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dir kein Bildniss, noch irgend ein Gleichniss machen u. s. w. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht u. s. w." als gegen den Bilderdienst streitend, fort ließ. Wenn man auf den Unterschied der Gebote in der lutherischen und reformirten Kirche sieht, so findet man zuerst, daß die leztere Kirche bei Aufnahme der Gebote auf die heilige Schrift zurückging, und sie mehr buchstäblich so gab, wie sie im zweiten Buch Mosis stehen. Außer diesem ist ein anderer Unterschied der, daß beide Kirchen die Gebote verschieden getheilt haben. Die Gebote sind in der Schrift als auf zwei Tafeln geschrieben dargestellt, aber es ist keine Trennung der einzelnen zehn Gebote angegeben. Diese Abtheilungen sind vielmehr erst später grmacht, und hierin weichen beide Kirchen von einander ab. Im ersten Gebote steht bei beiden: „Du sollst keine andere Götter haben neben mir"; das zweite Gebot der lutherischen aber:,,Du sollst den Namen deines Gottes nicht unnüßlich führen u. s. w." ist das dritte der reformirten; wogegen diese als zweites Gebot denjenigen Theil des ersten Gebotes hat, von welchem vorher gesagt worden, daß man ihn in der katholischen Kirche, als gegen den Bilderdienst streitend, ganz ausgelassen habe, nehmlich: „Du sollst dir kein Bildniss machen u. s. w." Hiervon kommt es denn auch, daß die folgenden Gebote im lutherischen Katechismus, das dritte, vierte, fünfte, sechste, siebente, achte und neunte in dem der reformirten Kirche eine Stelle weiter gerückt find, so daß also das dritte hier das vierte ist, das vierte hier das fünfte u. s. w. endlich aber das neunte mit dem zehnten als zehntes zusammengezogen wird. Im lutherischen Katechismus lautet nun aber das neunte Gebot: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“ und das zehnte: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh oder alles, was sein ist." Man sieht leicht, daß das Haus unferes Nächsten mit zu dem gehört, was sein ist, daß also die Trennung in zwei Gebote keine richtige, sondern eine willkührliche ist. Auch will das Gebot nicht davon reden, daß wir unserm Nächsten sein Eigenthum nicht wegnehmen oder entziehen sollen, denn das liegt schon in dem Gebote: Du sollst nicht stehlen“; sondern davon, daß wir auch nicht einmal die Begierde dazu, das Gelüfte danach sollen in uns aufkommen lassen. Hierbei lässt sich aber ein

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Unterschelden der Gegenstände noch weniger rechtfertigen, denn die Begierde bleibt immer dieselbe, woher denn auch eine solche Theilung nicht im Sinn des Gesezgebers gelegen haben kann; sondern das neunte und zehnte Gebot gehören zusammen, und die reformirte Kirche hat darin Recht, daß sie diese, nicht von Luther ausgegangene, sondern lange vor ihm schon gemachte Trennung nicht aufgenommen hat. Dagegen aber hat die reformirte Kirche nicht Recht, wenn sie, wie oben gezeigt, ihr zweites Gebot: „Du sollst dir kein Bildniss machen u. s. w.“ von dem ersten trennt, zu welchem es ursprünglich gehörte, obgleich sich dies eher noch rechtfertigen ließe, als jene Trennung des neunten und zehnten. Wenn nun beide Kirchen Unrecht haben, wer soll da entscheiden, was das Rechte sei? Offenbar muß das Volk, dem die Gebote zuerst gegeben wurden, es besser wiffen. Wir fragen daher, wie theilen die Juden ihre Gebote? Die Lutherischen sagen, die Reformirten hätten aus einem Gebote zwei gemacht, das erste Gebot: „Du sollst keine andere Götter haben neben mir" sei bei ihnen nur abgekürzt, und das folgende: „Du sollst dir kein Bildniss machen u. f. w.“ gehöre noch dazu, und auch die Juden sagen dasselbe. Das neunte und zehnte Gebot der Lutherischen ist aber auch bei den Juden nur eins. Wenn aber hier das neunte und zehnte, dort das erste und zweite nur Ein Gebot ausmachen, so fehlt ja jeder Kirche eins. Und so verhält es sich in der That: Beiden fehlt das erste Gebot der Juden: Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause geführt hat."*) Denn wenn wir bei den Reformirten im ersten Gebote lesen: „Du sollst keine andere Götter haben neben mir," so wiffen wir nicht, von wem die Rede ist und fragen: Wer ist denn der, der so spricht? Wenn auch im lutherischen Katechismus voransteht: „Ich bin der Herr, dein Gott,“ so fragen wir doch noch: Welcher Gott ist denn das, der da befiehlt, daß wir keine anderen Götter neben ihm haben sollen"? Und dies sagt das erste Gebot der Juden. Ihr zweites Gebot ist dann: ,,Du sollst keine andere Götter haben neben mir"; ihr drittes: „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen“;

*) Doch hat der Heidelberger Katechismus diese Worte mit zum ersten Gebot genommen; nur sollte mit ihnen das Gebot aufhören.

ihr viertes:,,Gedenke des Sabbathtages, daß du ihn heiligest," und mit diesem schließt die erste Tafel; die zweite Tafel enthält die übrigen sechs, wie bei den Reformirten. Bei den Lutherischen aber kommen drei Gebote auf die erste und sieben auf die zweite Tafel.

Dieser ganze Unterschied in den Geboten beider Kirchen ist aber, wie aus dem Gesagten einleuchtet, eigentlich von gar keiner Bedeutung in der Lehre. Denn was die reformirte Kirche ausführlicher nach den Worten der Bibel hat, giebt die lutherische abgekürzt, und wenn dieser das zweite Gebot jener zu fehlen scheint, so ist dies doch ebenfalls nur eine Abkürzung, weil auch die lutherische Kirche nicht lehrt, daß man sich Bilder von Gott machen folle, fie anzubeten. Dagegen haben beide Kirchen das erste Gebot der Juden fortgelaffen, weil es Gebote für Christen sein sollten und es für diese nicht heißen durfte: „Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat," sondern nach den Lehren des neuen Testaments, etwa hätte heißen müssen: „Ich bin dein Gott, dein Vater, der dir den Sohn zum ewigen Leben gegeben hat.

Luther stellt in seinem Katechismus die Gebote voran; die reformirte Kirche oder vielmehr der Heidelberger Katechismus, hat die Sache darin tiefer gefasst, daß er von der Sünde anfängt, zum Glauben übergeht und dann das Befolgen der Gebote als die Frucht, welche der Gläubige aus Dankbarkeit für die Erlösung bringen soll, darstellt.

Das zweite Hauptstück des lutherischen Katechismus, der Glaube, giebt uns Veranlassung, von den symbolischen Büchern der Vorzeit zu reden, und zwar vornehmlich von dem sogenannten apostolischen Symbolum *). Man wird überall bei großen alten Lehrkämpfen in der christlichen Kirche auf dieses erste Glaubensbekenntniss zurückkommen müssen. Es ist oft bezweifelt worden, daß dieses Bekenntniss aus den frühen apostolischen Zeiten stamme, aber irrthümlicher Weise. Wenn wir es für apoftolisch halten; so soll freilich nicht damit gemeint sein, daß es würklich auf eine so äußerliche Weise von den Aposteln herstamme, wie Laurentius Valla mittheilt, daß ein Mönch in Neapel ihm erzählt habe, es wä

*) Vergl. Hahn. Bibliothek der Symbole und Glaubensregeln der apoftolischkatholischen Kirche. Bresl. 1842. 8.

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ren die Apostel, ehe fie fich in Jerusalem von einander getrennt, zusammengekommen und Petrus hätte, vom heiligen Geist erfüllt, angefangen: „Ich glaube an Gott den Vater," worauf Andreas dann gesagt: „allmächtigen Schöpfer Himmels und der Erden“, und so hätten die andern Apostel bis zum Schluss des ganzen Bekenntnisses Lehren hinzugefügt, woraus das Symbolum ents standen sei. Als Valla darauf gefragt, woher der Mönch dies wisse? habe dieser geantwortet, das sei eine fezerische Frage, man müsse es glauben. Wenn aber die Apostel dieses Bekenntniss auch nicht auf einem Concil zusammengestellt; wenn sie es überhaupt nicht selbst wörtlich so, wie wir es besigen, aufgesezt haben: so hindert uns dies nicht, es ein apostolisches zu nennen; denn das soll nur heißen, die Lehren desselben sind wahrhaft Lehren der Apostel ges wesen. Man hat zwar häufig gemeint, auch dies sei nicht der Fall, es sei erst in späterer Zeit, im vierten oder fünften Jahrhundert entstanden; doch ist dies ein Irrthum. Es ist zwar wahr, daß man in den ersten Jahrhunderten verschiedene, von einander mehr oder weniger abweichende Bekenntnisse hatte, doch zeigt sich in ihnen so viel Übereinstimmung mit den Glaubensartikeln des apostolischen, daß man dieses als das ihnen zum Grunde liegende anerkennen muss. Wendet man ein, wenn es uralt wäre, so würde es auch in den Schriften der Kirchenväter wörtlich zu finden fein; fo fragt es sich einmal, worüber haben die Kirchenväter geschrieben? denn es konnte doch nicht in jeder Schrift davon die Rede sein, sondern nur in solchen, die von dem allgemeinen Glauben handeln. Nun aber sagt auch Augustinus *) ausdrücklich, das Bekenntniss dürfe auf keine Weise um es zu lernen niedergeschrieben werden; sondern es solle durch Anhören gelernt und auch wenn es gelernt sei nicht geschrieben, sondern immer mit dem Gedächtniss behalten werden. Hieraus ergiebt sich klar, warum kein Kirchenvater uns wörte lich dieses Symbolum, diese Glaubensregel, hat aufzeichnen können, obgleich wir den wesentlichen Inhalt schon früh ausgesprochen oder

*) Auguftinus, Bischof zu Hippo in Africa, geb. 354 † 430 sagt: Serm. 213. de natali Dom. p. 654: Nec, ut eadem verba Symboli teneatis, ullo modo debetis scribere, sed audiendo perdiscere, nec, cum didiceritis, scribere, sed memoria semper tenere et recolere.

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angedeutet finden. So sagt schon Irenäus, Bischof von Lyon, welcher am Ende des zweiten Jahrhunderts lebte († 202) und ein Schüler Polycarps, Bischofs von Smyrna, war, welchen noch der Evangelist Johannes gelehrt hatte: diese Glaubensregel sei vom Anfang des Evangeliums an ausgegangen und es sei dieselbe, welche die Kirche von den Aposteln, die Apostel von Christus, Christus von Gott übergeben habe *). Tertullian sagt dasselbe und meint sogar, Paulus sei bei dem sogenannten Apostelconcile über diese Regel des Glaubens (regula fidei et veritatis) mit den Aposteln übereingekommen. Cyprian, welcher zuerst den Namen symbolum für das Bekenntniss braucht, sagt: es sei von den Täuflingen herzusagen gefordert worden, und Ambrosius: es sei denen, welche die Taufe verlangt hätten (den competentes) kurz vor der Taufe durch den Bischof mündlich mitgetheilt worden.

In der ersten Zeit der Kirche, so lange die Verfolgungen dauerten, mussten die Christen irgend etwas, eine tessera oder ein symbolum haben, woran sie sich unter einander erkennen konnten. Solche Gewohnheiten, wie sie sich schon bei den Mysterien der Heiden fanden, gehen durch das ganze Mittelalter durch bis auf unsere Zeiten, wo z. B. die verschiedenen Gewerke oder Verbindungen, wie die Freimaurer, ihre besonderen Grüße haben, woran sich ihre Mitglieder erkennen. Darum war es denn auch bei den Christen verboten, das Glaubensbekenntniss niederzuschreiben, damit nicht Heiden und Juden es kennen lernten und sich in die Gemeine der Christen einschleichen und diese verrathen könnten.

Dies giebt uns also überzeugend den Grund an, warum wir unser Symbolum vor dem Ende des vierten Jahrhunderts nicht ganz, sondern nur in einzelnen Sägen niedergeschrieben finden. Als dann aber nach und nach das ganze römische Reich christlich wurde, war nichts mehr zu fürchten, und es konnte unbedenklich aufgezeichnet werden. Auch da noch finden wir freilich in den Aufzeichnungen einzelne Abweichungen, aber dies berechtigt uns nicht, sie für verschiedene Bekenntnisse zu halten; denn da das Bekenntniss so lange bloß mündlich überliefert worden war, ist es sehr erklärlich, daß

*) Irenäus, Bischof von Lyon, von 177–202. - Tertullian, wahrscheinlich Presbyter in Carthago, † 220. Cyprian, Bischof von Carthago, † 14 Sept. 258 den Märtyrertod. - Ambrosius, Erzbischof von Mailand † 374-397.

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