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Clementis einen falschen Titel hat, und lange nach Clemente von einent bösen Buben gemacht ist. Darnach ist auf die Lezt auch dies hinangehängt worden, daß der Bischof gesagt hat zu Denen, die er weihet: „Ich gebe dir Macht zu opfern für die Lebendigen und die Todten'; aber das steht auch im Dionysio nicht.

Hieraus siehet man, daß die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu wählen und (zu) ordiniren. Darum, wenn die Bischöfe entweder Kezer sind, oder tüchtige Personen nicht wollen ordiniren; sind die Kirchen vor Gott, nach göttlichem Recht, schuldig, ihnen selbst Pfarrherren uud Kirchendiener zu ordiniren. Ob man nun dies wollte eine Unordnung oder Zertrennung heißen; soll man wissen, daß die gottlose Lehre und Thrannei der Bischöfe daran schuldig ist; denn so gebeut Paulus (Gal. 1, 8), daß alle Bischöfe, so entweder selbst unrecht lehren, oder unrechte Lehren und falschen Gottesdienst vertheidigen, für sträfliche Leute sollen gehalten werden.

Bis anher haben wir von der Ordination gesagt, welche allein etwa Unterscheid gemacht hat zwischen Bischöfen und den Priestern, wie Hieronymus spricht. Darum ist nicht noth, von übrigen bischöflichen Ämtern viel zu disputiren, man wollte denn von der Firmelung, Glockentäufen und anderm solchen Gaukelspiel reden, welches fast allein die Bischöfe sonderlich gebraucht; aber von der Jurisdiction ist noch zu handeln.

Dies ist gewiß, daß die gemeine Jurisdictio, die, so in öffentlichen Lastern liegen, zu bannen, alle Pfarrherren haben sollen, und daß die Bischöfe, als Tyrannen, sie zu sich gezogen, und zu ihrem Genieß schändlich gemißbraucht haben. Denn die Offizial (bischöfliche Richter) haben unleid= lichen Muthwillen damit getrieben, und die Leute, entweder aus Geiz, oder an= dern Muthwillen wohl geplagt und ohne alle vorhergehende rechtliche Erkennt niß gebannet. Was ist aber dies für eine Tyrannei, daß ein Offizial_in einer Stadt die Macht soll haben, allein seinem Muthwillen nach, ohne rechtliche Erkenntniß, die Leute mit dem Bann so zu plagen und zu zwingen? 2c. Nun haben sie solchen Zwang in allerlei Sachen gebraucht, und nicht allein die rechten Laster damit nicht gestraft, da der Bann auf folgen sollte; sondern auch in andern geringen Stücken, wo man nicht recht gefastet oder gefeiert hat, ohne daß sie zuweilen den Ehebruch gestraft, und dann oft unschuldige Leute geschmähet und informert haben; denn weil solche Veschuldigung sehr wichtig und schwer ist, soll je ohne rechtliche und ordentliche Erkenntniß in dem Fall Niemand verdammet werden.

Weil nun die Bischöfe solche Jurisdiction als Thrannen an sich_ge= bracht und schändlich mißbraucht haben, dazu sonst gute Ursachen sind, ihnen nicht zu gehorchen; so ists recht, daß man diese geraubte Jurisdiction auch wieder von ihnen nehme, und sie den Pfarrherren, welchen sie aus Christi Befehl gehört, zustelle, und trachte, daß sie ordentlicher Weise, den Leuten zu Besserung des Lebens, und zu Mehrung der Ehre Gottes, gebraucht werde.

Darnach ist eine Jurisdiction in den Sachen, welche nach päpstlichem Recht in das Forum Ecclesiasticum oder Kirchengericht gehören, wie son= derlich die Ehesachen sind. Solche Jurisdiction haben die Bischöfe auch nur aus menschlicher Ordnung an sich bracht, die dennoch nicht sehr alt ist, wie man ex Codice und Novellis Iustiniani fiehet, daß die Ehesachen dazumal gar von weltlicher Obrigkeit gehandelt sind, und ist weltliche Obrigkeit schuldig, die Ehesachen zu richten, besonders wo die Bischöfe unrecht richten, oder nachlässig sind, wie auch die Canones zeugen. Darum

ist man auch solcher Jurisdiction halben den Bischöfen keinen Gehorsam schuldig. Und dieweil sie etliche unbillige Sagungen von Chesachen ge= macht, und in Gerichten, die sie besigen, brauchen, ist weltliche Obrigkeit auch dieser Ursach halben schuldig, solche Gerichte anders zu bestellen Denn je das Verbot von der Che zwischen Gevattern unrecht ist. So ist dies auch unrecht, daß, wo zwei geschieden werden, der unschuldige Theil nicht wiederum heirathen soll. Item, daß ingemein alle Heirath, so heimlich und mit Betrug, ohne der Eltern Vorwissen und Bewilligung geschehen, gelten und kräftig sein sollen. Item, so ist das Verbot von der Priesterebe auch unrecht. Dergleichen sind in ihren Sazungen andre Stücke mehr, damit die Gewissen verwirret und beschweret sind worden, die ohne Noth ist hie alle zu erzählen, und ist an dem gnug, daß man weiß, daß in Ehefachen viel unrechts und unbilligs Dings vom Papst ist geboten worden, daraus weltliche Obrigkeit Ursach gnug hat, solche Gerichte für sich selbst anders zu bestellen.

Weil denn nun die Bischöfe, so dem Papst sind zugethan, gottlose Lehre und falsche Gottesdienst mit Gewalt vertheidigen, und fromme Prediger nicht ordiniren wollen; sondern helfen dem Papst dieselben ermorden, und darüber den Pfarrherren die Jurisdiction entzogen, und allein wie Tyrannen zu ihrem Nuß sie gebraucht haben; zum Lezten, weil sie auch in Chesachen so unbillig und unrecht handeln; haben die Kirchen großer und nothwendiger Ursach gnug, daß sie solche nicht als Bischöfe erken= nen sollen.

Sie aber, die Bischöfe, sollen bedenken, daß ihre Güter und Einkommen gestiftet sind als Almosen, daß sie der Kirchen dienen, und ihr Amt desto stattlicher ausrichten mögen, wie die Regula heißt: ,,Beneficium datur propter officium (die Pfründe wird um des Amts willen verliehen)." Darum können sie solche Almosen mit gutem Gewissen nicht ge= brauchen, und berauben damit die Kirche, welche solcher Güter (be)darf zu Unterhaltung der Kirchendiener, und gelehrte Leute aufzuziehen und etliche Arme zu versorgen, und sonderlich zu Bestellung der Ehegerichte; denn da tragen sich so mancherlei und seltsame Fälle zu, daß es wohl eines eigenen Gerichts (be) dürfe. Solches aber kann ohne Hilfe derselben Güter nicht bestellet werden. St. Petrus spricht (2 Petri 2, 13): Es werden die falschen Bischöfe der Kirchen Güter und Almosen zu ihrem Wollust brauchen, und das Amt verlassen." Dieweil nun der heil. Geist denselben dabei schrecklich dräuet; sollen die Bischöfe wissen, daß sie auch für diesen Raub Gott müssen Rechenschaft geben.

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Anhang 4.

Das Bekenntniss der reformirten Kirche in Frankreich

oder

Confessio Gallicana").

Art. I. Wir glauben und bekennen einen einzigen Gott, welcher ein einfaches geistiges Wesen ist, ewig, unsichtbar, unwandelbar, unendlich, unbegreiflich, unaussprechlich, herrlich, allmächtig, die höchste Weisheit, gütig, gerecht und barmherzig.

Art. II. Dieser Gott offenbaret sich als solcher den Menschen, erstlich in seinen Werken, sowohl in der Schöpfung, als in der Erhaltung und Leitung derselben. Deutlicher aber in seinem Worte, welches er ursprünglich in göttlichen Aussprüchen mittheilt, nachher schriftlich in den Büchern, die wir die heilige Schrift nennen.

Art. III. Diese heilige Schrift ist vollständig in den canonischen Bücher alten und neuen Testaments enthalten (welche hier sämmtlich ge= nannt werden.)

Art. IV. Wir erkennen, daß diese Bücher canonisch sind, d. h. die untrügliche Norm und Regel_unsers Glaubens, nicht sowohl durch die allgemeine Anerkennung und Zustimmung der Kirche, als durch das Zeugniß und die innere Überzeugung des heiligen Geistes, welcher sie uns unterscheiden lehrt von den andern kirchlichen Büchern, auf welche wenn sie auch nüßlich zu lesen sind, man doch keine Glaubensartikel gründen kann.

Art. V. Wir glauben, daß das Wort, welches in diesen Büchern enthalten ist, von Gott ausgegangen ist, von dem es allein, sein Ansehen hat, und nicht von den Menschen. Da es die Regel für alle Wahrheit ist, und das enthält, was nothwendig ist für den Dienst Gottes und unser Seelenheil, so ist es nicht den Menschen erlaubt, ja wir sagen nicht einmal den Engeln, darin etwas zu ändern, hinzuzufügen oder wegzulassen. Daraus folgt, daß weder die alten Kirchenlehrer, noch die Gewohnheiten, die große Anzahl der Meinungen, die menschliche Weisheit, noch die Urtheile der Menschen und der Gerichte, die Edicte und Decrete, die Kirchenversammlungen, die Visionen, noch die Wunder, dieser heiligen

*) Nach der Ueberseßung Herrn Predigers Dr. Henry in der Ausgabe dieses Glaubens-Bekenntnisses. Berlin 1845. 8.

Schrift entgegengestellt werden können, sondern im Gegentheil, daß alle Dinge untersucht, geordnet und reformirt werden sollen nach diesem Worte. Und demnach erkennen wir die drei Bekenntnisse, das apostolische, das Nizänische, das Athanafische aus dem Grunde an, weil sie mit dem Worte Gottes übereinstimmen.

Art. VI. Diese heil. Schrift lehrt uns, daß in diesem einen, einfachen, göttlichen Wesen, welches wir bekannt haben, drei Personen sind: der Vater, der Sohn und der heilige Geist; der Vater, erste Ursache, Prinzip und Ursprung aller Dinge; der Sohn, das Wort und die ewige Weisheit; der heilige Geist, seine Kraft, Macht und Wirksamkeit; der Sohn in Ewigkeit vom Vater erzeugt; der heilige Geift, ewig von beiden ausgehend: drei Personen, die nicht in einander aufgehen, sondern für sich bestehen und doch nicht ge= trennt sind, aber dieselbe Effenz, Ewigkeit, Macht und Qualität haben. Und hiemit bekennen wir das, was in den alten Kirchenversammlungen festgestellt worden ist, und verwerfen alle Secten, Keßereien, welche die heiligen Doctoren: St. Hilarius, Athanasius, Ambrosius und Cyrillus verworfen haben.

Art. VII. Wir glauben, daß diefer Gott unter Mitwirkung der drei Personen, durch seine Kraft, Weisheit und unergründliche Güte alle Dinge erschaffen hat, nicht nur Himmel und Erde und alles was darin enthalten ist, sondern auch die unsichtbaren Geister, von welchen die Einen abgefallen sind und ins Verderben gesunken, die Andern in dem Gehorsam beharrt find; daß die Ersteren, weil sie sich in der Bosheit verderbt haben, die ewigen Feinde alles Guten sind und folglich der Kirche. Die Zweiten, welche die Gnade Gottes behütet hat, sind seine Diener, um seinen Namen herrlich zu machen und für das Heil der Erwählten zu wirken.

Art. VIII. Wir glauben, daß dieser Gott nicht nur alle Dinge erschaffen hat, sondern daß er sie regieret und über ihnen waltet; er führt nach seinem Willen und leitet was in der Welt geschieht, nicht so, als ob er die Ursach des Übels wäre, oder die Schuld ihm zugerechnet werden könnte, da sein Wille die allwaltende und untrügliche Regel aller Gerechtigkeit und Güte ist; er hat nämlich in Händen wunderbare Mittel, um sich selbst also der argen Geister und bösen Menschen zu bedienen, daß er das Arge, dessen sie sich schuldig machen, als wäre es gerecht, ordnet, und das Böse, was sie thun, ins Gute verwandelt. Also, wenn wir bekennen, daß nichts ohne Gottes Vorsehung geschieht, beten wir in Demuth die Geheimnisse an, die uns verborgen find, ohne ergründen zu wollen, was über das Maaß unsrer Erkenntniß ist; vielmehr wenden wir zu unserm Nußen das an, was uns in der heiligen Schrift gelehrt wird, um die Seelen mit Ruhe und Zuversicht zu erfüllen, nämlich daß Gott, dem alle Dinge unterthan find, über uns mit väterlicher Sorge wacht, so daß nicht ein Haar von unserm Haupte fallen wird ohne seinen Willen, während er die argen Geister und alle unsere Feinde so im Zaume hält, daß sie uns durchaus nicht den kleinsten Schaden zufügen können, wenn er es nicht erlaubt.

Art. IX. Wir glauben, daß der Mensch, welcher rein und ohne Fehl nach Gottes Ebenbild geschaffen ist, durch seine eigene Schuld von der Gnade, welche er erhalten hat, abgefallen ist, und sich also von Gott, welcher die Quelle aller Gerechtigkeit und aller Güter ist, entfernt hat, so daß seine Natur gänzlich verderbt ist; blind in seinem Geiste und ver fälscht in seinem Herzen, hat er jene ursprüngliche Güte und Reinheit verloren, ohne Etwas davon behalten zu haben. Und obgleich in ihm noch einige Kraft lebt, das Gute vom Bösen zu unterscheiden, sagen wir

doch, daß, was er Lichtvolles hat, sich in Finsterniß verwandelt, sobald er nun Gott suchen will, so daß er ihm nicht durch seinen Geist und seine Vernunft nahe treten kann. Und obgleich er Willen hat, wodurch er ge= reizt wird, dies und jenes zu thun, so ist dieser doch ganz gefangen un= ter der Sünde und er hat keine Freiheit zum Guten, als die, welche Gott ihm giebt.

Art. X. Wir glauben, daß alle Nachkommen Adams mit jener Seuche behaftet sind, welche wir die Erbsünde nennen, weil sie ein Übel ist, welches sich erbt, nicht eine Nachahmung des Bösen, wie die Pelagianer es in ihrem Irrthum behauptet haben, welchen wir aber verwer= fen. Wir meinen nicht, daß es nöthig sei, danach zu fragen, wie die Sünde von einem Menschen auf den andern übergehe, da es wohl genug ist, zu wissen, daß das, was Gott dem ersten Menschen verliehen, nicht ihm allein gegeben, sondern allen Nachkommen, und wir also in dieser seiner Person, von allen unsern Gütern entblößt worden und in alles Elend und in die Verdammung gefallen sind.

Art. XI. Wir sind auch überzeugt, daß dies Übel eine wirkliche Sünde ist, welche hinreicht die Menschen alle in Verdammniß zu führen, selbst die Kinder nicht ausgenommen, von ihrer Geburt an, und daß dies Übel als solches vor Gott gilt; daß es selbst nach der Taufe immer Sünde bleibt, was die Schuld anbetrifft, obgleich die Verdammniß für die Kinder Gottes vertilgt ist, denen er die Sünde nicht zurechnet aus freier Gnade. Auch sagen wir, daß es eine Verderbniß ist, welche immer einige Früchte der Bosheit und der Empörung trägt, und so, daß selbst die heiligsten Menschen, wenn sie ihr auch widerstreben, doch mit vielen Schwä= chen und Fehlern befleckt sind, so lange sie hier auf Erden wallen.

Art. XII. Wir glauben ferner, daß aus diesem allgemeinen Verderben und dieser Verdammniß, in welche die Menschen alle versunken sind, Gott diejenigen herausreißt, welche er nach seinem ewigen, unveränderlichen Rathe erwählt hat, in unserm Herrn Jesu Christo, ohne auf ihre Werke Rücksicht zu nehmen, aus freier Güte und Barmherzigkeit, die Andern aber im Verderben läßt, und in ihnen zu seiner Zeit seine Gerechtigkeit zeigen wird, wie in den Ersteren die Reichthümer seiner Erbarmung; denn die Einen sind nicht mehr werth als die Andern, bis Gott sie erkennt nach seinem unwandelbaren Rath, den er in Jesu Chrifto fest= gestellt hat, vor der Schaffung der Welt, so wie auch keiner durch seine eigene Kraft sich die Thür zu einer so großen Seligkeit eröffnen könnte, da wir aus unserer Natur nicht eine gute Regung, Gefühl öder Gedanken haben können, bis uns Gott zuvorgekommen und uns dazu Anleitung gegeben.

Art. XIII. Wir glauben, daß in Jesu Christo alles das, was zu unserem Heile nothwendig war, uns angeboten und mitgetheilt worden ist. Er, der uns zum Heil gegeben, ist uns zu gleicher Zeit gemacht worden zur Weisheit, zur Gerechtigkeit, zur Heiligung und Erlösung, so daß wer von ihm weicht, auf das Erbarmen des Vaters, in welchem unsre einzige Zuflucht ist, verzichtet.

Art. XIV. Wir glauben, daß Jesus Christus, der die Weisheit des Vaters ist, nnd von Ewigkeit her sein Sohn, unser Fleisch an sich ge= nommen hat, damit er Gott und Mensch in einer Person sei, nämlich Mensch wie wir, leidensfähig, sowohl im Leibe als in der Seele, uns in Allem ähnlich, doch rein von aller Sünde. Und was seine Menschheit betrifft, ist er der wahre Samen Abrahams und Davids obgleich er em=

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