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sind, bilden durchaus keine Zusammensetzungen mit Jahve: vgl. Re'û'el Freund von El d. i. Gott" (Ex 2 18 und Num 10 29), Jethro oder Jether, Chobab (Num 10 29), der sich auf Moses Bitte an Israel anschloß (Richt 1 16 4 11), Cheber usw. (Richt 4 11. 17. 5 24, 1 Chron 2 55 49f.). Eine Zusammensetzung mit Jahve wird unter den Eigennamen, die als solche der Keniter überliefert sind, zum erstenmal im neunten Jahrhundert, aber dann auch sehr häufig getroffen, sodaß man den Umschwung klar erkennt: Jehonadab oder Jonadab (2 Kön 10 15, Jer 35 6ff.), Chabaşṣinjah usw. (Jer 35 3). d) Man sagt, daß,Jahve" der Name des Gottes gewesen sei, dem Jethro danke und wonach der Horeb der Berg Gottes" genannt wurde (z. B. Ed. Meyer 213: „Jahve, der el vom Sinai“). Aber dann hätte der Name dieses Berggottes dem Mose bekannt gewesen sein müssen. Dann hätte er am Berge Horeb-Sinai nicht nach dem Namen des Gottes fragen können, der sich ihm enthüllte (Ex 3 13). e) Wenn Jahve, der sich Mose am Horeb enthüllte, als der Gott der Keniter vorgestellt wäre, dann hätte dieser Gott zu den in Ägypten weilenden Israeliten keine Beziehung besessen und kein Interesse für deren Schicksal haben können (Ex 36 ff.). Von „Jahve" als einem Gott der Keniter fehlt die Brücke zum Volke Israel.

Der seit Moses Zeit auftauchende Gottesname Jahve (s. o. S. 67) stammt aus der Enthüllung der Gottheit als des Gottes der Patriarchen, der ihrer Nachkommen in Erbarmen gedenkt (Ex 36ff. usw.). In der Bezugnahme des überweltlichen Phänomens, das sich dem Mose enthüllte, auf Israel lag nicht nur seine Erhabenheit über die Vergänglichkeit, also seine Ewigkeit, sondern hauptsächlich auch die Beharrlichkeit seines Willens, also seine Beständigkeit oder Treue, und zur Ausprägung dieser Eigenschaften dient eben der Name Jahve. So hat meine Untersuchung auch zu dem Ergebnis geführt, daß die Deutung, die von diesem Namen in den Worten „Ich werde sein, der ich sein werde" (Ex 3 14) gegeben wird, auch die richtige ist.

Dieser Name,,Jahve" kann daher mit der Ewige" (L'Éternel) oder der Getreue" wiedergegeben werden, während die spätere jüdische Ersetzung jenes Namens durch adốnaj oder ó xúpios,,der HErr" nicht seinem Sinne entspricht.

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Während übrigens „Jahve" ausdrücklich „Israels Gott vom Ägyptenlande her" genannt ist (Hos 12 10), begegnet der Name ,,Jahve Seba'ôth" (Jahve der Gott der Heerscharen) nicht in den sieben ersten Büchern des AT, sondern zuerst in 1 Sam 13 (s. u.): auch ein Anzeichen der Vertrauenswürdigkeit der israelitischen Geschichtsüberlieferung (s. o. S. 20).

24. Die Güter des Gottesreiches.

Als Prärogativen, Segnungen und Zukunftsideale der Gottesreichsbürger sind für die zweite Periode der Gottesreichsgeschichte die folgenden grundlegend:

1. Der Vorrang Israels, wonach es das Eigentum Jahves (seine segulla oder peculium) in höherem Grade, als andere Nationen, und ein Königreich von Priestern und ein heiliges, d. h. von den andern abgesondertes und gottangehöriges, nämlich von ihm zu einer Pflanzschule des Gnadenreiches erwähltes Volk war. Dies ist der Inhalt von Ex 19 5f., dessen mittlerer Hauptteil und wahrscheinlichstes Alter in § 253 genauer zu entfalten sein wird.

2. Der langdauernde Besitz des Landes, welches Gott zu geben im Begriffe war zur Zeit der Gesetzgebung. So ist das Partizip nôthen im Dekalog (Ex 20 12 und Deut 5 16) zu verstehen. Dieses Land war übrigens ein bevorzugtes, indem es gegenüber der östlichen Wüste durch Abwechslung von Berg und Tal, durch reichliche Bewässerung und Metallschätze ausgezeichnet war (nach Deut 87-9). Auch wurde die Fruchtbarkeit des Landes sowie der Tiere und Menschen (Deut 7 13f.), das Fernsein der verheerenden Seuchen, womit Ägypten geplagt war (V. 15), und Schutz in der Verteidigung dieses Landes (V. 19-24) noch besonders gerühmt und tröstend in Aussicht gestellt.

Die oben zitierte Stelle Deut 87-9 lautet:,,Jahve, dein Gott, läßt dich in ein gutes Land einwandern, ein Land, da Wasserbäche, Quellen und Grundwasserfluten (Seen) sind, die in der Tiefebene und im Gebirge hervorbrechen: 8 ein Land, da Weizen und Gerste und Weinstock und Feigenbaum und Granatbaum wächst, ein Land, das den edlen Ölbaum und Honig aufzuweisen hat, 9 ein Land, in dem du nicht in Bettelhaftigkeit dein Brot verzehren, in dem du an nichts Mangel haben wirst."

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3. Die religions- und sittengeschichtliche Stellung und Aufgabe, die dem Jahvevolke in der antiken Menschheit zukamen, sind in mehreren Sätzen zum bedeutungsvollen Ausdruck gekommen, die dem Seher Bileam in den Mund gelegt sind und die ich nicht einfach aus der Geschichte zu streichen wage. Da ist nicht bloß hervorgehoben, daß dieses Volk im auszeichnenden Sinne ein Einsiedler unter den Nationen sein, d. h. auf einsamer Höhe stehen soll (Num 239 JE: „Siehe ein Volk, das isoliert [lebādād] wohnen und nicht unter die Gojîm gerechnet werden wird!"), wie dieses Volk ja auch z. B. durch die Bildlosigkeit seines Kultus oder seine Sabbathsfeier (Ex 31 13 EP) die näheren und entfernteren Nachbarn auf den wahren Gott hinweisen sollte. In jenen Bileamsprüchen ist auch auf die heilsvermittelnde Stellung dieses

König, Gesch. d. Reiches Gottes.

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Volkes der wahren Religion mit der sich fortsetzenden Reihe echter Jahvepropheten (Deut 18 15 ff.) hingewiesen, indem es heißt: Gesegnet sei, wer dich segnet!" (Num 24 9c), und wenn den Feinden des Jahvevolkes in der Fortsetzung dieser Worte Vergeltung angedroht wird, so ist das AT nicht deswegen herabzusetzen, wie es besonders bei Delitzsch (Babel u. Bibel II, 36f. und Vorwort) geschieht. Oder sollten die Nachbarn Israels, weil dieses eine religionsgeschichtliche Sonderstellung und deshalb auch ein besonderes Maß von Pflichten besaß, darin etwa einen Freibrief für gewalttätige Behandlung des Jahvevolkes besitzen? Konnte ferner die vergeltende Gerechtigkeit gegenüber den inneren und äußeren Feinden dieses Volkes in einem formelhaften Satze und parallel zu „segnen“ nicht auch als verfluchen" bezeichnet werden? Gewiß, denn es bedeutet nur soviel, wie „verurteilen und strafen“.

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Hauptsächlich über den Schluß der Bileam-Sprüche (Num 24 20 ff.) ist in meiner „Einleitung ins AT", S. 208 gehandelt worden. Daß diesen Vorrechten der Gottesreichsbürger auch entsprechend hohe Pflichten gegenüberstanden, und daß die Verwirklichung des über den Horizont der Zukunft emportauchenden Segenszustandes auch an Bedingungen geknüpft war (Ex 195 32 10 JE usw.), wird die folgende Darlegung sofort zeigen (s. auch o. S. 60 f.).

§ 25. Die grundlegenden Ordnungen für die zweite Periode des Gottesreiches.

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1. Schon durch die Gesetze, die auf den Anfang dieser Periode zurückzuführen sind (s. o. § 21), ist auch die Religiosität durch eine Anzahl bestimmter Forderungen geregelt. Sie ist zwar als das Geistigste in der Beziehung des Menschen zu Gott der Moralität vorgeordnet, aber doch nicht ganz dem freien Impuls der Gottesreichsbürger überlassen. Denn nicht nur ist die ausschließliche Hingabe an den Retter-Gott gefordert (Ex 203 22 19), sondern auch die Verkennung seiner Geistigkeit verboten (20 4f. vgl. besonders Deut 4 12: Eine Gestalt konntet ihr nicht sehen"; 15: An dem Tage, da Jahve zu euch aus dem Feuer heraus redete, habt ihr keinerlei Gestalt gesehen"). Auch das ist ja nicht dem eigenen Gefühl des Gottesreichsbürgers anheimgestellt, daß er er den Namen Gottes nicht zu nichtigem Zwecke ausspreche. Ferner ist auch die Zauberei energisch verboten (22 17), während die Stellung des Hammurabi-Gesetzes zur Zauberei (§ 1 f.) keine so durchgreifend sichere ist. Indem aber auf diese Weise auch sogar die Pflicht der Religiosität in bestimmten Forderungen aus

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geprägt wurde, trat gegenüber dem Glauben (s. o. § 16, 1) die Leistung des Gehorsams mehr in den Vordergrund.

Auch dieser Gang der Entfaltung in der Ordnung des Gottesreiches läßt sich als Ausfluß göttlich-prophetischer Weisheit verstehen. Denn weil nunmehr die Gottesreichsidee in ein ganzes Volk und die sich ihm noch anschließende Masse (Ex 12 38 JE usw.) hineingesenkt werden sollte, in der die nationalen Triebe erst veredelt und überhaupt alle profanen und materialistischen Neigungen allmählich auf die wahren Ziele des Menschengeistes hingelenkt werden sollten, mußte die göttlich-prophetische Pädagogie das Mittel der strikten und strengen Direktiven anwenden.

Bei Vergleichung der patriarchalischen und der mosaischen Stufe ist es richtig, wenn es heißt:,,Das Gesetz ist nebeneingekommen (nämlich zwischen Abraham und Christus, s. o. § 16, 1; Röm. 5 20). Aber falsch ist die neuerdings so häufige Anschauung, wie sie z. B. in folgenden Worten ausgesprochen ist:,,Das Gesetz ist in der Religion Israels nebenhereingekommen. Es durchquert die frohe unbefangene Glaubenszuversicht des alten Israel" (O. Holtzmann in seiner Schrift,,Christus" 1907, 102). Da ist der Ausdruck,,das alte Israel" falsch. Denn damit ist doch das Volk Israel nach Mose gemeint. Aber seit Mose war die Grundlage des Gesetzes vorhanden, wie man auch aus den ernsten Mahnungen eines Nathan oder Elia_ersieht und wie der älteste Schriftprophet (Amos 24) mit der Erwähnung der von Israel übertretenen Satzungen" Jahves erweist. Wenn dies, wie in jenem Zitat, ignoriert und von „unbefangener" Glaubenszuversicht geredet wird, dann wird die Religiosität des älteren Israels einseitig falsch gezeichnet.

Daß die sittlichen Forderungen, die aus der zweiten grundlegenden Epoche der Gottesreichsgeschichte zu datieren sind, die des Hammurabi-Kodex überragen, ist schon in § 21 (S. 123f.) nachgewiesen worden, und meine Darlegungen gegenüber der Neigung mancher Autoren, die ethische Höhenlage des AT überhaupt herabzudrücken (,,Die babylonische Gefangenschaft der Bibel" 1905, 45-54), sind soeben auch von F. Giesebrecht in seiner Abhandlung The moral level of the OT scriptures" (im Am. Journal of Theol. 1907, 31 ff.) bestätigt worden.

2. Was die Kultusordnungen anlangt, so ist

a) weniger wichtig, daß im Bundesbuch (Ex 20 24-26) der Bau von ganz einfachen Altären aus Ackererde oder unbehauenen Steinen angeordnet wird, die so, wie sie aus der Werkstatt der Schöpfung hervorgegangen waren, auch zum Dienst für den Schöpfer gerade gut waren, und solche Steine wurden ja auch zu dem ersten Dankaltar im Lande der Verheißung verwendet (Deut 275f. und Jos 831), und einzelne Felsblöcke sind als Altäre auch in Ri 6 20 1319 und 1 Sam 14 33

ausdrücklich erwähnt, wie solche Säulen (Monolithe), die der Opferschalen entbehrten, auch bei den Ausgrabungen in Ta anakh in größerer Zahl gefunden worden sind (Sellin, Tell el-Ta annek 1904, S. 104). Wichtiger ist die in derselben Stelle des Bundesbuches stehende Anordnung, daß ein Altar an jedem (kol wie z. B. in kol-ha-ben Ex 122) Orte errichtet werden darf, wo Gott durch eine außergewöhnliche Wohltat oder Straftat Anlaß gegeben hat, seines Namens zu gedenken, wie ja auch nicht bloß der Altar auf dem 'Ebal Jos 8 30 ff.) erbaut wurde, sondern auch der Prophet Samuel an einem Opferfeste an einem Orte außerhalb der Stiftshütte sich beteiligte (1 Sam 9 12 ff.). Das Allerwichtigste aber ist, daß daneben seit dem Beginn der zweiten Periode ein Hauptoder Zentralheiligtum bestand (Ex 33 7-11: Stiftshütte bei EJ!). Dieses neuerdings soviel verkannte Moment ist nach meiner Überzeugung vollständig beweisbar.

Denn es gibt mindestens einen Punkt der israelitischen Geschichtsberichte, von dem aus eine nicht zurückdämmbare Lichtwelle auf die vorhergehende Geschichte des Jahveheiligtums dahinflutet. Dieser Punkt liegt in dem Anfang des ersten Buches Samuelis, der auch von den kritischsten neueren Gelehrten als gute Quelle anerkannt ist. Dort wird nun ohne alle Emphase, demnach wie etwas Selbstverständliches erzählt, daß ein gewisser Elkana aus Ramathájim vom Gebirge Ephrájim alle Jahre nach Silo zu wandern pflegte, um dort dem ewigen und getreuen Gotte den Tribut seiner Pietät darzubringen. Allerdings Wellhausen schreibt in bezug darauf:,,In Wahrheit, wenn ein wohlhabender Mann aus Ephrajim oder Benjamin beim Jahreswechsel zum fröhlichen Feste nach Silo pilgerte, so tat er das nicht, weil in seiner Heimat zu Rama oder Gibea keine Gelegenheit gewesen wäre, vor Jahve zu essen und zu trinken" (Prolegomena zur Geschichte Ísraels, 2. Aufl., S. 19). Aber ,,in Wahrheit" ist mit diesen Worten gar nicht erklärt, weshalb Elkana trotzdem nach Silo wanderte (1 Sam 13 ff.), und weshalb er diese Opferfahrt alle Jahre machte. Wellhausen muß ja auch selbst weiterhin (a. a. O., S. 134) anerkennen, daß die Jahvekultstätte von Silo „die einzige dieser Art, nämlich betreffs ihrer Priesterschaft gewesen zu sein scheint". Warum aber war sie dies? Warum hing mit der Priesterschaft von Silo die des späteren Heiligtums von Jerusalem zusammen (1 Sam 4 21 143 22 9. 20, 2 Sam 5 24)? Warum kamen nur gerade über das Heiligtum zu Silo solche Aussagen auf, wie sie in Jer 7 12 und 26 6. 9 über Silo als Parallele zum Zion gelesen werden? Diese und andere Tatsachen werden nur erklärt, wenn man wieder anerkennt, daß in Silo sich wirklich das Hauptheiligtum des Ewigen befand. b) Kultuspersonen. Gewiß hatte der ewige Gott sich durch seine Erlösungstat das ganze Volk Israel und besonders die Erstgeborenen in ihm zu seinem Dienst erworben (Ex 13 15

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