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Heuschreckenschwärmen die Seelen sich erheben aus ihren Gräbern; sie alle müssen dann vor Gott erscheinen sammt denen, die ihre Führer gewesen, eine jede mit dem Buche ihrer Handlungen in der rechten Hand, fie müssen es lesen und es wird ihnen bis auf Haares Breite ihr Recht geschehen. Zur Hölle ruft Allah: „Bist du gefüllt?" und die Hölle ruft: „Mehr, gieb mir mehr," während das Paradies mit seinen Herrlichkeiten die Gerechten aufnimmt. Die Ungläubigen werden (nach Sure 2),,an jenem Tage schwarze, die Gläubigen weiße Gesichter haben. Zu den ersteren wird Gott sprechen: Nehmet hin die Strafe eures Unglaubens, die andern aber werden die Gnade Gottes genießen und zwar ewiglich." Nach Sure 57 und 66 wird an jenem Tage den gläubigen Männern und Frauen ihr Licht vorangehen und noch eins ihnen zur Rechten (das aus dem Buche in ihrer rechten Hand hervorstrahlt), und es wird zu ihnen gesagt: Frohe Botschaft wird euch heute! . . . Die heuchlerischen Männer und Frauen werden zu den Gläubigen sprechen: Wartet doch auf uns, damit wir uns Licht an eurem Lichte anzünden. Aber es wird ihnen geantwortet: Kehret in die Welt zurück und suchet euch Licht." (Offenbar ein Anklang an das biblische Gleichniß von den fünf klugen und fünf thörichten Jungfrauen).

Schilderungen von Paradies und Hölle finden sich fast in jeder Sure; sie sind so ausführlich und kehren so häufig wieder, daß sie, wie man berechnet hat, beinah ein Sechstel des ganzen Koran ausmachen. Wie sehr sie in finnlichen und materiellen Vorstellungen sich bewegen, ist bekannt. Etliche der am meisten charakteristischen Stellen mögen gleichwohl hier angeführt sein. Von dem Orte der Verdammniß und den ihm Anheimgefallenen heißt es in der 3. und 47. Sure: „Die, welche unseren Zeichen (mit diesem Ausdruck ist immer der Koran gemeint) nicht glauben, werden ewig im Höllenfeuer wohnen und siedendheißes Wasser trinken müssen, so daß ihnen die Eingeweide bersten." Und in der 4. Sure: „Sie werden an Höllenflammen braten, und so oft ihre Haut verbrannt ist, geben wir ihnen eine andere Haut, damit sie um so peinlichere Strafe fühlen." In der 22. Sure wird hinzugefügt: „Für die Ungläubigen sind Kleider aus Feuer bereitet, geschlagen sollen sie werden mit eisernen Keulen. So oft sie es versuchen der Hölle zu entfliehen, aus Angst vor der Qual, sollen sie wieder in dieselbe zurückgeworfen werden mit den Worten: Nehmet hin die Strafe des Verbrennens." - Von den Paradiesesherrlichkeiten heißt es in der 3. und 4. Sure: Die Frommen werden von Gott einst erhalten Gärten von Quellen durchströmt, und ewig werden.

sie darin verweilen; in denselben befinden sich Ströme von Wasser, welches nie verdirbt, Ströme von Milch, deren Geschmack sich nie ändert, Ströme von Wein, lieblich für die Trinkenden (es scheint also, daß der Genuß des Weines, der dem Moslem im Diesseits verboten ist, ihm im Jenseits gestattet sein wird), und Ströme von geläutertem Honig.“ Andere Suren (13, 18, 22, 47, 55, 94 2c.) ergänzen diese Verheißungen höchsten sinnlichen Wohlbehagens noch durch eine Menge von einzelnen Zügen: Ewiger Schatten, süße Früchte und alle anderen Arten von Speise und Trank, Reitthiere und Sänften, Ruhebetten und Pfühle, seidene Teppiche, gestickte Kleider, goldene Armbänder, kostbare Steine, Kronen von Perlen, entzückende Frauen und Mädchen mit großen schwarzen Augen, schöne Jünglinge, bezaubernde Gefänge, - das ist der moslemische Himmel!

Es ist übrigens zu bemerken, daß die Verheißungen der Paradiesesherrlichkeit und die Drohungen der Höllenstrafen im Grunde nicht sowohl, oder doch weniger, den Unterschied von Guten und Bösen innerhalb des Islam im Auge haben, als vielmehr den Unterschied von Moslem und Nichtmoslem, von „Gläubigen“ und „Ungläubigen.“ Diesen Letteren, seien sie nun theoretische Gegner der Lehre Mohammeds oder mit Waffengewalt kämpfende Feinde, werden im Koran immer und immer wieder die Schrecken des Gerichts vorgehalten; selbst Denjenigen, die als „Gläubige“ gelten können, aber nicht für den „Glauben“ zu wirken suchen, wird Aehnliches angedroht: „Denen, die Silber und Gold anhäufen und es nicht für die Religion Gottes (häufig wiederkehrender Ausdruck für den Islam) verwenden, ihnen verkünde schwere Strafe. Am Tage des Gerichts sollen diese Schäße am Feuer der Hölle glühend gemacht, und ihre Stirne, Seiten und Rücken damit gebrandmarkt werden. Seht, das ist es, was ihr für eure Seelen aufgespeichert; kostet nun das, was ihr gesammelt“ (Sure 9). Dagegen ist derjenige Moslem, der im Dienste das „Glaubens" etwas geopfert oder gar das Schwert geführt, also in einer gänzlich äußerlichen Weise sich als ein Bekenner desselben bethätigt hat, des Paradieses ganz gewiß: „Die ausgewandert sind und aus ihren Häusern vertrieben wurden, und für meine Religion (spricht Gott) gelitten haben und für sie kämpfend umgekommen sind, will ich von aller Schuld befreien und sie bringen in Gärten, welche Wasserbäche durchströmen. Diese Belohnung ist von Gott, bei ihm ist die schönste Belohnung“ (Sure 2). Und wiederum:,,Die, welche geglaubt und für die Religion Gottes ihr Vaterland verlassen und mit ihrem Vermögen und Leben für sie gekämpft haben, diese erhalten eine hohe Stufe der Glückseligkeit bei Gott; ihnen

verkündet der Herr Barmherzigkeit und Wohlgefallen, und Gärten mit dauerhaften Freuden, und ewig sollen sie darin bleiben, denn bei Gett ist großer Lohn" (Sure 9). Dabei wird noch ein besonderer Vorzug Denen eingeräumt, die gleich anfangs, da die Sache des Glaubens noch gering geachtet war und wenig Anhänger hatte, für sie eingetreten sind:,,diejeni gen unter euch, die vor der Einnahme von Mekka für Gott beigesteuert und gekämpft haben, sollen nicht gleichgehalten werden mit denen, welche nach dieser beigesteuert und gekämpft haben, jene erhalten eine höhere Stufe, doch hat Gott Allen die herrlichste Belohnung verheißen“ (Sure 57).

Diese drei Hauptdogmen des Islam, die Lehre von der Einheit Gottes, von der Offenbarung Gottes durch Mohammed und seinen Koran, und vom jüngsten Tage und der einstigen Vergeltung, finden sich im Koran häufig nebeneinandergestellt und als Inbegriff dessen, was den wahren Glauben ausmache, zusammengefaßt. So heißt es in der 4. Sure (ähnlich aber an vielen andern Stellen): „, ihr Gläubigen, glaubet an Gott und seinen Gesandten und an die Schrift, die er seinem Gesandten geoffenbart hat. Wer aber nicht glaubet an Gott und seine Engel, an seine Schrift und seinen Gesandten und an den jüngsten Tag, der ist einem schweren Irrthum verfallen Verkünde diesen Ruchlosen, daß fie große Strafe leiden werden."

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Unter den mehr secundären Dogmen haben wir zuerst die Lehre von der Schöpfung der Welt und des Menschen zu erwähnen. Hier vertritt der Koran diejenige Anschauung, welche sich als Consequenz aus der monotheistischen Idee ergiebt. Die Welt sammt Allem, was darin ist, Geistigem und Materiellem, ist im Anfang der Zeiten von Gott gemacht; wie der mosaische Schöpfungsbericht spricht auch der Koran von einer bestimmten Anzahl von Tagen, worin Alles geschaffen worden, nennt meistens in Sunna sechs Tage (Sure 9, 10, 57), theilt aber zuweilen in vier für die Erde und zwei für den oder vielmehr die Himmel (Sure 41). Den Menschen hat Gott,,aus trockenem Thon und schwarzem Lehm" gemacht und ihm seinen Geist eingehaucht, nachdem er ihn vollkommen gestaltet" (Sure 15). Die Einheit des Menschengeschlechts wird festgehalten: Ihr Menschen, fürchtet Gott, der Euch von einem Manne geschaffen, und aus diesem dessen Weib und aus beiden viele Männer und Weiber entstehen ließ" (Sure 4). Daß das Weib gerade aus einer Rippe des Mannes gemacht worden sei, sagt der Koran nicht, doch ergänzt die Sunna dies durch folgenden eigenthümlichen Ausspruch:,,Behandle das Weib mit Rücksicht, denn sie ist gebildet aus einer gekrümmten Rippe, und das Beste an ihr trägt die Spuren der gekrümmten Rippe; wenn du sie gerade zu biegen suchst, wird sie

brechen, wenn du sie läsfest wie sie ist, wird sie fortfahren gekrümmt zu sein. Behandle das Weib mit Rücksicht.“

Die Seele des Menschen trägt die Neigung zu Gut und zu Böse in sich und hat die Freiheit der Wahl zwischen Beiden, eine Freiheit allerdings, welche durch die unbedingte göttliche Vorherbestimmung, selbst in sittlicher und religiöser Beziehung, auf das geringste Maß beschränkt ja völlig aufgehoben wird, also in Wahrheit keine Freiheit mehr ist. Auch in andrer Hinsicht kehren hier in der Lehre von der sittlichen Natur des Menschen dieselben fundamentalen Irrthümer wieder, die wir schon in der Gotteslehre gefunden, indem dort unter der Zahl der göttlichen Eigenschaften auf die Gerechtigkeit und namentlich auf die Heiligkeit so sehr geringes Gewicht gelegt wird. Von einem Sündenfall berichtet allerdings der Koran auch (Sure 7 und 15), und zwar in ähnlicher Weise wie die heilige Schrift, indem er die ersten Menschen durch Verführung des Satans, angeknüpft an einen Baum des Paradieses, zu Falle kommen läßt, dabei aber allerdings, wie das seine Gewhonheit ist, diesen Vorgang einerseits verflacht, andrerseits ins Abenteuerliche umgestaltet. Auch zieht der Fall einen Fluch nach sich: „Gott sprach zu ihnen: Hinab mit euch (nämlich aus dem Paradiese auf die Erde); Einer sei des Andern Feind; auf der Erde (nicht mehr im Paradiese) sei von nun an eure Wohnung und Nahrung auf unbestimmte Zeit; auf ihr sollt ihr leben und auf ihr sterben und einst aus ihr wieder hervorgehen“ (Sure 7). Aber von einer daher stammenden sittlichen Verderbniß der menschlichen Natur oder einer dem Menschen schon von Geburt eigenen Sündhaftigkeit (Erbsünde) hat der Koran keine Vorstellung, ebensowenig wie er eine Erkenntniß des eigentlichen Wesens der Sünde verräth als eines inneren Abfalls von Gott, eines sittlichen Gegensatzes gegen Gottes absolute Heiligkeit und einer in sich selbst verdammungswürdigen Beleidigung der göttlichen Majestät. Der Koran kennt nur Sünden, vereinzelte Handlungen und Thaten, die gegen Gottes Willen und des Propheten Vorschriften verstoßen.

(Forts. folgt.)

Die

Missions-Conferenz zu Allahabad.

Von Th. Jellinghaus.

II. Die Organisation der Chrißtengemeinden.

Den nächsten Gegenstand der Berathung bildete die richtige Bedienung und Leitung der gesammelten Christengemeinden. Was ist zu thun bei äußerer Noth und Verfolgung der zum Christenthum Uebertretenden? was zur Heranbildung einer eingebornen Geistlichkeit und zur Selbstständigmachung der Christengemeinden? Es sind dies die allerwichtigsten Fragen, welche die Missionsarbeiter beschäftigen. Die letzten Jahrzehnte haben die Missionswelt an Erfahrung und Erkenntniß in dieser Beziehung viel reicher werden lassen. Aber noch Vieles ist hier zu lernen und zu verbessern, wenn die Mission mit klaren Zielen und auf sicherer Grundlage arbeiten soll. Es handelt sich hinsichtlich dieses ganzen Gegenstandes wesentlich um eine dreifache Stellung der Mission und zwar

1) zur äußern Lage der eingebornen Christen,

2) zur Heranbildung und Besoldung einer eingebornen Geistlichkeit und

3) zur richtigen Organisirung uud Selbständig machung der Gemeinden.

In all diesen Punkten haben die Missionsgesellschaften und Missionen theils durch Zwang der Verhältnisse, theils auch durch Unbedachtsamkeit eine von dem biblischen, apostolischen Vorbilde ganz verschiedene Stellung zu den gesammelten Christengemeinden von Anfang an eingenommen. In der apostolischen Zeit waren die Gemeinden von Anfang an selbständig, selbstverantwortlich, selbstregierend und sich selbstunterhaltend. Daher konnte das in ihnen gepflanzte christliche Leben und das in ihnen waltende Wirken des heiligen Geistes so mächtig und herzenerobernd sich entfalten. Mit so hoher Begeisterung und edlem Sinne man in unserm Jahrhundert in der ersten Missionsliebe ans Werk ging, über dies Verhältniß scheint man mit wenigen Ausnahmen sich gar nicht klar gewesen zu sein und da her sind die vielen Mißgriffe gekommen. Bedenken wir aber, wie grundverschieden die Stellung der Glaubensboten der apostolischen Zeit von der socialen Stellung ist, in welche sich die Missionare der Zeztzeit gesett finden, so werden wir vieles wenigstens zur Entschuldigung der gemachten Fehler sagen können.

1) Die ersten Missionare in Ostindien waren sehr froh, als nach meist jahrelangem Warten einzelne Seelen sich zum Taufunterrichte melde

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