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§ 6. Untersuchungen zur zeitlichen Festlegung der ersten Periode der Gottesreichsgeschichte.

Der Anfangspunkt der Patriarchenzeit ist nach der alttestamentlichen Überlieferung so zu berechnen. zu berechnen. Die älteste von den Aerae, die in dieser angewendet werden, ist die Auszugsaera. Nämlich in 1 Kön 61 heißt es: „Und es geschah im 480. Jahre des Auszugs der Israeliten aus dem Lande Ägypten, im 4. Jahre im Monat Ziw, d. i. der 2. Monat der Königsherrschaft Salomos über Israel, da baute er das Haus für Jahve." Da ich mich nun auf Grund meiner Beiträge zur biblischen Chronologie" (ZWL 1883, S. 281 ff. 620 f.) dafür entscheiden muß, daß die Regierung Salomos am wahrscheinlichsten vom Jahre 977 v. Chr. zu datieren ist, so fällt die Einwanderung Abrahams in Kanaan nach dem hebräischen AT 215430 + 480 = 1125 Jahre vor das Jahr 974 (1 Kön 61), also in das Jahr 2099 v. Chr.

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1. Der erste von jenen drei Posten, die 215 Jahre, entsteht so: Da Abraham 75 Jahre alt in Kanaan einwanderte (Gen 124) und 100 Jahre alt seinen Sohn Isaak bekam (215), dieser aber wieder 60 Jahre alt (25 26) den Jakob, und da dieser 130 Jahre alt (479) nach Ägypten wanderte, so dauerte der Aufenthalt der Patri

archen in Kanaan 215 Jahre.

2. Der zweite von jenen drei Posten, die 430 Jahre, ist im MT von Ex 12 40 so ausgesprochen:,,Der Aufenthalt der Israeliten, den sie in Ägypten hatten, war 430 Jahre." Diese Angabe hat ihre Schwierigkeiten. Denn a) in Gen 15 13-16 ist dem Abraham die Dauer der Knechtschaft seiner Nachkommen als 400 Jahre, aber auch als die Zeit von vier Generationen angekündigt. Die Differenz liegt also tatsächlich vor, wie 400 Jahre als Dauer des ägyptischen Aufenthalts der Israeliten auch in AG 76, Josephus, Antiqu. II, 9, 1 usw. angegeben ist. Übrigens meine ich noch immer (ZWL 1883. 393 ff.), daß die 400 die noch unbestimmbare, ältere Angabe gegenüber der 430 ist, weil die Stelle eine überarbeitende Hand mit hinreichender Sicherheit nur am Ende von V. 14 erkennen läßt. b) Jedenfalls ist auffallend, daß nach dem MT von Ex 12 40 gerade noch einmal so lange, wie der Aufenthalt der Patriarchen in Kanaan, derjenige Israels in Ägypten dauerte, nämlich 215 × 2=430 Jahre. c) Die Hellenisten setzten in Ex 12 40 κι ἐν γῇ Αἰγύπτῳ noch καὶ ἐν γῇ Χαναάν hinzu. Sie haben also die 430 Jahre vom Aufenthalt Israels in Ägypten und in Kanaan verstanden, obgleich an jener Stelle natürlicherweise nur vom ersteren die Rede sein konnte, und so auch die Samaritaner; das Targum Jeruschalmi; Gal 3 17; Josephus, Antiqu. II, 15, 2; Seder 'olam rabba, p. 8, und das Buch der Jubiläen (45 1-481) berechnet den Aufenthalt Israels in Ägypten zu 239 Jahren. d) Auch einige Genealogien scheinen auf eine kürzere Dauer des ägyptischen Aufenthalts hinzuweisen. Denn «) nach Ex 6 16-20 war die Linie der

I. Die erste Gottesreichsperiode nach ihrer zeitlichen Stellung. 39

Nachkommen von Jakobs Sohn Levi so: Levi (mit 137 Lebensjahren), Kahath (mit 133), 'Amram (wieder mit 137), Aaron, der beim Auszuge 83 Jahre alt war (Ex 77). Auch wenn Kahath und 'Amram erst ganz spät Kinder bekommen haben, kommen nicht 430 Jahre für den ägyptischen Aufenthalt heraus. B) Die Jochebed ist nicht nur bath Lewi genant (Ex 21), was nach sicheren Analogien (m. Syntax § 304) eine Levitin heißen könnte, sondern heißt auch die Tante ihres Mannes 'Amram (Ex 6 20), also eine eigentliche Tochter Levis, eine Schwester des Kahath, welche, da sie dem Levi erst in Ägypten geboren wurde (Num 26 59), allerdings mit ihrem Neffen Amram ein Ehepaar bilden konnte. 7) Vier Generationen sind im Stamme Levi auch Num 161 sowie bei Ruben 26 5-10, allerdings fünf bei Juda Jos 71 und sechs in 1 Chron 24-10 und Ruth 4 18-20, ja sieben in 1 Chron 2 18-20, bei Ioseph wieder sechs Num 26 29-33 usw. und sogar elf in 1 Chron 7 22-27 erwähnt. Aber auch sogar diese Zahl von Generationen garantiert nicht den 430 jährigen Aufenthalt Israels in Ägypten, denn die Generationen folgen im Orient oft eng aufeinander. e) Andererseits wird jene Angabe des MT in Ex 12 40 durch Hes 4 5f. gestützt, weil er, wie ich auch gegenüber G. Jahn (Das Buch Ez. 1905, S. 26 f.) erweisen zu können meine, die Sündenschuld Israels und Judas in 390+40 Tagen tragen (d. h. symbolisch auf deren Abbüßung hinweisen) soll, die je ein Jahr des von Gesamtisrael in Ägypten erduldeten Elends nachbilden und zugleich der verschiedenen Sündenschuld und Exilslänge von Israel und Juda parallelgehen sollen. f) Die Künstlichkeit der 430 kann nicht dadurch erwiesen werden, daß die 1921 Jahre, die bis Gen 12 4 gerechnet sind, und die unter 1) besprochenen 215 Jahre und die 430 Jahre zusammen 2666 Jahre bis zum Auszug ergeben, und diese Summe als zwei Drittel von 4000 geltend gemacht worden ist von A. v. Gutschmid (in Nöldekes Untersuchungen zur Kritik des AT, S. 111). Schriftgelehrte könnten danach die Zeit bis zur Vollendung des Gottesreiches auf 4000 Jahre berechnet und gemeint haben, daß bis zum Auszug aus Ägypten zwei Drittel davon yergangen seien. Aber diese Summe und diese Idee ist nirgends im AT oder bei den Schriftgelehrten erwähnt, läßt sich also nicht als ein Moment der Auffassung des Altertums erweisen. Übrigens daß diese Zahl 4000, auch wenn sie vorgestellt worden wäre, nicht aus Babylonien entlehnt wäre, ist in „Altorientalische Weltanschauung und AT" (1905), 25f. gezeigt worden.

3. Der dritte von jenen drei Posten, die 480 von 1 Kön 61 ist in Kürze so zu beurteilen. a) Was sich vom weltgeschichtlichen Gesichtspunkt für die Richtigkeit dieser Zahl sagen läßt, ist am besten von Jules Oppert in Salomon et ses successeurs (1877), p. 11 zusammengefaßt worden: die römische Republik existierte auch 480 Jahre lang (von 510-30), und das Reich der Parther hatte dieselbe Dauer (226 v. Chr. bis 225 n.). Die drei ersten Herrscher Preußens regierten zusammen 100 Jahre (1640-1740). Ferner tausend Jahre gerade trennen das Ende des Reiches Karls d. Gr. und das Ende des napoleonischen Reiches (814 und 1814). Aber b) da nun einmal feststeht, daß gerade bei den Hebräern die Zahl 12 eine

bedeutungsvolle und die Zahl 40 eine runde ist (§ 5), so erweckt die Zahl 480 doch Bedenken. Außerdem hat Bertheau im Kom. zum Buch der Ri. (1883), XVI die richtige Beobachtung gemacht, daß in 1 Chron 5 29-34 u. 6 35-38 (Luther: 73-8 u. 50-53) von Aaron bis Ahimaaz, dem Zeitgenossen Davids und Salomos, zwölf Generationen gezählt sind. c) Mit den 480 lassen sich die Zeitangaben des Richterbuches nicht in Übereinstimmung bringen. Denn a) freilich dürfen die 300 Jahre, welche Jephta (Ri 11 26) als Distanz von der Besiegung der Amoriterkönige bis auf seine Gegenwart angibt, nicht gepreßt werden, da sie sich nach ihrem eigenen Charakter als eine abgerundete Schätzung darstellen. Aber ) die einzelnen vom Auszug bis zum Tempelbau im AT angegebenen Data (40 Jahre Wüstenzug usw. Num 14 33 f. usw. Ri 38 usw.) geben nicht 480, da sie nach der Meinung des Richterbuches als hintereinander folgend anzusehen sind (ZWL 1883, 449 ff.). d) Auch andere alte Angaben differieren relativ oder absolut: zwar nicht sicher die 450 von AG 13 19 f. und die 440 der LXX, wo nur die 40 Jahre der Wüstenwanderung weggelassen sind, aber Josephus zählt in den Antiqu. VIII, 3, 1 sowie X, 8, 5 vom Auszug bis zum Tempelbau 592 und dann in XX, 10, 1 sowie c. Ap. II, 2 sogar 612 Jahre. e) Andererseits ist es eine grundlose Behauptung von Wellhausen (Prol. 265), daß noch im Deut. die vorkönigliche Zeit Israels als eine nicht voll zu rechnende Übergangszeit dargestellt werde. Ferner sind die 300 Jahre (Ri 11 26) allerdings eine approximative Größe, aber man hat kein Recht, sie auf 200 zusammenzupressen. Jene 480 ist demnach als im wesentlichen richtig anzusehen.

Anm. Von astronomischer Seite her ist neuerdings die als neunte Plage erwähnte Finsternis (Ex 10 1-29) mit der für Ägypten starken Sonnenfinsternis vom 13. März 1335 identifiziert worden (Ed. Mahler, Bibl. Chronologie 1887, 7). Aber jene Plage ist als eine dreitägige bezeichnet und daher eher als hochgradige Wirkung des Glutwindes Chamsîn zu betrachten. Die Dreitägigkeit der in Ex 10 22 f. erwähnten Finsternis will Mahler S. 8 so beseitigen, daß er den am Schlusse von 22 stehenden Umstand drei Tage" an den Anfang von 23 stellt und demnach übersetzt: „Drei Tage sahen sie einander nicht, und es stand niemand auf von seiner Stätte drei Tage." Aber trotzdem bleibt die Aussage, daß die Finsternis drei Tage lang das Sehen verhinderte, und eine Sonnenfinsternis tut das nicht.

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Ob die alttestamentlichen Zeitangaben über die erste Periode der Gottesreichsgeschichte durch Data der Weltgeschichte umgestoßen werden können, wird sich im nächsten Abschnitt zeigen. II. Der völkergeschichtliche Hintergrund des beginnenden Gottesreiches.

§ 7. Älteste staatengeschichtliche Verhältnisse der EuphratTigris-Länder.

1. Die Anfänge der altbabylonischen Geschichte gehen von den Sumerern, den Bewohnern von Sin'ar (Gen 10 10), d. h. Südbabylonien, aus. In ihnen ist doch jedenfalls die

nichtsemitische Völkerschicht wiederzuerkennen, die in Gen 10 8-12 J eine hamitische und zwar genauer eine kuschitische genannt ist. Übrigens sieht der Assyriolog Radau in seiner Early History of Babylonia (1900), p. 216 noch jetzt in dem keilschriftlichen Ausdruck Sumer ein Seitenstück zum hebräischen Sinʻar. Jedenfalls bezeichnen beide Ausdrücke ebendasselbe Gebiet.

Erstens stammen die in einer älteren Sprache geschriebenen Keilschrifttexte von einem Volk der Sumerer. Die Gründe, die von J. Halévy kürzlich wieder in ,,Encore l'inventeur d'un critérium sumérien" (1905) dagegen geltend gemacht worden sind, kommen mir nicht genügend vor. Denn er führt in jener Schrift (p. 39) als Gegengrund,,die absolute Abwesenheit dieser völkergeschichtlichen Größe in der Geschichte der benachbarten Völker" an. Aber da hat er die erwähnte Überlieferung der Hebräer (Gen 108-12) von den kuschitischen Anfängen Babyloniens übersehen. Nun betont er allerdings als weiteren Gegengrund die vielfache Verwandtschaft der Texte, die als sumerisch bezeichnet werden, mit dem Semitischen (in jener Schrift p. 40 ss. und in ,,Les prétendus mots sumériens empruntés en assyrien 1905, p. 12 ss.). Aber dem gegenüber muß auf die Möglichkeit einer uralten Verwandtschaft zwischen dem Semitischen und dem Kuschitischen hingewiesen werden, die ja im Ägyptischen sich neuerdings immer mehr herausgestellt hat, wie im Anschluß an Ad. Ermans Nachweise in meinem Historischkritischen Lehrgebäude der hebr. Spr. bei den Pronomina, Zahlwörtern usw. gezeigt worden ist. Wie ich hinterher sehe, wird die Existenz eines von den Semiten im physischen Typus und in der Sprache verschiedenen sumerischen Volksstammes in Südbabylonien auch von Ed. Meyer über „Sem. u. Sumerier in Bab." (1906) und von P. Haupt im Am. Journal of Sem. Languages (1907), 233 angenommen.

Zweitens gehört die von Nimrod repräsentierte Völkerwelle (Gen 108-12) zu der kuschitischen oder äthiopischen Völkerschicht, die z. B. gleich den Ägyptern einen Teil der chamitischen Völkerreihe ausmachte (Gen 10 6-20). A. Jeremias freilich nennt einfach die Stämme, die auf arabischem Boden erwähnt werden, Semiten (1906, 265) und rechnet daher Nimrod ausdrücklich zu den Semiten. Indes geschieht dies nicht nur ohne jeden positiven Anhalt und gegen das historische Bewußtsein der Hebräer im allgemeinen, sondern dabei ist speziell auch dies übersehen, daß die arabische Halbinsel nach alter Überlieferung teils chamitisch-kuschitische (Gen 107: Seba, Chawîla usw.) und teils semitische Stämme (10 26-30: Joqṭan: Almodad usw.) in sich beherbergte, wie sie es nach ihrer weiten Ausdehnung auch leicht konnte. Ferner sprechen für die Begründetheit der althebräischen Unterscheidung zwischen Semiten und Hamiten auch die ägyptischen Gemälde, auf denen die Fürsten der Keftu (oder Phönizier) mit roter Hautfarbe und bartlos, wie die Ägypter selbst und der größte Teil der Punt (im südlichen Arabien und an der Ostküste Afrikas nach Ed. Glaser in MVAG 1899, 3,

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51 ff.), dargestellt sind und so in nichts an den semitischen Typus erinnern, der an einer andern Reihe von Personen ebenfalls auf ägyptischen Gemälden beobachtet wird (so der Ägyptolog Rich. Lepsius in der Einleitung zu seiner Nuba-Grammatik und danach Hommel, die semitischen Völker und Sprachen 1, 88. 138. 142. 146 ff.: ,,Was den Nachweis anlangt, daß die alten Ägypter, die westlich von ihnen sitzenden Libyer, die in Nubien und südlich davon wohnenden Kusch, die noch südlicher wie auch in dem gegenüberliegenden Südarabien in ältester Zeit siedelnden Puna [Put der Völkertafel] und endlich die Phönizier zu einer durch Farbe verbundenen Rasse, eben der hamitischen gehören, so liefern denselben in bündigster Weise die altägyptischen Denkmäler in den keinen Zweifel lassenden bildlichen Darstellungen, auf welchen die besagten Völker sämtlich als rotfarbige im Unterschied von den Negern einer-, den hellfarbigen Asiaten (meist Semiten) andererseits dargestellt sind." Die bunt kolorierten ägyptischen Abbildungen, auf die Lepsius und Hommel mit Recht sich beriefen, sind übrigens zum Teil bei Ed. Meyer, Gesch. des a. Äg. [in Onckens,,Allgem. Geschichte" I, 1], zu S. 244 u. 258 reproduziert worden. Ihre Prüfung hat mich selbst von der Richtigkeit jener Ansicht überzeugt). Sodann findet sich auch in anderen Notizen des Altertums eine Kunde von einem äthiopischen Völkerstreifen, der sich in südlichen Gegenden von Westen nach Osten hinzog: Äthiopen, deren Metropole Meroë ist, usw. (Herodot II, 29, wie ja Kaši auch nach den Amarnabriefen 97, 9 usw. im Dienste des ägyptischen Königs standen; Her. III, 97; IV, 183); Äthiopen mit Arabern zusammengenannt (Her. VII, 69), östliche Athiopen,,,die Äthiopen aus Asien (Kap. 70),,,die asiatischen Äthopen im XVII. Bezirk des Darius", in Gedrosien, die „Oritae und Arabitae" (H. Kiepert, Atlas der alten Welt, § 30, 3). Auch diese Völkerverhältnisse können zur Erklärung der „Abhängigkeit der südarabischen Kultur überhaupt von Babylonien" dienen, auf die ich z. B. bei der Mimation in m. Lgb. II, 431 hingewiesen habe, und für die auch nach Frd. Schwally (Archiv für Religionswissenschaft 1906, 507) ,,einige gewichtige Argumente" sprechen.

Diese älteste Bevölkerungsschicht Babyloniens hat nicht nur die Keilschrift erfunden und den Grundstock zur babylonischen Literatur geliefert (C. Bezold, Nin. u. Bab. 12 usw.), sondern war auch künstlerisch begabt. Aus ihrer Zeit ist z. B. ein aus legiertem Kupfer hergestellter Gazellenkopf erhalten, der eine überraschende Feinheit der Ausführung zeigt, und von mehreren Kennern ist hervorgehoben worden, daß die semitischen Assyrer,,in der plastischen Steinkunst" die künstlerische Höhe jenes alten Volkes nicht wieder erreicht haben (z. B. C. Bezold, Nin. usw. 132b). Also auch deshalb ist es unrichtig, auch nur bei „kulturellen Auseinandersetzungen" auf die althebräische Unterscheidung von Semiten, Hamiten und Japhetiten,,zu verzichten" (A. Jeremias 1906, 3). Dazu fehlt um so mehr die Berechtigung, als auch ältere Kunstprodukte des Nilgebietes neuestens als sehr hervorragend erkannt worden sind_(H. Schäfer in ZDMG 1904, 275) und auch so sich wieder ein Verbindungsfaden zwischen altbabylonischer und altägyptischer Kultur

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