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es neuerdings oft geschehen ist. Diese Gesetzesniederschrift, deren Inhalt aus früherer Zeit datiert und ihre jetzige Form wesentlich unter dem Eindruck der Zerstörung Samarias gefunden hat (vgl. meine Einleitung 214-220!), ist vielmehr ein Ausfluß prophetisch-priesterlicher Bestrebungen, denen die besten Motive zugrunde lagen, nämlich das Bestreben, durch Verinnerlichung der Religiosität (Deut 65: Du sollst Jahve, deinen Gott, lieben" usw. vgl. Hos 111 usw.) und durch Konzentrierung des Kultus (121ff.) vom Bilderdienst und Götzendienst zurückzuhalten usw. Durch die Mahnungen dieses Gesetzbuches hat Josia sich zu einer Kultusreform bewegen lassen, welche die Hiskianische Reform übertraf (2 Kön 23 1-25). Aber von der Rivalisierung mit den Weltmächten hielt auch er sich nicht fern. Auch er sah nicht ein, was aus der von Gott geordneten Entstehung der großen Weltmächte seit dem achten Jahrhundert für Israel zu lernen war. Deshalb trat er dem Ägypter Nekho, als dieser beim Sturze Assyriens die frühere Herrschaft Ägyptens über Palästina, Syrien usw. erneuern wollte, in der Ebene Jesreel bei Megiddo entgegen, verlor aber Schlacht und Leben (608; 2 Kön 23 26–30).

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Ihm folgte sein Sohn Jehoa chaz nur drei Monate lang. Denn entweder weil ihn die Jerusalemer ohne Einwilligung Nekhos zum König gemacht hatten, oder weil er gegen Nekho ins Feld rückte, wurde er im Hauptquartier desselben, zu Ribla im Orontestal, gefangen genommen und durch seinen Bruder Eljaqîm ersetzt, der dabei den Namen Jojaqim bekam und der sich den Ägyptern willfährig zeigte (23 35). Nekho drang dann jedenfalls zur Ausnützung der östlichen Wirren weiter vor. Aber er wurde bei Karkemîsch oder Circesium am Euphrat von Nebukadnezar geschlagen (605). Nach diesem vierten Jahre Jojaqîms (Jer 25 1), wahrscheinlich einige Jahre, später unterwarf Nebukadnezar auch Jerusalem (2 Kön 24 1a). Denn nach dreijähriger Untertanenschaft verweigerte Jojaqîm den Tribut, und diesem Abfall muß nach V. 1b-6 der Tod Jojaqîms bald nachgefolgt sein (vgl. 2b: „und Jahve ließ sie [die feindlichen Nachbarn] nach Jerusalem kommen, daß sie ihn umbrächten"), und es ist auch weiter keine Tat von ihm erzählt. Er starb jedenfalls nach elfjähriger Regierung, in der er viel unschuldiges Blut (wahrscheinlich von Jahvefreunden) vergossen hatte, noch ehe ein babylonisches Heer zur Bestrafung seiner Felonie herangerückt war (597). Kaum aber

hatte sein Sohn Jojakhîn (Jer 22 24: Jekhonja) den Thron bestiegen, so mußte er nach dreimonatlicher Regierung sich Nebukadnezar ergeben und wurde mit vielen Gliedern des Hauses David sowie vielen angesehenen und reichen Leuten nach Babel weggeführt. Bei dieser ersten Deportation (597) wanderte auch Hesekiel ins Exil (Hes 1 2). In dessen Buch (11) ist das 30. Jahr sehr wahrscheinlich von 625, der Aera Nabopolassari gerechnet, und dieses Jahr 595 ist in V. 2 als das fünfte Jahr der Wegführung Jojakhîns (und Hesekiels) bezeichnet. Dies führt auf 599 als das Datum dieser Wegführung. Das ist in meiner Einleitung, S. 355 f. ausführlich begründet worden, und darnach sind auf S. 270 einige Abweichungen von Kamphausens Zeitrechnung berechnet.

Nebukadnezar setzte aber wieder einen dritten Sohn Josias, also einen Onkel (Luther 24 17 ungenau: Vetter) Jojakhins als König ein. Dieser hieß Mattanjah und führte seit seiner Thronbesteigung den Namen Sidqijjahu. Auch er zeigte die Indifferenz oder Abneigung gegen die Reinheit des Jahvekultus, die von allen Nachfolgern Josias betätigt worden war. Er wollte aber auch in staatlicher Hinsicht weltliche Bahnen verfolgen und daher als Verbündeter des Ägypterkönigs Hophra das Joch des Chaldäers abschütteln. Da beschloß aber Nebukadnezar, die unruhige Vasallin und Rädelsführerin Jerusalem, die ihren Stolz in die Erstrebung eines falschen Zieles setzte, unschädlich zu machen.

Im neunten Jahre Zedekias (588), und zwar im zehnten Monat, der gemäß dem in Jer 36 22 sicher hervortretenden Frühlingsanfange des Jahres (vgl. meine Abhandlung „Kalenderfragen im althebr. Schrifttum" in ZDMG 1906, 605 ff. 635 ff.) ungefähr gleich unserem Januar war, begann die Umzingelung der Stadt. Im elften Jahre Zedekias machte sich der Hunger in der Stadt stark fühlbar. Da brach Zedekia mit einer Schar Krieger durch die Belagerungsarmee hindurch (über die Örtlichkeit vgl. Schick in ZDPV 1891, 54), und zwar am neunten Tage eines unbestimmten Monats (2 Kön 25 3), aber des vierten Monats (also des Tammûz, ungefähr unseres Juli) nach Jer 39 2 52 6. Er kam auch wirklich bis Jericho hinab, wurde aber dort eingeholt, besiegt und gefangen in das Hauptquartier Nebukadnezars nach Ribla (am Orontes) geführt, mußte dort die Tötung seiner Kinder mit ansehen und wurde dann geblendet und so in Ketten nach Babel geführt. Im fünften

Monat dieses elften Jahres, also im Ab (ungefähr = unserm August) 586 (588) wurde sogar der Tempel von den Babyloniern angezündet, was nach der Verbindung der Sätze gleich nachdem Nebusaradân nach Jerusalem gekommen war (nach 2 Kön 258 am siebenten; nach Jer 52 12 freilich am zehnten), dann also am 7. (resp. am 10.) Ab geschah. Die wertvollen Geräte vom Hause des Ewigen und viele andere Schätze Jerusalems sowie alles irgendwie ansehnliche Volk Judas wurde ins Exil geführt.

Der Prophet Jeremia konnte mit den Propheten, mit denen er sich zu einer Reihe zusammenschloß (7 25), nur das Urteil vertreten, was durch Jesaja zuerst klar ausgesprochen worden war (s. o. § 34, 2), daß das Jahvevolk den Weltmächten gegenüber sich auf seine besondere Kulturaufgabe zurückziehen müsse. Er konnte also nur urteilen, daß das gegen die Weltmacht opponierende Jerusalem seinen Stolz in die Erstrebung eines falschen Zieles gesetzt hat. Wenn er freilich bloß seinem natürlichen menschlichen Gefühl hätte folgen dürfen, so hätte er anders geurteilt, denn an Mitgefühl mit dem Schicksal seines Volkes hat er, wie übrigens alle wahren Propheten, keinem anderen Gliede seines Volkes nachgestanden. Denn ein Jesaja schloß sich sogar mit seinem schuldbeladenen Volke zusammen und stieß im Schmerz über dessen Schicksal die Frage Herr, bis wann?" hervor (611 19 25 usw.), und Jeremias Herz pochte und sein Auge tränte im Schmerz über sein Volk (4 19 91 usw.), und wie haben die Propheten die nationale Zerrissenheit, die klaffende Wunde am Leibe ihrer Nation beklagt (Hos 111 35, Jes 11 13, Jer 3 18, Hes 37 15 ff.)! Also an dem, was zunächst Patriotismus genannt zu werden pflegt, hat es den alttestamentlichen Propheten keineswegs gefehlt. Aber schon der wahre Patriot muß die höheren Ziele eines Volkes im Auge behalten, wieviel mehr die geistigsten Führer eines Volkes, die es je gegeben hat! Trotzdem ist Jeremia schon von manchen Zeitgenossen wegen seiner Verurteilung des Widerstandes gegen die Babylonier verkannt und verfolgt worden (37 7ff.), und neuerdings hat man (H. Winckler in KAT 1903, 170f.) ihn zu den Aufpassern des babylonischen Großkönigs gerechnet. Aber schon C. H. Graf hat in seinem Kommentar zu Jeremia (1862), XXIX in trefflichster Weise bemerkt, nur deshalb, weil es für Jeremia eine von Gott stammende Gewißheit gewesen sei, daß nach Gottes heiligem,

strafendem und erziehendem Willen nun auch im Zweistämmereich die gottlose Majorität unter die Fremdherrschaft gebeugt werden müsse, deshalb habe der Prophet auf Unterwerfung unter diesen Willen gedrungen und lieber schmachvolle Verkennung und drückende Einkerkerung auf sich genommen, als daß er die ihm gewordene Gewißheit unausgesprochen gelassen hätte. Außerdem hat A. Köhler in seinem Lehrb. d. bibl. Gesch. II, 2, 484f. gegen den Versuch von Max Duncker und anderen, die Bestrebungen eines Hananja (Jer 28) zu verteidigen, mit Recht z. B. auch dies geltend gemacht, daß die Vaterlandsliebe dieser Pseudopropheten blind war, weil sie nicht erkannten, was offen zutage lag, daß nämlich Juda für sich allein oder auch in Verbindung mit Ägypten der chaldäischen Macht nicht gewachsen war, und weil sie ferner auch zum Bruche feierlicher Eidschwüre aufforderten (Hes 17 13 ff.). Die Hauptsache aber ist, was oben in § 34, 2 von mir begründet worden ist, daß die wahren Propheten die Verschiedenheit der Zielpunkte von Weltreich und Gottesreich klar betont haben. und nach diesem ihrem Bewußtsein beurteilt werden müssen.

Aber von der beklagenswerten Wirklichkeit aus, in der die von Selbstsucht und Sinnlichkeit geblendete Majorität Israels unter den Konsequenzen der sich auswirkenden göttlichen Gerechtigkeit leiden mußte, richtete die göttlich-prophetische Kunde den Blick auf eine erfreuliche Zukunft. Sie konnte von einer Beziehung des himmlischen Königs zu den Reichsbürgern sprechen (hauptsächlich in Jer 31 31–34), in der auf dem Boden der niedergestampften Menschheitsschuld sich die Pfeiler eines neuen Bogens der Harmonie zwischen Gott und den ihn anerkennenden Menschenseelen erheben sollen. § 36. Zustand des Gottesreiches während zeitweiser und teilweiser Verbannung seiner Bewohner.

I. Die zurückgebliebenen und die exilierten Bewohner des Zehnstämmereiches.

1. In dem eroberten Reiche Israel blieben naturgemäß Reste der Bevölkerung zurück, und sie bildeten das erste Element der neuen Bewohnerschaft von Mittel- und Nordpalästina. Das AT läßt allerdings einfach Israel" weggeführt werden (2 Kön 176) und spricht von der Ersetzung der Israeliten“ (táchath benê Jisrael V. 24) und bloß von der Rückkehr eines Priesters (V. 28). Aber dabei ist der zurückbleibende Rest von israelitischen Bewohnern doch nur als

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selbstverständlich unerwähnt gelassen, und auch Hengstenberg bezweifelte sein Vorhandensein doch nicht ganz (Gesch. III, 255). Das andere Element der späteren Bevölkerung des früheren Reiches Israel waren die vom Osten her in die mehr oder weniger entvölkerten Landstriche verpflanzten Leute a) aus Babel selbst, dann b) aus Kutha, einer mittelbabylonischen Stadt (etwas nordöstlich von Babylon), ferner c) aus Awwa, das auch durch die Keilschriften nicht bekannter geworden ist, aber von Ed. Sachau (Z. Assyr. 1243) mit Imm zwischen Antiochia und Aleppo gleichgesetzt wird (vgl. zur Wechselbeziehung von w und m mein Lehrgeb. II, 459), sodann d) aus Chamath am Orontes, endlich e) aus Sepharwajim, das in 2 Kön 18 34 u. 19 13 und || wahrscheinlich die syrische Stadt Sabara'in der bab. Chronik ist, aber in 2 Kön 17 24 vielleicht auf Verwechslung mit der bab. Stadt Sippar beruht, die gerade nördlich von Babylon lag.

Mit Namen wird der König Assyriens, der diese Kolonisten sandte, in 2 Kön 17 24 nicht genannt. Aber die Keilschriften erwähnen eine Verpflanzung von Babyloniern in das Land der Chatti, also nach Syrien und Nordpalästina, im ersten Jahre Sarrukins (Saregons Jes 201), der ja die Eroberung Samarias vollendet hat. In Esr 4 10 ist die Besiedelung „der Stadt Samaria" auf Asenappar (= Assurbanipal 668-626 besonders wegen einer von Marquart, Fundamente israelitischer und jüd. Gesch, S. 59 entdeckten Lesart) zurückgeführt. Solche spätere Nachschübe von Kolonisten sind sehr leicht möglich.

2. Religiöser Charakter. Wie demnach die späteren Bewohner Mittelpalästinas in nationaler Hinsicht ein Mischvolk waren, so auch in religiöser. Denn allerdings hatte jener Priester (2 Kön 1728) die anfänglich fehlende Furcht vor Jahve den durch wilde Tiere oder durch Pest (Jos., Antt. IX, 14, 3) geängsteten Gemütern eingeflößt, aber daneben verehrten die Kolonisten auch noch ihre Heimatgötter fort, nämlich a) die Babylonier die Sukkôth-benôth (2 Kön 17 30), wahrscheinlich zusammenhängend mit Zer-banîtu, d. h. die Samen oder Nachkommenschaft schenkende, die Gemahlin des Gottes Marduk Merodach; b) die Kuthäer den Nergal, der tatsächlich in den Keilschriften als Stadtgott von Kutû bezeichnet wird, (Böllenrücher, Gebete und Hymnen an Nergal 1904); c) die Hamâthenser den Aschîma'; d) die 'Awwiter den Nibchaz und Tartaq (31), worüber nichts Sicheres gesagt

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