Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 5-7E. Trewendt, 1903 |
¨Ò¡´éÒ¹ã¹Ë¹Ñ§Ê×Í
¼Å¡Òäé¹ËÒ 1 - 5 ¨Ò¡ 29
˹éÒ 3
... Menschheit liegen un- geheure , unaufgedeckte Zeiträume , die durch nichts erhellt werden , so dass wir im wahrsten ... Menschheit entgegen ? Hunger und Not führte die Menschen wohl zuerst zusammen und führte sie auch wieder auseinander ...
... Menschheit liegen un- geheure , unaufgedeckte Zeiträume , die durch nichts erhellt werden , so dass wir im wahrsten ... Menschheit entgegen ? Hunger und Not führte die Menschen wohl zuerst zusammen und führte sie auch wieder auseinander ...
˹éÒ 4
... Geschichte der Menschheit mit ihrer atomistischen Zersplitterung , und erst die Kultur schuf feste Verbände . Der Vorteil des Augenblicks entschied , ob man sich mit dem Nachbar zusammenschloss oder ihn wieder verliess . So schildert ...
... Geschichte der Menschheit mit ihrer atomistischen Zersplitterung , und erst die Kultur schuf feste Verbände . Der Vorteil des Augenblicks entschied , ob man sich mit dem Nachbar zusammenschloss oder ihn wieder verliess . So schildert ...
˹éÒ 7
... Menschheit aber ist , dass er die ehedem in grauer Vorzeit zersplitterten Kräfte , die die Horde nur vorübergehend zusammenzufügen vermochte , zu festem Bunde geeinigt hat .. Dies ist die Erscheinungsform , die uns insbesondere aus der ...
... Menschheit aber ist , dass er die ehedem in grauer Vorzeit zersplitterten Kräfte , die die Horde nur vorübergehend zusammenzufügen vermochte , zu festem Bunde geeinigt hat .. Dies ist die Erscheinungsform , die uns insbesondere aus der ...
˹éÒ 8
... Menschheit , und können wir uns ähnliche Gebilde sehr wohl auch bereits bei der Horde denken , wenn sie durch steigende Kultur eine festere Gestalt gewann und dadurch mehr auf Zusammen- bleiben als Auseinanderlaufen eingerichtet war und ...
... Menschheit , und können wir uns ähnliche Gebilde sehr wohl auch bereits bei der Horde denken , wenn sie durch steigende Kultur eine festere Gestalt gewann und dadurch mehr auf Zusammen- bleiben als Auseinanderlaufen eingerichtet war und ...
˹éÒ 15
... Geschichte der Menschheit als solcher angehört . Schon die Könige von Alt- Babylon um 2250 v . Chr . gaben ihren Hauptleuten Feld , Garten und Haus als Lehn , und ist in ihren alten Gesetzen das Lehnsrecht genau geregelt ' ) . Ebenso ...
... Geschichte der Menschheit als solcher angehört . Schon die Könige von Alt- Babylon um 2250 v . Chr . gaben ihren Hauptleuten Feld , Garten und Haus als Lehn , und ist in ihren alten Gesetzen das Lehnsrecht genau geregelt ' ) . Ebenso ...
©ºÑºÍ×è¹æ - ´Ù·Ñé§ËÁ´
¤ÓáÅÐÇÅÕ·Õ辺ºèÍÂ
Afrika Ähnlich alten Altertum altindische Asyle Asylrecht Babylon Bahrprobe Beduinen berichtet Beschuldigte besonders Blut Blutrache Bruder Busse Ceylon d'histoire de droit DALTON DALTON a. a. Diebstahl Eideshelfer einzelnen ELLIS Entwickelung erschlagen erst Familie Fehden finden Frau FRAUENSTÄDT ganze gerade Gericht Geschichte Geschlechter Gesetz getötet Gott Gottesurteil Graugans GRIMM grossen HAMMURABI Hand Häuptlings Haus Hausgenossenschaften Kabylen Kaukasus Kinder KOHLER ebenda KOHLER in Zeitschrift König konnte Korsika Land Leben lichen Madagaskar Mann Menschen Menschheit Montenegro Mörder MOSE muss musste Naturvölker Neu-Guinea Ordal OSENBRÜGGEN Osseten Papuas Polynesian Researches Polynesien Priester Prozess Rache Rechtsaltertümer Richter Sachsenspiegel scheint Schuld schuldig Schutz Schwörende sehen Sippe Sitte Sklaven Sohn soll später Staat Stamm Strafe Strafrecht Suaheli TACITUS Talion Täter Toten Totschlag Unschuld unsere Urgeschichte der Kultur Ursprung Vater Verbrechen vergl Verletzten Verwandten vielfach Völkern Vorgeschichte des Rechts vorhin Wasser Weib Weise Wergeld wieder WILDA WILDA a. a. WILUTZKY Wort
º·¤ÇÒÁ·Õèà»ç¹·Õè¹ÔÂÁ
˹éÒ 50 - Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern so dir jemand einen Streich giebt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar.
˹éÒ 60 - Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen; und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.
˹éÒ 44 - Frugem . . . aratro quaesitam noctu pavisse ac secuisse puberi XII tabulis capital erat, suspensumque Cereri necari iubebant, . . . inpubem praetoris arbitratu verberari noxiamve duplionemve decerni.
˹éÒ 81 - Wartet nun bis auf dem Lande Ist der Winterschnee zerflossen, Rache wird dann ausgegossen Von den Bergen bis zum Strande. Rache ist wie Flammenbrände, Allerorten faßt es behende.
˹éÒ 19 - ... eliguntur in isdem conciliis et principes, qui iura per pagos vicosque reddunt; centeni singulis ex plebe comites consilium simul et auctoritas adsunt.
˹éÒ 121 - Ad hoc magistratus et iura sunt prodita, ne quis sui doloris vindex sit, quia, ubi iuris cessat auctoritas, excedit licencia seviendi. Statuimus igitur, ut nullus, in quacumque re dampnum ei vel gravamen fuerit illatum, se ipsum vindicet, nisi prius querelam suam coram suo iudice propositam secundum ius usque ad diffinitivam sentenciam prosequatur ; nisi in continenti ad tutelam corporis sui vel bonorum suorum vim vi repellat, quod dicitur ,nothwere'.
˹éÒ 56 - No individual action is considered as a crime, but every man acts for himself according to his own judgment, unless some superior power, for instance, that of a popular chief, should exercise authority over him.
˹éÒ 49 - Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen Leib um Leib. Und wer seinen Nächsten verletzet, dem l5 soll man tun, wie er getan hat. Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wie er einem Menschen getan hat, so soll man ihm wieder tun. Also daß wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen. Wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.
˹éÒ 73 - Ab antiquissimo enim tempore in consuetudinem immanissimam habebant Frisones, ut, occiso homine, unius cognationis ab altera, occisum corpus non sepeliebatur a suis sed suspensum in loculo servabatur et desiccabatur in domo, quousque ex cognatione contraria in vindictam occisi plures vel saltem unum adversa cognatio pro morte vicaria trucidaret, et tune primum mortuum suum sepulturae debitae cum magna solemnitate tradebat. Hunc crudelissimum et inauditum morem dictus frater in illa gente removit...
˹éÒ 77 - Erschlägt der Mann einen Mann, so räche der Bruder den Bruder, oder der Sohn den Vater, oder der Vater den Sohn, oder der Bruderssohn oder der Schwestersohn/' 2. „Wenn niemand da ist, welcher räche, dann 40 Grivnen für den Kopf, wenn es ein Russe . . . wäre