiz M., Germania sacra, t. 3 Prodromus (1754) p. 103 etc.

6) Mon. Germ. hist., Scriptt. t. 11 p. 372: Ex Haymonis libro ad Hugonem abbatem s. Dionysii de detectione Machari Areopagitae Dionysii sociorumque. Haymo schrieb bald nach 1191; er hatte Berichte des Klosters vor sich, die er aber etwas gefärbt widergibt. Nach ihm haben französische Gesandte, die beim Besuch Leo IX. zu St. Emmeram anwesend waren, gegen die dortigen Dionysiusreliquien protestiert.

Heinrich I. im 3. 1053 eine amtliche Prüfung des Grabes in seiner Kirche hat vornehmen lassen, nachdem die Kunde von einer Entscheidung Leo IX. zu Gunsten des Emmeramklosters dahin gedrungen; Hugo hat in Gegenwart vieler Zeugen den Leib des hl. Dionysius daselbst vorgefunden, wie er von altersher bestattet war, weshalb ein Jahresgedächtnis des freudenreichen Ereignisses in der Abtei ge= halten wurde.

In neuerer Zeit brachten die Studien über die beiden Translationen und die St. Emmeramer Privilegienfälschungen immer neue Beweise des Betruges. Besitzt schon die ursprüngliche Translatio an verschiedenen Stellen den offenkundigen Stempel der Erdichtung, wie die einfache obige Erzählung zeigt, so weicht die zweite, durch die fie erweitert und ausgeschmückt werden sollte, mehrfach von ihr durch neue wunderliche Angaben ab, wiewohl sie nur ein paar Jahre nachher, am gleichen Orte und sogar vielleicht von der gleichen Hand verfaßt wurde. Es sei auf die Ausführungen von Köpke, v. Heinemann, Rietschel und I. Lechner1), ferner auf Wattenbach), auf Janners Geschichte von Regensburg3) und Bruckers Geschichte des Papstes Leo IX.4) hingewiesen.

Für uns kommt im Hinblick auf das römische Dokument des Sancta Sanctorum am meisten in Betracht, daß die sämtlichen darauf verzeichneten Terte Kopien von gefälschten Stücken sind. Die kopierten Tafeln mit den drei Inschriften sind nicht aus der Zeit der angeblichen Translation unter Arnulf, 899, sondern erst aus den Tagen der mysteriösen Findung. Köpke setzte sie, auf das Faksimile bei Kraus hin, mit Entschiedenheit ins elfte Jahrhundert, weil sie die Quadratschrift dieser Zeit aufweisen5). Über das spätere Los

1) Unten S. 12 Note 2.

2) Geschichtsquellen des Mittelalters 26 S. 69; ferner in den Forschungen zur deutschen Geschichte 13 (1873) S. 393 über Cod. Monac. 17142, der den erweiterten Translationstext enthält. Vgl. Sizungsberichte der Münchener Akad., phil.-hist. Kl., 1873 S. 710.

*) Band 1 (1883) S. 297 ff. über die Dionysiusfabel', S. 533 ff. über die angebliche Auffindung.

*) L'Alsace et l'église au temps de Saint Leon IX, 2 (1889) p. 403: Append. III, Question des reliques de Saint-Denis l'Aréopagite. *) Die Inschriften der Steine wurden schon vor Kraus veröffentlicht oder besprochen von Hofmannus, Aventinus, Hochwart, Abt Cölestin von St. Emmeram und Mabillon (Iter germ. p. 51). Bei einem Vergleiche

der Steine sagt v. Heinemann, sie seien lange zu St. Emmeram aufbewahrt worden. Sie sind noch gegenwärtig erhalten, wie ich durch gütige Mitteilung des Herrn Lyzealprofessors Dr. Endres zu Regensburg erfahre; er hat selbst vorigen Winter ihre Unterbringung zu dem in der St. Emmeramer Sakristei befindlichen sogenannten Schatzkasten veranlaßt.

Bon gleicher Seite höre ich, daß ein nicht minder unechtes Täfelchen von Baumrinde mit einer eingegrabenen Schrift jetzt nicht mehr vorhanden ist. Dasselbe gehörte als Ergänzung zu den obigen drei Inschriften und wurde vom Abte 3. B. Kraus neben denselben abgebildet. Die Schrift lautete:

Hic reconditum fuit corpus sanctissimi patroni

nostri Dyonisii Ariopagitae.

Das Täfelchen will offenbar aus Saint-Denis mitgebracht sein, wo es bei einem früheren Grabe des Heiligen (fuit) gewesen sein müßte. Es war nach Kraus aus sehr leicht zerstörbaren corticis particulae cum sapone conjunctae hergestellt. Seine Schriftzüge offenbaren es als Produkt des elften Jahrhunderts. Es wird weder in der ersten noch in der zweiten Translatio angeführt, wenn nicht etwa die obigen Worte litterae oder epistola in der ersten Translation darauf hinweisen sollen, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn es damals schon zur Hand gewesen wäre, hätte es sicher in dieser Translation seinen ausführlichen Platz gefunden. Für die zweite mag es allerdings vorbereitet gewesen sein, und da diese vor dem Funde zu St. Emmeram abbricht, so ist es immerhin denkbar, daß es nur deshalb derselben nicht einverleibt wurde.

Es erübrigt die auf dem römischen Pergament überlieferte falsche Urfunde In nomine etc. Notum sit omnibus, quod hic est corpus sancti Dyonisii etc. (oben S. 1). Diese Urkunde steht in der zweiten Translation, wo es heißt, man habe die charta beim Haupte des hl. Dionysins im Grabe zu Saint-Denis gefunden, als der Abt im Beisein von Giselbert dasselbe öffnete; dadurch sei Gisel

der Texte unserer römischen Kopien mit den bei Kraus (Tafel zu S. 116; vgl. S. 53–55) abgebildeten Inschriften zeigt sich, daß die Schreibungen Emmeramus mit dem Abkürzungsstrich, Dionisius und Areopagita die gleichen sind. In der ersten Inschrift Emmeramus etc. steht jedoch auf dem Krausschen Faksimile Arnulfo, nicht Arnolfo; in der zweiten Gisalpertus, nicht Gisalbertus; in der dritten ist das Datum non. Junii, nicht Julii. Die Abkürzungen auf den Steinen sind in den Kopien fast alle aufgelöst.

bert sicher geworden, daß sein Diebstahl den wahren Leib des Heiligen einbringen werde. Sie wurde auf das Blatt von Rom wahrscheinlich im Jahre 1052 zu St. Emmeram (f. unten) kopiert. Vom angeb lichen Original ist nichts erhalten. Daß der Text aber so gut wie die anderen Stücke, in deren Kreis er enge gehört, eine Fälschung ist, unterliegt feinem Zweifel. Die Schrift, in der er zu Rom vorliegt, ist Urkundenschrift des elften Jahrhunderts. Die drei Monogramme an seinem Ende sind den gewöhnlichen Monogrammen auf wichtigen Urkunden nachgebildet. Sie befinden sich übrigens nur auf dem römischen Pergament, wohl als Nachahmung der Originalfälschung, sind aber nicht unter dem bei Kraus aus der Handschrift der zweiten Translation gedruckten Texte. Seine Handschrift war eine Kopie aus dem 15. Jahrhundert1).

Wer mit mittelalterlichen Fälschungen niemals zu tun hatte, wird sich fragen, wie eine so verwegene Unternehmung gleich der St. Emmeramer Dionysiusdichtung möglich war. Wer aber die anderen Falsifikate kennt, die, wie zum Beispiel die Passauer Urkundenfälschungen aus etwas früherer Zeit, sich bisweilen zu ganzen Gruppen anhäufen, der kann es recht wohl begreiflich finden, wie die Gier, das eigene Kloster zu erhöhen, einen geriebenen Literaten der Zeit in Verbindung mit geeigneten Helfershelfern und unter der Gunst eines rücksichtslos aufstrebenden Abtes zu jenen Betrügereien verleiten konnte. Zu St. Emmeram gaben damalige Kämpfe mit dem Regensburger Bischofe um das Ansehen und die Macht= stellung der Abtei eine besondere Veranlassung zu diesen merkwürdigen Versuchen eigener Erhebung. Man wollte dort anderen Abteien nicht nachstehen, die sich durch den Besitz von weltberühmten Heiligenleibern und durch verbriefte Eremtionsstellung auszeichneten. Was die Heiligenleiber betrifft, so erhellt, wie viel man sich hier und da schon früher gestattete, aus den Translationsgeschichten seit dem neunten Jahr

1) Bei einem Vergleiche der Urkunde im Sancta Sanctorum mit dem Texte bei Kraus S. 206 ergeben sich bei lezterem wieder einige Unterschiede. Kraus hat Dionysii; Ariopagite; patriotico pronomine statt patricio (oder besser patrio) prenomine; apostolus vor appellatus fehlt bei Kraus; er hat totius; Domitiano; caesare; prefecto statt cesare et prefecto; am Schluß fehlen bei ihm die drei Monogramme. Vgl. Kraus S. 55, wo er die nämliche Urkunde aus dem Werke des Abtes Cölestin von St. Emmeram, Mausoleum p. 39, abdruckt und cod. 1560 der Klosterbibliothek als weiteren Fundort nennt.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »