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Endlich stand auch die göttlich-prophetische Enthüllung in diesen Zeiten des Exils nicht still, um die Erziehung der Gottesreichsbürger zu befestigen und weiter zu leiten. Sie sprach gegen die in Sicht kommende dualistische Religion der Perser mit ihrem Gott des Lichts (Ahuramazda) und ihrem Gott der Finsternis (Angromainjus, schlagender Geist) einen klaren Protest aus (Jes 457: Ich, der ich das Licht mache und schaffe die Finsternis, ich, der ich den Frieden gebe und schaffe das Übel [nicht: das Böse, wie bei Delitzsch, Babel u. B. I, 43 steht], ich bin der Ewige, der solches alles tut). Sie hat ferner die Ausbildung der Kultusgesetzgebung in ihren Dienst genommen (Hes 40-48), um durch bestimmte Regelung der Religiosität die Frucht der Strafzeit zu schützen und durch Detaillierung des Schuldkonto die Sehnsucht nach Erlösung zu steigern. Sie ließ ferner vor den Augen der Exulantenschaft ein herrliches Verklärungsbild des Israel nach dem Geist, des „,Israel Gottes" (Gal 6 16) erstehen, der sich im Welterlöser konzentrieren soll (Jes 41 8 usw. 426 496 52 13-53 12). Also erfüllte sich, was Hosea (2 16, Luther: 14) zu verkündigen hatte. Der Ewige hat sein Volk in die Wüste geführt, um von neuem zu dessen Herzen zu reden (Jes 40 2a: Redet über Jerusalems Herz hinein, um dessen Klopfen gleichsam zu beruhigen!). Der Tod, womit das Exil auch verglichen wird (Hes 37 11-13, vgl. Ps 88 6 ff.), legte Israel gleichsam in ein Grab, aus dem es mit einer neuen Erkenntnis auferstehen sollte, nämlich daß das Gottesreich nicht von dieser Welt ist.

§ 37. Die Gestaltung der Gottesreichsverhältnisse in der Zeit der persischen Oberherrschaft bis zum Verstummen der Prophetie.

1. Der weltgeschichtliche Hintergrund.

Um das Jahr 550 auf 49 gelangte die Kunde nach Babel, daß ein bis dahin wenig beachteter Fürst, nämlich Kurusch, wie er im Persischen heißt, oder Kurasch, wie er in den bab. Keilschriften genannt ist, der König von Anzan oder Anschan (einer elamitischen Provinz wahrscheinlich mit Susa als Hauptstadt) und der Persis, mit einem kleinen Heere die Meder geschlagen habe. (Vgl. in den Verhandlungen des XIII. Internat. Or.-Kongr. 1904, 93 f.). Dabei sei deren König Ischtuvêgu (= Astyages) gefesselt worden. Als Kurusch 547-6 den Lydierkönig Krösos besiegt und 539 in Babylonien immer

mehr Städte erobert hatte, öffneten sich auch die Tore Babels den Eroberern. Zunächst drang der Feldherr Gobryas (Ugbaru oder Gubaru) ein und nahm den König Naboned gefangen (im Okt. 539 s. o. § 35, 1), neben dem aber sein erstgeborener Sohn Bil-šar-uşur „Bel, den König schirme!" namentlich während der letzten Kämpfe eine hervorragende Stelle einnahm (Enc. Bibl., col. 979), sodaß der Belscha'sṣar (Dan 5 1) nicht erdichtet ist (vgl. namentlich Meinhold, Beiträge zur Erklärung des Buches Daniel 1888, 37 f.). Dann zog auch der Perserkönig selbst, von allen Klassen der Bevölkerung begrüßt, wie er in seinen Inschriften sagt, in die Stadt Babylon ein.

Wie aber hat sich die Beziehung von Kurusch zum Volke des Ewigen gestaltet?

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Der prophetische Sprecher von Jes. 41 2f. 44 28 45 1-13 bezeugte nur, daß der einzige lebendige Gott durch seine Geschichtslenkung Kóresch, wozu das persische Kurusch im Hebräischen durch Segolatisierung (mein Lehrgeb. II, 425. 452) werden konnte, zum Besieger der Chaldäer auf die Geschichtsbühne gerufen und vor den Israeliten als den gottgewollten Wiederhersteller ihrer religiös-nationalen Selbständigkeit legitimiert habe. Daß Koresch durch Jahves Ansprache, und wäre eine solche auch nur im Traum geschehen, beeinflußt worden sei, ist nicht in Jes. 40 ff. behauptet. Koresch konnte auch durch den Wortlaut von Jes 45 1ff. nicht angelockt werden, denn da ist in den vorhin zitierten Worten ,,Ich, der ich das Licht mache und schaffe die Finsternis usw." Front gegen den Dualismus der zarathustrischen Religion gemacht. Kleinert in Riehms BHWB, S. 1170 f. hat unrichtig gemeint, daß eine Verwandtschaft der persischen und der israelitischen Religion bei Jes 40 ff. hervorgehoben sei. Denn gegen die Gottesbilder ist 40 18 usw. gekämpft, weil für die Exulanten inmitten der bilderdienerischen Bevölkerung Gefahr bestand, das Prinzip Ex 204 zu vergessen, nicht aber weil auch die zarathustrische Religion keine Gottesabbildung lehrte, während die Perser den Ahuramazda doch abbildeten (F. Justi, Gesch. der alten Perser, S. 69). Ferner nur wie Nebukadnezar in Jer. 276 u. 43 10 „Knecht Jahves", ist Koresch als Werkzeug Jahves dessen „Hirt" usw. genannt. Endlich nur um Israels willen (Jes 454) ist Koresch erweckt worden, nicht, wie Kleinert sagt, „zur Niederwerfung der babylonischen Götter." Kleinert hat doch

auch selbst richtig darauf hingewiesen, daß die persische Vergötterung des Königtums von der israelitischen Religion verabscheut worden ist (Est 31-3). Koresch kann von der Weissagung über die siebzigjährige Dauer des Exils (Jer 25 11 29 10) und von Jes 412 usw. gehört haben, aber daß er dies getan habe, liegt nicht sicher in dem Satze „Jahve erweckte den Geist des Koresch" (2 Ch 36 22 f. || Esr. 31–3) und kann nicht durch Josephus (Antt. XI, 1,1 ff.) gewährleistet werden (z. B. gegen Hengstenberg, Christologie II, 212).

Was nun veranlaßte Cyrus zu dem Erlaß des Befreiungsedikts (2 Chron 36 22f. || Esr. 31–3)? a) Möglicherweise, aber nicht ganz sicher hat er als Bekenner der zarathustrischen Religion in dem Jahvekult eine verwandte Religion gefunden und deshalb Jahves Stadt und Tempel wieder aufzubauen erlaubt. b) Ein Bekenner der zarathustrischen Religion war er aber (trotz Bang in ZDMG 1889, 674) nach der altpersischen Behistun-Inschrift und trotz der babylonischassyrischen Inschrift auf dem Cyrus-Cylinder (K Bibl. III, 2, 120-127), worauf er aussagt, daß er die Götter Babylons wieder in ihre Tempel eingesetzt habe und täglich die Götter Bel und Nebo anrufe, damit sie die Länge seiner Tage vermehren und den Ratschluß über sein Schicksal segnen. Denn Kuenen (Volksreligion und Weltreligion 134 ff. 319 ff.) urteilt wohl mit Recht, daß Cyrus in dieser Inschrift den neugewonnenen Untertanen eine Konzession gemacht habe (S. 136). Ist aber die Inschrift auch nur im Auftrage des Cyrus von Priestern Babylons verfaßt (Tiele, Ass.-bab. Gesch. 473), so zeugt sie doch von der religiösen Toleranz des Cyrus, und diese seine Gesinnung kann ein weiterer Faktor bei der Freilassung der Jahveverehrer gewesen sein. c) Auch aus politischsozialen Rücksichten kann Cyrus die heimatlosen Hebräer, soweit sie aus religiöser Treue in der Fremde seufzten und daheim loyale Bürger der persischen Monarchie zu werden versprachen, nach dem Lande ihrer Väter entlassen haben.

Diese Erlaubnis gab Cyrus im ersten Jahre, nämlich seiner Regierung zu Babylon, also 538. Nun sind von 538 rückwärts bis zum Jahre der ersten Deportation (597 oder 599) nur 59 oder 61 Jahre. Trotzdem erfüllte Cyrus die durch Jeremia (25 11 || 29 10) ausgesprochene Verheißung, daß die Verbannung siebzig Jahre dauern solle. Denn diese Zahl war nur als eine runde gemeint (8. o. § 5).

2. Umfang, irdische Leitung und Geschichte des Reiches Gottes bis zum Verstummen der Prophetie.

a) Zahl, Zusammensetzung und daraus fließende Benennung der Gottesreichsbürger. Nur 42360 machten von der Erlaubnis zur Rückkehr Gebrauch (Esr 2 64 usw.), und diese Summe übersteigt sogar noch das, was bei der Addierung der Einzelposten herauskommt (vgl. R. Smend, die Listen der Bücher Esra und Neh. 1881, 16). Die Mehrzahl der Heimkehrenden gehörte zum Stamme Juda. Daher kam die Benennung „Haus Juda" (Neh 4 10 usw.) und Juden immermehr auf (Neh 12 3 33 usw.).

b) Die irdische Vermittlung der Gottesherrschaft. — In der Stellvertretung des Ewigen, d. h. in der Exekutive des schon vorhandenen Gesetzes und der immer noch sich fortsetzenden prophetischen Weisungen wirkten ein Davidide und ein Aaronide zusammen.

Der davidische Leiter der Heimgekehrten war Scheschbassar, dem Cyrus die Tempelgeräte übergab und den er zum Päch(ch)a, d. h Bezirksvorsteher, einsetzte (Esr 5 13–16 in dem urkundlichen Tempelbaubriefe, vgl. meine Einleitung 277, 279). Dieser,jüdische Fürst" (nasi") brachte auch die Geräte nach Jerusalem (Esr 18. 11) und ,,legte die Grundlage des Gotteshauses zu Jerusalem" (Aussage der Juden im Tempelbaubrief 57b-17), womit aber höchstens Vorbereitungen zum Tempelbau, aber nicht der wirkliche Tempelbaubeginn gemeint sein kann, wie aus den Aussagen Haggais (12 usw.) und Sacharjas (1 16 usw.) und der primären Tempelbaugeschichte (Esr. 5 2) von mir in m. Einleitung 281-283 gezeigt worden ist. Von Scheschbaşşar war Zerubbabel verschieden. Er war es zwar nicht deshalb (Bertholet im KHK zu Esr 18), weil die (fragliche) Tempelgrundlegung von ca. 536 dem Scheschbaşşar (Esr 5 16) und der faktische Anfang des Tempelbaues (520) dem Serubabel zugeschrieben ist (52). Aber die ursprüngliche Verschiedenheit von Sch, u. S. ist deshalb anzunehmen, weil nirgends die Identität der beiden Personen ausdrücklich angegeben ist und weil bei einer und derselben Person nicht ohne zwingenden Anlaß eine Doppeltheit des Namens vorausgesetzt werden kann. (Die Fragen, ob Scheschbaṣṣar eine absichtlich unkenntlich gemachte Gestalt des Namens Sinbal-uşur sei und ob er mit dem Jojakhinssohn identisch war,

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dessen Name in der Form Schen'assar in 1 Chron 3 18 auftritt, sind nebensächlich und nicht sicher zu entscheiden),

Nun ist ja freilich von Serubabel der Tempelbaubeginn nicht bloß im Jahre 520 (Esr 52), sondern auch schon ca. 536 ausgesagt (Esr 3 2. 8 4 3). Aber dies läßt sich erklären. Denn der Tempelbauanfang ist überhaupt mit wenig Anlaß, nämlich bloß wegen früherer Altargründung, vom Jahre 520 auf die Zeit von ca. 536 nur in den Partien des Esrabuches zurückgetragen, die vom Schlußverfasser desselben stammen (meine Einleitung 276-283). Das konnte aber um so leichter geschehen, weil ich meine, daß Serubabel allerdings schon neben Scheschbassar beim ersten Heimzuge eine Rolle als Führer der Heimkehrenden gespielt hat. Denn daß dies von Serubabel in dem alten Register (Esr 21 ff. || Neh 76-73a) ausgesagt ist, das kann nicht ebenso, wie jene seine Nennung bei der fraglichen ersten Tempelgrundlegung, aus einer Rückwärtstragung seines Namens erklärt werden.

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Serubabel war jedenfalls ein Enkel des Königs Jojakhîn und vielleicht ein Neffe von Scheschbaṣṣar (1 Chron 3 17–19, was mit seiner gewöhnlichen Bezeichnung als „Sohn Sealthiels" vielleicht durch die Voraussetzung einer Leviratsehe Pedajas vereinigt werden kann). Wann er das Amt des Päch(ch)a oder Tirschâtha (Esr 2 63, Neh 7 65. 70 usw.: persisch Tarshathâ ,,seine Exzellenz" nach Ed. Meyer, die Entstehung des Judentums 194) übernommen hat, ist nicht erwähnt. Im Jahre 520 hat er dieses Amt verwaltet. Übrigens ist es nach meinem Urteil zu viel gesagt, wenn Cornill (Einleitung 1905, 156) äußert, daß der Chronist Esr. 1. 32-47. 24 ganz de suo geschrieben", also ganz aus sich geschöpft habe. Nein er (? Vgl. m. Einl. 285!) ist auch dabei den Traditionen gefolgt, die zu seiner Zeit lebendig waren. Noch viel weniger kann der Wert von Esr 1 durch die Behauptung vernichtet werden, daß im Jahre 537 überhaupt keine Rückkehr von Exulanten stattgefunden habe (Kosters, Het herstel usw.). Dies wird schon durch die Vergleichung solcher Sätze, wie „,Cyrus befahl die Rückkehr der Gesamtheit aller Länder" (Keilschriftlicher Cyrus-Zylinder, Z. 11), sehr unwahrscheinlich, und wenn Kosters in Hag 12. 12 usw. die Unterscheidung von Zurückgekehrten und Zurückgebliebenen vermißt, so ist dies ein unbegründetes Verlangen, und eine Widerlegung aller andern Gründe findet man hauptsächlich bei E. Sellin in „Studien

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