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ᾔδειν καὶ τὴν συμμαχίαν μοι γενησομένην, γεγονυίας τῆς συμμα χίας οὐ φησὶν εἰδέναι τι ἂν ποιῶν χαρίσαιτο, οὐδὲ ὃ αὐτὸς ὑπέ σχετο· τοῦτο γὰρ ᾔδει δηλονότι, είπερ μὴ ἐφενάκιζεν ὑμᾶς. Nempe sciret, inquit, nisi vos ludibrio haberet. Non recte adderet particulam. Significaret enim, nescire illum." Aber sciret darf ja nur übersetzt werden, wenn av steht; fehlt es, so entspricht das Griech. Prät. dem lateinischen Indicativ, also hier nde dem sciebat: das ist die Lehre Hermann's. Wie ferner soll man die Worte,,Non recte adderet particulam. Significaret enim, nescire illum" mit den obigen,,differentia omnis non in indicativo ́et particula, sed in eo" est,,posita, utrum de impleta an de non impleta conditione sit cogitandum" in Einklang bringen?

Das Gesagte zeigt hinreichend die Unzulänglichkeit der Hermann'schen Lehre; ohne also mehrere Widersprüche und Irrthümer desselben hier anzuführen, dürfen wir zur Darlegung unserer Untersuchung und unserer gewonnenen Resultate vorschreiten. Was wir mittheilen, ist kein fingirtes System; es ist die rationelle Enthüllung dessen, was wirklich und wahrhaftig in der Sprech- und Denkweise des Griechen sich begründet findet.

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Um sich bei wissenschaftlichen Untersuchungen vor Einseitigkeit und daraus nothwendig hervorgehenden Irrthümern möglichst zu wahren, ist vor allen Dingen nöthig, dass man zuvörderst allemal den richtigsten Standpunkt zu wählen, und dann bei der Beschäftigung mit einem einzelnen Theile oder Gliede eines Wissenszweiges den Ueberblick über das Ganze und die erforderliche Berücksichtigung und Würdigung jedes zugehörigen Gliedes und jedes einzelnen angrenzenden Theiles fest und unverrückt im Auge zu halten sucht. Aus diesem Grunde werden wir es denn auch nicht unterlassen dürfen, bei Lösung der gegenwärtigen Aufgabe zugleich aller übrigen Haupterscheinungen der genannten Zeitformen von vorn herein zu erwähnen und ihrer im Verlaufe der ganzen Arbeit stets gehörig eingedenk zu bleiben,

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Unsere Untersuchung, um dieses vor ihrem Beginne noch zu bemerken lassen wir in zwei Theile zerfallen: der erstere behandelt den Gebrauch des historischen Indicativs allein, und der zweite die Erscheinungen des hist. Indicativs und der Partikeln av und xév in gleichen Sätzen.

A. Vom Gebrauche des historischen Indicativs ohne äv

und κέν.
§. 3.

1) der Indicativ des Präteritums bezeichnet seinem Grundwesen, nach eine Thätigkeit zunächst nur als eine angeschaute und

dagewesene. Her. 6, 76 Κλεομένεϊ γὰρ μαντευομένῳ ἐν Δελφοῖσι ἐχρήσθη "Αργος αἱρήσειν. ἐπεί τε δὲ Σπαρτιήτας ἄγων ἀπί κετο ἐπὶ ποταμὸν ̓Ερασῖνον . . . ἐσφαγιάζετο. Noch führen wir, zur Gewinnung des nächsten Resultates,

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2) ein anderes Beispiel vor: Xen, Cyr. 1, 1, 3: "Ore μèv δὴ ταῦτα ἐνεθυμούμεθα, οὕτως ἐγιγνώσκομεν περὶ αὐ τῶν, ὡς ἀνθρώπῳ πεφυκότι πάντων τῶν ἄλλων ζώων εἴη ῥᾷον vegánov axev. Auch hier werden durch die Indic. Prät. Thätigkeiten als dagewesene und angeschaute dargestellt; aber doch findet in beiden Sätzen eine etwas verschiedene Auffassungsweise statt: in dem ersteren nämlich darf nur an die einmalige, in der zweiten dagegen muss an die mehrmalige Ausübung der Handlung gedacht werden. Dass, wo nicht ein entsprechendes Begriffswort als ἅπαξ, πολλάκις etc. ausdrücklich gesetzt ist, nur aus dem jedesmaligen Gehalte und Zusammenhange der Rede die Geltung der einen oder anderen von beiden Vorstellungen gewonnen werden kann, liegt wohl klar genug vor Augen; und es lässt sich kaum begreifen, wie man je einer Verbalform als solcher die,, Bezeichnung" des Oftmaligen beilegen konnte. Ausser der Ionischen Endung oxov hat das Griechische Verbum durchaus keinen formellen Bestandtheil zu der Angabe einer Wiederholung; und dass man, wie dem Indicativ, so auch dem Conj. und Optat. in vielen Fällen den in Rede stehenden Begriff als wirkliche Bedeutung unterschiebt, muss als etwas völlig Unrichtiges durchweg getadelt und verworfen werden.

3) Eine dritte, dem Griechen ganz eigenthümliche Sprachweise, sehen wir in folgender Verbindung: el éßoóvτnos xal norgayev. Was hier als blosse Erfahrung hingestellt ist, hätte auch als Behauptung (εἰ βροντᾷ καὶ ἀστράπτει) oder als Prophezeiung1) (ei Вoovτnosi nat άoroάyer) dürfen bezeichnet werden: denn offenbar gehören die angegebenen Erscheinungen in ihrer Wiederholung nicht bloss der Vergangenheit, sie gehören nach menschlicher Einsicht nothwendig auch noch der Zukunft an. Bei der vorhergehenden zweiten Erscheinung fand diese in die Zukunft sich erstreckende Wiederholung der vergangenen Thätigkeit nicht Statt, eine Vertauschung des Präterit. mit dem Fut. ist dort also auch unmöglich. Beiläufig darf man hier bemerken, dass sich zufolge der vorliegenden doppelten Beziehung, welche die Präteritumsform bei einer wiederholten Thätigkeit, gestattet, weder ein unmittelbarer Grund, noch eine entfernte Veranlassung entdecken lässt, welche den denkenden Hermann zu der Behauptung hätte vermögen sollen: ,,quae aoristo prae

1) Ueber diese drei verschiedenen Ausdrucksweisen sprechen wir ausführlich bei der Lehre von der Entwickelung und Bedeutung der griech. Verbal-Formen."

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terito fieri consuevisse dicuntur, ea quocunque praeterito tempore fieri solere indicantur, unde merito colligitur, et etiamnum fieri solere, et posthac fieri posse; quae autem imperfecto temporé fieri consuevisse significantur, ea ad certam tantummodo partem praeteriti temporis, quae quidem ex alio tempore pendeat, pertinent, neque alia, quae ante aut post istam temporis partem fieri consueverint, comprehendunt 2)." Eine historische Widerlegung dieses fingirten Sprachgesetzes geben wir bei der Behandlung der Verbal-Formen, hier beschränken wir uns auf die Anführung folgender Stelle: Il. 11, 548: as SalJava λέοντα βοῶν ἀπὸ μεσσαύλοιο ἐσσεύοντο κύνες... (555) ἠσθεν δ ̓ ἀπονόσφιν ἔβη τετιήοπα θυμῷ. Das Plusquamperfectum ist nur eine Form für die Zeitsphäre der Vergangenheit3): in dem Falle 3) wird es also gar nicht, und in dem Falle 2) nur dann gebraucht werden können, wenn die anzugehende Thätigkeit in ihrer Wiederholung als nicht über die Grenzen der vergangenen Zeitsphäre hinausreichend gedacht werden soll.

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Die in diesem Paragraphen vorgeführten Erscheinungen des Indic. der hist. Temp. sind ausführlich schon bei der Lehre von der Formentwickelung und den verschiedenen Zeit-Sphären behandelt worden; hier dürfen wir uns zur Gewinnung des erforderlichen Ueberblicks mit ihrer blossen Erwähnung begnügen. Die ausführlichere Erörterung eines vierten Gebrauches derselben aber haben wir noch vor uns, und ihr wollen wir den folgendeu Paragraphen besonders widmen.

§. 4.

Der nun noch übrige vierte Gebrauch des Indic, der historischen Tempora, dessen Erklärung unsere gegenwärtige Aufgabe ausmacht, zeigt sich in folgenden Beispielen. Aeschyl. Prom. 745. ΧΟΡ. ή γάρ τι λοιπὸν τῇδε πημάτων ἐρεῖς; ΠΡΟΜ. δυσ χείμερόν γε πέλαγος ἀτηρᾶς δύης. ΙΩ. Τί δήτ' ἐμοὶ ζῆν κέρδος, ἀλλ ̓ οὐκ ἐν τάχει ἔῤῥιψ ̓ ἐμαυτὴν τῆςδ ̓ ἀπὸ στύφλου πέο τρας, ὅπως πέδω σκήψασα τῶν πάντων πόνων ἀπηλλάγην; · κρεῖσσον γάρ εἰςάπαξ θανεῖν, ἢ τὰς ἁπάσας ἡμέρας πάσχειν και κῶς. ΠΡ. ἡ δυςπετῶς ἂν τοὺς ἐμοὺς ἄθλους φέροις, ὅτῳ θανεῖν μέν ἐστιν οὐ πεπρωμένον· αὕτη γὰρ ἦν ἂν πημάτων ἀπαλλαγή νῦν δ ̓ οὐδέν ἐστι τέρμα μοι προκείμενον μόχθων, πρὶν ἂν Ζεὺς ἐκπέσῃ τυραννίδος. Hier waltet bei dem Präteritum ganz der ent gegengesetzte Sinn ob, denn in den drei ersten Fällen: dort dient es das Wirkliche, hier das Nichtwirkliche zu bezeichnen. Ist das nicht ein völliger Widerspruch? Für den ersten Augenblick erscheint es allerdings wohl so; untersuchen wir jedoch die Sache genauer, und entdecken wir, welche Vorstellungs- und

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2) Herm. de em. rat. Gr. Gr. L. II cap. XIX p. 199.
8) Vgl. unsere Tempuslehre.

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Denkweise bei den Griechen dieser Ausdrucksweise zum Grunde liegt, so wird nicht bloss aller Widerspruch selbst, es wird sogar auch aller Schein von Widerspruch verschwinden. Zunächst mögen hier noch einige andere Verbindungen der besagten Art folgen. Dem. Phil. III. p. 112, 5: εἰ μὲν οὖν ἅπαντες ώμολογοῦμεν Φίλιππον τῇ πόλει πολεμεῖν καὶ τὴν εἰρήνην παραβαίνειν, οὐδὲν ἄλλο ἔδει τὸν παριόντα λέγειν καὶ συμβουλεύειν ἢ ὅπως ἀσφα λέστατα καὶ ῥᾷστα αὐτὸν ἀμυνούμεθα· ἐπειδὴ δ ̓ οὕτως ἀτόπως ἔνιοι διάκεινται, ὥστε πόλεις καταλαμβάνοντος ἐκείνου, καὶ πολλὰ τῶν υμετέρων ἔχοντος, καὶ πάντας ἀνθρώπους ἀδικοῦντος, ἀνέχεσθαί τινων ἐν ταῖς ἐκκλησίαις λεγόντων πολλάκις, ὡς ἡμῶν τινές εἰσιν οἱ ποιοῦντες τὸν πόλεμον, ἀνάγκη φυλάττεσθαι καὶ διορθοῦ σθαι περὶ τούτου, Mit διάκεινται wird die Wirklichkeit bezeichnet; das oμoloyɛiv, das dɛiv aber findet nicht wirklich Statt, und dieser Begriff des Nicht-wirklich-seins, das wie man sieht der Redner erkennt und behauptet, ist sprachlich, wie klar vorliegt, durch die Präteritumsform veranschaulicht. Wie aber ist es logisch möglich, fragen wir, dass der Grieche zur Bezeichnung des Nichtseienden die Anschauungsform der Vergangenheit wählen konnte? Folgende kurze,, allgemeine Betrachtung wird uns zur richtigen Beantwortung des vorliegenden Problems führen.

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Alles Gegenwärtige ist wirklich. Dem Wirklichen ist das Nichtwirkliche entgegengesetzt, gleichwie dem Gegenwärtigen das Vergangene und Zukünftige. Das Nichtwirkliche nun kann gedacht werden einmal mit, und dann auch ohne die Nebenvorstellung eines möglichen Wirklichwerdens. Im ersteren Falle, bei welchem die Verwirklichung des Gedachten nothwendig in die Zukunft fällt, lässt sich nur die Zeitform des Futurs gebrauchen und zwar ursprünglich, was psychologisch nothwendig und auch bei der Behandlung der Griechischen Formenentwickelung als historische Wirklichkeit von uns nachgewiesen ist, bloss und allein durch eine Form für die gedachte, nicht die angeschaute Zukunft. Des Nichtwirkliche dagegen, in sofern es mit der Nebenvorstellung des Nichtwirklichwerdens gedacht wird, darf bei der sprachlichen Bezeichnung nicht ebenfalls in die Zukunft gelegt werden; indem ja sonst der Gedanke an seine Verwirklichung angeregt würde; eben so wenig gehört es der Gegenwart oder Vergangenheit an, vielmehr liegt es, als etwas Nichtwirkliches, ausser aller Zeit. Was folgt nun hieraus in Beziehung auf die sprachliche Darstellung? offenbar das Bedürfniss einer Form, welche einerseits bloss das Gedachte als solches darstellt, andrerseits aber zugleich auch frei ist von aller Zeitangabe: denn das Nichtwirkliche, so sehr es auch ausser aller Zeit liegt, ist und bleibt doch immer etwas Gedachtes. Dass eine solche Verbalform sich in keiner Sprache findet, ist eben so natürlich als bekannt; oder bedarf etwa jener längst ausgemachte Satz noch eines weitern Beweises, dass die Grund

formen aller geistigen Thätigkeit des Menschen auf der Anschauung von Raum- und Zeit-Verhältnissen beruhen, und dass alle unsere Gedanken stets und allein nach diesen Grundanschauungen nicht nur im Geiste sich gestalten, sondern auch durch die Sprache möglichst getreu bezeichnet werden?

Bei diesem nothwendigen Mangel der angedeuteten Verbalform drängt sich wohl ganz natürlich die Frage auf, welche Möglichkeit sich denn nun in der Sprache vorfand, das Nichtwirkliche, wenn es zugleich als Nicht wirklich - werdendes gedacht wird, durch die Form der Rede als solches darzustellen? Wir wollen die Sache genauer erwägen; und werden dann finden, dass zur Erreichung jenes Zweckes ein zweifacher Weg offen stand, und zugleich sehen, dass wirklich auch der eine von dieser, der andere von jener, und von einer dritten Sprache zum Theil beide eingeschlagen worden sind. Die Thätigkeiten, von deren Bezeichnung wir hier zunächst reden, sind solche, welche den in der subjectiven Gegenwart wirklich obwaltenden als nichtwirkliche derselbigen subj. Gegenw. gegenüber gedacht werden. Da Raum- und Zeitverhältnisse die Grundformen zu allem menschlichen Denken hergeben, so lässt sich annehmen, dass dieser Gegensatz des Nichtwirklichen zum Wirklichen zunächst in der Form eines gewissen räumlichen Verhältnisses kätte gedacht und sprachlich durch das Verbum hätte veranschaulicht werden können; vorausgesetzt nämlich, dass sich bei der Conjugation einer Sprache neben den Zeitformen auch Raumformen gefunden hätten. In Ermangelung dieser blieb natürlich noch die Möglichkeit übrig, die Zeitformen in Anspruch zu nehmen. Auf welche Weise aber könnte wohl der Gegensatz, des gegenwärtig Wirklichen und des gegenwärtig Nichtwirklichen durch die Angabe eines Zeitverhältnisses sprachlich versinnlicht werden? Das gegenwärtig Wirkliche habe ich vor Augen, es gehört eben als Gegenwärtiges einer ganz bestimmten Zeit an und dieser darf es, ohne die Wahrheit zu verletzen, nicht entrückt werden: zu seiner Bezeichnung ist folglich auch nur der Gebrauch der Gegenwarts-, der Präsens-Form möglich. Das gegenwärtig Nichtwirkliche aber ist eben als Nicht wirkliches von der wirkli. chen Gegenwart ausgeschlossen und kann, obwohl selbst etwas Nichtwirkliches, doch im Gegensatz mit der gegenwärtigen, anwesenden Thätigkeit als etwas Abwesendes gedacht werden. Diesen Gegensatz mit dem gegenwärtig Wirklichen nun vermöge der Zeitformen zu repräsentiren, wird weder das Präsens noch auch das Futurum gesetzt werden dürfen: denn letzteres hielte ja den auszuschliessenden Nebengedanken an das Wirklich - Werden nicht fern; es kann nur allein der Indicativ des Präteritums gebraucht werden: denn diese Form bezeichnet die der gegenwärtigen Wirklichkeit entgegengesetzte Nichtwirklichkeit nicht nur als etwas Abwesendes, sie entfernt zugleich

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