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fordert wird, und wenn die zwey Diener gefordert werden, so können sie die Gemeinde bedienen, weil in der Zurückstellung kein Verbrechen geoffenbaret ist, nur allein, weil sie dem Bischof C. Herr sein Schaffen nicht recht und evangelisch heißen wollen; und das kann ich auch nicht evangelisch heißen, u. s. w.

Nun, geliebter Leser, weil keiner von den 3 Bischöfen hat wollen abrathen, sondern zwey haben vielmehr zugerathen, um die Gemeinde also auf die Forderung zu bedienen, sso sind die zwey Diener, nämlich, J. Weber und J. Stauffer, von 50 Gliedern, Brüdern und Schwestern, gefordert worden, die Gemeinde alle 6 Wochen zu bedienen, wie zuvor, bis es eine andere Aussicht giebt.

Das zehnte Capitel.

Von zwey merkwürdigen Briefen; der erste geschrieben von sieben Bischöfen an die zurückgestellten Brüder, den 11ten Februar 1846;-cer zweyte ist eine Antwort auf den ersten, geschrieben von den zurückgestellten Brüdern an die Bischöfe, den 29sten März 1846.

eliebter und theuerwerther Leser, nun ist

Belie

dir durch dieses Büchlein vieles von dieser Spaltung erklärt und vor die Augen gestellt zum Ueberlegen und zur Prüfung. Weil aber der bischöfliche Rath den Rathschluß der

Gemeinde, (wie sie schreiben) erst in 4 Monat darnach bestätigt hat durch einen Brief, geschrieben an die Zurückgestellten, der dem gutherzigen und unpartheyischen Leser jetzt durch eine unverfälschte Abschrift soll vor die Augen gelegt werden, daß du, o lieber Leser, es selbst sehen, hören und prüfen kannst, wie wenig Schriftstellen die 7 Bischöfe im Evangelium und Apostellehr gefunden haben, um diese Zurückstellung zu bestätigen. Ja, es ist sehr bedauerlich und auch bedenklich, daß sie das Evangelium und Apostellehr in ihrem Brief fast ganz vergessen und verloren haben, und haben gesucht sich zu behelfen, und ihr Vornehmen zu bestätigen mit etlichen Sprüchen aus dem Märtyrer-Spiegel; wiewohl sie dieselben nicht angeführt haben wie sie daselbst geschrieben stehen, wie man klar und deutlich in der Antwort oder zweyten Brief verstehen kann, wenn man anders aufmerksam ist. Zum andern, es ist auch ein Wunder und sehr bedenklich, daß die 7 Bischöfe sich unternommen haben der Gemeinde ihren Rathschluß zu verändern; welcher alle und jede ohne Ausnahme zurückgestellt hat, die nicht zufrieden seyn. Da aber die 7 Bischöfe erfahren haben, daß dieser Ausspruch eine sehr große Zahl treffen thut, so haben sie in ihrem Brief nach ihrem Gutdünfen die Zahl herunter gemacht, bis auf 4 Brü

der, und heißen es doch noch der Gemeinde ihren Rath, wie man klar durch ihren Brief verstehen kann, der jeßt dem Leser soll vor die Augen gelegt werden durch eine wörtliche und unverfälschte Abschrift. Die lautet also wie folgt:

Der bischöfliche Brief an die Zurückgestellten.

Hornung, den 11ten 1846.

Bruder Weber:- Hier schicken wir euch eine Abschrift von dem Ausspruch, wo mit näch stem gemacht wird werden in der Gemeinde bey euch. Gieb es dem Stauffer u. Weber zu lesen.

Zum Beweis, daß nach unserem GlaubensGrund und Bekenntniß die Gemeinde ein Recht hat ihre Diener zu strafen oder abzusetzen, nach ihrem Verdienst, so lesen wir in dem 20ften Artikel in dem großen GlaubensBekenntniß, genannt die 33 Artikel, zu finden in dem Martyrer-Spiegel; und in dem 28sten Artikel sehen wir: Höret er die Gemeinde nicht, so soll ihm von der Gemeinde (unter welcher alle Glieder Richter sind) die Brüderschaft aufgekündiget werden. Dieser 28ste Artikel giebt der Gemeinde das Recht, die gemeinen Glieder zu strafen nach Verdienst.

Nun weil schon lange in der Graffenthaler Gemeinde, von Zeit zu Zeit, Unruhen, Widersprechen und Ünliebe zum Vorschein gekom

men ist, während der Zeit aber die vollen Diener diese Gemeinde süchten, so viel in ihrem Vermögen lag, zum Frieden und Einigkeit zu weisen, und weil alle ihre Mühe und herzliche Angelegenheit nicht in Obacht ist genommen worden; und letztes Spätjahr die Gemeinde wieder auf das Neue in einen großen Sturm der Unruhe und Widersprechen ist gebracht worden, und die Hauptursache von dieser Unruhe ist dadurch entstanden, daß einige Brüder den vollen Diener Christian Herr so hart gehalten haben, da er den Rath der Gemeinde nahm wegen dem David Groff, welches auch zum Theil kein Wunder ist, weil wir nicht glauben, daß dergleichen zuvor geschehen ist, daß Brüder, die ihren vollen Diener unterstüßen sollten, der einen weiten Weg zu ihnen kam, ihnen zu dienen, blos nach ihrer Forderung, wo es doch schon zuvor eine ausgemachte Sache war, daß der Bruder Groff sich der Gemeinde ihrem Rath übergiebt, und bey dem Rath-Abnehmen unterschiedliche fast auf eine unmanierliche Art begegnet, sagende, er habe den Weg zugemacht, und keinen Weg zur Bestrafung gelassen, und feine Verhandlung wie unevangelisch geheißen. Ein anderer mit Fragen, ob er wolle mit der Vernunft oder mit dem Wort haushalten, und sogar, als wenn sie besorgt wären, er wollte sie von dem Evan

gelium abführen; wo sie blos sollten ihren Rath geben, wie man Nachricht hat, daß sich einige niederseßten und eine geraume Zeit, einer nach dem andern, widersprochen. Es ist genug, es ist genug, einen schwachen Mann zu entkräften. Wenn solches zwiefacher Ehre werth gehalten ist, so verstehen wir es nicht. Ein Wunder ist es von dem Diener Jacob Stauffer, daß er die Verhandlung vor der ganzen Verfammlung bezeugte, und in die Rathskammer ging und gerade das Gegentheil bewies. Ein Wunder ist es von dem Diener Bruder Weber, der von Anfang es hat helfen schaffen, und bekannte einig damit zu seyn, und bezeugte dem vollen Diener seine Verhandlung. Kann es möglich seyn, daß er sich von ihm abwendet, um etlichen anderen gefällig zu seyn.

Da nun die Gemeinde erfahren, wie sie den vollen Diener behandelt hatten, wollten sie es nicht dulden von ihnen, und die Gemeinde hat auf ihr Recht gedrungen, nämlich: den Rath der Gemeinde über die Anführer der Unruhen ergehen zu lassen. Und nachdem die Gemeinde 6 Brüder zu ihnen gesandt hatte, um zu erfahren, ob sie sich zur Niederlage wollten hergeben. Weil nun diese 6 Brüder bezeugten, daß sie kein Gehör zum Frieden und Niederlage von ihnen bekommen; darum hat die Gemeinde ihren Rath gegeben in Gegen

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