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194-6), und deshalb fungierten wahrscheinlich erstgeborene Jünglinge aus Israel beim Bundesopfer (Ex 24 5) und brachten auch spätere Personen aus verschiedenen Stämmen Israels Opfer dar (vgl. Num 137. 16; Gideon usw.: Richt 6 18 11 31 1319, 1 Sam 139-12 14 33-35 usw.). Trotzdem ist schon kurz nach dem Bundesschlusse am Sinai einer von den Stämmen Israels mit dem Priesteramt betraut worden.

Denn erstens stimmen in dieser Anschauung alle Strömungen der Geschichtsquellen überein, indem das alte poetische Stück Deut 33 8-11 sie ebenso bezeugt, wie EJ in 32 26-29, vom Deut (108 usw.) und EP gar nicht zu sprechen. Zweitens ist auch der Anlaß dieses Überganges vom allgemeinen Priestertum des Jahvevolkes zum Priestertum eines Stammes in den Quellen gemeldet, obgleich bis jetzt noch nicht recht durchschaut. Nämlich als das Volk bald nach dem Bundesschluß in vollständiger Undankbarkeit gegenüber der soeben erfahrenen Errettung und in gänzlicher Verkennung seiner religionsgeschichtlichen Mission sich zum Bilderdienst und Götzendienst verirrte (Ex 321ff. JE), da hat der Stamm Levi seine Pietät für den lebendigen Erlösergott mit Entschiedenheit betätigt und dadurch den Grund zu seiner näheren Angehörigkeit zum Ewigen gelegt (32 26-29 JE). Drittens aber lassen die modernen Hypothesen über den Ursprung des levitischen Priestertums sich als vollkommen hinfällig erweisen, wie dies in bezug auf die neueste von diesen Behauptungen (nämlich Ed. Meyers und anderer Herleitung der levitischen Priester Israels aus Midian) bei anderer Veranlassung schon oben § 20 (S. 95f. 97) durch die Tatsachen bewiesen worden ist.

3. Zu den grundlegenden Reichsordnungen gehört auch noch das, was neben der lex religioso-moralis (s. o. Nr. 1) und der lex caerimonialis (s. o. Nr. 2) die lex forensis genannt werden kann. Sie betrifft die Form der Reichsregierung und deren einzelne Zweige.

In bezug auf die Form der Reichsregierung meine ich den Quellen nur dies als die ursprünglichste Idee ablauschen zu können, daß das Gottesreich ein nur von seinem himmlischen König beherrschtes Staatswesen sein sollte.

Diese Idee klingt zunächst aus einer Reihe von Sentenzen heraus, von denen nicht wahrscheinlich oder gar sicher gemacht werden kann, daß sie eine spätere Phase der Entwickelung darstellen. Als solche Sätze aber sind diese anzusehen: Jahve soll König sein für immer und ewig!" aus dem Triumphgesange, der Israels Dank für die göttliche Durchhilfe durch das Schilfmeer aussprechen will (Ex 15 18); ferner „Jahve sein Gott ist mit ihm [Israel] und Königsjubel ist ihm; ein starker Gott, der sie aus Ägypten herausführte (!),

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dem Kraftbeweise wie die eines Wildochsen sind" (Num 23 21f.); sodann und er (der vorher in V. 3 besprochene ewige Gott) ward König in Ješurûn (Israel), als die Häupter des Volkes sich versammelten, zusammentraten die Stämme Israels" (Deut 335). So ist aber der Anfang dieser Worte gemeint, denn vorher ist von Jahve die Rede, und ist auf dessen Erscheinen zur Befreiung Israels aus Not und Tod zurückgewiesen, wie ein Blick auf den andern Teil der Einrahmung der einzelnen Sprüche, nämlich V. 26 ff. lehrt, denn da bekennt der Dichter: „Es gibt keinen, wie der starke Gott Ješurûns ist, der am Himmel einherfuhr (m. Syntax § 237 a) als deine Hilfe usw. (vergangenheitlich gemeint wegen der Fortsetzung) und vor dir den Feind vertrieb und sprach: Vertilge!', und so wohnte Israel in Sicherheit usw." Wie soll in dem Zusammenhang von 33 2ff., wo von Jahves Erscheinen zu rettender Hilfe (V. 2), seiner Liebe zu den Stämmen Israels (V. 3) und der Gesetzgebung (V. 4) die Rede ist, von etwas anderem als Jahves Königtum über Israel gesprochen werden? Nein gemeint ist in V. 5: und so (speziell auch durch die ebenerwähnte Gesetzgebung) ward er in Ješurûn König." Nur dazu paßt ja auch die Bezeichnung Israels als Ješurûn (etwa: das rechtschaffene, gottgetreue Volk). Die Häupter Israels aber traten beim Bundesschlusse zusammen (Ex 241. 9ff.). Übrigens auch Steuernagel im HK. z. St. sieht die Beziehung von Deut 335 auf Jahves Königtum als die allein dem Zusammenhang entsprechende an. Auch aus dem anerkannt alten Deboraliede leuchtet aufs bestimmteste die Idee heraus, daß Jahve der Herrscher Israels ist, daß er in dessen Mitte in den Kampf zieht und als der Vertreter der Rechte seines Volkes dessen Feinden gegenübertritt (Richt 5 4. 11. 20. 23).

Zu diesen Zeugnissen ist aber auch der Ausdruck „Königreich von Priestern" zu rechnen, der in der Stelle „Jhr habt gesehen, was ich an Ägypten getan und daß ich euch auf Adlersflügeln getragen und zu mir gebracht habe, und nun, wenn ihr meiner Stimme gehorcht usw." (Ex 19 4-6) begegnet. Für das Alter dieses Ausspruchs wenn auch vielleicht nicht seiner jetzigen Form in allen ihren Elementen spricht doch schon die antike Wendung und habe euch zu mir gebracht". Auch der Begriff einer mamĺekheth kôhanîm eines Königreichs von Leuten, die dem Gotte, der ihr Volk zu seinem besonderen Eigentum gemacht hat, ohne Vermittelung Kultus weihen ist doch am allerwahrscheinlichsten zugleich mit dem Begriffe „Jahvevolk" geboren worden und ist, wenn überhaupt, am natürlichsten aus jener Periode

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erklärlich, in der Israel doch eben tatsächlich noch am ehesten als ein ganzes Reich von Kultuspersonen bezeichnet werden konnte: wo die Erstgeborenen noch faktisch beim Kultus beteiligt waren (Ex 245), wo des Levistammes Priestertum erst aufkam (32 26-29), wo bei der Opposition eben dagegen aus Israel der Ruf erklingt: ,,Alle sind heilig (vgl. Ex 196 am Schluß!), und Jahve ist in ihrer Mitte!" (Num 163), wie ja auch noch Micha (Richt 175),,einen seiner Söhne als Priester anstellte". In jener alten Zeit könnte der Ausdruck,,Königreich von Priestern" auch eine Beziehung zu Ägypten besitzen, könnte im Hinblick auf den schroff abgegrenzten Priesterstand dieses Landes gesagt sein. Oder gibt es eine Zeit, wo dieser Ausdruck leichter oder überhaupt entstanden sein kann? Das Königreich von Priestern wird man nicht aus 1 Kön 12 31 herleiten wollen, und das Königreich von Priestern_erklärt sich nicht aus den Zeiten, wo der Umfang des Begriffes Priester sich immer mehr einengte. Der Hinweis auf und ihr werdet Priester Jahves genannt werden" (Jes 616; Baentsch im HK zu Ex 196) ist nicht durchschlagend, weil das Priestertum von Ex 196 nach der dortigen Umgebung dieses Begriffes mehr eine markante Eigenschaft, eine Qualität, einen Rang, eine unmittelbare Stellung zu Gott bezeichnet, aber das Priestertum von Jes 61 6 eine Priestertätigkeit in bezug auf die Heiden.

Ob Ex 19 4-6 zur elohistischen Pentateuchströmung gehört (vgl. darüber meine Einleitung ins AT, S. 196 u. 205), oder mit Kuenen, Wellhausen und O. Procksch (Das nordhebr. Sagenbuch usw. 1906, 85) als ,,deuteronomisch" angesehen werden muß, ist nicht so wichtig, denn auch im letzteren Falle könnte es in deuteronomistischem Stil eine alte Idee ausprägen. Aber diese Meinung vom ,deuteronomischen" Charakter von Ex 19 4-6 ist auch keineswegs sicher. Denn man hat, abgesehen davon, daß die Idee vom allgemeinen Priestertum Israels nicht deuteronomisch ist, auch einige sprachliche Differenzen nicht beachtet (s. o. S. 65).

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Ebendieselbe Idee ist sodann auch in Tatsachen ausgeprägt. Unter ihnen ist aber die die erste, welche gewöhnlich ganz übersehen wird, daß doch eben das Volk Israel faktisch zuerst Jahrhunderte lang keine irdischen Könige besessen hat. Man darf diese Tatsache aber keineswegs als gleichgiltig betrachten. Denn in Moses Periode hatten ja so viele Stämme rings um Kanaan, wie z. B. die Edomiter und Moabiter usw., und auch in Kanaan, wovon ja einmal 31 Könige aufgezählt werden (Jos 121-24), Könige. Wie nahe hätte es da gelegen, daß auch das Volk Israel von einem Könige beherrscht worden wäre! Aber nein, wie es im Brunnenliede" (Num 21 17f.) heißt: Das ist der Brunnen, den Fürsten mit ihrem Szepter gegraben", so ist auch in dem alten Deboraliede mit Enthusiasmus gesagt: „Mein Herz gehört den Befehlshabern Israels" (Richt 59), und als dem

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hochverdienten Helden Gideon die erbliche Herrschaft der Ausdruck Königtum" ist vermieden! über Israel angeboten wurde (Ri 8 22), hat er sie für sich und seine Söhne mit den Worten,Weder ich noch mein Sohn soll über euch herrschen abgelehnt (8 23). Dieselbe Idee ist auch in der Fabel Jothams (9 8-15) dargestellt. Den klaren Worten von 8 22 ff., die noch durch das so originale Stück 98–15 verstärkt werden, gegenüber kann die Frage Abimelechs Ist die Herrschaft von siebzig Männern, aller Söhne des Jerubbaal, besser, als die Herrschaft eines einzigen?" nicht das Gegenteil beweisen, und deshalb ist es unbegründet, wenn G. Beer (Saul usw. 1906, 1) einfach behauptet: Gideon vererbte die Königswürde auf seine Familie." An die erwähnten Tatsachen reiht sich aber zunächst auch noch der Umstand an, daß die Gotteshilfe in den ersten Jahrhunderten nach Mose nur zur Verteidigung des Verheißungslandes als einer notwendigen Basis oder Schutzstätte des Gottesreiches gewährt wurde, nicht aber zu Eroberungskriegen.

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Nach alledem kann nur dies als das ursprüngliche Ideal der Regierungsform des Gottesreiches hingestellt werden, daß die besondere Herrschaft der Gottheit über Israel durch folgende Mittel und Gruppen von Persönlichkeiten vermittelt werden sollte: durch die fortgesetzte Weisung Gottes (d. h. die Tora in ihrem ursprünglichen Sinne) und deren Herolde, die Propheten (nebi'im Deut 18 15 usw., Jer 7 25), zugleich auch durch die Bewahrer der schon verkündigten Tora (des Gesetzes), d. h. die Priester (Deut 338-11 usw.), weiterhin in Zeiten der nationalen Bedrängnis durch gottbegeisterte Helden (gibbôrîm), die nach der Besiegung der jedesmaligen Feinde naturgemäß auch im Frieden noch eine Auktorität bewahrten und daher als schophetim (Richter) fungierten. Also die absolut gottgefällige Art der Regierung des Gottesreiches war das durch. Prophetie Priestertum und gottbegeistertes Heldentum vermittelte Königtum des Ewigen.

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So ist die ursprüngliche Idee über die Regierungsform der Jahveherrschaft über Israel, die hier nur positiv dargestellt worden ist, während weiter unten (§ 31) die negative Erörterung folgen soll, von mir immer vertreten und z. B. auch von folgenden gebilligt worden: Hermann Schultz (Alttestl. Theol. 124), Riehm (Alttestl. Theol. 95f. 102f.), Oettli (Gesch. Isr. 1905, 251), vgl. auch The Israelitic constitution was fundamentally theocratic" (The Exp. Times 1906, 200 a). In Israel war es nicht so, wie sonst im Orient (J. Böhmer, Reichsgottesspuren in der Völkerwelt, 1906, 86).

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Die irdischen Vertreter des himmlischen Gottesreichsherrschers übten eine legislative Tätigkeit nur insofern selbständig aus, als sie die alten Grundgesetze auf neue Fälle oder Verhältnisse anwenden mußten, und ihre mispatîm, was zunächst Gerichtssentenzen bezeichnete, naturgemäß zu Gewohnheitsrechten und daher zu Rechtsnormen wurden. So ist es nach aller Wahrscheinlichkeit zu verstehen, wenn neben den chukkim (gleichsam in Stein oder Erz eingegrabenen Grundprinzipien) die mispațim so oft erwähnt werden, die in der gewöhnlichen Übersetzung zu wenig deutlich als „Rechte" bezeichnet sind (Ex 243 usw., Deut 4 45 usw.). Daß freilich irdische Vertreter des himmlischen Königs von Israel später ihre legislative Befugnis auch manchmal überschritten haben, soll hier nur durch den Hinweis auf das eingelernte Menschengebot (Jes 29 13) angedeutet werden. Im Vorhergehenden ist aber zugleich schon ausgesprochen worden, daß die Vertreter des himmlischen Gottesreichsbeherrschers insbesondere die richterliche Funktion auszuüben hatten, und dies ersehen wir ja auch aus den Nachrichten z. B. über Mose (Ex 18 13 ff.) oder die Prophetin Debora (Ri 44) oder die Söhne des Hohepriesters Samuel (1 Sam 81).

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Wie sehr durch die gesetzgeberische und richterliche Tätigkeit der Organe des himmlischen Herrschers von Israel auf die Milderung der Unsitte der Blutrache (s. o. § 21 gegen Ende und vgl. 2 Sam 3 27 13 28 14 11) hingewirkt wurde, ersieht man aus Ex 21 13, Num 35 6 ff., Deut 4 41-43 und besonders 19 1-13.

4. An den Grenzen der Gottesreichsverwaltung lag ja endlich auch die Regelung des Verhältnisses von Gottesreichsinteressen und des Gebietes menschlicher Betätigung, Ausbildung und Erholung, das man gewöhnlich die Kultur zu nennen pflegt. In bezug darauf trat nun mit dem Beginn der zweiten Gottesreichsperiode noch deutlicher als vorher

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a) das hervor, daß Unseßhaftigkeit, Leben in der Wüste, kurz nomadisches Ideal", wie es neuerdings mit soviel Emphase wenigstens als der Bruder, wenn auch nicht als der Vater der Jahvereligion hingestellt worden ist (Ed. Meyer, Die Israeliten usw. 1906, 82. 132), keineswegs zu den Ausgangs- oder Zielpunkten des alttestamentlichen Gottesreiches gehörte. Denn kein prophetischer Vertreter desselben hat etwa Unterlassung des Häuserbaues oder der Bodenkultur als ein zu erstrebendes Ziel hingestellt. Auch Elia hat dies nicht einmal in bezug auf die Prophetenvereinsmitglieder getan und

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