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so sollen sie, so oft sich solches zutragt, öffentlich mit Ruthen gegeiffelt und mit Brandmälern bezeichnet werden, und abermal wie zuvor aus dem Lande gestoßen und gebannt werden.

Und diese strenge Verurtheilungs-Strafe ift auf diese sechs nacheinander folgende Ursachen und Gründe gegründet worden, die lauten also wie folget:

Erster Grund.-Weil alle Unterthanen, Einwohner und Landesbürger schuldig sind, ohne Widerspruch, der Obrigkeit die Treue mit einem Eid zu bestätigen. Darum kann und soll man die Wiedertäufer, die sich solches zu thun rundaus weigern, keinesweges im Lande dulden.

Zweyter Grund. Weil alle Unterthanen schuldig sind zu erkennen, daß ihr obrigkeitlicher Stand von Gott und mit Gott sey, ohne welche Erkenntniß auch die Gehorsame nicht Plaß hat. Weil denn nun die Wiedertäufer nicht wollen zugestehen, daß der obrigkeitliche Stand 'in der christlichen Gemeinde bestehen könne, so können auch darum dieselbigen nicht im Lande geduldet werden. Dritter Grund. — Weil alle Unterthanen, Einwohner und Bürger schuldig sind das Vaterland, als unser aller Mutter zu beschüßen und beschirmen, (nämlich mit dem

Schwerdt) ja Gut und Blut daran zu wagen; die nun folches, nebst dem Gebot, sich weigern zu halten, können nicht im Lande geduldet werden. Weil denn die Wiedertäufer solches insgesammt abschlagen, so kann man sie auch nicht im Lande dulden.

Vierter Grund. — Weil alle Unterthanen und Einwohner des Landes schuldig sind, nach der Lehre Pauli, zur Unterhaltung des Gemeinenwesens im Vaterland, Zehnten, Zoll, Zins und Schatzung zu geben; die nun solches sich weigern zu thun, soll man im Lande nicht dulden. Weil denn die Wiedertäufer, ob sie wohl dieses freywillig thun und sich nicht weigern solchen zu geben, dannoch lehren sie dabey, daß dergleichen zu nehmen unter einer christlichen Gemeinde nicht bestehen möge; welche Lehre leichtlich böse Früchte könnte hervorbringen: Darum können solche Leute auch nicht unter einer Obrigkeit gestellt oder geduldet werden.

Fünfter Grund.-Sintemal die Obrigfeit, wie der Apostel sagt, von Gott gegeben ist, als eine Rächerin derer, die Böses thun, insonderheit der Todtschläger, Verräther und dergleichen; darum sind die Unterthanen schuldig, dieselben bey ihrer Obrigkeit anzubringen. Nun sind aber die Wiedertäufer diejenigen, welche sich weigern, einen dersel

ben bey der Obrigkeit anzubringen; darum können sie auch nicht geduldet werden.

Sechster Grund. Diejenigen, die sich weigern der Landesobrigkeit gute Ordnung und Satzungen zu unterwerfen und gehorsam seyn, sondern schnurstracks dagegen handeln, können noch weniger geduldet werden. Nun aber sind die Wiedertäufer solche Leute; denn sie handeln gegen die so nothwendige und sehr nüßliche Ordnungen der Obrigkeit und vergreifen sich auf nachfolgende Weise:

Erstens, fie predigen ohne Beruf und Befestigung der Obrigkeit.

Zweitens, fie taufen in ihren Gemeinden ohne Beruf und Befehl der Obrigkeit.

Drittens, sie verdrehen die Kirchenzucht, (oder haben andere Kirchenordnungen) gegen die öffentliche Ordnung der Obrigkeit.

Viertens, fie kommen in keine Versammlung, (oder Kirche) die auf Sonn- oder BerTage gehalten werden.

Und weil sie sich solchen mit Gottes Wort übereinkommenden Satzungen und Ordnungen nicht (wie treuen Unterthanen zukommt) wollen unterwerfen, und dagegen verächtlich handeln mit ihrer Ordnung; deswegen sind sie nicht würdig, um im Lande zu wohnen.

Ach lieber Leser, hier kannst du sehen durch das eigene Bekenntniß der neidigen Verfolger

gegen die frommen Märtyrer Gottes, welch einen starken evangelischen Glauben und wehrloses Bekenntniß die Nachfolger Jesu dazumal hatten, welches sie auch bezeugt haben mit Leben und Wandel, weil sie Hab und Gut, Leib und Leben darum gelassen haben. Und deswegen ist das arme verachtete wehrlose Volk Gottes durch Gewissenszwang geplagt, verfolgt und verjagt worden, dieweil sie ihren neidigen Verfolgern und Herren nicht konnten unterthan und gehorsam seyn, ohne den großen Schaden und Verlust der Seligkeit. Weil ihr strenges Gebot und Befehl in der Stadt Bern stracks gegen das Gebot und Lehre Jesu und der Apostel und auch wider ihre Gewissensüberzeugung war.

die armen Schaafe, die ihren Jesum und Seligmacher lieber hatten, als ihr eigenes Leben; die waren auf allen Seiten gepreßt und gedränget mit Kreuz, Jammer, Trübsal, Noth und Elend, also, daß sie nicht frey glauben und bekennen dürften nach dem der liebe Gott ihre Gewissen überzeugt hat durch Wort und Geist, ohne eine schwere Strafe zu empfangen; die doch nichts anders wollten, nichts suchten, nichts liebten und nichts begehrten, als Jesum Christum und das Heil ihrer unsterblichen Seelen. Unter diesem strengen Gebot und Befehl hatten sie nur zwey Wahlen, und eines

müßten sie wählen. Zum Ersten, ihre Gemeinde zu verlassen und ihren Glauben zu verläugnen, und sich wieder mit der abgöttischen, blutdürftigen Kirche vereinigen, und sich zu ihr zu gesellen; welches die armen wehrlosen Schaafe Jesu unmöglich einwilligen noch thun konnten, weil sie dadurch bey Gott in Ungnade gefallen wären, um das Heil ihrer unSterblichen Seelen zu verlieren. Oder zum andern, bey den Tyrannen, ihren neidigen Verfolgern in Ungnade und Unbarmherzigkeit zu fallen, und haben dann als verbannte Keßer und Landes-Verwiesene flüchten müssen, Hab und Gut und alles was sie hatten, zurück lassen; auch konnten sie oft keinen Weg sehen zum Flüchten, wußten auch oftmals nicht wohin, denn der Weg war ihnen auf alle Art versperrt, denn ihre neidigen Verfolger haben zugleich noch einen sehr strengen Befehl beschlossen und mit gleicher Kraft angesagt und verboten mit einer harten Strafe. Der lautet also wie folget:

Auch wollen wir mit gleicher Kraft angesagt und verboten haben, daß niemand von den Unserigen, wer es auch seyn mag, hierländische oder fremde Täufer, sie seyen ihm verwandt oder nicht, soll herbergen oder ihnen Wohnung geben, noch ihre Versammlung und Predigt helfen stärken, es sey durch Häuser,

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