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innere Nothwendigkeit gehabt, das Kirchenregiment den Fürsten zu übertragen. Die Reformatoren, denen es oblag etwas zu thun, hätten in dieser Beziehung gethan, was sich eben nur thun liess, und würden es nicht gethan haben, wenn das Wort Gottes ihnen diesen Weg zu gehen verboten hätte. Uebrigens gehöre die regimentale Seite der Kirche zu den menschlichen Organisationen und Ordnungen, die ihre Mängel und Gebrechen haben und behalten, sie seien so oder anders *). Past. Münchmeyer widersprach dem, dass die Reformatoren den Landesfürsten das Kirchenregiment übertragen hätten, sie hätten sie nur gebeten,,, um des sichern zu spielen" es als einen Liebesdienst zu übernehmen. Er sei kein Freund jenes Regiments; doch müsse er sagen, dass Fälle vorkommen könnten, wo die Kirche nicht anders kann, als jenes Regiment als einen Dienst christlicher Liebe zu betrachten und den Fürsten darum zu bitten. Darin liege aber auch, dass die Kirche das Recht hat, wenigstens die Aenderung zu fordern. Luther bat seinen Fürsten, das Kirchenregiment zu übernehmen, aber gewiss nicht wider Gottes Wort. Past. Pistorius meinte, man müsse erst in der Theorie einig sein, ehe man in die Praxis komme. Die Reformatoren hätten die Landesherren gebeten, das von den Bischöfen liegen gelassene Amt zu übernehmen. Das vom Past. Münchmeyer angeführte Wort Luthers,, des sicheren zu spielen" erklärt er dahin, dass es heisse, Luther habe um seines Gewissens willen, da es nicht befohlen wäre, die Fürsten gebeten, das Kirchenregiment zu übernehmen. Schliesslich stimme er für den Antrag des Past. Layritz. Past. Münchmeyer ist gegen diesen Antrag, weil darin die Unterordnung der Fürsten als Bedingung des Bestehens des Kirchenregiments gefordert werde. Past. Althaus giebt zu erwägen, dass das landesherrliche Kirchenregiment freilich nicht verbotenus in der Schrift enthalten sei, dass aber Luther es den Fürsten nicht hätte übertragen dürfen, wenn es unevangelisch und nur durch den Nothstand geboten gewesen wäre. Die Kirche habe auch einen Leib auf Erden, als solche hänge sie mit der Welt zusammen, daher es rathsam sei, die Kirche in dieser Beziehung nicht in Conflicte zu bringen. v. Thadden bemerkte, dass die Augustana von

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*). dass noch etwa bleibet das Wort, Glaube, Geist, Taufe, heil. Schrift, Sacrament, Christen u. s. w., das ist nicht menschlicher Macht und Weisheit, sondern lauter und blosse Gnade und Gabe Gottes. Sonst würfe es der Teufel in einen Haufen und risse es alles um. Die Welt möchte es auch nicht leiden, und das Fleisch würde sein müde. Gott muss es selbst erhalten. (Luther in der Auslegung des 118. Psalms.) Anni. des Berichterst.

Landesfürsten als solchen unterschrieben sei. Dies aber möchte er noch einwenden: es soll nicht Herr Omnes herrschen. Past. Schubring siehet eine Pietät darin, den Landesherrn mit dem Summepiscopat betraut zu wissen; diese Pietät sei jedoch in unsrer Zeit durch Beibehaltung jenes Regimentes nicht mehr zu schützen. Kirchenr. Wedemann theilt die Pietät gegen den Landesherrn, kann aber in der Uebertragung des Kirchenregiments an denselben weder ein Werk reformatorischer Weisheit noch der Gottesfurcht, sondern nur ein Werk der Noth erkennen. Die Uebertragung sei auch jetzt nur aus Noth noch zulässig, im übrigen streite sie wider das Princip der Kirche.

Senior Elsperger berichtete, was die letzte Bayersche Generalsynode bewogen habe, den Episcopat dem Landesherrn noch zu belassen. Die Mehrzahl war entschieden, einen episcopus an die Spitze zu stellen. Aber die Generalsynode bestand zur Hälfte aus Laien, die in ihrer Furcht vor Hierar- · chie einen Grund fanden, sich dagegen auszusprechen. Die Gegner des landesherrlichen Episcopats bestanden aus Freunden Löhe's, die aus principiellen Gründen kämpften; mit ihnen stimmten die Radicalen gegen das landesherrliche Kirchenregiment aus freilich ganz entgegengesetzten Gründen. Unter solchen Umständen konnte sich keine kirchlich entschiedene Majorität bilden, die für einen so bedeutungsvollen Schritt hätte stimmen wollen. Es wurde also beschlossen, den König zu bitten, einstweilen das Kirchenregiment noch zu behalten. Ueberdem müsse man erst wissen, was an die Stelle des landesherrlichen Kirchenregiments gesetzt werden solle. Bevor nicht ein Verband zwischen den einzelnen deutschen Kirchen geschlossen sei, würde sich kein neues Kirchenregiment gestalten lassen.

Nachdem P. Layritz noch eine Erklärung gegeben, wie er es mit der Abhängigkeit der Fürsten vom Centralkirchenregimente gemeint habe, und dass sich die Fürsten zu solchem Schritte nur bereit erklären sollten; wurde die Debatte geschlossen, der Antrag des Past. Layritz abgelehnt, die Anträge des Past. Münchmeyer und des Grafen Wartensleben angenommen.

Die

VII. Proposition,

wurde von Dr. Harless mit einigen kurzen Bemerkungen eingeleitet. Mit Bedacht seien Stichwörter, wie,,Presbyterium“ u. a. vermieden worden; nur darüber habe man sich einigen wollen, dass dem Lehramte die ihm gebührende Selbstständigkeit gewahrt bleibe, und dass es nicht gerathen sei,

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gläubige Massen zu Berathung über kirchliche Dinge zusammen zu rufen.

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Kirchenr. Wedemann wünscht, dass der Relativsatz: welche durch beliebige, vom kirchlichen Bekenntniss ungebundene Stimmenmehrheit erzielt werden sollten " aus der Proposition wegbleibe, weil derartige Beschlüsse nie anders als durch Stimmenmehrheit erzielt werden könnten, und keinerlei Garantie böten, dass sie nach dem Worte Gottes ausfielen. Past. Münchmeyer bemerkte dagegen, dass man eben in der These gegen diese Verkehrtheit sich ganz besonders habe aussprechen wollen. Eine fernere Bemerkung des Redners, dass in der These habe hervorgehoben werden sollen, das das Amt bildende sei die Ordination, wurde durch die Gegenbemerkung des Kirchenr. Wedemann, dass die ganze Lehre von der Ordination für ihn ein Gegenstand eines Gewissensbedenkens und Widerspruchs gegen die kirchliche Lehre von der Vocation sei, Veranlassung zu einer kurzen Debatte, an welcher ausser den beiden vorgenannten, Prof. Dr. Thomasius und Sup. Frantz *) sich betheiligten, die aber,. da sie zu weit von der nächsten Aufgabe abginge, von dem Präses abgebrochen und zu der der Conferenz gestellten Aufgabe zurückgeführt wurde.

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Nach einem Versuche des Past. Schubring, die Proposition durch Streichung der Worte im Schlusssatze:,,zum Zweck der Gemeindevertretung zu amendiren, wurde die Debatte geschlossen, und die Proposition in der oben angegebenen Fassung angenommen; nur wurde rücksichtlich der Redaction der Proposition beliebt, den Lehrstand zur Verhütung von Missverständnissen durch den Zusatz: „, geistlich" zu bezeichnen.

VIII. Proposition.

Prof. Dr. Thomasius schlug unter Bezugnahme auf die der vorjährigen Conferenz vorgelegte These vor, die Proposition, um dem nach Allgemeinheit und Einheit der lutherischen Kirche so regen Wunsche zu genügen, so zu fassen: Die förmliche Organisation der über die einzelnen Landesgrenzen hinausgehenden Kirchengemeinschaft betrachtet die Conferenz als ein zu erstrebendes Ziel, glaubt aber, dass man am be

*) Der Berichterstatter bedauert von dem ihn so theuer gewordenen Männern Thomasius und Münchmeyer missverstanden zu sein, und während der Berathung keine Gelegenheit mehr gehabt zu haben, sich über Wesen und Bedeutung der Or dination deutlicher auszusprechen. Jetzt bleibt ihm dazu nur der Weg übrig, auf seine Grundzüge der dogmatischen Theologie Magdeburg bei A. Falkenberg 1846 p. 218 zu verweisen; was ihm hier verstattet sein möge.

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sten thun wird, dies sich successive machen zu lassen. Dr. Harless erklärte die Schlussworte dies sich successive machen zu lassen" für zu kühl, und schlug dafür folgende Fassung vor: dass man hierin des Herrn Wegen mit grossem Ernst nachgehen müsse, statt beliebig machen zu wollen. - Mit diesen Verbesserungen wurde die Proposition einstimmig angenommen. Past. Kirsch theilte über diese Proposition folgendes Urtheil des Präsidenten Göschel mit:,,Jetzt gilt es mehr, Altes zu conserviren, als Neues zu organisiren. Die Zeit ist nicht zu Neubauten geeignet. Dazu müssen wir ein Neues aus dem Geiste abwarten, sonst wird es Fabrication. Noch mehr erkläre ich mich gegen alle voreilige Centralisation der gesammten Kirche, wovor ich auf Grund reiflichen Nachdenkens ernstlich warne. Es gilt, klein anzufangen. Nur das Kleine wächst successiv zu einem Baume. Es ist auch gar nicht lutherisch

mit so grossen Plänen umzugehen. "

Hiermit war die Debatte über die vorliegende Proposition geendet. Die Besprechung einzelner Vorschläge, wie die beunruhigten Gewissen, welche aus einer befleckten Landeskirche auszutreten wünschten, zu beruhigen seien, so wie der Errichtung von Organen, durch welche auf Abstellung der herrschenden Missbräuche besonders in der Schule bei den Behörden gedrungen werde, wozu vor allem andern innerhalb der Landeskirchen stehende Conferenzen empfohlen wurden;

diese Besprechungen standen nur in einem sehr lockern Zusammenhange mit dem eigentlichen Inhalt der Proposition. -Schliesslich wurden noch Mittheilungen über den Druck des Berichtes und der Thesen gemacht; der Dank an die Universität für Ueberlassung der Aula zur Berathung votirt, und dem Präses von der Conferenz gedankt für die übernommene Mühwaltung bei Anordnung und Leitung der Conferenz; worauf Past. Nagel mit einem salbungsreichen, die Herzen tief bewegenden Gebete die diesjährige Conferenz schloss.

Beim Auseinandergehen ward die Conferenz vom Past. Münchmeyer noch um eine Liebesgabe gebeten, wozu eine die Mitglieder eben so beschämende als bewegende Veranlassung vorlag. Und siehe, der Herr hat ausgestreuet und gegeben den Armen; Seine Gerechtigkeit bleibet in Ewigkeit (2 Cor. 9, 9.).

Bei Rückerinnerung an die empfangene Stärkung schliesst der Berichterstatter mit Dank und Preis zu Gott und dem Vater unsers Herrn Jesu Christi, dass Er auch an dieser Conferenz ein Zeugniss Seiner reichen Barmherzigkeit und immer

neuen Treue gegeben hat. Er ist vormals gnädig gewesen Seinem Volke, und Seine Gnade ist noch nicht gewichen von Seinem Volke; Er wird auch den Tag senden, da Er die Gefangenen Israels wieder erlöset. Gelobet sei Sein heiliger Name. Die Gnade unsers Herrn Jesu Christi sei mit allen lieben Lesern und Brüdern. Amen.

Die Stellung der Weissagung Jes. 52, 13c 53. im Zusammenhange der alttestamentlichen Heilsverkündigung.

Eine Vorlesung

von

Fr. Delitzsch:

Mit 53, 12. schliesst die fünfte Weissagungsrede des zweiten Buches der Weissagungen Jes. c. 40-66. Die hohe Erhöhung des Knechtes Jehova's nach tiefer Erniedrigung — das ist das Thema dieser Weissagungsrede, welches der Anfangsvers 52, 13. summarisch ankündigt. Dieses Thema wird in fünf Wendungen von je drei Versen abgehandelt: 1) 52, 13-15. Der Knecht Jehova's, dessen unmenschliches Leiden Entsetzen erregt, wird hocherhöht, so dass vor Staunen die Völker beben und ihre Könige verstummen; 2) 53, 1-3. Ohne dass man der Weissagung von seiner Zukunft glaubte, war der Schmerzensmann unter uns tief verachtet; 3) V. 4—6. Und doch waren es unsere Sünden, die er trug, und unser Heil, zu dem Jehova ihn um unsertwillen leiden liess. 4) V. 7-9. Geduldig litt er wie ein Lamm, unbeachtet von seinen Zeitgenossen ward er weggenommen und, obwohl unschuldig, unter Gottlosen begraben; 5) V. 10-12. Jehova wollte es so, dass er durch Leiden zur Herrlichkeit aufstiege - nach ausgeduldetem Todesleiden, geleisteter Sühne ein gerechtmachender sündetragender Gerechter für Viele, umgeben von Nachkommenschaft und siegreich unter Gewaltigen. Mit diesem Gedanken kehrt die letzte Wendung zur ersten zurück ein Gegenstand staunenden unterwürfigen Anschauens wird der Knecht Jehova's für Völker und Könige.

Wer ist dieser Knecht Jehova's? Im Vorausgegangenen haben wir den Knecht Jehova's als den kennen gelernt, welcher die Religion Jehova's unter die Heiden ausbringt und Israel aus der Gefangenschaft befreit, als den Mittler eines

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