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hat selbst nicht etwa beständig in der Wüste oder in Höhlen gewohnt (vgl. 1 Kön 179ff.). Keiner von den Propheten hat das Ideal der Rechabiter (Jer 35 6f.) vertreten. Im Gegen

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satz zu ihrem Ideal ist das Sitzen unter dem Weinstock und ähnliches ein Zug in mehr als einem prophetischen Zukunftsbilde (Mi 4 4 usw.). Also ist es ein Unrecht, zwischen den Propheten der alttestamentlichen Religion und den Rechabitern nur einen grad weisen Unterschied anzunehmen, wie es bei Ed. Meyer (S. 84) geschieht, indem er sagt, daß das nomadische Ideal eine der treibenden Kräfte der religiösen Bewegung im alten Israel war und am vollständigsten [!] bei Jehonadab dem Rechabiter verwirklicht" zu finden sei. Nein, das prophetische Ideal war religiös-moralisch und innerlich, das der Rechabiter war kulturell-ökonomisch und äußerlichkörperlich.

Aber so sehr direkt religiös-ethisch die im Gottesreichsbürgertum liegende Lebensdirektive war, so wenig schloß diese doch den Sinn zunächst für die Vaterlandsliebe aus, und den Spuren des Patriotismus bei den einzelnen Propheten nachzugehen, ist ja eine köstliche Aufgabe. Trotzdem prägt sich weder in den Gesetzen noch in dem Verhalten der Propheten ein ängstliches Streben, den Verkehr mit andern Völkern zu meiden, aus: vgl. die Bereitwilligkeit, durch das Gebiet der Edomiter zu ziehen (Num 20 14–21 JE), die Wanderung von Davids ferneren und näheren Vorfahren in moabitisches Gebiet (Ruth 11ff., 1 Sam 223f.), Elias Wanderung nach dem phönizischen Sarephath (1 Kön 178ff.), und daß etwa das Prinzip geherrscht hätte, Handelsbeziehungen zu andern zu vermeiden, ist unbeweisbar. Auch Bündnisse mit andern Nationen zu friedlichen Zwecken, etwa zum Zwecke des Austausches oder der Herbeischaffung von fremden Landesprodukten, wie z. B. die Verbindungen Davids und Salomos mit Hiram von Tyrus (2 Sam 5 11, 1 Kön 5 1. 11), waren deshalb den Zielen des Gottesreiches nicht zuwider.

b) Das Lebensideal des Gottesreichsbürgers schließt ja auch nach den Grundgesetzen der zweiten Gottesreichsperiode keinen Gegensatz zur fortschreitenden Verfeinerung der Lebensführung oder zur Ausübung der Künste in sich. Denn freilich lesen wir das Verbot, keine plastische Nachahmung irgendeiner Erscheinungform am Himmel und auf der Erde usw. herzustellen, wie es nach Deut 58 noch ohne das in

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Ex 20 4 stehende und zwischen pèsel und temûna lautet. Aber dieses Verbot bezieht sich bloß auf die Gottesbilder, wie aus dem ganzen Zusammenhang und besonders aus der darauffolgenden Warnung,Bete sie nicht an und diene ihnen nicht!" sich ergibt. Die Plastik in Holz oder Stein oder Metall, das Eingravieren von Figuren oder das Hineinweben von Pflanzenbildern in Vorhänge usw. war nicht einmal in bezug auf die Ausschmückung des Heiligtums verboten. Man denke nur an die Kerûbe usw. (Ex 25 18 ff.), an die zwölf Rinder, auf denen das große Wasserbecken für den Tempel stand (1 Kön 7 25), und an viele Figuren, die teils durch Schnitzerei oder Stickerei und Weberei für das Heiligtum des Ewigen hergestellt wurden (Ex 25 33-36, 1 Kön 6 29. 33. 35 usw.; Hes 40 16: an den Erkern herum war Palmlaubwerk; 31. 34. 37; 41 18: und an den Wänden waren Kerûbe und Palmen usw.; 25f.). Schmuck der Wohnungen kann also nicht an sich als gegen die Ziele des Gottesreiches verstoßend betrachtet sein, wenn die Elfenbeinpaläste in einer Bußrede des Amos (3 15) erwähnt sind. Dies zeigt überdies auch Ps 459 (vgl. 1 Kön 22 39), wo sie ohne Tadel oder vielmehr als ein erfreulicher Besitz genannt sind. Wenn freilich mit der Kleiderpracht und dem Inbegriff aller Toilettenfinessen (vgl. meinen Artikel,Spiegel bei den Hebräern“ in der PRE XVII, 631) Gefallsucht und Eitelkeit und überhaupt Irreligiosität sich verbanden, dann mußte die prophetische Strafrede sich dagegen erheben (Jes 3 16 ff. vgl. 44: der Schmutz der Sionitinnen!). Den Künsten der Musik und Poesie aber war das Lebensideal des Gottesreiches so wenig feindlich, daß diese Künste von vornherein sogar in den Dienst des Kultus genommen wurden (Ex 151ff. 20, vgl. Ri 11 34, 1 Sam 16 16, 2 Sam 23 1: David „der Liederliebliche Israels"). Nur wenn auch diese Künste in den Dienst eines äußerlichen Kultus (Am 5 23) oder eines die sozialen und religiösen Pflichten vernachlässigenden Lebensgenusses gestellt wurden (Am 65, Jes 5 12), mußten sie vom Tadel der Gottesherolde getroffen werden.

Wieviele Arten von Spielen bei den Hebräern geübt und auch in den alttestamentlichen Schriften ohne Tadel erwähnt worden sind, ist aus meinem Artikel Spiele bei den Hebräern" (PRE3 XVII, 633-636) ersichtlich. Darnach gab es Unterhaltungsspiele bei den Kindern (Sach 85: die auf den Marktplätzen spielen) und den Erwachsenen (Richt 14 14, 1 Kön 101, Hes 17 2), auch mit dem Ball usw. (Jes 22 18, Hi 40 29), oder Spiele zur Übung der körper

lichen Gewandtheit und Kraft mit dem Pfeil (1 Sam 20 20, 2 Sam 1 18, Hi 16 12, Klag 3 12) und mit dem Steinheben (Sach 12 3).

Gottesreich und Kulturstaat" waren also an sich keine Gegensätze, wie es bei G. Beer (Saul usw. 1906, 61) klingt. Die Kultur durfte nur keine Verleugnung der religiös-sittlichen Gottesreichsprinzipien in sich schließen, wie es allerdings bei Salomo schließlich der Fall war.

Nachdem so die grundlegenden Direktiven und Ziele, von denen die Geschichte des Gottesreiches in ihrer zweiten Periode ausging und durchwaltet wurde, beleuchtet worden sind, bedarf es nur noch zweier allgemeiner Darlegungen, und dann kann der Gang der Reichsgeschichte selbst weiter verfolgt werden.

III. Die Gottesreichsbürgerschaft nach ihrem Umkreise und nach der Erfüllung ihrer Bürgerpflicht im allgemeinen.

§ 26. Die Bürgerschaft des Gottesreiches nach ihrem Umkreise.

1. Schon die Einladung an den Midianiter oder Keniter Hobab, sich an Israel anzuschließen (Num 10 29-33), und die Duldung jenes 'asaphsûphs, jenes „Sammelsuriums" von Leuten, die sich aus Ägypten her an Israels Fersen geheftet hatten (Num 11 4), deutet darauf hin, daß auch nach der sinaitischen Bundesgesetzgebung die Grenzen des Reiches für die Nichtisraeliten nicht unbedingt unüberschreitbar waren. Dies wird aber auch noch weiter durch folgende Reichsordnungen erwiesen. Auch der für Geld erkaufte Knecht nichtisraelitischer Herkunft konnte durch die Annahme der Beschneidung in die Reichsbürgerschaft aufgenommen und zur Mitfeier des Passahfestes zugelassen werden (Ex 1244). Auch ein für Geld erkaufter und nicht bloß ein im Hause geborener Knecht eines Priesters galt so sehr als Familienglied, daß er sogar von heiliger Speise mit essen durfte (Lev 22 11). Die in Israels Mitte sich ansiedelnden Edomiter und Ägypter sollten von der dritten Generation an zur Gemeinde Jahves“ gehören dürfen (Deut 23 8f.).

2. Die unter Israel lebenden Fremdlinge überhaupt aber, in bezug auf die ja im Alten Testament eine über das sonstige antike Niveau sich erhebende milde Gesetzgebung sich findet (Ex 22 20, Lev 19 33 f., Deut 128, vgl. Ps 1469 usw.), hatten nur die Pflicht, die Grundgesetze des Gottesreiches durch ihr Verhalten nicht zu verletzen und dessen Ordnungen nicht

zu stören, also keinen Götzendienst zu treiben (Lev 20 2), den Namen des Ewigen nicht zu lästern (24 16), nicht Blut zu essen (1712) oder greuelhafte Verletzungen der Keuschheit zu begehen (18 26), am Sabbath nicht zu arbeiten (Ex 20 10) und während des Massothfestes Gesäuertes nicht zu genießen (12 19). Gewiß war das Gottesreich auch in seiner zweiten Periode noch nicht universalistisch, wie ja z. B. an dem Ausschluß der Moabiter und Ammoniter (Deut 23 4-7), der Eunuchen und Bastarde (V. 2f.) zu Tage tritt; aber durch einen Zug glänzt das Bild des Gottesreiches besonders anziehend aus den Blättern der Geschichte hervor, und dies ist der Charakterzug, daß das Gottesreich in seinen Prinzipien durchaus davon entfernt ist, durch Angriffskriege die Herrschaft seines himmlischen Königs weiter auszudehnen. Heißt es doch sogar ausdrücklich, daß Jahve auch den Edomitern, Moabitern und Ammonitern ihr Land gegeben habe (Deut 2 4f. 9. 19), und die in 156b in Aussicht gestellte Beherrschung vieler Völker ist nach dem Zusammenhang nicht durch Krieg zu Wege gebracht.

Welch ein Abstand auch hierin von solchen Bewegungen, wie der des Mohammedanismus!

§ 27. Das Verhalten der Gottesreichsbürger seit dem Beginn der zweiten Periode nach seinen Grundlinien und Grundtrieben.

Um die einzelnen Schritte und Wechselfälle der Gottesreichsgeschichte in ihrer zweiten Periode besser würdigen zu können, ist es gewiß am Platze, teils auf ihre durchherrschende Richtung, teils aber hauptsächlich auf ihre häufigsten Anlässe und Beweggründe einen Lichtstrahl fallen zu lassen.

1. Die allgemeine Richtung des Verhaltens der Gottesreichsbürger seit Moses Zeit charakterisiert sich besonders dadurch, daß neben vielen Beweisen unerschütterlicher Jahvetreue sehr viele Arten und Fälle der Abirrung von der zu Recht bestehenden Religion der dem Mose gleichen Propheten (Deut 18 15; Jer 725), der Priester des Hauptheiligtums im allgemeinen (1 Sam 4 18 usw.) und einer nie aussterbenden Zahl von Frommen (1 Kön 19 18). Indem sich so eine interne Scheidung in Israel anbahnte, hat sich übrigens der Umkreis der Gottesreichsbürgerschaft nach innen hin verengert.

Die Arten dieses Abfalles waren aber wesentlich diese: dem wahren Prophetentum der Jahvereligion gegenüber trat

die Neigung zu Wahrsagerei mit ihrer Beobachtung des Wolkenzuges und anderer angeblicher Anzeichen der Zukunft oder mit ihrer vorgeblichen Befragung von Totengeistern (Num 22 41, Deut 18 14, 1 Sam 287, Num 23 23!). Dem Eingreifen des lebendigen Gottes in den Geschichtsverlauf suchten manche durch Zauberei zu Hilfe zu kommen (Ex 22 18). Die Einzigartigkeit des in Israels Geschichte und Prophetie hervortretenden Gotteswesens wurde in mannigfaltigen Arten des Götzendienstes verkannt. Eine bunte Reihe von Kulten zieht da leider an dem durch die Jahrhunderte der Geschichte Israels wandernden Auge vorüber: der ausschweifende Kult des Peór (Num 253), der Kult des Báal und der Astarte (Richt 625 833 usw.), dieser Personifikationen von Sonne und Venusgestirn, der grausame Kult des ammonitischen Nationalgottes Mólekh (in der griechischen Übersetzung: Moloch (1 Kön 115 usw.) usw. Sodann die Geistigkeit des Kultes der legitimen Religion Israels wurde häufig durch Bilderdienst verdrängt. Solche Idololatrie begegnet ja gleich in der Anbetung des jungen Stieres oder Kalbes (Ex 324 usw.) usw. Aber auch die strengen sittlichen Prinzipien der Jahvereligion, wie sie sich auch in der Sentenz „So tut man nicht in Israel" usw. ausprägten (Gen 347 399, Deut 22 21, Richt 206. 10, 2 Sam 13 12 usw.), wurden oft durch Nachahmung der sinnlichen Gewohnheiten von Ägyptern (Gen 397; Herodot II, 46: Γυναικὶ τράγος ἐμίσγετο ἀναφανδόν) und Kanaanitern (Gen 19 5 342 38 14, Jos 21 usw.) verletzt (Richt 19 22 usw.).

Eine Charakteristik des sittlichen Verhaltens der Gottesreichsbürger läßt sich aber nicht aus den Verboten schöpfen, die in den Gesetzgebungsschichten des AT vorliegen.

Dies ist gegen das Verfahren von Fr. Maurer in,,Volkskunde, Bibel und Christentum", Bd. 1 (1905), 45 zu bemerken, welcher sagt:,,Es wird gern auf die sittliche Erhabenheit der Israeliten als des auserwählten Volkes hingewiesen. Aber die Strafbestimmungen über Sodomiterei, Päderastie und Onanie (Ex 22 18, Lev 18 23, Deut 27 21, Lev 2016; 13; Gen 389f.), die übrigens in Lev 183 ausdrücklich auf ägyptischen und kanaanitischen Ursprung zurückgeführt werden, lassen darauf schließen. daß diese Laster bei den Israeliten bekannt waren." Von diesen Worten sind aber beide Sätze falsch, sowohl der erste ironisch gemeinte als auch der zweite. Denn einerseits ist zu fragen, welcher Historiker, der in Betracht kommen könnte, denn die sittliche Erhabenheit ,,der" Israeliten behauptet. Eine quellenmäßige Geschichte Israels wird Licht und Schatten

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