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Haß, Neid und Unliebe zum Vorschein kam, wo jest im achten Capitel ein solcher Vorfall zum Erempel soll aufgestellt und erzählt werden, um dem geneigten Leser mehr Licht und Bescheid zu geben.

Das achte Capitel.

Begreift in sich eine Zeit von 4 Jahren. Der Inhalt ist von dem Jahr 1840 bis in das Jahr 1845, nemlich wie in diesen Jahren hausgehalten ist worden mit einer strafbaren Uebertretung, welches beynahe eine Spaltung in der Gemeinde geboren hatte.

Nun wollen wir dem gutherzigen Leser eine Geschichte erzählen, die in diesen Jahren geschehen und in der Gemeine vorkommen ist, und beynahe eine Spaltung geboren hat; wiewohl das Verbrechen eine strafbare Uebertretung des Worts Gottes war, und ist auch von einem Bischof nach dem Wort mit dem Bann gestraft worden, welches nachher große Unruh gemacht hat, weil etliche Gemeinds - Glieder waren, die eine selbstgefaßte Meinung hatten, die Verbrecher sehen zu hart gestraft, und machten einen großen Aufruhr in der Gemeinde.

Darum wollen wir dem geneigten Leser zur Selbstprüfung nur ein kleines Theil von den

Verbrechern ihrem Unrechtthun und Selbstgeständniß erzählen, welches wir auch wissen, daß es die Wahrheit ist. Was aber eigentlich die namhaften Drohungen seyn, die vor dem weltlichen Gericht bezeugt seyn worden gegen die Verbrecher, die wollen wir unberührt nach ihrem Werth stehen lassen, nur ein wenig von dem anrühren, was wir aus der Verbrecher ihrem eigenen Mund gehört haben.

Es ist geschehen in der Grafenthaler Gemeinde, in Earl Taunschip, Lancaster Caunty, Pennsylvanien, daß ein Paar Eheleute in der Gemeinde waren, die waren im natürlichen Theil reich und von reicher Freundschaft. Die hatten ein verbundenes oder angenommenes armes Waisenkind oder Mägdlein, welches durch einen Vertragsbrief oder Contraktschreiben verbunden war bis auf 18 Jahr. Und weil sie es zeitlich jung angenommen hatten, so war es ihre schuldige Pflicht es aufzuerziehen in einer christlichen Zucht und Vermahnung zum Guten in allen Theilen, als ihr leibeigenes Kind. Aber bald hörte man, daß sie zu streng und hart zu dem armen Waisenkind waren, denn man hörte von Jahr zu Jahr, daß sie es sehr unbarmherzig mißhandelten, welches der Welt kund und offenbar wurde durch die Dienstknechte und Mägde, Arbeiter und Taglöhner und nächsten Nach

barn, daß die Welt und fast alle Menschen in der Nachbarschaft viel davon zu reden und zu sagen hatten, beklagten und bedauerten das arme Waisenkind, weil sie es sehr übel mißhandelten mit Schlagen und unchristlichen Drohungen, daß es bedauerlich war anzuhören, und zankten es vielfältig unschuldiger Weise.

Und je älter das Mägdlein wurde, je mehr das Zanken, Schlagen, sammt dem Drohen und übler Behandlung zunahmen, bis endlich zwey Männer ausser der Brüderschaft sich über das arme Mägdlein erbarmet oder darum angenommen haben, und haben es mit und durch die Gewalt der Obrigkeit aus ihren Händen genommen, und seyn dann vor den Friedensrichter oder Justiz kommen und haben die Zeugen auf ihrem Eid verhöret, um sie über das Hochgericht oder Court zu verbinden. Und die Sachen, die dort bezeugt wurden, die waren sehr bedauerlich, mit unchristlichen Drohungen und Schlagen, daß du, o lieber Leser, es dir kaum vorstellen kannst, und wir gedenken es auch nicht namhaft zu nennen. Aber der allmächtige Gott weiß es, dem alles blos und aufgedeckt vor seinen Augen liegt; der wird es auch durch seine Gerechtigkeit, (wo nicht Buße gethan wird) vergelten zu seiner Zeit. Es wird aber ein unbarmher

ziges Gericht über den gehen, der nicht Barmherzigkeit gethan hat; aber die Barmherzigkeit rühmet sich wider das Gericht. Matth. 5, 7. Jacobi 2, 13. Da sie aber vor dem Friedensrichter oder Justiz waren, sind sie auf beyden Seiten einig worden, um der schweren Strafe willen es nicht vor das Hochgericht oder Court zu laßen, sondern zuerst zu einem gemeinen Schiedsgericht oder Arbitration von vier Mann, um die Unkosten und auch die Strafe zu vermindern.

Da erwählten sie mit einander vier Männer, um die Sache vorzulegen. Zwey waren Brüder in der Gemeinde, und zwey außer der Gemeinde, und bestimmten zugleich einen Tag, um zusammen zu kommen. Da aber der bestimmte Tag kam, da sind sie alle zusammen kommen an ihrem bestimmten Ort, und die vier Männer sagten zu den zwey Vartheyen, sie sollen zuerst suchen selbst einen Friedens-Contrakt zu treffen oder machen. Dann sind die zwey Partheyen allein bey Seite gegangen und sind auch miteinander selbst einig worden, wie folgt:-Der angeklagte Bruder hat freywillig versprochen ein Band oder Schreiben zu geben für drey hundert und achtzig Thaler für die Mißhandlung des armen Waisenkindes. Das Band wurde geschrieben und der Angeklagte hat es mit seinem

Namen unterschrieben und ist bezeuget wor den mit zwen Zeugen, und hat zugleich zehn Thaler darauf bezahlt. Und also war der Frieden gemacht und geschlossen, so weit als es das Weltliche angegangen ist. Aber in der Gemeinde war es noch nicht ausgeschafft. Sobald aber der alte Bischof Peter Eby die Sache erfahren hatte, nahm er mit sich zwey Gemeinde-Diener des Worts, ist zu den Verbrechern gegangen und hat sie selbst _untersucht, und fragte sie viele verschiedene Sachen von dem, was er durch andere von ihnen gehört hatte, und vieles haben sie selbst gestanden und bekennet für die Wahrheit. Da er aber überflüssig und genug von ihrem Selbstgeständniß hatte, fragte er sie zum letzten, und fagte: Ihr werdet es wohl wissen und auch selbst bekennen, daß ihr das arme Kind zu grob und unbarmherzig geschlagen und behandelt habet? Das Weib redete zuerst, und sagte: Ja, wir wissen es wohl, daß wir oft zu unbarmherzig waren, und ich habe oft gedenkt ich will es nicht mehr so schlagen. Dann fragte der P. Eby: Und hat es dich niemals gereuet? Sie sagte: Ja, es hat mich oftmals gereuet, daß ich des Nachts nicht recht schlafen konnte; aber, wann ich als wieder böse bin worden, so habe ich es als wieder geschlagen, und konnte mir nicht helfen. Der P.

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