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gelegt wird, oder wenn zuerst gesagt wird, daß die Erde eine Kugel sei, und später hinzugefügt wird, daß sie genauer genommen ein Sphäroïd bilde. Wie vielfach müssen auch Eltern im Verkehr mit ihren Kindern zuerst Umschreibungen und Euphemismen wählen! Alle Beteiligten erklären sich diesen Gang der Unterweisung, soweit sie überhaupt über seine Berechtigung nachdenken, aber zu sehr als einen ganz natürlichen, als daß sie ihn nicht gerechtfertigt finden müßten. Durfte nun der lebendige Gott nicht auch eine fortschreitende Erziehung des Menschheitskreises unternehmen, dem er eine besondere Aufgabe in der Kulturgeschichte gestellt hatte? Durfte er seine Propheten also nicht zuerst oft von einem konkreten äußerlichen Gottesreiche sprechen lassen, zumal auch dabei die Herrschaft Gottes selbst als die überragende Idee oft genug angedeutet wurde? Durfte zuerst nicht auch die materielle Seite des Heiles oft erwähnt werden, aber diese dann weiterhin hinter den religiös-sittlichen Gütern in den Hintergrund treten? Schon diese Fragen können nicht mit Grund verneint werden, weil die Gottheit unstreitig das Recht und einen natürlichen Anlaß besaß, bei der Leitung der Religionsgeschichte Israels einen erzieherischen Gang einzuschlagen.

An diesen ersten allgemeinen Grund zur Rechtfertigung des stufenmäßigen Verfahrens der Gottheit reiht sich aber als zweiter Rechtfertigungsgrund die Tatsache an, daß derselbe fortschreitende Gang der Verkündigung auf dem Gebiete der Bundesforderungen zweifellos im Alten Testament vorliegt. Oder lehrt nicht schon ein Blick auf Gen 1 28-30 91-7 17 1ff. u. Exod 202-17 usw., daß die aufeinanderfolgenden Korpora von Bundesforderungen nicht nur nach ihrem Umfang, sondern auch nach ihrem Inhalt und Geist verschieden sind? In der Noachischen Gesetzgebung ist ja das Töten von Tieren gestattet (Gen 93), während vorher dem Menschen nur Pflanzennahrung angewiesen war (129). Ferner ist in der Gesetzgebung der Abrahamstufe eine religiös-orientierte Sittlichkeit gefordert (171) und in Moses Epoche tritt das Verbot der Gedankensünde (Exod 20 17) hinzu (vgl. weiter in „Prophetenideal" usw. 80-82). Wie sehr die göttlich-prophetischen Forderungen sich vom Äußerlichen zum Innerlichen hinbewegten, kann man schon aus folgendem Beispiel erkennen. Zum Empfang der Gesetzgebung am Sinai wird vom Volke

das Waschen der Kleider, also körperlich-ästhetische Reinheit als unterste Stufe der Heiligkeit gefordert (Ex 19 10. 14), aber bei der Verlesung des Gesetzbuches zur Zeit des Königs Josia (2 Kön 232) oder bei der feierlich eidlichen Bundesverpflichtung in den Tagen Esras (Neh 81-10 38) wird davon nichts erwähnt.

Wie nun dieses Weiterschreiten vom Körperlichen zum Geistigen im legislativen Teile der Bundesbedingungen tatsächlich vorliegt, so ist es auch im weissagenden Teile dieser Bundesbedingungen als möglich und vollberechtigt anzuerkennen. Dieses für ein logisches Denken selbstverständliche Zugeständnis ist den Lesern des Alten Testaments noch durch eine Tatsache erleichtert. Es fehlt nämlich auch nicht an Aussprüchen, die sozusagen eine Brücke vom Gebiete der Bundesforderungen zu der Bundes verheißungen bauen. Hierher gehört es, wenn später z. B. dies als Gottesspruch betont wurde: Der Himmel ist mein Thron, und die Erde ist (nur) meiner Füße Schemel (Jes 661). Sehen wir da nicht, wie ein Teil der Kultusgesetzgebung, der auf den gottesdienstlichen Ort bezügliche, vervollkommnet und zugleich ein Hinweis auf die transzendentale, himmlische Art des künftigen Gottesreiches gegeben wurde?

Endlich darf auch nicht übersehen werden, daß die Erfüllung der Weissagungen nach der ausdrücklichen göttlichprophetischen Erklärung an Bedingungen geknüpft war. Denn was hören wir, wenn wir Jeremia auf seinem Gang in die Töpferwerkstatt begleiten? Dort ist folgende Maxime der göttlichen Geschichtslenkung ausgesprochen worden: In einem Moment rede ich gegen ein Volk und Königreich, daß ich es ausrotten und vernichten wolle. Wenn es sich aber von seiner Bosheit, gegen die ich rede, bekehret, so soll mich auch des Übels gereuen, das ich ihm anzutun gedachte. In einem andern Moment aber verheiße ich einem Volke eine Förderung. Wenn es jedoch dem mir Mißfälligen sich zuwendet, muß ich meine Verheißung wieder zurücknehmen (Jer 187-10). Diese Norm der göttlich-prophetischen Geschichtslenkung ist ja noch öfter im AT. ausgesprochen. In wahrhaft ergreifender Weise geschieht dies bekanntlich im Buche Jona (3 10-4 2). Diese Direktive der göttlichen Geschichtslenkung ist ja auch ganz selbstverständlich. Die Anwendung dieser Norm läßt man sich auch sehr gern gefallen, wenn es sich um den be

drohenden Teil der Weissagung handelt. Nun so darf dieses Prinzip auch nicht außer Rechnung gelassen werden, wenn der verheißende Teil der Weissagung in Frage kommt. Wenn also Israel an der Summe der ihm gegebenen Verheißungen in der Erfüllung etwas vermißt, so mag es doch, wie über alles vorher Erwähnte, so auch darüber nachdenken, ob es seinerseits alle die Bedingungen erfüllt hat, an welche die Realisierung der Verheißungen geknüpft war!

So ist es demnach erwiesen, daß die alttestamentlichen Anfänge der Gottesreichsgeschichte nach ihrem eigenen tatsächlichen Charakter auf die Art des Abschlusses hinzielten, die sie in Jesu Wort und Werk erlangt haben. In seiner Stellung speziell zur Weissagung des Alten Bundes hat sich gerade das Grundgesetz des Fortschreitens vom Materiellen zum Religiös-moralischen bewährt, das der alttestamentlichen Weissagung, wie Gesetzgebung, tatsächlich innewohnte.

halb hat er den Neuen Bund zwischen Gottheit und Menschheit geschlossen, der innerhalb der prophetischen Weissagung verkündet war. Deshalb ist in ihm der Messias gekommen. Deshalb ist er der Herrscher in der mit seinem Werke begonnenen Vollendungsperiode des Gottesreiches und damit der Mittelpunkt in der von da an datierenden Geistesgeschichte.

BHWB =

Verzeichnis von Abkürzungen.

Riehms Handwörterbuch des bibl. Altertums. Ges.-Buhl = Hebr. Handwörterbuch von Gesenius-Buhl (1905). HK = Handkommentar zum AT, herausgegeben von Nowack u. a. KAT Keilinschriften u. AT, von Winckler und Zimmern 1903. KBibl. Keilinschriftliche Bibliothek, herausg. von Eb. Schrader u. a. KEHB = Kurzgefaßtes exegetisches Handbuch zum AT. LXX= Septuaginta (vgl, S. 289!).

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MT Massoretischer (überlieferter) Text des hebr. AT.

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MVAG

=

Mitteilungen der vorderasiatischen Gesellschaft zu Berlin. NKZ Neue kirchliche Zeitschrift (Leipzig, Deichert).

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RÉJ Revue des Études Juives (Paris).

TSK = Theologische Studien und Kritiken.

ZATW Zeitschrift für die alttestl. Wissenschaft.

ZDMG = Zeitschrift der deutschen morgenländischen Gesellschaft. ZDPV=Zeitschrift des deutschen Palästinavereins.

ZWL Zeitschrift für Wissenschaft und Leben.

=

h bezeichnet einen stärkeren h-Laut, und h ist wesentlich gleich ch. š hat den Wert von sch.

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eine 196 f. 241. Serubabel 271 ff.
242.
Sesbazar 271.

Proselyten 289 f. Sihon 156.
Proseuchen 306. Silo 132. 175.
Ptolemaeus293ff. Simon 284. 300.
Purimfest 306. Simson 191.
Rache 241. 319. Sin 115.
Ramses 91.109f. Sinai 100-104.
Raphidim 117. 119 f. 148.

Rebekka 73. 75. Sirach 288. 304.

Rechabiter

128. 243.

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225. Sisera 185.

Reinigungen307. Stiftshütte 132.

Relativismus 27f. Sukkôth 92. 110.

Rehabeam

233.

So 253.

308.

Su eş 111 f.

Reson 235 unt.

Sukkôth-benôth

Rezin 237. 253.

262.

Rizpa 220.

Richter136f.180ff Sumerer 40-43.

Römer 299. 301-

303.

Ruben 78. 158.
Saba 216 f.

Sabbath 306.

Sacharja 245.247.

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unt. 284. 306.
Synedrium 308.
Syrien 235ff.294ff
Ta'anakh 6. 169.

176.
Talmud 304.

Tammuz 85.
Tarsis 218.
Tempel 213. 274.
289. 296. 303.
Tempelsteuer
306.
Tempelverbren-

nung 260, 308.
Tempelweihfest
298. 306.
Thirza 233. 235.
Tiglathpileser
248. 253.
Tobias(Tobit)263
Ussia 247.
Verbannung
261 ff.
Verstockung109.
Vielweiberei s.
Polygamie!
Weissagung 276
b.278.308f.315.

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