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Gottesstab ein Hinweis auf die von Gott kommende Hilfe und so zugleich ein Mittel zur Anspornung für die Scharen Israels, aber kein Feldherrnstab zur Andeutung der feindlichen Bewegungen oder zur Leitung der israelitischen Truppen war (gegen Lakemacher, Observationes philol. IV, 1). Zugleich aber sollten die emporgehobenen Hände das Aufsteigen der Gebete Israels symbolisieren, da die Hebräer beim Beten die Hände nach Gott ausstreckten (Jes 115 usw., von Baentsch im HK z. St. nicht beachtet). Also ist schon in Judith 4 12 der Vorgang richtig so gedeutet, daß Mose den Amalekiter mit heiligem Gebete geschlagen hat, und es brauchte wegen jener bekannten Gebetsgeste nicht ausdrücklich vom Beten Moses gesprochen zu werden, um den Gedanken an eine „magische“ Wirkung des Stabes (Baentsch z. St.) abzuwehren.

Auf göttlichen Antrieb ward dann dies, d. h. der feindliche Überfall der Amalekiter auf ein mit Weib und Kind dahinwanderndes Volk, in ein oder ins Buch (vgl. die Diskussion aller Stellen in m. Einleit. 135) geschrieben, und Josua als dem Feldherrn war einzuprägen, daß die Amalekiter wegen jenes Verhaltens vertilgt werden sollten (17 14). Zum Danke für die in diesem Siege erfahrene Gotteskundgebung (vgl. Ex 20 24) nannte Mose den erbauten Altar „Jahve ist mein Panier" (17 15). Der Bericht schließt in V. 16 so: Da sagte er (nämlich Mose zur versammelten Volksvertretung): So wahr eine Hand am Panier Jah's liegt, hat Jahve Krieg gegen Amalek von Generation zu Generation"." Es ist eine wegen Buchstabenähnlichkeit sehr leicht mögliche Verschreibung von D (Panier) in D anzunehmen mit Clericus usw. bis Köhler und auch z. B. Holzinger im KHK und Baentsch im HK z. St., und als das Panier Jah(ve)s ist der Gottesstab (9b) gedacht, der sich als Panier Jahves durch die Besiegung der Amalekiter erwiesen hatte (10-13). Denn die massoretische Lesart kann a) nicht mit Dillmann im KEHB z. St. so übersetzt werden „Die Hand hinauf zum Throne Jah's, d. h. mit erhobener Hand (Gen 14 22) schwöre ich: Krieg hat usw.' Denn die Schwierigkeit der Konstruktion „die Hand hinauf usw." und die sonstige Nichtexistenz seines D statt ND (Thron) sind zu gewichtige Gegenmomente, und die Vulg. (quia manus solii Domini) deutet nur den MT, der Samaritaner (ND? by 7') hat ihn sogar noch verschlimmbessert, und die LXX hat mit einer Radikalkur ev yaoi xovpaia gesetzt. 6) Nicht kann mit Abendana usw. (bei J. H. Michaelis z. St.) und Hengstenberg II, 85 übersetzt werden: Weil eine Hand wider den Thron Jah's (nämlich Amalek erhoben hat), so ist Krieg usw." Denn die Vorstellung, daß der Stamm Amalek sich gegen Jahves Thron erhoben habe, ist zu schwierig. Von der Feindschaft der Amalekiter gegen Israel zeugt übrigens Deut 25 17-19 und der Beschluß gegen Amalek besitzt sein Echo in Num 24 20 (,sein Ende ist Untergang"), 1 Sam 15 1ff., vgl. 278 30 1 ff., 2 Sam 812, 1 Chron 4 43.

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Als die Kunde von Israels Errettung aus Agypten auch zu Moses Schwiegervater Jethro drang (Ex 18 1), leitete er Moses Frau Sippóra, die nach dem Weiterzuge Moses vom Gottesberg weg (4 27 f.) der Sicherheit wegen mit dem Kinde (s. o. S. 106) und wahr

scheinlich einem noch zu hoffenden nach der midianitischen Heimat zurückgekehrt war, zu ihrem Manne (18 2-5).

Es fragt sich nun aber, wie Mose schon 185 als am Berge Gottes lagernd erwähnt sein kann, da die Ankunft Israels in der Trift (Steppe, Wüste) am Sinai erst in 191f. berichtet ist.

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Die wahrscheinlichste Lösung dieser Schwierigkeit liegt in der Annahme, daß der Ausdruck der Gottesberg" hier in 185 E von dem Horeb gemeint ist und dieser Ausdruck den nördlicheren oder nordwestlicheren Teil der Gesamtbergmasse Horeb-Sinai bezeichnet, wie schon oben S. 100 als das Wahrscheinlichste erwiesen worden ist. In der Nähe dieses nördlichen oder nordwestlichen Anstieges (bechôrēb) befand sich der israelitische Zug schon nach 17 6 und 9b. Freilich der große Geograph Karl Ritter (Erdkunde XIV, 141) meinte, die Auskunft wählen zu können, daß der Berg Gottes" in 185 der den Nichtisraeliten heilige Serbâl sei, während der Sinai noch in 192 einfach der Berg" heiße und erst durch die Gesetzgebung zum Gottesberge geworden sei. Dagegen verwies aber schon Lepsius auf 19 3, wonach Mose auf den Sinai zu Gott wanderte, also der Sinai als Gottesberg vorausgesetzt ist. Andere, und zwar schon Ranke in seinen Untersuchungen zum Pent. I, 83f. und Kurtz II, 245 vor Dillmann im KEHB z. St. (vgl. Holzinger, Ex., S. 61,nach der Gesetzgebung" und Baentsch im HK, S. 163), meinten, die Schwierigkeit nur durch die Annahme zu beseitigen, daß die Erzählung von Jethros Besuch einst in die Vorgänge am Berge Sinai eingereiht gewesen, aber dann, als von Beziehungen zu Nichtisraeliten und menschlichen Ratschlägen handelnd, bei der Endredaktion des Pentateuch vor Ex 19 bis Num 10 28 gestellt worden sei, worin die göttlich-prophetische Organisation Israels dargestellt ist. Speziell Bönhoff (TSK 1907, 166 f.) hält die Annahme, daß Ex 18 in der Quelle E vor der Erzählung des Aufbruchs vom Horeb weg gestanden habe, aus folgenden Gründen für sicher. Erstens schon wegen des Ausdrucks der Berg Gottes". Darüber ist soeben ein Urteil von mir ausgesprochen worden. Zweitens wiesen die Worte Jethros an Mose „Mache sie (die Israeliten) mit den Rechtssatzungen und Weisungen bekannt" (18 16. 20) auf Rechtsnormen, die Mose bereits von Gott (am Sinai) empfangen habe. Aber dies liegt nicht in den Worten. Drittens aber sei ebendasselbe, was von E in Ex 18 13 ff. erzählt sei, vom Deut. in 16-19 beim Aufbruch vom Horeb berichtet. Aber es gibt nicht bloß nebensächliche, sondern auch wichtigere Unterschiede zwischen beiden Abschnitten. Denn nach Ex 18 25 wählte Mose selbst die Richter, aber nach Deut 1 13 fordert er die Stämme auf, ihrerseits ihm tüchtige Männer zu präsentieren. Ferner während es sich in Ex 18 überhaupt bloß um Richter handelt, spricht Deut 1 von Vorgesetzten (15) und dann von Richtern (16). Die Hauptsache aber ist, daß in Ex 18 alles auf den Ratschlag des Midianiters Jethro zurückgeführt ist, doch davon in Deut 16-19 kein Wort gesagt wird. Aber wenn auch der deuteronomische Erzähler im Grunde von derselben Sache spricht und diese mit dem Aufbruch vom Horeb verknüpft, so ist damit noch nicht konstatiert, daß der Vorgang auch wirklich in diesem Stadium der Wüstenwanderung geschehen ist.

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Dagegen erhebt sich ja auch andererseits manches Bedenken. Oder soll Jethro erst so spät von Israels Befreiung gehört und so spät Moses Gattin und Kinder zurückgebracht haben? Viel natürlicher ist es, wenn die Ankunft Jethros und der ganze Inhalt von Ex 18 schon bald nach dem Anfange des Wüstenzuges geschehen ist. Denn dann ist es auch natürlich, daß Mose seinem Schwiegervater nur von Israels Errettung aus Agypten und den folgenden Mühsalen, aber nichts von der Bundesschließung am Sinai erzählt.

Vor dieser also kam Jethro mit Moses Familie, setzte dann Israels Erretter über alle Götter (18 11), brachte ferner Gotte (nicht: Jahve) ein Opfer dar, und ähnlich wie einst Abraham sich zu Melchisedek stellte (Gen 14 18ff.) und wie Jakob mit Laban sich zur Opfermahlzeit vereinigte (31 54), so feierten auch die Vorsteher Israels das Mahl der Gemeinschaft mit Jethro (18 12). Ebenso wenig exklusiv verhielt sich Mose gegenüber einem praktischen Ratschlage des Midianiters, sondern setzte Unterrichter ein (13-26), damit er seine Kraft für den Verkehr mit Gott und die Entscheidung der wichtigsten Angelegenheiten sparen könne, während Jethro wieder heimwärts wanderte (18 27).

Zweite Periode

der Gottesreichsgeschichte, d. h. die Zeit von der Sinaigesetzgebung bis zum Verstummen der Prophetie in Maleachi.

I. Die für den Beginn der zweiten Gottesreichsperiode grundlegenden Akte.

§ 21. Der Gesetzgebungsakt am Horeb-Sinai.

1. Über die Stätte der Gesetzgebung (s. o. S. 100 ff.) ist noch dieses zu bemerken. Vor der Nordwand des HorebSinai dehnt sich die Hochebene er-Râha 40-50 Minuten nach Nordwesten hin, als eine Fläche von über 1500 Quadratmetern wieder sehr anschaulich von A. Sargenton a. a. O. 1904, 70. 89 beschrieben. Die erwähnte Nordwand heißt Râs es

Safsâfe. Zwischen dem nördlichen und dem südlichen Gebirgsstock liegt ein sattelförmiges Mittelstück, der Dschebel esSeba'ije. In der Hochebene er-Râha hatte sich jedenfalls die Hauptmasse des Volkes gelagert, und von dort zogen dessen Repräsentanten wahrscheinlich nach es-Seba'ije, um der Gesetzgebung beizuwohnen.

2. Weihung des Volkes und des Berges. Als Teilnehmer an einem Gottesakte mußten die Israeliten den gewöhnlichen Gang des Lebens einmal unterbrechen, und das Symbol davon war die Reinigung der Kleider und die Unterlassung des Geschlechtsverkehrs (Ex 19 10. 15), weil dieser letztere nach dem AT zwar nicht an sich als verunreinigend galt, wie in meinem Artikel „Reinigungen“ (PRE3 XVI, 566f.) bewiesen ist, aber doch auch sonst in außerordentlichen Situationen (1 Sam 21 5f.) zu meiden war. Da ferner der Berg ein Naturtempel der Gottheit werden sollte, so mußte er geheiligt, d. h. von den gewöhnlichen Menschen als sündigen Wesen abgetrennt und so in seiner Gottangehörigkeit bewahrt werden (vgl. das Verbot des Behauens der Altarsteine in Ex 20 25).

Diese Behütung des Berges vor Profanation wurde durch dessen Einhegung erstrebt. Als Stätte einer Gotteserscheinung durfte er weder von Menschen noch von Vieh beschritten werden (19 12f. EJ). Wenigstens bis zur Vollendung der erwähnten Reinigung war die Scheu vor dem Betreten des Berges besonders streng zu bewahren (13f.), während später Mose das Volk Gott entgegenführte (17), obgleich dann die Einhegung nicht durchbrochen werden durfte (21). Die volle Einheitlichkeit des Berichts wurde noch von Kurtz II, 283f. verteidigt. Aber besonders deutlich im V. 20 zeigt sich ein Parallelbericht. Denn nach V. 18 war Jahve schon herabgefahren, nach V. 20 wäre er erst herabgefahren. Auch wird in V. 21 die schon in V. 12 befohlene Abgrenzung des Volkes noch einmal befohlen, und in V. 22 treten auf einmal Priester auf.

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3. Der Akt der Gesetzgebung vollzog sich unter erschütternden Erscheinungen, die teils wenigstens nach ihrem Eindruck Donner und Blitz", teils aber die Feuererscheinung Gottes genannt sind (19 16. 18). Sind nun diese Phänomene für gewöhnliche zu halten, sodaß Mose sein Volk getäuscht hätte? Hat er nur bei Gelegenheit eines gewaltigen Gewitters die Gesetzgebung in Szene gesetzt? Ein solcher Täuschungsversuch wäre auch damals durchschaut worden, aber einen irgendwie dahinzielenden Vorwurf hören wir nie von den Prophetengegnern, im Gegenteil waren auch sie von der Tatsächlichkeit der Gottesenthüllung überzeugt und be

riefen sich daher selbst darauf. Ferner wird die Annahme eines solchen Täuschungsversuchs durch die bis zum dritten Tage (V. 10f. und 15f.) anberaumte Vorbereitungszeit ausgeschlossen. Sodann kann auch dem Gesetzgeber an sich eine solche unmoralische Tat nicht zugetraut werden. Endlich waren auch die, welche sich mit Mose als eine Schar von Gottesorganen zusammenschlossen (Jer 7 25), das lebendige Gewissen ihrer Nation.

Mit Gunkel (Deutsche Literaturzeitung 1903, 3058 f.) nehmen H. Greßmann (Der Ursprung der israel.-jüd. Eschatologie 1905, 42) und Ed. Meyer (Die Israeliten usw. 1906, 69) an, daß die Gesetzgebung bei Gelegenheit eines Vulkanausbruchs vorgenommen worden sei, und deshalb setzt man den Gesetzgebungsberg_mit einem der vielen Harra's im nordwestlichen Arabien gleich. Bönhoff bemerkt dem gegenüber in TSK 1907, 217 nur: Ob die Angaben von Ex 19 16 so unverkennbar einen vulkanischen Ausbruch schildern, wage ich nicht zu behaupten. Es genügt, an Sturm, Gewitter und Erdbeben zu denken.“ Aber von Sturm", der bei vulkanischen Ausbrüchen, wie ja schon bei starken Bränden überhaupt, natürlicherweise infolge der starken Luftverdünnung entsteht, lesen wir in Ex 199ff. gar nichts. Besonders aber ist das zu betonen, daß von einem Aschenregen (wie doch in Gen 19 24 von einem Feuer- und Schwefelregen) oder von Lavaausbruch oder von Vernichtung der Vegetation, wie in Gen 19 25 b, auch nicht eine Spur bemerkt ist. Daher kann auch dieser neuesten Behauptung gegenüber das objektive Urteil nur dahin lauten, daß das in Ex 19 beschriebene Phänomen in einem natürlichen Vorgang nicht restlos aufgeht.

Auch hat ja F. Giesebrecht (Die Geschichtlichkeit des Sinaibundes 1900) in scharfer Auseinandersetzung mit Kuenen, Wellhausen, Smend u. a. die gewöhnliche neuere Annahme von der absoluten Inferiorität der älteren Religion Israels bekämpft und es wenigstens als „möglich bezeichnet, daß wirklich Gott und Volk durch den Mittler' aneinander gekettet wurden“ (S. 58). Wer an einen lebendigen Gott glaubt, wie dieser Glaube auch durch die obigen Ausführungen (S. 58 ff. usw.) von mir begründet worden ist, der hat aber keine Veranlassung, die geschichtliche Überzeugung von Männern, wie Samuel, Elia, Amos usw., in den Staub zu treten, und bleibt vielmehr bei dem Glauben des Psalmdichters, daß die Gottheit einstmals wirklich inmitten von Myriaden himmlischer Geister (Ps 68 18) in das Diesseits hereingewirkt hat. 4. Der prophetisch vermittelte Inhalt jener Gottesmanifestation liegt in den „zehn Worten" vor, wie es dreimal heißt (Ex 34 28 und Deut 4 13 104), d. h. den zehn Prinzipien, welche folgende Arten des Verhaltens zurückdämmen sollen: die Vielgötterei, den Bilderdienst, die Profanierung des Gottesnamens als des deutlichsten Symbols seines

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