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Summe Geldes wollte sie die bewußte Korrespondenz zurückgeben oder vernichten.

Ohne eigenes verfügbares Vermögen, konnte die junge Frau dem Antrage nicht entsprechen, wußte auch nicht, warum sie es thun sollte, und bat daher ihren Bruder, die Erwiderung auf sich zu nehmen und jener Berson, gegen Uebergabe der Papiere ein Geschenk zuzusagen, um ihrer Zudringlichkeit los zu werden.

Dem Weibe war es aber um einen größern Fang zu thun: fie forderte 400 Gulden Lösegeld. Mit Verachtung verwarf der Bruder solche Erpressung. Er wußte von der Schwester, daß die Briefe nur lecres, finnloses Geschwäß enthielten, und erwiederte darum, daß sie dieselben behalten möge. Unmittelbar wandre fich darauf die Obert an Oberst Zellweger selbst. Um ihr Begehr gewichtiger zu machen, hüllte sie es in einen ominöfen Schleier. Das verlangte Löfegeld blieb das gleiche.

Ueberrascht von den unerklärbaren Zumuthungen, stellte der Vater die Tochter zu Nede. Mir Staunen hörte sie die falschen Auslegungen ihrer Briefe und erinnerte sich übrigens nicht, daß irgend etwas von schwerer Bedeutung in denselben enthalten sein könne. Der Oberst, der nichts als eine Prellerei niediger Art vor sich fab, fand es unter seiner Würde, fich dafür in Unterhandlung einzulassen, oder gar das Spiel der Verrätherin zu werden. So wenig ahnete man im Hause Zellweger eine Gefährde, so wenig war man sich einer Schuld bewußt. Ein zagendes Gewissen hätte andere Maßregeln getroffen, die sich mit leichter Mühe dargeboten.

Inzwischen war die Ehescheidung eingeleitet: fie

lag in den Händen des Raths vom Kirchspiel (der Ehegaumme) zu Trogen.

Die Gesinnungen der jungen Frau Tobler, nie wieder eine Verbindung anzuknüpfen, die ihr uner trägliche Qualen bereitet hatte, waren unzweideutig ausgesprächen. Sie allein wäre berechtigt gewesen, laute Klage zu führen. Aber sie kannte keine Rache und noch weniger hatte sie sich zu vertheidigen. Nuhig mochte sie dem Gemahl überlassen, auf eine Ehetrennung zu wirken, die sie sehnlicher als er selbst wünschte. Sie verhielt sich daber leidend beim Gange der Dinge. Als der Ruf der Behörde kam, sich zur Verantwortung zu stellen, war sie eben krank; die Umstände entschuldigten ihr Ausbleiben. In ihrer Abwesenheit, bei den Einleitungs - Verhandlungen, legte Tobler ein Paket Briefe in die Hände des Amts, seine Klage zu begründen. Andere gerechte Beschwer. den gegen die junge Frau walteten keine.

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Bald flüsterte man sich von wichtigen Papieren in's Ohr, welche Bekenntnisse eines abscheulichen Verbrechens enthielten. Das Gerücht breitete sich je mehr und mehr aus, und es hieß, die Tochter des Oberst Zellweger sei schwanger von ihrem eigenen Vater! Der alte Tobler, sagte man, habe Briefe um den Preis von 50 Louisd'or (550 fl.) erkauft, welche die Missethat beurkundeten. Wirklich trug er bald Abschriften, bald Originale zu diesem und jenem, und dem Vernehmen nach selbst zum Landammann. Es waren keine andere, als die aus der oben erwähn ten Korrespondenz, welche die Obert um Geld an Tobler überlassen hatte.

Das Standeshaupt fragte ernstlich bei ihm an:

„ob er sich getraue als Kläger gegen die Schwieger. tochter aufzutreten und sie der Blutschande zu zei. hen?" Der Denunciant hatte den Muth nicht, eine Behauptung zu wagen, die er doch verbreitete.

Während es in der ganzen obern Gegend (Appenzell) von abenteuerlichen Geschichten wimmelte, wußte die Familie Zellweger zu St. Gallen von allem nichts, was vorgegangen war und wie sehr sie verläumdet wurde. Ergebene Leute des Oberst wagten endlich mit Bangigkeit, ihm Eröffnungen zu machen. Entrüstet eilte er am 29. März 1819 zum Landammann des Kantons Appenzell Ausserrhoden und bat um Auskunft, um Mittheilung der Klagestücke, der Briefe ic. Man schlug jede Eröffnung mit dem Bemerken rund ab: erst dann sollen sie ihm kund gemacht werden, wenn seine leßte Stunde schlage."

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Zellweger bat wenigstens um Rath, wie er sich zu benehmen habe? Man erwiederte ihm drobend: „daß wenn nicht seiner verdienten Ahnen willen Nachsicht waltete, sofort Verhaftung gegen ihn verhängt wer den würde!" Zellweger wollte keine Gnade, feine Schonung, nur Recht. Das Standeshaupt ergriff den Anlaß, eine Kommission einzuleiten, welche die Sache genau prüfen sollte, und verhieß zuvorkommend; dieselbe aus ganz unbefangenen Männern zusammen zusetzen. Beruhigt kehrte der Oberst nach St. Gallen zurück. Freunde, denen er den Vorfall erzählte, zuckten die Achseln. Sie besorgten, es sei darauf abgesehen, ihn von seiner natürlichen Gerichtsbarkeit zu entfernen und dafür in unabsehbare Verwicklungen zu verstricken. Hatte er doch früher schon bittere Er X. 1. XI. 1838. N,

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fahrungen gemacht, um deretwillen er das Land Appenzell verließ.

Den 6. April versammelte sich die Kommission. Ohne auf eine andere Stimme als die feines guten Rechts zu hören, stellte sich Zellweger; gegen ihn Tobler Vater und Sohn, welche die Korrespondenz dem Amte mitgetheilt hatten. Hier verlangte er die Eröffnung der Briefe, erklärte sich aber vorerst, daß er in der Eigenschaft als Satisfaktionssuchender und in keiner andern auftrete.

Die Papiere wurde gelesen. Zugleich legte man auch zwei eigenhändige, vom 15. Oktober 1818 datirte, Briefe der Obert vor. Der Oberst bestand auf Genugtbuung oder Beweise.

Nach einer langen Sißung, die bis in die Nacht dauerte, ging das Resultat dahin: „daß ihm beim Eide in seine ursprüngliche Gemeinde nach Trogen geboten sein solle," d. h. es sei ihm beim Bürgereide geboten, in seinen eigentlichen Heimathsort Trogen zurück zu kehren.

Damit wurde das ganze Rechtsverhältniß gleich anfangs umgekehrt. Er, der als Kläger und Satis faktionssuchender eingekommen war, ohne übrigens der Gerichtsbarkeit des Landes Appenzell zu unterligen, wurde auf einseitige Angeberet zum Verklagten gestempelt, durch den „Bann“ festgehalten und in Verantwortung gezogen. Die Tochter des Oberst Zellweger, ebenfalls zur Untersuchung beschieden, schon längere Zeit unpäßlich und bettlägerig, konnte für jezt keine Reise in's Gebirg unternehmen, noch weniger ein Verhör bestchen.

Mißtrauisch, dieser Entschuldigung wegen (viel

leicht auch um sich von ihrer angeblichen Schwangerschaft Ueberzeugung zu verschaffen), sandte die appen. zellische Regierung aus eigner Macht und ausser die Gränzen ihres Gebiets, vielleicht zur Ueberraschung, einen Arzt nach St. Gallen. An ihrem Krankenlager überzeugte er sich leicht von der Falschheit des Gerüchts, so wie vom Zustand ihrer Krankheit.

Der Oberst betrachtete sich bei diesen Berwicklun gen weit weniger als ein durch den obrigkeitlichen Bann Gebundener, da ihn derselbe von Rechtswegen nicht treffen konnte, fondern vielmehr als Gefangener seiner eigenen Ehre." Er wich keinen Schritt, so leicht ihm Entfernung auch offen stand. Die Untersuchung sollte nicht durch ihn unterbrochen werden; doch protestirte er feierlich gegen die Verkehrung der Rechtsstellung und gegen den Eingriff in seine Rechte, als niedergelassener und häuslich im Kanton St. Gallen angesiedelter.

Eine zweite Untersuchung fand am 21. April statt, wo Zellweger sich wieder neben Tobler, Vater und Sohn, einstellte. Hier erklärten die leßten: „daß ste weder als Kläger noch als Behaupter auftreten und die Würdigung der Papiere der Obrigkeit anbeim stellen; bekannten aber, daß sie gegen ein „Trinkgeld" die. Korrespondenz an sich gebracht und solche nachgesucht hätten."

So zogen sich die Angeber, die Verbreiter der Verläumdungen, ungestraft zurück, die, nicht zufrieden durch Bestechung den Verrath' érkauft zu haben, überdies ein falsches Zeugniß der Obert erschlichen batten, worin sie angab: „daß sie selbst den Oberst

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