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nur notwendige und geschichtlich sich anbahnende Neuerungen eingeführt, wie a) die Tempelsteuer von jährlich einem halben Sekel (Jos., De B. Jud. VII, 6, 6: dvo doaxμás, Matth 17 24), oder ) Synagogen (Ps 748) und Gebetsplätze (лoσεvyαi Apostelg. 16 13 bei Philippi am Flüßchen Gangas), oder y) neue Feste: das Fest der Chanukka Tempelweihe" am 25. KislēwDezember; das Purimfest (Esth 9 26) am 13. und 14. AdârMärz; das Fest des Holztragens am 3. Elûl-September (Neh 10 35; Jos., Bell. Jud. II, 17, 6). Man hat auch innerlich unberechtigte Satzungen hinzugefügt und zum Teil selbst wieder hinterher Wege zu ihrer Umgehung gewiesen.

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Nämlich im AT ist es ja Grundgesetz, daß der Sabbath nicht durch Arbeit entweiht werden soll (auch z. B. schon nach Amos 85), aber es ist doch auch erwähnt, daß am Sabbath eine weitere Reise gemacht werden konnte (2 Kön 4 23). Dagegen haben die späteren Schriftgelehrten die im AT gelegentlich erwähnten einzelnen Arbeiten, die zu unterlassen seien (Exod 16 26 usw.), erst zu 39 Arbeiten ausgedehnt, deshalb auch z. B. gegen das Ährenausraufen und Krankenheilen am Sabbath geeifert (Matth 12 1f. 10), hinterher aber selbst Mittel und Wege angegeben, wie das Gebot des Sabbatherwegs (2000 Ellen; Apostelgesch. 1 12) umgangen werden kann und darf (vgl. die Einzelausführung in m. Broschüre Talmud und N.T." 1907 bei Edw. Runge, S. 30 ff.).

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Sodann wurden die Einzelfälle der im AT erwähnten religiös-ethisch-ästhetischen Unreinigkeit im Judaismus vermehrt: Über die im AT nicht direkt erwähnte Unreinigkeit heidnischer Häuser lesen wir in Mischna, Ohalôth 18, 7: ,,Die Wohnungen der Heiden (ha-gojîm) sind unrein", was nach dem Zusammenhang deshalb angenommen wurde, weil ,,sie ihre Frühgeburten in ihren Häusern begraben", und Berührung mit Totem und Heidnischem macht für sieben Tage unrein, was für Joh 18 28 und Apostelgesch. 10 38 wichtig ist. Wie sehr man Erzeugnisse der Heiden länder als unrein ansah, läßt sich daraus abnehmen, daß Judith beim Gang in das feindliche Lager reine Speise mitgenommen haben soll (105 123. 9. 19; Dan 18ff.). Verheiratung mit einem Heiden oder einer Heidin verunreinigt (Buch der Jubiläen 30, 7 ff.). Die Wichtigkeit der Enthaltung von „,Schweine- und Götzenopferfleisch" ist in 4 Mak 5 2ff. 82ff. betont. Die Mischna sagt im Traktat Aboda zara (,,fremder Kult") 2, 6: „Folgende

Dinge der Ausländer sind untersagt. . .: Milch, die ein Ausländer gemolken hat, ohne daß ein Israelit es sah, und ihr Brot und Öl usw."

Auch die Art und Zahl der Reinigungen durch Wasser gestaltete sich im Judentum um und steigerte sich.

Das Händewaschen als Reinigungszeremonie vor dem Essen kommt im AT nicht vor. Die Schriftgelehrten haben es hinzugefügt, haben aber durch die Art, wie sie diese Reinigung beschrieben, zugleich gezeigt, wie sehr dies nur eine formale Sache war. Denn das Wasser, womit man die Hände bis zum Gelenke zu begießen hat, braucht nach dem Mischnatraktat Jadajim nur eine sehr geringe Quantität zu besitzen, denn dieser Traktat beginnt mit den Worten: ,,Das Wasser eines Viertels (nämlich von einem Lôg, und dieser faßte ca. 11⁄2 Liter) gibt man auf die Hände von einem, auch von zweien, die Hälfte eines Lôg (wie ausdrücklich dabei steht) für drei Personen oder vier, von einem Lôg begießt man die Hände von fünf oder zehn oder hundert." Der nächste Paragraph fügt hinzu: „Mit jedem Gefäß gibt man (Wasser) auf die Hände, vielleicht mit Gefäßen von Dünger (kelê gelalîm)."

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d) Was das Gebiet der lex forensis, also das Verwaltungs- und Gerichtswesen anlangt, so traten aus den Reihen der Hohepriester und Priester selbst, die mit den Schriftgelehrten das Erbe der Propheten zu verwalten hatten (§ 39), auch Persönlichkeiten hervor, die in der Beschützung und Leitung der Gottesreichsbürgerschaft über das Erfordernis der Unabhängigkeit und Freiheit hinausgingen, darum wieder das irdische Königtum aufrichteten (Aristobul I. 105--104), aber durch dieses neue Rivalisieren mit den Weltmächten nur selbst vom wahren Ziele des Volkes Israel wegirrten, dessen Mitglieder ins Unglück führten und schließlich den Fremden die Zügel der Regierung in die Hände spielten.

Von den Hohepriestern haben in den letzten entscheidenden Zeiten dieser dritten Periode folgende fungiert: Hannas, der selbst 761-768 ab u. c. (= 8—15 Aerae Dionysiacae) amtierender Hohepriester war, der aber auch noch großen Einfluß ausübte, als sein Schwiegersohn Kaiphas (771-78918—36) und als seine vier Söhne, wie z. B. Ananias (Ap.-G 232), das Amt verwalteten, und mit ihnen zusammen den Plural „die Hohepriester" (Matth 24 16 21 usw., Joh 7 32. 45, Ap.-G. 4 23 22 30 usw.) bildete, wie Schürer in TSK

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1872, 619ff. und Gesch. des jüd. V. II, 3. Aufl. 221f. erwiesen hat. Übrigens gab es seit der Tempelverbrennung „am zehnten Tage des [mazedonischen] Monats Loos [größtenteils August], an dem auch der frühere Tempel vom König der Babylonier verbrannt worden war" (Jos., B. j. VI, 4, 5) im Jahre 823 ab u. c. (= 70 n. Chr.) - keine Hohepriester mehr, und haben seitdem die Aaroniden nur noch geringe Vorrechte vor der Gemeinde.

Über den Vorsitz im Synedrium (Sanhedrîn „Hoherat") gehen die Nachrichten auseinander, indem nach dem NT und Josephus die Hohepriester das Präsidium hatten, aber die spätere jüdische Tradition (vgl. die Übersetzung in „Prophetenideal usw." 31) behauptet, daß der Vorsitz im Sanhedrîn immer bei einem angesehenen Schriftgelehrten gewesen sei. Vielleicht braucht der im NT und Jos. bezeugte Zustand nicht für die ganze vorhergehende Zeit zu gelten.

Das Synedrium, das zuerst in Caesars Zeit (vgl. Antt. XII, 3, 3 mit XIV, 9, 3-5) erwähnt ist, hatte nach der Mischna 71 Mitglieder (Schürer II, 151), deren Aufnahme durch die Semikha ,,Handauflegung" geschah, und die teils zu den Priestern, teils zu den Schriftgelehrten (vgl. Nikodemus) und teils zu den Laien gehörten (vgl. Joseph von Arimathia). Aber schon bei Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder, genauer von 23 Mitgliedern, war diese Behörde beschlußfähig (Traktat Sanhedrîn 15: „Die große Sanhedrîn bestand aus 71 und die kleine aus 23"), woraus sich das schnelle Zustandekommen des sog. Nachtsynedriums von Matth 26 57 (gegenüber 271: des Morgens aber versammelten sich alle Hohepriester usw.) erklärt.

Außer dieser obersten Gerichts- und Verwaltungsbehörde gab es in den einzelnen Gemeinden noch Untergerichte (Matth 5 22). Auch die Priester hatten über die Ausführung der Reinigkeitsvorschriften zu wachen (Matth 84: Gehe hin und zeige dich dem Priester!).

Wohin die Wege des göttlichen Reichsplanes zielten, wurde recht deutlich wieder dadurch ins Licht gesetzt, daß das neuerrichtete irdische Königtum schließlich an die Edomiter, die Nachkommen Esaus, überging.

3. Die Weissagungen und ihre Würdigung.

Wenn auch die prophetischen Schriften später zum Gesetz als ein Bestandteil des klassischen Schrifttums hinzugefügt

wurden, so blieben sie in ihrer Schätzung doch hinter der des Gesetzes zurück. Diese Tatsache kann kurz durch folgende Darlegung erwiesen werden.

Man kann zwar nicht mit Guthe, Gesch. Isr. S. 276 sagen: „Man las in der Thora (wie es anstatt des dort stehenden ,,in der Tat" heißen soll) lieber, als daß man die aufregenden Reden eines Propheten hörte (Sach 13 1-6).“ Denn erstens gehört dieser Abschnitt, wie schon aus der Zusammenstellung ,,dem Hause Davids und den Bewohnern Jerusalems" und aus dem Satze,,ich werde die Götzen aus dem Lande ausrotten" sich ergibt, in die letzte Zeit vor der babylonischen Zerstörung Jerusalems (vgl. die positive Beweisführung in m. Einleitung 373-375). Zweitens ist in jener Stelle bloß von sekundären oder vielmehr falschen Propheten die Rede. Indes jenes Urteil über das spätere Zurückstehen der Weissagungen kann schon z. B. aus dem Buche des Jesus Sirach abgeleitet werden. Denn bei ihm begegnen allerdings die allgemeinen Worte: „Bekenne dich zu deinem uranfänglichen Werke und mache wahr die Weissagung, die in deinem Namen geredet ward", wie 36 20 von Rud. Smend in seinem großen Werke „Die Weisheit des Jesus Sirach, hebräisch und deutsch" (1906) hergestellt und wiedergegeben ist. Aber Jesus Sirach hat doch an solchen Stellen seines Buches, wo er die bestimmteren Weissagungen vom vollkommenen Davididen der Zukunft (Hos 3 5, Jes 9 6f. 111f., Mi 5 1f., Jer 23 5f. usw.) hätte betonen können und sollen, dies nicht getan. Denn bei der Erwähnung Davids ist (47 11; bei Luther: 13) nur gesagt: „Da nahm auch Jahve seine Freveltat (mit Bathseba) von ihm weg, und er erhöhete sein Horn für immer." Darin liegt aber nur dieses, daß er ihm wegen jener Freveltat nicht das Königtum entzog. Jesus Sirach hat den Messias weder bei Abraham (44 21) noch bei der Parallele zu Mal 3 24 (Luther: 46) in 48 10 erwähnt. Vielmehr hat er da die Wiederaufrichtung der Stämme Jakobs (Smend: Israels) dem wiederkommenden Elia zugeschrieben, ohne an den Messias zu erinnern.

Daß die messianischen Weissagungen in den apokryphischen Schriften überhaupt nur einen sehr indirekten Widerhall gefunden haben, ist von mir in „Prophetenideal usw." (1906), 18ff. im einzelnen erwiesen worden, und damit stimmt z. B. auch das Urteil von Hühn (Die mess. Weissagungen 1899, 83) zusammen, welcher richtig hervorhebt, daß auf eine

Einzelpersönlichkeit des Messias auch in 1 Mak 257 nicht hingewiesen wird, während in 8 14 ff. die römische Staatseinrichtung mit ihrem Senat und jährlich wechselnden Konsul gelobt wird (P. Volz, Jüdische Eschatologie 1903, 197), die Erwartung eines zuverlässigen Propheten in 1 Mak 446 und 14 41 sich findet und von einer Neuaufrichtung des Priestertums im Zukunftsreiche die Rede ist (2 Mak 2 17).

Jedenfalls herrscht auch in den Schriften des „,offiziellen" Judentums, die sich über das Gesetz als die Arzenei und den Lebensquell für Israel nicht oft und laut genug aussprechen können (Weber, S. 20 usw.), eine daneben sehr auffallende Stille über die Weissagungen. Diesen Umstand will J. Klausner in Die messianischen Weissagungen des jüd. Volkes im Zeitalter der Tannaiten" [Mischnalehrer] 1904, 3 so erklären, daß die Mischnalehrer ihr Augenmerk auf die Schriftauslegung gerichtet hätten, ohne sich um die messianischen Vorstellungen viel zu kümmern". Nun daraus ersieht man ja eben, wie die Weissagungen von den damaligen Schriftgelehrten gewürdigt worden sind.

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§ 43. Innere Geschichte der Gottesreichsbürgerschaft nach deren Parteiungen.

Die Klarheit und Kraft, die wahre Aufgabe des Gottesreiches zu erkennen und zu leisten, wurde in dieser dritten Periode in besonderem Grade dadurch geschwächt, daß die oberen Schichten des Volkes sich in Parteien zerklüfteten, und diese wieder die breite Volksmasse zu verachten anfingen.

Zu solcher Parteibildung ist es aber, soweit wir deren Wurzeln sicher bloßlegen können, auf folgende Weise gekommen. Als besonders in der Zeit der neusyrischen Oberherrschaft (§ 41, 4) durch den philhellenischen Hohepriester Jason die Nivellierung des Judentums und der allgemeinmenschlichen Kultur angestrebt wurde, haben die auch früher schon vorhandenen Loyalen, Bundesgetreuen von ausgeprägtem Charakter, oder Frommen (Chasidim Ps 122 16 10 usw.) engere Fühlung unter einander gesucht und sich zu einer besonderen Gemeinschaft zusammengeschlossen. Dies tritt durch folgende Tatsache in das Licht der Geschichte. Als gegenüber Antiochus Epiphanes der Priester Mattathias das Doppelbanner der religiösen und nationalen Freiheit entfaltet hatte, gesellten sich zu ihm die συναγωγὴ Ασιδαίων, ισχυροί δυνάμει ἀπὸ Ἰσραήλ, πᾶς ὁ ἑκουσιαζόμενος τῷ νόμῳ (1 Mak 242) also

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