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den. Wir hoffen zuversichtlich, da es nicht aus menschlichen Meinungen und menschlicher Gewalt hervorgegangen, sondern ein Werf Gottes und auf Gottes Wort und die Liebe zu Gott gegründet ist, es werde immer schöner und herrlicher gedeihen und sich vervollkommnen, auch in allen Kämpfen der Gegenwart den Sieg erlangen und noch fernerhin uns und nach uns unsern Kindern und Nachkommen nach göttlicher Gnade seine segensvollen Früchte in reichlichem Maße tragen.

Anhang 1.

Dr. Martin Luthers Disputation von der Kraft des Ablasses, bestehend in 95 Thesen oder Sprüchen,

die er wider den Ablaßkrämer Johann Tezel, am Allerheiligen Abend 1517 an der Thüre der Schloß- Kirche zu Wittenberg anschlagen lassen.

Aus rechter wahrer Liebe und sonderlichem Fleiß (ohne einig Gesuch

eitler Ehre) die Wahrheit an Tag zu bringen, will der ehrwürdige Vater Dr. M. Luther, Augustiner zu Wittenberg, der freien Künste und heiligen Schrift Magister 2c. durch Gottes Gnade folgende Sprüche vom Ablaß handeln, davon disputiren, vertheidigen und aufrecht erhalten wider Bruder Johann Tezel, Prediger-Ordens. Bittet derhalben, die so sich mit ihm davon nicht gegenwärtig unterreden können, wollten solches abwesend durch Schrift thun sc. Im Namen unsres Herrn Jesu Christi, Amen.

1. Da unser Meister und Herr Jesus Christus spricht: Thut Buße 2c. will er, daß das ganze Leben seiner Gläubigen auf Erden, eine stete oder unaufhörliche Buße sein soll.

2. Und kann und mag solch Wort nicht vom Sacrament der Buße, das ist von der Beichte und Genugthuung, so durch der Priester Amt geübt wird, verstanden werden.

3. Jedoch will er nicht allein verstanden haben die innerliche Buße; ja die innerliche Buße ist nichtig und keine Buße, wo sie nicht äußerlich allerlei Tödtung des Fleisches wirket.

4. Währet derhalben Reu und Leid, d. i. wahre Buße, so lange einer Mißfallen an ihm selber hat, nämlich bis zum Eingang in das ewige Leben.

5. Der Pabst will und kann nicht einige andere Pein erlassen, auBerhalb derer, die er seines Gefallens oder laut der Canonum, d. i. päbstlicher Sazungen, aufgeleget hat.

6. Der Pabst kann keine Schuld vergeben, denn allein sofern, daß er erkläre und bestätige, was von Gott vergeben sei, oder aber, daß ers thue in denen Fällen, die er ihm vorbehalten hat. Welche Fälle so sie verachtet würden, bliebe die Schuld ganz und gar unaufgehoben oder verlassen.

*) S. M. Luthers reformatorische Schriften. Herausg. von Otto v. Gerlach. Bd. 1. S. 27 folg. Gefch. Dr. M. Luthers v. Dr. Spieker. Berl. 1818. I. S. 250. Luth. Werke. XVIII. S. 254. ed. Walch. Altenb. Th. I. S. 18.

7. Gott vergiebt Keinem die Schuld, den er nicht zugleich durchaus wohl gedemüthiget dem Priester, seinem Statthalter, unterwerfe.

8. Canones poenitentiales, d. i. die Sagungen, wie man beichten und büßen soll, sind allein den Lebendigen auferlegt und sollen, nach Laut derselbigen Sagungen, den jezt Sterbenden nicht auferlegt werden.

9. Daher thut uns der heilige Geist wohl am Pabst, daß der Pabst allewege in seinen Decreten oder Rechten ausnimmt den Artikel des Todes und die äußerste Noth.

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10. Die Priester handeln unverständig und übel, die den Sterben= den poenitentias canonicas, d. i. auferlegte Buße, ins Fegfeuer, daselbst denselben genug zu thun, sparen und behalten.

11. Dieses Unkraut, daß man die Buße oder Genugthuung, so durch die Canones oder Sagungen auferlegt ist, in des Fegfeuers Buße oder Bein sollte verwandeln, ist gesäet worden, da die Bischöfe geschlafen haben.

12. Vor Zeiten wurden canonicae poenae, d. i. Buße oder Genug= thung für begangene Sünde, nicht nach, sondern vor der Absolution aufgelegt, dabei zu prüfen, ob die Reu und Leid rechtschaffen wäre.

13. Die Sterbenden thun für alles genug durch ihren Tod oder Absterben, und sind dem Recht der Canonum oder Sagungen abgestorben, und also billig von derselben Auflage entbunden.

14. Unvollkommene Frömmigkeit oder unvollkommene Liebe deß, der jest sterben soll, bringt nothwendig große Furcht mit sich; ja wieviel die Liebe geringer ist, soviel ist die Furcht desto größer.

15. Diese Furcht und Schrecken ist an ihr selbst und allein, daß ich ander Ding schweige, dazu genug, daß sie des Feuers Pein und Quaal anrichte, weil sie der Angst der Verzweiflung ganz nahe ist.

16. Hölle, Fegfeuer und Himmel scheinen gleichermaßen unterschieden zu seyn, wie die rechte Verzweiflung, unvollkommene oder nahe Verzweiflung, und Versicherung der Gnade Gottes von einander unterschieden sind.

17. Es scheint, als müsse im Fegfeuer, gleich wie die Angst und Schrecken an den Seelen abnimmt, also auch die Liebe an ihnen wachsen und zunehmen.

18. Es scheint auch unbeweiset zu sein, weder durch gute Ursachen noch durch Schrift, daß die Seelen im Fegfeuer außer dem Stande des Verdienstes oder des Zunehmens an der Liebe sein.

19. Es scheint auch dies unerweiset zu sein, daß die Seelen im Fegfeuer, zum wenigsten alle, ihrer Seligkeit gewiß und unbekümmert seien, ob wir schon deß ganz gewiß sind.

20. Derhalben meinet und verstehet der Pabst nicht durch diese Worte (vollkommene Vergebung aller Bein) daß ins gemein alle Pein vergeben werde, sondern meinet die Bein, die er selbst hat aufgeleget.

21. Derhalben irren die Ablaßprediger, die da sagen, daß durch des Pabstes Ablaß der Mensch von aller Vein los und selig werde.

22. Ja der Pabst erlässet keine Vein den Seelen im Fegfeuer, die fie hätten in diesem Leben, laut der Canonum, sollen büßen und bezahlen. 23. Ja so irgend eine Vergebung aller Bein Jemand kann gegeben werden, ist's gewiß, daß die allein den Vollkommensten, d. i. den gar Wenigen gegeben werde.

24. Darum mußte der größere Theil unter den Leuten betrogen werden durch die prächtige Verheißung ohne alle Unterschiede dem gemeinen Mann eingebildet von bezahlter Pein.

25. Gleiche Gewalt wie der Pabst hat über das Fegfeuer durchaus und insgemein, so haben auch jeder Bischof und Seelsorger in seinem Bisthum und Pfarre insonderheit, oder bei den Seinen.

26. Der Pabst thut wohl daran, daß er nicht aus Gewalt des Schlüssels (den er nicht hat), sondern durch Hülfe oder fürbittweise den Seelen Vergebung schenket.

27. Die predigen Menschentand, die da fürgeben, daß, sobald der Groschen in den Kasten geworfen klingt, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre.

28. Das ist gewiß, alsbald der Groschen im Kasten klinget, daß Gewinnst und Geiz kommen, zunehmen und größer werden, die Hülfe aber oder die Fürbitte der Kirchen steht allein in Gottes Willen und Wohlgefallen.

29. Wer weiß, ob auch alle Seelen im Fegfeuer wollen erlöset sein, wie man sagt, daß es mit St. Severino und Paschali sei zugegangen.

30. Niemand ist dies gewiß, daß er wahre Reu und Leid genug habe; viel weniger kann er gewiß sein, ob er vollkommne Vergebung der Sünden bekommen habe.

31. Wie selten einer ist, der wahrhaftige Reu und Leid habe, so selten ist auch der, der wahrhaftig Ablaß löset, d. i. es ist gar selten einer zu finden.

32. Die werden sammt ihren Meistern zum Teufel fahren, die vermeinen durch Ablaßbriefe ihrer Seligkeit gewiß zu sein.

33. Für denen soll man sich sehr wohl hüten und fürsehen, die da sagen: des Pabstes Ablaß sei die höchste und werthefte Gottes - Gnade und Geschenk, dadurch der Mensch mit Gott versöhnt wird.

34. Denn die Ablaß-Gnade sieht allein auf die Pein der Genugthuung, welche von Menschen aufgesezt ist worden.

35. Die lehren unchristlich, die fürgeben, daß die, so da Seelen aus dem Fegfeuer oder Beicht-Briefe wollen lösen, keiner Reu noch Leides bedürfen.

36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat über seine Sünden, der hat völlige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablaßbriefe gehört.

37. Ein jeder wahrhaftiger Christ, er sei lebendig oder_todt, ist theilhaftig aller Güter Christi und der Kirchen, aus Gottes Geschenk, auch ohne Ablaßbriefe.

38. Doch ist des Pabstes Vergebung und Austheilung mit nichten zu verachten. Denn wie ich gesagt habe, ist seine Vergebung eine Erklärung göttlicher Vergebung.

39. Es ist über die Maaßen schwer, auch für die allergelehrtesten Theologen, zugleich den großen Reichthum des Ablasses und dagegen die wahre Reu und Leid vor dem Volk zu rühmen.

40. Wahre Reue und Leid suchet und liebet die Strafe; aber die Mildigkeit des Ablaffes entbindet von der Strafe, und daß man ihr gram wird, zum wenigften, wenn dazu Gelegenheit fürfället.

41. Fürsichtiglich soll man von dem päbstlichen Ablaß predigen, daß der gemeine Mann nicht fälschlich dafür halte, daß er den andren Werken der Liebe werde fürgezogen oder besser geachtet.

42. Man soll die Christen lehren, daß es des Pabstes Gemüth und Meinung nicht sei, daß Ablaß lösen mit irgend einem Werke der Barmher= zigkeit mit ichtes sollte zu vergleichen sein.

43. Man soll die Christen lehren, daß, der den Armen giebt oder leihet den Dürftigen, beffer thut, denn daß er Ablaß löset.

44. Denn durch das Werk der Liebe wächst die Liebe und der Mensch wird frömmer, durch den Ablaß aber wird er nicht besser, sondern allein sicherer und freier von der Pein oder Strafe.

45. Man soll die Christen lehren, daß der, so seinen Nächsten siehet darben, und deß ungeachtet Ablaß löset, der löset nicht des Pabstes Ablaß, sondern ladet auf sich Gottes Ungnade.

46. Man soll die Christen lehren, daß sie, wenn sie nicht übrig reich sind, schuldig sind, was zur Nothdurft gehöret, für ihr Haus zu behalten und mit nichten für Ablaß zu verschwenden.

47. Man soll die Christen lehren, daß das Ablaß lösen ein frei Ding sei, und nicht geboten.

48. Man soll die Christen lehren, daß der Vabst, wie mehr er eines anständigen Gebets bedarf, also desselben mehr begehre, denn des Geldes, wenn er Ablaß austheilet.

49. Man soll die Christen lehren, daß des Pabstes Ablaß gut sei, sofern man sein Vertrauen nicht darauf sezet; dagegen aber nichts schädlicheres, denn so man dadurch Gottesfurcht verliert.

50. Man soll die Christen lehren, daß der Pabst, so er wüßte der Ablaß - Prediger Schinderei, lieber wollte daß St. Peters Münster zu Pulver verbrannt würde, denn daß es sollte mit Haut, Fleisch und Bein seiner Schafe erbauet werden.

51. Man soll die Christen lehren, daß der Pabst, wie er schuldig ist, also auch seines eigenen Geldes, wenn auch schon St. Peters Münster dazu sollte verkauft werden, den Leuten austheilen würde, welche doch etliche Ablaßprediger jeßund selbst ums Geld bringen.

52. Durch Ablaßbriefe vertrauen selig zu werden, ist nichtig und erlogen Ding, obgleich der Commissarius (oder Ablaßvoigt), ja der Pabst selbst, seine Seele dafür zum Pfande wollte fezen.

53. Das sind Feinde Christi und des Pabstes, die von wegen der Ablaßpredigt das Wort Gottes in andern Kirchen zu predigen ganz und gar verbieten.

54. Es geschieht dem Worte Gottes Unrecht, wenn man in einer Predigt gleich viel oder mehr Zeit aufwendet, den Ablaß zu verkünden, als auf das Wort Gottes.

55. Des Pabstes Meinung kann nicht anders sein, denn so man das Ablaß (so das Geringste ist) mit einer Glocken, einem Gepränge und Ceremonien begehet, daß man dagegen und viel mehr das Evangelium (welches das Größte ist) mit hundert Glocken, hundert Gepränge und Ceremo nien ehren und preisen solle.

56. Die Schäge der Kirchen, davon der Pabst das Ablaß austheilet, sind weder genugsam genannt noch bekannt bei der Gemeine Christi.

57. Denn daß es nicht leibliche, zeitliche Güter sind, ist daher offenbar, daß viel Prediger dieselben nicht so leicht hingeben, sondern allein aufsammeln.

58. Es sind auch nicht die Verdienste Christi und der Heiligen, denn diese wirken allezeit, ohne Zuthun des Pabstes, Gnade des innerlichen Menschen und das Kreuz, Tod und Hölle des äußerlichen Menschen.

59. St. Laurentius hat die Armen, so der Kirchen Glieder sind, ge= nannt die Schäße der Kirchen; aber er hat das Wörtlein genommen, wie es zu seiner Zeit im Brauch war.

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