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Verbrecher zu klar und deutlich waren, machte er den Schluß und sagte: Ich kann vor diese Zeit nichts gegen dem Bischof P. Eby sein Schaffen thun, denn ich glaube er hat es recht gemacht. Und also ist es eine Zeitlang liegen geblieben.

Aber der Unfrieden und die Unliebe, Haß und Neid wurden immer größer gegen alle die, welche solche grobe Verbrecher gestraft wollen haben; und die Gemeinde hat sich wegen diesen Umständen noch mehr auf zwey Theile gestellt, unter Dienern und gemeinen Gliedern; wiewohl es etliche mal im Schein nach dem auswendigen Theil zur Niederlage gebracht ist worden. Aber die Herzen waren angefüllt mit Unfrieden, Unliebe, Haß, Neid und Partheyheit. Und so bald als wieder eine Uebertretung geschehen ist, und dann aus Liebe mit dem Wort dagegen gezeugt ist worden, so hat es plößlich der Unfrieden wieder aufs Neue erweckt, und war nichts als Jammer, Noth und Elend. O geliebter Leser, es wären freilich noch viele große und namhafte Fehler zu nennen, die durch diesen Umstand gemacht seyn worden; aber weil wir viel Schreibens und auch Persönlichkeit vermeiden wollen, und so wenig persönliche Namen anführen als möglich ist, welches den Leser auch nichts nußen würde, so soll nur

so viel geoffenbaret und an das Licht gestellt werden, daß der gutherzige Leser einen rechten Begriff und Verstand daraus nehmen kann, was der erste Anfang und der rechte Grund und Ursach zu dieser Spaltung ist. Nun wollen wir aber diese vorgemeldete Geschichte und Begebenheit von diesem Umstand ein wenig auf die Seite legen, wiewohl die Sache von diesem Umstand und Geschichte noch nicht zum Ende und Schluß gebracht ist. Aber wir gedenken den Schluß an einen andern Ort zu stellen, nemlich in das eilfte Capitel, weil sich in dieser Zeit eine andere Begebenheit, Vorfall und Umstand ereignet und geoffenbaret hat, welcher ein großes Verbrechen war, dadurch eine gänzliche Spaltung gemacht ist worden, weil alle Brüder und Schwestern, die solche offenbare Uebertreter und Verbrecher nach Gottes Wort wollen gestraft haben, die sind dann durch diesen folgenden Umstand selbst von der Gemeinde abgesondert und ausgeschlossen worden, weil die Mehrheit der Gemeinde ganz anders gesinnet war, und wollen ihre Verbrecher ungestraft in der Gemeinde behalten, welches auf der Stelle eine gänzliche Spaltung gemacht hat.

Das neunte Capitel.

Begreift in sich eine Zeit von einem Jahr. Der Inhalt ist von dem Jahr 1845, nemlich, was das Verbrechen war, dadurch die Spaltung gemacht ist wor den, und wie die Bischöfe nach ihrer Vernunft mit der Mehrheit der Gemeinde hausgehalten haben, und nicht mit Gottes Wort.

Nu

un wollen wir jetzt in der Kürze ein wenig Bericht geben, was die Uebertretung war, und auch wie in der Gemeinde geschafft ist worden, daß es eine gänzliche Spaltung gegeben hat, daß du, o lieber Leser, es selbst mit čem Wort Gottes prüfen und urtheilen kannst, weil wir wissen und überzeugt seyn, daß viele Unwahrheiten durch List und Betrug in die weite Welt seyn ausgegangen in Hinsicht dieser Spaltung, wodurch noch viele tausende treuherzige Menschen in Dunkelheit und Irrthum seyn, dieweil sie noch niemal den rechten wahren Grund und Ursache von dieser Spaltung empfangen haben, so gedenken wir aus Liebe und schuldiger Pflicht, durch den göttlichen Trieb des heiligen Geistes, zum Heil der unsterblichen Seelen der Menschen, mit der Hülfe und Beystand Gottes, zu seiner Ehre und Auferbauung seiner Gemeinde allen unparthenischen, wahrheitslicbenden getreuen Herzen und Seelen, denen es angelegen ist, um Recht und Gerechtigkeit zu wissen und er

fahren, die lautere, reine, unverfälschte, unparthenische und ewige Wahrheit zu schreiben, aufstellen und an das Licht zu bringen, welches vor Gott bestehen wird in Zeit und Ewigfeit. Und wir können mit dem Apostel sagen: Gott ist unser Zeuge, wir schreiben euch die Wahrheit in Christo, und keine Lüge. Römer 9, 1.

Es ist geschehen im Jahr 1845, in Earl Taunschip, Lancaster Caunty, Pennsylvanien, daß ein Bruder und Mitglied in der Graffenthaler Gemeinde war, der hatte eine Tochter, die hatte sich verheirathet mit einem Mann, der nicht in die Gemeinde einverleibt war, und ehe ein Jahr um war, wollte sie nicht mehr mit ihrem Ehemann hausen oder haushalten, kam etliche Mal heim zu ihrem Vater und klagte über ihren Ehemann, daß er so grob und böse zu ihr wäre. Das erzürnte den Vater sehr, und sagte zu seiner Tochter, hier muß deine Lebensgefahr gegen oder auf deinen Mann geschworen werden (das ist, nach unserer Redensart, Peace schwören) und sandte seine zwey Söhne (welche auch Brüder der Gemeinde waren) mit der Tochter zum Friedensrichter oder Justiß. Der eine von den Söhnen hat nicht mitgehen wollen ; er hat sich geweigert, bis er geweinet hat: Aber es hat alles nichts geholfen, und zuleßt ging er

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mit ihr. Und da sie auf ihren Ehemann geschworen hatte. so hat ihnen der Friedensrichter oder Justiß eine Staats - Vollmacht (State warrant) gegeben, welche den Mann lebendig oder todt gefordert hat. Darnach haben sie Wagenfuhren und Leute bestellt, um der Tochter ihren Hausrath heim zu holen, und den Polizey-Diener (Constable) mit der Staats Vollmacht mitgenommen, um den Mann zu fangen. Da sie aber an sein Haus kamen, da war das Haus zugeschlossen, und der Mann war nicht daheim. Toch haben sie das Haus aufgemacht und den Hausrath aufgeladen. Indem sie an dem Aufladen waren, ist der Mann heimgekommen, und da er sie sahe, gieng er nicht an das Haus. So bald sie ihn aber erblickten, giengen sie ihm entgegen, um ihn zu fangen. Da er es aber gewahr wurde, daß sie ihn fangen wollten, nahm er die Flucht; aber der Polizeydiener oder Constabler und andere jagten ihm bewaffnet nach bey einer Meile meit, und der Constabler hat ihn gewarnet bey der Gewalt seiner Staats- Vollmacht, mit einer harten Drohung, er soll und muß Einhalt thun, oder er wird dieß und das mit ihm thun. (Merker, denn ein Polizeydiener oder Constabler hat ein volles Recht einen Mann zu schießen, wenn er nicht Einhalt thut, unter der Gewalt einer

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