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Augustinus mit seinem großen Werke „De civitate Dei", verfaßt von 413 an, und Orosius mit seinen Historiarum adversus paganos libri septem", geschrieben 416. Als später die Christenheit sich der Anerkennung der Biblischen Geschichtsdarstellung erfreute, wurde diese weniger häufig reproduziert, bis später das Vorwärtsschreiten der quellenmäßigen und vergleichenden Erforschung der Geschichte überhaupt auch zur immer erneuten Bearbeitung der Geschichte Israels und des Gottesreiches insbesondere führte.

a) Die römisch-katholischen Theologen, wie H. Zschokke (Historia Sacra antiqui [!] Testamenti, Viennae 1872 u. ö.), Aemilius Schoepfer (Gesch. des AT, 2. Aufl. 1895) und Joseph Selbst in seiner gediegenen Neubearbeitung von Schusters und Holzammers Handbuch der biblischen Geschichte (1906 f.), meinten auch auf diesem Gebiete, die literargeschichtliche und theologische Tradition reproduzieren zu können, und auch einige evangelische Bearbeiter dieses Gebietes, wie E. W. Hengstenberg (Gesch. des Reiches Gottes unter dem Alten Bunde, 3 Teile 1869-71) und J. H. Kurtz (Gesch. des Alten Bundes, Bd. 1 (3. Aufl. 1864) und Bd. 2 (2. Aufl. 1858 [bis Moses Tod]), waren der Ansicht, nicht oder kaum von dieser Tradition abgehen zu müssen.

B) Andere Bearbeiter dieses Gebietes sind durch ihre Studien zu der Überzeugung gelangt, nur, aber auch wirklich die wesentliche Richtigkeit der das AT beherrschenden Aussagen über Ausgangspunkt und Entfaltung der Gottesreichsgeschichte anerkennen zu müssen. Zu diesen Gelehrten gehört schon A. Köhler mit seinem Lehrbuch der biblischen Geschichte Alten Testamentes (3 Bde. 1875-93 [bis zu Esra-Nehemias Zeit]), wenigstens in dessen späteren Teilen von 1884 an (vgl. seine Schrift Über Berechtigung der Kritik des AT" (1895); dann ich selbst mit meiner programmatischen Arbeit Die Hauptprobleme der altisraelitischen Religionsgeschichte" (1884); ferner W. Lotz, Offenbarung und Geschichte (1889, vgl. sein Buch „Das AT und die Wissenschaft" 1904); sodann R. Kittel, Gesch. der Hebräer (2 Bde. 1888-92 [bis zum Exil]); H. Strack in Zöcklers Handbuch der theologischen Wissenschaften, Bd. I, 3. Aufl.; James Robertson mit,The early religion of Israel" 1889, 1892), der sich nach p. 517 dankbar an meine Arbeiten anschloß; Ernst Sellin namentlich in den wichtigen „Beiträgen zur israelitischen und jüdischen Religionsgeschichte (1895-97); A. Klostermann, Gesch. Israels 1896 [bis Neh.]); C. v. Orelli in seiner Allgemeinen Religionsgeschichte (2 Bde. 1899); Oettli, Gesch. Israels bis auf Alexander d. Gr. (1905), woran sich als Fortsetzung das Buch von A. Schlatter Gesch. Israels von Alexander d. Gr. bis Hadrian“ (2. Aufl. 1906), anschließt; Justus Köberle namentlich zunächst mit seinem Werk ,,Natur und Geist nach der Auffassung des AT" (1901). Dieselbe Grundüberzeugung bringt auch Leopold v. Ranke in seiner Weltgeschichte, Bd. 1 zum Ausdruck.

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7) Andere meinen, die Grundaussagen über Ausgangspunkt König, Gesch. d. Reiches Gottes.

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und Entfaltung des israelitischen Religionswesens, von denen das AT beherrscht wird, verwerfen zu müssen und eine Selbstentwickelung dieser Religion aus niederen Vorstellungen geltend machen zu können: Wellhausen, Gesch. Israels, Bd. I (1878), wieder herausgegeben als „Prolegomena zur Gesch. Israels" 1883 u. ö., u.,,Israelitische u. jüdische Geschichte" (1894 u. ö.). Wesentlich dieselbe Anschauung ist in folgenden Darstellungen ausgeprägt: Stade, Gesch. des Volkes Israels (2 Bde. 1881-88); Ch. Piepenbring, Histoire du peuple d'Israël (Straßburg 1898); Herm. Guthe, Gesch. des V. Isr. (1899, 2. Aufl. 1904); H. Pres. Smith, Old Testament History (Edinburgh 1903); Martí, die Religion des AT unter den Religionen des vorderen Orient (1906), der die beiden ersten Perioden der Religion Israels als die der Beduinenreligion" und die der Bauernreligion" bezeichnet; Ed. Meyer, die Israeliten und ihre Nachbarstämme (1906), und Wellhausen hat auch selbst den Hauptinhalt seiner früheren Bücher wieder in Die Kultur der Gegenwart", Bd. I, 4 (1906) reproduziert, freilich auch um das Geständnis hinzuzufügen, daß er von seinem Standpunkt aus z. B. auf die Frage, warum Kamos von Moab nicht zum Gott der Gerechtigkeit und zum Schöpfer Himmels und der Erde wurde, eine genügende Antwort nicht geben könne (S. 15). Einzelne Bändchen der „Religionsgeschichtlichen Volksbücher" (seit 1906), die sich auf Teile der Geschichte Israels beziehen, werden je an ihrem Orte beurteilt werden.

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Dieser Auffassung gegenüber will H. Winckler, wie sich auch hauptsächlich aus seinem Buche „Religionsgeschichtler und geschichtlicher Orient" (1906) ergibt, diese Behauptung geltend machen:,,Eine Religion ist eine Lehre, und innerhalb des alten Orient, den wir kennen, ist diese Lehre eine durchgebildete Wissenschaft, die von Babylon aus überall herrscht", und von daher sei auch dem Volke Israel seine wahre Religion durch Gesetz und Propheten aufgedrungen worden (a. a. O., S. 21). Wesentlich denselben Standpunkt vertritt W. Erbt, die Hebräer (1906) und A. Jeremias in,,das AT im Lichte des alten Orients" (1904; 2. Aufl. 1906). Darüber muß zur Feststellung der neueren Geschichte der alttestamentlichen Wissenschaft hier wenigstens soviel bemerkt werden, daß das, was in dem Buche von A. Jeremias zur Stützung der biblischen Geschichte bemerkt ist, bereits von mir und anderen Vertretern meiner Gruppe erarbeitet und vorgetragen worden war und in dem hier vorgelegten Buche konzentriert werden wird. Die einzelnen neueren Meinungen aber, an denen A. Jeremias sich beteiligt, werden, soweit sie hierher gehören, bei der unten folgenden Darlegung über die Begründung des Gottesreiches und an vielen andern Stellen dieses Buches ihre Prüfung finden.

§ 4. Richtige Periodisierung und Einzel disposition der Gottesreichsgeschichte und ihrer Darstellung.

1. Die alttestamentliche Geschichte des Reiches Gottes wird richtig in drei Perioden zerlegt.

a) Die erste umfaßt die Patriarchenzeit, in der die besondere Verbindung Gottes mit den Menschen im wesentlichen

auf Enthüllung und dem ihr vertrauenden Glauben, auf Verheißung und der ihr gewidmeten Hoffnung begründet war (Gen 12 1-3 15 6), obgleich auch später (Ex 20 2 usw.; Jes 79 28 16, Hab 24, 2 Ch 20 20) demütig glaubensvolle Seelenstimmung gegenüber den Gotteskundgebungen die Grundvoraussetzung des rechten Menschenverhaltens war.

b) In der zweiten Periode gründete sich die Verbindung Gottes mit den Bürgern des speziellen Gottesreiches mehr auf Gottesforderung und Menschen gehorsam. Sie lief von der Sinaigesetzgebung bis Maleachi, dem ' nin oder „Siegel der Propheten", mit dem die Prophetie ihren Mund schloß, nachdem sie den Wegebereiter für den Vollender des Gottesreiches verkündet hatte (Mal 3 1. 23)

c) Die dritte Periode ist die prophetenlose Zeit (Ps 74 9; 1 Mak 446 9 27 14 41). In ihr sollte Israel Gelegenheit bekommen, das alte Erbe der Gotteskundgebungen mit den Errungenschaften der wichtigsten Kulturvölker des Altertums zu vergleichen. So sollte es lernen, daß weder die Wissenschaft und Kunst der Hellenen noch die politische Macht und der wirtschaftliche Wohlstand der Römer das wichtigste Bedürfnis der Menschenseele befriedigen können.

Ein Ausspruch Goethes lautet freilich:,,Wer Wissenschaft und Kunst besitzt, der hat auch Religion." Aber diese Behauptung ist nur dann richtig, wenn die Wissenschaft auch die Erkenntnis des wahren Welthintergrundes einschließt, und wenn die Kunst auch die höchsten Erfahrungen der Religiosität zu ihren Sujets erwählt.

Anm. Die Perioden der Gottesreichsgeschichte sind nicht mit Rücksicht auf die äußere Form der Gottesherrschaft zu machen, so daß die Zeiten vor der Königsherrschaft, während derselben und nach ihrem Aufhören zu unterscheiden wären. Denn die Herrschaft eines irdischen Königs als des Stellvertreters des himmlischen Beherrschers von Israel trat nur als ein äußerliches Moment zur Konstitution des Gottesreiches und in der Kulturleistung Israels hinzu.

2. Bei der Darstellung jeder Periode wird am besten über diese Punkte gehandelt: a) über die zeitliche Stellung der betreffenden Periode, also über die chronologische Frage, b) über das, was man den zeitgeschichtlichen Hintergrund des Gottesreiches nennen kann, d. h. über die Weltmächte, die während der jedesmaligen Periode in der Profangeschichte dominiert haben, und insbesondere über die Berührungen dieser Mächte und des Gottesreiches, c) über das Gottesreich selbst nach seinem Beherrscher, seinen Kraftquellen, Gütern, Ordnungen und Bürgern.

Erste Periode

der Gottesreichsgeschichte, d. h. die Zeit von Abrahams Berufung bis zur Befreiung Israels aus

Ägypten.

I. Die erste Gottesreichsperiode nach ihrer zeitlichen Stellung.

§ 5. Vorbemerkungen über die Zuverlässigkeit der Zeitangaben des AT.

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Die Hauptsache ist, daß die althebräische Literatur, wie in ideeller, so auch in chronologischer Hinsicht die Voraussetzungen und Grundlinien der Universalgeschichte gegeben hat. Ja nicht nur die Ideen der Einheit des Menschengeschlechts und ihrer einheitlichen Bewegung zu einem bestimmten Ziele hin sind im althebräischen Schrifttum längst ausgesprochen worden, ehe sie in der Entwickelung des griechischen Denkens vielleicht zuerst in der pseudoaristotelischen Schrift Von der Welt" zum Bewußtsein und zur Darstellung gekommen sind (A. Merx in den Verhandlungen des XIII. Internationalen Orientalistenkongreß, 1904, S. 195). Die althebräische Literatur lieferte auch das technische Mittel zur Ausführung der Idee einer Universalhistorie, nämlich die Weltchronologie, die der esoterischpriesterliche Erzähler der Genesis aufgebaut hat, indem er nach A. Merx a. a. O. nicht etwa eine babylonische Chronologie einfach adoptiert, sondern sie nach seiner Idee selbstständig umgestaltet hat" (s. u. S. 39). Neben diesem Hauptmoment an der chronologischen Bedeutung des AT hat dieses von chronologischen Einzelmomenten (s. o. S. 20) auch z. B. dieses bewahrt, daß die Träger der eigentlichen Kultur in Babylonien dort eine vor semitische Bevölkerungsschicht bildeten (Gen 108-12 J). Also auch in dieser Beziehung hat die hebräische Überlieferung gegen den Schein berichtet und

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I. Die erste Gottesreichsperiode nach ihrer zeitlichen Stellung. 37

das tiefer Liegende bewahrt. Die chronologischen Einzelangaben sind aber schon mehr Nebensache, und in bezug darauf können sich auch naturgemäß menschliche Schwächen an den göttlich-menschlichen Quellen der Gottesreichsgeschichte zeigen.

Leichter als hinsichtlich der Tatsachen selbst konnte hinsichtlich der Zeitpunkte eine Irrung eintreten. Manche Personen erinnerten sich ja nach meiner eigenen Erfahrung noch sicher an einzelne Tatsachen aus der Zeit der Befreiungskriege, aber die Jahre und Monatstage der betreffenden Ereignisse konnten sie nicht angeben. Darauf weisen doch auch die abgerundeten Zahlen hin, die unleugbar im althebräischen Schrifttum gebraucht sind. Wie z. B. die Zahl 70 in den neulich entdeckten Inschriften von Sendschirli im nördlichen Syrien aus der Mitte des 8. Jahrh. auftritt (vgl. m. Stilistik usw., S. 52 ff.), so auch dreimal 40 im Leben Moses (AG 7 23. 30. Ex 77, Dt 347), oder die fünfmal 40 in Ri 3 11 5 31 8 28 131, 1 Sam 418, oder die 40jährige Regierung der drei ersten Könige (2 Sam 54, 1 Kön 11 42, AG 13 21), usw. Auf jeden Fall weichen sogar Parallelberichte in bezug auf die Zeitangaben voneinander ab, denn den sieben Jahren Teuerung (2 Sam 24 13) stehen drei Jahre Teuerung in 1 Chron 21 12 gegenüber, obgleich diese Differenz und vielleicht noch andere durch Verwechslung der als Ziffern gebrauchten Buchstaben (7) und 3) entstanden sein können. Sodann gehören die Zahlenangaben vielfach bloß einer einzelnen Schicht der Überlieferung an, wie z. B. die von Gen 5 aus der esoterisch-priesterlichen Quelle (EP) stammen, die nach manchen Merkmalen erst später gefaßt wurde. Auf jeden Fall finden sich gerade in bezug auf Zeitangaben noch bei den späteren Parteien der Judenschaft, nämlich den Samaritanern (in ihrem Pentateuch), den hebräischen Juden, die den massoretischen Text (MT) überlieferten, und den hellenistischen Juden, welche die griechische Übersetzung der Septuaginta (LXX) besaßen, gegenseitige Abweichungen in bezug auf Gen 5 und 11 10 ff. und Ex 12 40 (s. u. § 6), wie ferner Eli nach dem MT von 1 Sam 418 40 Jahre, aber nach der LXX nur 20 Jahre Richter war, und Saul nach 1 Sam 131 nur 2 Jahre, nach AG 13 21 aber 40 Jahre regierte. Dieser Gebrauch der Zahl 40 als eines numerus rotundus ist übrigens von Ed. Mahler in ZDMG 1906, 835 ohne Grund nur aus astronomischen Anschauungen der alten Ägypter abgeleitet worden, wie von mir ebenda 1907, Heft 3f. nachgewiesen werden wird.

Dies alles ist von B. Jacob, Der Pentateuch (1905) und von N. Howard, Neue Berechnungen über die Chronologie des AT usw. (1904) zum Teil nicht beachtet und zum Teil nicht beseitigt worden. Richtig ist der Tatbestand mit Hinweis auf Gal 3 17 anerkannt worden von Chr. Dieckmann in der Evang. Kirchenzeitung 1905, 223.

Da jene beispielsweise angeführten Belege zeigen, daß die Zeitumstände der Gottesreichsgeschichte von dieser selbst nur als peripherische behandelt worden sind, so dürfen sie auch hier und überhaupt nicht zu einer zentralen und fundamentalen Sache gemacht werden.

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